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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 18.05.2026

18.05.2026 - Artikel

Ausbruch von Ebolafieber in der Demokratischen Republik Kongo und in Uganda

Zusatzfrage

An das Gesundheitsministerium: Welche konkreten Auswirkungen hat dieser Ausbruch von Ebola? Es wurde ja offiziell eine Notlage ausgerufen. Welche konkreten Auswirkungen hat das für Deutschland?

Nübel (BMG)

Wie Sie schon sagten, hat die WHO den internationalen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Das hat für Deutschland erst einmal keine expliziten Auswirkungen. Ich kann darauf verweisen, dass sich die Ministerin gestern im „Bericht aus Berlin“ und auch heute Morgen im RBB-Interview zur Situation geäußert hat und dabei auch ein bisschen etwas dazu erklärt hat. Es geht jetzt in erster Linie darum, die Behörden im Kongo und in Uganda zu unterstützen, indem man den internationalen Gesundheitsnotstand ausruft, um die Kommunikation mit den Bürgern besser zu ermöglichen und dafür Rückendeckung zu geben; so hat es die Ministerin formuliert. So viel dazu.

Zusatzfrage

Das mit der Unterstützung habe ich nicht genau verstanden. Wird Deutschland jetzt irgendwelche Unterstützung zur Verfügung stellen?

Nübel (BMG)

Bisher gibt es da noch kein Ersuchen. Das würde dann ja an uns gerichtet werden. Wir wären auf jeden Fall vorbereitet. Generell könnten wir zum Beispiel ‑ das hat die Ministerin in den Interviews auch erwähnt ‑ über unsere Institute helfen, über das RKI oder über das Bernhard-Nocht-Institut. Dadurch können zum Beispiel mobile Labore bereitgestellt werden. Aber, wie gesagt, es gibt bisher noch kein Ersuchen. Wenn da etwas kommt, dann werden wir das wohlwollend prüfen.

Frage

Können Sie das noch einmal ein bisschen ergänzen? Als ich Ihre Berichterstattung am Wochenende verfolgt habe, habe ich gelernt, dass sich jetzt vor allem NGOs in die betroffenen Länder aufmachen. Ärzte ohne Grenzen hat angekündigt, sozusagen seine Experten aus ganz Afrika in den betroffenen Ländern zusammenzuziehen. Würde die Bundesregierung jetzt so ein bisschen abwarten, bis da so ein offizielles Ersuchen kommt, oder bietet man das offensiv an?

Nübel (BMG)

Ich habe in der Berichterstattung auch wahrgenommen, dass die Nichtregierungsorganisationen da jetzt sehr aktiv sind. Das ist ja auch grundsätzlich zu begrüßen. Die Ministerin ist ja jetzt auch just in Genf zur Weltgesundheitsversammlung, und Sie können sichergehen, dass sie dort auch mit allen internationalen Partnern im Austausch stehen wird, eben auch zum aktuellen Ebolaausbruch. Das Verfahren ist aber, dass erst einmal das Land vor Ort schaut, welche Bedürfnisse dort vorhanden sind, und dann werden eben Ersuchen gestellt, und die werden dann von uns geprüft, auch in Abstimmung zum Beispiel mit dem Auswärtigen Amt.

Hinterseher (AA)

Ja, ich kann auch gerne etwas ergänzen, vielleicht dann auch noch der Kollege vom BMZ. Wir fördern die WHO afrikaweit in diesem Jahr mit drei Millionen Euro. Allerdings liegt eine Aufteilung auf die Länder seitens der WHO noch nicht vor; dies jetzt nur als grundsätzliche Vorabbemerkung. Aber diese Mittel können beispielsweise auch für die Eindämmung des Ebolavirus länderübergreifend verwendet werden.

Außerdem fördern wir auch NGOs, so die Caritas mit 2,7 Millionen Euro und insbesondere auch die Malteser mit knapp 2,5 Millionen Euro in der Demokratischen Republik Kongo, die zum Beispiel im Bereich der Epidemieprävention tätig ist. Das dazu.

[…]

Zusatzfrage

Sieht das BMG irgendwelche Auswirkungen bezüglich Reisetätigkeiten für Europa bzw. Deutschland?

Nübel (BMG)

Ich glaube, für Reisetätigkeiten müsste ich an den Kollegen des AA verweisen. Grundsätzlich, und das hat die Ministerin ja auch gestern im „Bericht aus Berlin“ gesagt, ist das Risiko für Deutschland sehr, sehr gering.

Hinterseher (AA)

Ja, zu den Reise- und Sicherheitshinweisen kann ich vielleicht noch etwas ergänzen. Wir haben unsere Reise- und Sicherheitshinweise zur Demokratischen Republik Kongo und zu Uganda am Freitag bzw. gestern angepasst und zusätzlich dazu konkrete Hinweise zum Ebolaausbruch in den betroffenen Regionen ergänzt. Natürlich beobachten wir die Lage vor Ort weiter auch sehr genau. Unsere Reise- und Sicherheitshinweise werden ja fortlaufend aktualisiert und beruhen dann zum jeweiligen Zeitpunkt stets auf den aktuell verfügbaren Informationen. Wie Sie wissen, stehen wir dazu auch im Austausch in den Regionen, zum Beispiel mit dem betroffenen Regionalarzt, der in Nairobi ist. Wir empfehlen grundsätzlich allen Reisenden, unabhängig vom Reiseziel, die Registrierung auf unserer Krisenvorsorgeliste ELEFAND; das sei hier auch der Sicherheit halber noch einmal erwähnt. Das ist ein grundsätzlicher Aufruf, den wir natürlich allen Reisenden immer ans Herz legen.

