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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 14.10.2026

14.10.2026 - Artikel

Entzug der Aufenthaltsgenehmigung einer „taz“-Korrespondentin in Israel

Frage

Die israelische Regierung hat der „taz“-Korrespondentin Serena Bilanceri die Aufenthaltsgenehmigung entzogen. Infolgedessen wurde ihr kein Arbeitsvisum erteilt. Das heißt, sie kann jetzt nicht mehr in Israel arbeiten. Die „taz“ sieht in der Einreiseverweigerung für ihre Korrespondentin eine herbe Einschränkung der Pressefreiheit. Teilt das Auswärtige Amt diese Einschätzung?

Hinterseher (AA)

Lassen Sie mich bezüglich Ihrer Frage vielleicht vorwegstellen, dass uns der Fall von Frau Bilanceri natürlich bekannt ist und dass wir uns immer und überall für die Wahrung der Pressefreiheit einsetzen. Das gilt auch in diesem spezifischen Fall mit Blick auf Frau Bilanceri. Wir nehmen den Fall sehr ernst. Wir setzen uns auch für sie ein. Wir haben das Ganze in der Kürze der Zeit bereits hoch- und höchstrangig, übrigens auch mehrfach, gegenüber den israelischen Behörden und der israelischen Regierung thematisiert und werden das auch weiterhin tun.

Eine Einordnung dessen, was israelisches Recht angeht, kann ich hier an dieser Stelle nicht vornehmen. Ich kann aber noch einmal unsere Position unterstreichen, dass wir uns für Presse- und Meinungsfreiheit weltweit einsetzen, auch in diesem Fall.

Zusatzfrage

Was würde die Bundesregierung denn unternehmen, wenn es auch noch andere Korrespondentinnen und Korrespondenten weiterer deutscher Medien oder deutschsprachiger Medien so erginge wie unserer Kollegin?

Hinterseher (AA)

Es tut mir leid, das fällt jetzt wirklich in den Bereich: Was würde die Bundesregierung unternehmen, wenn ‑ ‑ ‑ Das ist absolute Spekulation. Ich hatte ja gerade dargelegt, dass wir uns in diesem spezifischen Fall einsetzen.

Vielleicht auch noch einmal als Einordnung: Die „taz“ berichtet seit Jahrzehnten über Israel und ist in Deutschland ein etabliertes und anerkanntes Medium. Insofern setzen wir uns für die Arbeitsfähigkeit der „taz“ in Israel und im Nahen Osten ‑ es geht ja wahrscheinlich auch um die besetzten palästinensischen Gebiete ‑ ein.

Frage

Können Sie einmal erläutern, wie diese Einreiseverweigerung mit demokratischen Grundsätzen und der Verpflichtung zur Pressefreiheit vereinbar ist?

Hinterseher (AA)

Das ist keine Frage, die sich an uns richtet. Wir setzen uns dafür ein, dass die Arbeitsfähigkeit ermöglicht wird. Wir können hier für Sie keine Bewertung des israelischen Rechts vornehmen.

Zusatz

Nein, aber Sie haben uns ja gerade Grundsätze und Ihren Einsatz für Pressefreiheit genannt.

Hinterseher (AA)

Genau. Das ist ‑ ‑ ‑

Zusatz

Jetzt ist ja dieser Fall das Gegenteil von dem, was man unter demokratischen Grundsätzen und Pressefreiheit versteht, sondern eher Praxis von autoritären Staaten.

Hinterseher (AA)

Die Interpretation, diese Aussagen nebeneinander zu legen, überlasse ich Ihnen. Ich habe gerade dargelegt, wofür wir uns einsetzen und dass wir uns in diesem Fall mehrfach hochrangig ‑ höchstrangig sogar ‑ bemüht haben, eine Lösung herbeizuführen.

Frage

Da Sie jetzt zweimal den Superlativ „höchstrangig“ verwendet haben, frage ich: Ist denn zumindest auf der Ebene des Auswärtigen Amtes ein höherer Rang als der Ministerrang denkbar?

Hinterseher (AA)

Ich habe Ihnen dargelegt, was wir unternommen haben, und Sie haben richtig interpretiert, dass der Minister mit der Sache befasst war.

Zusatzfrage

Hat er ‑ das wäre ja üblich ‑ mit seinem israelischen Amtskollegen darüber kommuniziert und die Forderung, so sehe ich das, nach Akkreditierung vertreten? Wie war die Reaktion darauf?

Hinterseher (AA)

Auch da gilt: Sie wissen, dass wir aus vertraulichen Gesprächen nichts berichten. Ich hatte Ihnen aber gerade dargelegt, dass der Minister das getan hat. Sie wissen auch, dass der natürliche Ansprechpartner des Außenministers der israelische Außenminister ist.

