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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 04.05.2026
Nahostkonflikt
Frage
Mitte bzw. Ende vergangener Woche haben israelische Streitkräfte Schiffe einer privaten Hilfsflotte, die nach Gaza aufbrechen wollte, tausend Kilometer von Gaza entfernt vor Kreta aufgebracht und dabei 175 Personen nach Griechenland verbracht. Darunter waren offenbar auch deutsche Staatsbürger, und aus deren Kreisen wird nun Beschwerde geführt, dass Versuche, Hilfe beim Auswärtigen Amt zu erlangen, abgewiegelt oder abgewürgt wurden. Telefonate seien aufgelegt worden, wenn man mit der Hilfsbitte angerufen hatte. Können Sie uns sagen, wie das Auswärtige Amt auf diesen Vorfall und vor allem auf die Situation deutscher Staatsbürger dort reagiert?
Giese (AA)
Zu diesem Vorgang hat sich die Bundesregierung in der vergangenen Woche bereits in einer gemeinsamen Erklärung mit Italien geäußert. Wir haben die Entwicklung rund um die Global Sumud Flotilla mit Sorge zur Kenntnis genommen und zur Wahrung des Schutzes und der Sicherheit unserer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aufgerufen.
Insgesamt kann ich sagen, dass die Unterstützung der Bevölkerung in Gaza sehr wichtig ist. Gerade deswegen setzt sich die Bundesregierung seit Jahren mit internationalen Organisationen im Wege der humanitären Hilfe ein.
Ganz grundsätzlich rät die Bundesregierung von der Teilnahme an solchen Aktionen, wie Sie sie gerade beschrieben haben, ab. Es gab ähnliche Aktionen schon in der Vergangenheit. Keines der beteiligten Schiffe hat den Gazastreifen erreicht oder Hilfsgüter übergeben können.
Was wir über diesen konkreten Fall wissen, nach dem Sie gefragt haben: Ich kenne diese Berichte, dass da irgendwelche Telefonate aufgelegt worden seien, nicht, und ich kann mir das auch überhaupt nicht vorstellen; denn wir als Auswärtiges Amt kümmern uns selbstverständlich um deutsche Staatsangehörige, die da Hilfe nachfragen. Wir haben Kenntnis von einer niedrigen zweistelligen Zahl deutscher Teilnehmender an dieser Flottille. Unter den von Israel festgesetzten und auf Kreta angelandeten Personen gibt es eine mittlere einstellige Zahl deutscher Staatsangehöriger. Wenn das gewünscht ist, stehen unsere Auslandsvertretung und unser Honorarkonsul vor Ort zur konsularischen Unterstützung voll zur Verfügung. Das geschieht. Den von Ihnen angesprochenen Bericht kenne ich, wie gesagt, nicht, und ich kann mir das auch nicht vorstellen.
Zusatzfrage
Die Menschen, die darüber zum Teil anonym, muss man sagen, Beschwerde führen, behaupten, sie hätten Sprachaufnahmen, aus denen hervorgeht, dass das Telefon aufgelegt wurde. Vielleicht können Sie da intern noch einmal recherchieren.
Ein zweiter konkreter Vorwurf war, dass Telefonate, in denen aus Deutschland versucht worden sei, die deutsche Botschaft in Griechenland zu erreichen, mit dem Hinweis abgelehnt wurden, man würde nur Hilfsbegehren von sich in Griechenland aufhaltenden deutschen Staatsbürgern entgegennehmen. Könnten Sie vielleicht auch da recherchieren, wie es für die ‑ ich glaube, es sind sieben deutsche Staatsangehörige, die sich zurzeit in Griechenland befinden ‑ möglich sein kann, um Hilfe bei der deutschen Botschaft in Griechenland nachzusuchen?
Giese (AA)
Es gilt weiter, was ich gerade gesagt habe: Diejenigen, die da Hilfe und Unterstützung brauchen, bekommen die auch. Im Übrigen ist es ja so, dass konsularisch unsere Botschaften für den Konsularbezirk zuständig sind. Der ist in dem Fall der unserer Botschaft in Griechenland, auch in Griechenland. Insofern war diese Aussage jetzt auch nicht falsch, die da getätigt worden ist, glaube ich.
Frage
Herr Giese, können Sie ausschließen, dass die Bundesregierung entweder allein oder gemeinsam mit anderen europäischen Ländern mit dem israelischen Militär zusammengearbeitet hat, um die Flottille zu stoppen?
Giese (AA)
Diese Frage würde sich jetzt weniger an das Auswärtige Amt richten, glaube ich. Aber ganz grundsätzlich kann ich sagen: Ich habe keinerlei Kenntnis darüber. Ich kann mir das nicht vorstellen. Aber das ist eine Frage, die ich jetzt in meiner Kapazität als Vertreter des Auswärtigen Amtes auch gar nicht beantworten kann. Militärische Zusammenarbeit mit Israel fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amts. Aber ich kann mir das absolut nicht vorstellen.
