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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 11.02.2026

11.02.2026 - Artikel

Besetzung von Botschafterinnen- und Botschafterposten

Frage

Ich wüsste gerne, ob es stimmt, dass Sie heute im Kabinett bezüglich der Besetzung einiger Botschafterposten über Personalien entschieden haben. Konkret würde uns interessieren, ob es richtig ist, dass Alexander Graf Lambsdorff nach Israel wechseln soll und dass sein Nachfolger in Moskau Clemens von Götze werden soll. Um das abzukürzen: Mir ist natürlich bewusst, dass dann noch das Agrément vor Ort einzuholen ist usw.; das müssen Sie mir also nicht noch erklären.

Hinterseher (AA)

Ich habe so eine Befürchtung, dass dann nicht viel übrig bleibt, was ich Ihnen da erklären kann. Ich kann aber vielleicht noch einmal für alle erklären, warum das von unserer Stelle nicht bestätigt werden kann. Die Besetzung von Botschafterinnen- und Botschafterposten ist es eben ein mehrstufiges Verfahren, und in diesem mehrstufigen Verfahren setzt das Wiener Übereinkommen voraus, dass das Gastland über eine geplante Entsendung erst einmal informiert wird und dann ein Einverständnis gibt. Dieses Einverständnis, das sogenannte Agrément, ist eben vorher einzuholen. Es entspricht der guten diplomatischen, aber auch protokollarischen Praxis im diplomatischen Verkehr, dass man eine solche Personalie erst dann bestätigen kann, wenn dieser Prozess durchlaufen ist. Dieser Entscheidung, die dem Gastland obliegt, würden wir also nicht vorgreifen wollen, und bis dahin können wir diese Personalien auch nicht bestätigen. Das macht es bis zum Sommer bei etwaigen Nachfragen dann vielleicht auch leichter.

Frage

Herr Hinterseher, ich probiere es trotzdem noch einmal mit einer anderen Formulierung: Das war ja Thema im Kabinett, und die Namen stehen auf der Liste, die heute vom Kabinett verabschiedet wurde. Wenn man jetzt fragt, ob das die Namen der Personen sind, die vom Kabinett für die Botschafterposten nominiert wurden, dann müsste ja eigentlich eine Antwort möglich sein. Das lässt schließlich immer noch offen, ob die dann tatsächlich ihren Job antreten.

Zusätzlich zu den Fragen der Kollegin würde mich auch interessieren, wer nach Peking und wer nach Indien geht.

Hinterseher (AA)

Das wäre dann ja eine öffentliche Äußerung von mir, und das ist eben genau der Punkt, der aus guter diplomatischer und protokollarischer Praxis eben nicht in der Öffentlichkeit kommentiert wird.

Natürlich ist es richtig, dass turnusgemäß jedes Jahr im Sommer zahlreiche Kolleginnen und Kollegen ihre Posten im Ausland wechseln, darunter auch eine Vielzahl auch von Leiterinnen und Leitern von deutschen Auslandsvertretungen. Auf Vorschlag des Außenministers wurde dazu heute im Kabinett ein Tableau an zentralen Schlüsselpositionen beschlossen. Damit werden dann auch zukünftig deutsche Interessen durch sehr erfahrene Diplomatinnen und Diplomaten vertreten werden. Der Besetzung dieser sehr herausgehobenen Posten, die heute im Kabinett beschlossen wurde, kommt natürlich eine hohe Bedeutung zu. Ich möchte es aber weiterhin so halten, dass ich diese Personalien nicht en détail kommentiere.

Frage

Ohne Namen zu nennen: Sie haben von turnusgemäßen Wechseln gesprochen. Der ein oder andere Turnus wäre da ja sehr kurz. Ist das mit Blick auf Entwicklungen in so wichtigen Partnerländern wie zum Beispiel der Ukraine nicht auch riskant?

Hinterseher (AA)

Wie Sie wissen, gibt es weltweit sehr unterschiedliche Posten. Es gibt auch sehr unterschiedliche Anforderungen an diesen Posten ‑ auch an die privaten Herausforderungen, die ein solcher Posten dann mit sich bringt. Insofern gibt es kürzere und längere Standzeiten. Auch das ist ganz normal turnusgemäß abgebildet, und das bildet dann sehr oft auch die Härte ab, die manche Posten mit sich bringen.