Neue Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung

Frage

Ich probiere es mal beim Außenministerium, vielleicht geht meine Frage aber auch an ein anderes Ressort: Die neue Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Frau Katharina von Schnurbein, hat vor zwei Jahren, 2024, erklärt, dass bestimmte Hilfslieferungen an die Palästinenser, unter anderem solche des Roten Kreuzes, potenzieller Antisemitismus seien. Teilt die Bundesregierung diese Position?

Hinterseher (AA)

Wir haben hier sehr oft unsere Position, unsere Haltung und auch unsere Forderung zu humanitärer Hilfe im Gazastreifen dargelegt. Die ist unverändert. Nach wie vor gelangt zu wenig humanitäre Hilfe in den Gazastreifen. Wir möchten, dass sich das ändert. Das hat auch der Außenminister vor einigen Wochen noch einmal gesagt.

Wir hatten das auch hier thematisiert. Es ging um einen deutschen Beitrag, um einen Scanner, den Deutschland an Israel geliefert hat, damit gerade Dual-Use-Güter unterschieden und entsprechend überprüft werden können. Das ist ein konkreter deutscher Beitrag dazu. Wir wollen nach wie vor, dass dieser Scanner jetzt eingesetzt wird und dadurch mehr humanitäre Hilfe in den Gazastreifen gelangen kann. Das ist die Position und Haltung der Bundesregierung.

Sehen Sie es mir nach, dass ich hier ansonsten keine Urteile von vor einigen Jahren von dritter Stelle kommentiere oder bewerte.

Zusatzfrage

Das war nicht vor einigen Jahren, sondern vor zwei Jahren. Das war schon im Verlauf des anhaltenden Gazakrieges. Substantiell widersprechen sich diese Positionen völlig. Wie soll eine Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, die inhaltlich eine solche Position vertritt, die völlig konträr ist zu dem von Ihnen wiederholten Ansatz ‑ zumindest des Außenamtes ‑, ihre Funktion wahrnehmen können?

Hinterseher (AA)

Ich hatte gerade gesagt: Ich kenne weder das Zitat in Gänze, das Sie vortragen, noch den Kontext. Ich habe aber sehr klar gemacht, wie unsere Position und Haltung zu humanitärer Hilfe ist und wie unsere Position und Haltung insbesondere zu dem Zeitpunkt war, in den dann auch der Antritt der Regierung fällt. Sie wissen, dass wir das damals sehr kritisch begleitet hatten, als humanitäre Hilfe den Gazastreifen eben nicht mehr erreichen konnte. Darauf möchte ich Sie gerne verweisen.

Frage

Frau Singer, das BMI ist ja für dieses Amt der Beauftragten zuständig. Könnten Sie uns sagen, was Frau von Schnurbein an sich für dieses Amt qualifiziert? Wir erleben gerade, auch in den letzten Wochen, den massiven Missbrauch von Antisemitismusvorwürfen. Oft sind es Antisemitismusvorwürfe, bei denen es eigentlich um Israelkritik geht. Sie wird unter anderem auch von israelischen Medien als inoffizielle Botschafterin Israels benannt. Die Netanjahu-Regierung ist Fan von ihr. Sie ist in der Vergangenheit dadurch aufgefallen, wenn es um Israelkritik von deutschen Politikern ging, dass sie mit Antisemitismusvorwürfen gearbeitet hat. Was qualifiziert sie?

Singer (BMI)

Ich würde Sie dazu gerne auf die Pressemitteilung verweisen, die wir heute, einige Stunden nach dem Kabinett rausgeschickt haben. Darin stehen einige Dinge. Ansonsten ist das eine unabhängige Beauftragte der Bundesregierung, und die ist ab heute im Amt. Ich würde Sie gerne darauf verweisen, Ihre Fragen dann dort zu stellen.

Zusatzfrage

Nun sind wir ja hier nicht beim Vorlesen von Pressemitteilungen, sondern ich wollte von Ihnen als BMI-Sprecherin wissen, was Frau Schnurbein kritisiert und wie Sie verhindern wollen, dass sie nicht eine Anti-Israel-Kritik-Beauftragte, sondern eine Antisemitismusbeauftragte wird. Was qualifiziert Frau Schnurbein?

Singer (BMI)

Ich möchte auf das verweisen, was die neue Beauftragte dazu schon gesagt hat.

Zusatzfrage

Sie wissen das nicht?

Singer (BMI)

Ich verweise auf das, was wir als BMI dazu schon öffentlich herausgegeben haben.

Zusatz

Dann sagen Sie es doch hier.

Singer (BMI)

Sie haben gerade gesagt, Sie möchten nicht die Pressemitteilung vorgelesen haben. Deshalb möchte ich gern dabei bleiben.

Zusatz

Sie müssen das doch frei referieren können, wenn Sie diese Entscheidung treffen.

Singer (BMI)

Ich möchte dabei bleiben. ‑ Danke.

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