Zusatzfrage
Aber warum können Sie das nicht ausschließen? Das sind die Vorwürfe der Betroffenen.
Giese (AA)
Ich habe Ihnen gerade gesagt, für wen ich hier spreche und was meine Erkenntnisquellen sind. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen, was ich jetzt persönlich weiß. Persönlich kenne ich diesen Vorgang von der konsularischen Seite her, und alles Weitere liegt nicht in der Zuständigkeit des Auswärtigen Amts. Wie gesagt, ich kann mir das nicht vorstellen.
Beziehungen zwischen Deutschland und Afghanistan
Frage
Zum Thema Afghanistan, Herr Giese: Räumen Sie ein, dass die Beziehungen zum Talibanregime mittlerweile über technischen Kontakt hinausgehen?
Giese (AA)
Ich glaube, wir haben uns hier schon sehr, sehr häufig über die Vertretung Afghanistans in Deutschland und über unsere Beziehungen, die wir mit dem Staat Afghanistan weiterhin pflegen, unterhalten. Wir haben ja diplomatische Beziehungen mit diesem Land, weil diplomatische Beziehungen zwischen Staaten bestehen. Zu den De-facto-Machthabern in Kabul haben wir die Kontakte, die wir immer beschrieben haben. Daran hat sich überhaupt nichts geändert. Insofern habe ich Ihnen dazu heute auch nichts Neues mitzuteilen.
Zusatzfrage
Wann werden Sie denn die deutsche Botschaft in Kabul wieder eröffnen? Welche Bedingungen müssten dafür erfüllt sein?
Giese (AA)
Wenn wir dazu etwas mitzuteilen haben, dann würden wir das auch machen.
Lage in Mali
Frage
An das Auswärtige Amt: Im westafrikanischen Mali verändern sich gerade die Kräfteverhältnisse. Die nordöstliche Stadt Kidal ist jetzt wieder in Händen von Dschihadisten und Tuaregrebellen, und die russischen Soldaten müssen weichen. Sehen wir hier den Anfang vom Ende des russischen Einflusses in Mali?
Giese (AA)
Das ist ein bisschen eine weitere Prognosefrage, für die die Bundespressekonferenz vielleicht nicht genau der richtige Ort ist. Was ich Ihnen in Bezug auf die aktuelle Lage in Mali sagen kann: Da gibt es eine Äußerung des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom vergangenen Sonntag, der sich zu den Terrorangriffen in mehreren Städten in Mali geäußert hat, unter anderem in der Hauptstadt Bamako. Wir verurteilen genau wie die EU und andere die Angriffe auf das Schärfste. Wir sprechen insbesondere, und darum geht es uns vor allem, den Angehörigen der Opfer unsere Anteilnahme und unser Mitgefühl aus.
Jetzt geht es darum, sozusagen ein Ausgreifen der terroristischen Angriffe in Mali und auch ein Ausgreifen von Instabilität in andere Länder zu verhindern. Das war unter anderem ein Thema, als der Bundesaußenminister in der vergangenen Woche in Rabat mit seinem Amtskollegen gesprochen hat. Wir wollen da aktiv sein, wir wollen da unterstützen, mit humanitärer Hilfe und darüber hinaus. Das ist das Ziel der Bundesregierung.
Dass Russland dort in den vergangenen Jahren eine sehr, sehr negative Rolle gespielt hat, ist, glaube ich, ganz offensichtlich.
Frage
Herr Müller, ist bekannt, auf welcher Seite in diesem Konflikt in Mali die von der Bundeswehr ausgebildeten Menschen kämpfen?
Müller (BMVg)
Ich müsste noch einmal in die Vergangenheit schauen. Es fällt mir aktuell schwer, über die Ausbildung nachzudenken, die wir dort gemacht haben. Soweit ich weiß, ging es um Patrouillentätigkeit und Aufklärung, um das Gesamtlagebild für die Mission ‑ damals MINUSMA und der Vorläufer AFISMA ‑ zu haben. Wir haben mit Lufttransport uns und unsere Partner sowie den Campaufbau unterstützt. Ich weiß, dass wir eine Spezialkräfteausbildung hatten. Das betraf aber, soweit ich weiß, Niger. Was Mali angeht, müsste ich noch einmal schauen. Wenn ich da etwas haben sollte, dann ‑ ‑ ‑ Ich erkundige mich.
Zusatz
Bezogen auf EUTM Mali.
Müller (BMVg)
EUTM, genau.
Zusatz
Es gibt ja Berichte darüber, dass die Islamisten jetzt mit Rebellen auf einer Seite kämpfen. Jetzt wäre natürlich interessant, zu erfahren, ob diese Rebellen von der Bundeswehr ausgebildet wurden und jetzt mit den Islamisten kämpfen.