Nominierungsverfahren der Wahl zum WHO-Generaldirektor

Frage

Ich habe eine Frage an das BMG: Gibt es Bestrebungen seitens der Bundesregierung, jemanden aus Deutschland zum WHO-Generaldirektor zu nominieren?

Schraff (BMG)

Vielen Dank für die Frage. ‑ Das ist ja eine Frage, die die gesamte Bundesregierung betrifft, nicht nur das BMG. Was das BMG betrifft, kann ich dazu nichts sagen. Vermutlich beziehen Sie sich auf Presseberichte, die auch mir bekannt sind. Aber ich kann dazu nichts sagen.

Zusatzfrage

Die anderen können das auch nicht?

Ich habe eine Nachfrage zum Prozess: Angenommen, man würde jemanden nominieren, wie läuft das ab? Wann beginnt die Nominierungsphase? Bis wann geht sie? Wann müssen alle Mitgliedsländer ihre Nominierungen eingereicht haben? Welche Häuser in Deutschland werden an diesem Prozess beteiligt?

Schraff (BMG)

Natürlich ist das BMG beteiligt. Der Zeitplan ist mir bis jetzt nicht bekannt.

Ansonsten würde ich die Frage an Herrn Meyer übergeben. ‑Ich weiß nicht, ob Sie dazu noch etwas ergänzen wollen oder können.

Meyer (BReg)

Ich kann ihn ad hoc leider auch nichts darbieten. Ich bin mir sicher, dass es dafür vernünftige Abläufe gibt. Aber wie gesagt ist mir das jetzt noch nicht begegnet. Das müssen wir vielleicht an anderer Stelle noch einmal aufgreifen.

Zusatzfrage

Wer ist noch involviert? Wahrscheinlich das Auswärtige Amt und das BMZ? Können Sie dazu etwas sagen?

Hinterseher (AA)

Das Auswärtige Amt ist bei internationalen Kandidaturen ‑ das haben wir am Montag ja auch ausgeführt ‑ immer mit beteiligt. Allerdings ist das BMG an der Stelle federführend.

Zusatz

Ich wäre froh, wenn Sie den Prozess, wie es abläuft, nachreichen könnten. Danke!

Nahostkonflikt

Frage

Herr Hinterseher, mich hat gewundert, dass es bisher keine aktive Wortmeldung seitens der Bundesregierung zu der Verschärfung der Annexionspläne der israelischen Regierung gegeben hat. Laut Beobachtern ist es die schwerwiegendste Entscheidung, jetzt die gesamte Kontrolle über die Westbank und damit auch eine Beendigung der Vision eines palästinensischen Staates herbeizusehnen. Sie sind ja selbst dort vor Ort gewesen. Sie wissen, wie die Lage ist. Jetzt wird es möglich sein, dass Siedler direkt im Stadtzentrum Ramallahs, wo Sie ja gearbeitet haben, hinkommen können, Häuser bauen können, Häuser abreißen können. Warum hat sich die Bundesregierung bisher nicht zu Wort gemeldet? Warum müssen wir extra nachfragen?

Hinterseher (AA)

Zunächst einmal stimmt es nicht, dass sich die Bundesregierung nicht geäußert hätte. Die Bundesregierung hat sich bereits geäußert. Unter anderem haben sich aber auch unsere Auslandsvertretungen in Tel Aviv und Ramallah zum Sachverhalt geäußert.

Aber Sie haben natürlich recht. Die Entscheidung des israelischen Sicherheitskabinetts hat potenziell sehr weitreichende Folgen für die palästinensische Bevölkerung im Westjordanland. Diese Entscheidung erlaubt es israelischen Privatpersonen, Land im Westjordanland zu kaufen, und überträgt Teile der Verwaltung des Westjordanlands an zivile israelische Behörden. All das widerspricht Israels völkerrechtlichen Verpflichtungen. Sie stellt damit einen weiteren Schritt zu einer faktischen Annexion dar.

Sie haben auch gesehen, dass sich Kabinettsmitglieder in Israel dazu geäußert haben. Sie sprechen von einer De-facto-Souveränität Israels im Westjordanland. Nichts anderes als eine Erweiterung der Verwaltung auf das Westjordanland und damit einer Annexion Vorschub zu leisten ist ja gemeint.