Frage

Noch einmal konkret gefragt: Gibt es für Reisende, die aus der Region kommen, irgendwelche Maßnahmen, die hier ergriffen werden? Werden die also irgendwie getestet, oder gibt es irgendwelche Einrichtungen an den Flughäfen? Ist irgendetwas anders, als es vorher war?

Hinterseher (AA)

Ich kann Ihnen jetzt die Reise- und Sicherheitshinweise mit Blick auf die betreffenden Länder, die das Auswärtige Amt ‑ ‑ ‑

Zusatzfrage

Nein, ich meine die Einreise nach Deutschland.

Hinterseher (AA)

Dafür würde ich das Wort abgeben.

Zusatz

An ‑ ich weiß es nicht ‑ das BMI?

Vorsitzende Buschow

Kann das BMI etwas zu Einreiseregularien sagen, vor allen Dingen in Bezug auf Kongo und Uganda?

Kaminski (BMI)

Dazu kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen. Ich müsste etwas nachliefern.

Israelische Angriffe in Südlibanon

Frage

An das Auswärtige Amt: Herr Hinterseher, wie beurteilen Sie die Aktionen Israels im Südlibanon? Beobachter sehen eine Parallele zu Zerstörungen in Gaza. Diese Zerstörungen seien so umfänglich, dass Bewohner, die jetzt evakuiert wurden, praktisch keine Chance hätten, dorthin zurückzukehren.

Hinterseher (AA)

Ich kann auf das verweisen, was wir hier auch in der Vergangenheit gesagt haben: Wir wirken im Gespräch mit allen Partnern natürlich darauf hin, dass dem Waffenstillstand, wie er vereinbart ist, Geltung verschafft wird, dass sichergestellt wird, dass das humanitäre Völkerrecht bei allen Kampfhandlungen, die bestanden haben oder auch bestehen, eingehalten wird, und dass jede wie auch immer geartete Besatzung bestenfalls temporär sein darf. Die israelische Seite hat übrigens vor, ich glaube, zwei Wochen hier in Berlin klar gemacht, dass keine dauerhafte Besatzung des Südlibanon seitens Israels geplant ist.

Zusatzfrage

Ich glaube, in einer vorangegangenen Sitzung konnte „temporär“ nicht zeitlich eingegrenzt werden. Da Ihr Minister aber gesagt hat, Israel habe jedes Recht, im Südlibanon einzugreifen: Beinhaltet „jedes Recht“ auch die weitgehende materielle Zerstörung von Infrastruktur und Häusern im Libanon?

Hinterseher (AA)

Jedes Recht bewegt sich immer im Rahmen des geltenden Völkerrechts. Darauf hat der Minister bei mehreren Gelegenheiten hingewiesen, und das gilt auch hier.

Frage

Herr Hinterseher, noch einmal konkret: Wenn Israel faktisch alle Ortschaften im Südlibanon zerstört, alle Haine niederbrennt und die Äcker vergiftet, um jede Rückkehr der Bewohner unmöglich zu machen, welches internationale Recht bzw. welche Normen des Völkerrechts betrifft das dann?

Hinterseher (AA)

Ich hatte ja darauf hingewiesen, dass das Völkerrecht den Rahmen bildet und dass Israel alle anderen Fragen natürlich beantworten muss ‑ auch kritische Fragen, die sich nach dem militärischen Vorgehen stellen; denn militärisches Vorgehen muss sich immer an das geltende humanitäre Völkerrecht halten.

Zusatzfrage

Welche Rechtsnormen bricht Israel mit dem, was da passiert?

Hinterseher (AA)

Ich schätze, das ist eine Frage, die Sie an die israelische Regierung richten sollten, da wir diese Frage nicht stellvertretend für die israelische Regierung beantworten können. Die Frage, inwiefern das israelische Verhalten bzw. Vorgehen mit dem Völkerrecht in Einklang steht, ist eine Frage, die Sie der israelischen Regierung stellen müssen.

Frage

Herr Hinterseher, nur eine kurze Verständnisfrage: Kürzlich hat der Außenminister erklärt, Israel hätte jedes Recht, im Libanon zu sein. Steht er nach wie vor zu dieser Aussage, die er, glaube ich, letzte oder vorletzte Woche so getroffen hat?

Hinterseher (AA)

Dieses Zitat hat gerade auch Ihr Kollege schon gebracht.

Zusatzfrage

Da habe ich dann nicht aufmerksam zugehört; das passiert auch mir. Dann lese ich das im Protokoll nach.

Hinterseher (AA)

Das müssen Sie nicht im Protokoll nachlesen: Natürlich steht der Minister zu seinen Äußerungen.

[…]

Vorsitzende Buschow

Wir sind jetzt im Bereich der Nachreichungen und Ergänzungen. ‑ Herr Hinterseher, fangen Sie einmal an.

Hinterseher (AA)

Vielleicht nur noch als Einordnung, weil Sie die Frage stellten: Wenn Sie die ganze Pressekonferenz verfolgt hatten, haben Sie auch gehört, dass der israelische Außenminister zuvor betont hatte, dass es keine israelischen Gebietsansprüche in Libanon gibt. Der Außenminister hat sich in seiner Aussage aber auf einen temporären Einsatz im Süden Libanons bezogen.

Aber noch einmal ‑ das ist sehr wichtig ‑: Der deutsche Außenminister hat in dieser Pressekonferenz, auf die Sie Bezug genommen haben, auch klar darauf verwiesen, dass zivile Infrastruktur zu schützen ist. Das ist unter „Achtung des Völkerrechts“ natürlich subsumiert, aber um das hier noch einmal hier in aller Klarheit zu sagen ‑ auch Ihr Kollege sprach es an ‑: Zivile Infrastruktur ist natürlich in jedem Fall zu schützen.

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