Müller (BMVg)
Im Rahmen des militärischen Lagebildes ist das wahrscheinlich bekannt, weil dabei ja auch genau in die Regionen hineingeschaut wird. Aber wie wir es bei diesen militärischen Lageinformationen immer handhaben, sind sie in der Regel nicht für die Öffentlichkeit bestimmt und unterliegen einer militärischen Einstufung.
Völkerrechtliche Bewertungen des Vorgehens der USA in Venezuela und im Iran durch die Bundesregierung
Frage
Herr Giese, wir warten seit vier bzw. zwei Monaten auf die völkerrechtlichen Bewertungen der Bundesregierung, zum einen zum Thema der Entführung von Maduro seitens der USA und zum anderen zum Thema des amerikanisch-israelischen Angriffs auf Iran. Haben Sie das mittlerweile für uns dabei?
Giese (AA)
Das war hier sehr ausgiebig Thema. Die Kautelen, die es in beiden Themen gibt, haben wir hier besprochen. Es gibt eine rechtliche und eine tatsächliche Seite. Seitdem hat sich nichts Neues ergeben. Wenn es ein Update gibt und ich Ihnen dazu etwas zu verkünden habe, dann bekommen Sie es augenblicklich.
Zusatzfrage
Warum müssen wir so lange warten, jetzt seit zwei bis vier Monaten, wenn die Bundesregierung bei Russland nach 24 Stunden wusste, dass das ein illegaler Angriffskrieg ist?
Können Sie uns sagen, wie viele Beamte sich im AA aktuell den Kopf über diese völkerrechtlichen Bewertungen zerbrechen? Es muss ja eine Menge Arbeit sein.
Giese (AA)
Ich weiß nicht, ob wir dieses Thema jetzt noch einmal komplett aufmachen wollen. Ich würde mich dabei sehr wiederholen. Wir haben es schon sehr häufig besprochen. Es geht um eine rechtliche Frage; es geht aber auch um eine Tatsachenfrage. Die amerikanische Seite hat sich auch auf nachrichtendienstliche Erkenntnisse bezogen, die uns nicht vollinhaltlich vorliegen. Diese braucht es, um die Einschätzung rechtlich vorzunehmen. Wie die amerikanische Seite ihr Vorgehen sieht, hat sie dargestellt. Sie sieht sich völkerrechtlich im Recht. Wir nehmen das zur Kenntnis.
Wie gesagt, haben wir nicht alle Tatsachen dazu. Wir haben das hier schon sehr häufig besprochen, und das ist die Antwort, die Sie heute von mir dazu wieder bekommen.
Verschärfung extraterritorialer Sanktionen gegen Kuba durch die USA
Frage
Da wir gerade bei dem Metathema der Einordnung sind: Die US-Regierung hat am 1. Mai per “executive order” eine drastische Verschärfung der extraterritorialen Sanktionen gegen Kuba verhängt, die praktisch jedes deutsche oder europäische Unternehmen treffen können, das im Sektor von Energie, Bergbau, Finanzen oder Sicherheit auf Kuba tätig ist.
Wie bewertet die Bundesregierung diese neue extraterritoriale Sanktionsausweitung der USA? Sieht sie darin eine Verletzung der Souveränität der EU und ihrer Mitgliedstaaten, ja oder nein?
Giese (AA)
Die amerikanische Sanktionspolitik ist Sache der amerikanischen Regierung. Ich werde das von hier aus nicht kommentieren.
Zusatzfrage
China hat in Reaktion erstmals seine “blocking rule” aktiviert und chinesischen Unternehmen die Befolgung der US-Sanktionen ausdrücklich untersagt. Ein ähnliches Instrument liegt auch der Bundesregierung bzw. der EU vor.
Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Aktivierung dieses europäischen Blockingmechanismus ein, um deutsche Unternehmen zu schützen?
Wenn nicht: Warum lässt die EU bzw. die Bundesregierung ihre Unternehmen nicht vor US-Sanktionen schützen, obgleich die Chinesen dies für ihre Unternehmen tun?
Giese (AA)
Wie Sie schon richtig gesagt haben, ist das ein EU-Instrument. Über dieses EU-Instrument wird EU-gemeinschaftlich entschieden. Dazu gibt es, wenn dazu aufgefordert wird, eine Debatte. Einer solchen Debatte würde ich hier aber ungern vorgreifen wollen. Am Ende wird ein Ergebnis verkündet. Aber dazu habe ich Ihnen derzeit überhaupt nichts mitzuteilen. Wie immer, wenn es um EU-Entscheidungen geht, teilen wir nicht mit, wie interne Debatten verlaufen.
Reise des Bundesaußenministers nach Griechenland
Frage
Wird es heute in Griechenland noch eine Pressebegegnung mit dem Außenminister geben?
Giese (AA)
Ja, und zwar in einer Viertelstunde.