Was unsere Haltung angeht, so kann ich sagen: Israel ist im Westjordanland weiterhin Besatzungsmacht. Als Besatzungsmacht ist es völkerrechtswidrig, Siedlungen zu bauen. Auch die Übertragung bestimmter Verwaltungstätigkeiten an zivile israelische Behörden steht im Widerspruch zum temporären Charakter einer Besatzung. Sie kennen auch das IGH-Gutachten ‑ Sie haben es hier mehrfach angeführt ‑, in dem gefordert wird, die Besatzung so bald wie möglich zu beenden. Die Haltung der Bundesregierung ist und bleibt in der Frage des Siedlungsbaus eindeutig: Das Westjordanland ist ein integraler Bestandteil eines zukünftigen palästinensischen Staates. Die Bundesregierung setzt sich auf dieser Grundlage weiterhin für eine verhandelte Zweistaatenlösung ein.

Schöneck (BMZ)

Die Frage von Äußerungen der Bundesregierung wurde angesprochen. Entwicklungsministerin Alabali Radovan hat sich gestern ganz konkret zu den jüngsten Beschlüssen zum Landrecht im Westjordanland geäußert. Ich kann es hier gern für alle wiedergeben:

„Ich bin zutiefst besorgt über die jüngsten Beschlüsse der israelischen Regierung zum Landrecht im Westjordanland. Die Maßnahmen versperren den Weg für eine friedliche und dauerhafte Lösung des Nahostkonflikts. Sie vertreiben die palästinensische Bevölkerung aus dem Westjordanland durch weitere völkerrechtswidrige Landnahme. Sie erschweren auch uns als Entwicklungsministerium die Unterstützung der Menschen im Westjordanland, denn auch aus Deutschland geförderte Projekte wie Schulen oder ein funktionierendes Abwassernetz sind nicht mehr sicher. Je mehr illegale israelische Siedler sich im Westjordanland niederlassen und je mehr Palästinenser aus ihrer Heimat vertrieben werden, desto schwieriger wird eine Zweistaatenlösung. An dieser Lösung arbeiten wir als Bundesregierung weiter.“

Zusatzfrage

Dann korrigiere ich mich. Diese Wortmeldung hatte ich nicht gesehen.

Kanzler und Außenminister lehnen Gegenmaßnahmen, die tatsächlich etwas bringen würden, zum Beispiel Sanktionen, ab. Ist es auch die Haltung der Entwicklungsministerin, dass man weiterhin mit leeren Worten arbeiten will?

Schöneck (BMZ)

Für uns geht es jetzt vor allem darum, sicherzustellen, dass die Unterstützung der Palästinenser und Palästinenserinnen vor Ort weitergehen kann. Wir sehen durch die Reform erhebliche Schwierigkeiten auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft und auch Deutschlands zukommen. Dem gilt unser vordringliches Augenmerk.

Frage

Herr Meyer und Herr Hinterseher, diese Maßnahme untergräbt das ausgesprochene Ziel, das Sie alle jetzt erwähnt haben, die Zweistaatenlösung. Wo verläuft eigentlich die Grenze, die Israel überschritten haben muss, damit man sich von diesem Ziel verabschiedet? Denn es ist ja offensichtlich; dass alle paar Wochen eine neue Maßnahme erfolgt, die es unmöglicher macht, dieses Ziel überhaupt noch erreichen zu können.

Meyer (BReg)

Das ist natürlich eine etwas hypothetische Frage. Aber die Äußerungen der beiden Ministerien waren ja sehr klar und eindeutig. Ich könnte das jetzt für das Bundeskanzleramt, für das Bundespresseamt noch bestätigen. Darauf verzichte ich jetzt. Aber es zeigt noch einmal, dass wir politisch genau darauf hinwirken, dass es nicht dazu kommt, und dass wir weiterhin Möglichkeiten haben, am Ende an einer verhandelten Zweistaatenlösung zu arbeiten. Deshalb äußern wir uns hier auch so deutlich. Ich füge ergänzend hinzu: Das tun wir nicht nur hier auf der Bank, sondern das tun wir natürlich auch gegenüber unseren Partnern.

Zusatzfrage

Wenn man schon keinen Sanktionsweg geht, dann ist es in anderen Konflikten üblich, den Botschafter einzubestellen, wenn man eine so harte Kritik äußert. Warum passiert das hier nicht, oder ist es der Fall gewesen?

Hinterseher (AA)

Wir bauen darauf ‑ ich meine, der stellvertretende Regierungssprecher hat es gerade dargelegt ‑, in Gesprächen darauf hinzuwirken. Diese Positionierung ist der israelischen Seite bekannt. Wir hoffen, dass die Positionierung, die wir in politischen Gesprächen, aber auch sonst auf allen Ebenen äußern, in Israel Gehör findet. Denn wir sind davon überzeugt, dass die Zweistaatenlösung im langfristigen Interesse vor allem Israels ist, in Frieden und Sicherheit zu sein.

Frage

Welche Maßnahmen sind denn jenseits dieser Äußerung vorgesehen?

Muss das Thema des Völkerrechts neuerdings im BMZ angesiedelt werden, weil sich sonst keiner mehr so richtig darum kümmern mag? Das BMZ kann Maßnahmen per se nicht ergreifen. Denn Israel ist ein entwickeltes Land und daher kein Partner der Entwicklungszusammenarbeit.

Hinterseher (AA)

Ich mache gern den Aufschlag. Wir ‑ nicht nur wir als Auswärtiges Amt, sondern auch das BMZ und der stellvertretende Regierungssprecher ‑ haben uns gerade sehr klar dazu geäußert. Es ist ja nicht so, dass sich die Ministerien dazu nicht geäußert hätten. Wir haben darauf hingewiesen, dass es schwerwiegende Konsequenzen hat und dass die getroffenen Maßnahmen auch hinsichtlich ihrer Reichweite sehr schwerwiegend sind. Diese Thematik greifen wir natürlich auf und besprechen sie mit der israelischen Seite auf allen Ebenen. Ich habe in der Vergangenheit auch darauf hingewiesen, dass der Außenminister einen sehr engen Kontakt mit seinem israelischen Kollegen pflegt und dass diese Themen wie der Gazakonflikt, der fortlaufend eine Rolle spielt, auch dabei eine Rolle spielen. Deswegen sind wir natürlich mit der israelischen Seite in Kontakt. Dort ist unsere Positionierung bekannt. Ob wir alles davon öffentlich machen oder es im Dialog versuchen, das ist eine andere Fragestellung. Aber Sie können versichert sein, dass diese Positionierung der Bundesregierung bekannt ist.

Zusatz

Sie haben dem Kollegen eben gesagt, seine Frage sei hypothetisch. Aber es gibt auch den Grundsatz, dass man, wenn man merkt, dass man mit einer Strategie nicht weiterkommt, vielleicht die Strategie wechseln muss. Dieser Moment könnte gekommen sein, wenn eine Seite ganz offensichtlich sagt: Das ist nicht unser Modell. Das wollen wir nicht. ‑ Und das ist ja passiert.

Hinterseher (AA)

Ich denke, im Hinblick darauf haben wir jetzt bereits in zwei verschiedenen Ausführungen ausgeführt. Die Antwort bleibt die gleiche, dass wir natürlich versuchen, diese Änderung im Dialog zu bewirken, weil wir daran glauben, dass es im langfristigen Interesse Israels liegt, und zwar auch im Sicherheitsinteresse Israels, eine Lösung zu befördern. Die beste Lösung, die es dafür gibt, ist die Zweistaatenlösung. Sie ist aus unserer Sicht auch die einzige Lösung, die dauerhaft tragfähig ist. Dem gilt nach wie vor unser außenpolitisches Wirken, übrigens auch im Hinblick auf die palästinensische Seite, die wir ja nach wie vor unterstützen. Wir unterstützen auch die palästinensische Zivilbevölkerung im Gazastreifen und setzen uns sehr stark dafür ein, dass die Weichen dafür gestellt werden, dass es dort langfristig zu einem Wiederaufbau kommen kann. Unser Wirken setzt also darauf, praktische Schritte zu bewirken, die dann dazu führen, dass es zu einer Stabilisierung und langfristig zu Sicherheit und Frieden kommt.

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