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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 21.01.2026
Festnahme einer deutsch-ukrainischen Staatsangehörigen wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit und Durchsuchung von Räumlichkeiten zweier ehemaliger Bundeswehrangehöriger
Frage
Kann das BMI etwas zur heutigen Festnahme der mutmaßlichen russischen Spionin in Berlin sagen?
An den stellvertretenden Regierungssprecher: Kann das, was heute passiert ist, Gespräche über eine friedliche Lösung in dem Konflikt belasten?
Kaminski (BMI)
In Bezug auf die Festnahme würde ich an den Generalbundesanwalt verweisen, da es um eine Ermittlung dort geht.
Meyer (BReg)
Ich habe dazu im Moment nichts weiter zu ergänzen.
[…]
Frage
Meine Frage kann vielleicht Herr Hinterseher beantworten. Der Generalbundesanwalt hat gesagt, dass die Beschuldigte ihren Kontaktmann aus der russischen Botschaft auch geholfen haben soll, unter Aliaspersonalien politische Veranstaltungen in Berlin aufzusuchen, um dort Kontakte für den Geheimdienst aufzubauen. Diese Person ‑ ich spreche jetzt über den Kontaktmann ‑ ist ja offensichtlich identifiziert worden. Gibt es da eine Ausreiseaufforderung? Hat sich in diese Richtung schon etwas bewegt?
Hinterseher (AA)
Sie wissen, dass die Berichterstattung dazu sehr frisch ist. Ich kenne natürlich die Berichterstattung. Aber was den jetzigen Zeitpunkt angeht, werden wir uns das Ganze natürlich ansehen und dann prüfen, wie wir in geeigneter Weise darauf reagieren werden.
Frage
An das AA: Könnte eine Vergeltungsmaßnahme geplant sein, da der Spionin von einem Botschaftsmitarbeiter geholfen wurde?
An das BMI oder das BMVg: Wissen Sie, ob Russland Dutzende, Hunderte oder Tausende solcher Informanten auf deutschem Boden hat?
Hinterseher (AA)
Ich glaube, das ist die gleiche Antwort, die ich gerade gegeben habe. Wir werden die Vorgänge jetzt entsprechend prüfen und dann in geeigneter Weise darauf reagieren. Aber sehen Sie es mir bitte nach, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Spekulationen einsteige.
Frage
Herr Müller, haben Sie eine Reaktion oder Einschätzung zur Meldung, dass die Bundesanwaltschaft einen Polizeieinsatz gegen zwei ehemalige Bundeswehrangehörige wegen des Verdachts der Spionage für Russland verfügt hat, darunter gegen einen Stabsoffizier, der erst kürzlich in Pension gegangen sein soll?
Müller (BMVg)
Vor einer halben Stunde gab es eine Pressemitteilung des GBA zu dem Thema. Das ist die Grundlage, über die wir gerade reden. Die Maßnahmen des Bundeskriminalamtes im Auftrag des Generalbundesanwalts, die darin beschrieben werden, sind uns, dem Geschäftsbereich des BMVg, bekannt. Unser Militärischer Abschirmdienst war frühzeitig in die Ermittlungen eingebunden. Ich kann bestätigen, dass sich die Maßnahmen auch gegen zwei ehemalige Angehörige der Bundeswehr richten.
Es handelt sich, wie Sie richtig gesagt haben, um einen ehemaligen Stabsoffizier. Dieser ist kürzlich in Pension gegangen. Daneben handelt es sich um einen Beamten des höheren Dienstes, der vor mehr als 15 Jahren die Bundeswehr verlassen hat. Beide Beschuldigten stehen im Verdacht, gegenüber einer beschuldigten Mittelsperson, die mutmaßlich im Auftrag des russischen Nachrichtendienstes handelte, dienstliche Informationen preisgegeben zu haben. Wie Sie der Pressemitteilung entnehmen konnten, ist diese Mittelsperson heute aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs festgenommen worden. Für diese Informationspreisgabe nutzten die beiden ehemaligen Bundeswehrangehörigen ihre Kontakte in die Bundeswehr. Ob die ehemaligen Bundeswehrangehörigen dabei wissentlich Informationen an einen ausländischen Nachrichtendienst weitergegeben haben, ist Gegenstand der aktuell laufenden Ermittlungen.
Ausgangspunkt der Maßnahmen des Generalbundesanwalts sind gemeinsame Ermittlungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Militärischen Abschirmdienstes. Mit Bekanntwerden des Verdachts gegen den zu diesem Zeitpunkt noch im aktiven Dienst befindlichen Stabsoffizier hat der Militärische Abschirmdienst in seiner Verantwortung umfassende nachrichtendienstliche Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhalts eingeleitet.
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich weitere Details nicht kommentieren und nicht weiter beschreiben kann, da es um laufende Ermittlungen geht, und verweise wie der Kollege für weitere Nachfragen an den Generalbundesanwalt.
Vordringen israelischer Sicherheitskräfte in das UNRWA-Hauptquartier
Frage
Herr Meyer und Herr Hinterseher, mich würde interessieren, was die Reaktion der Bundesregierung bzw. des Auswärtigen Amts darauf ist, dass israelische Polizisten in das Hauptquartier der UNRWA in Ostjerusalem eingedrungen sind.
Hinterseher (AA)
Ja, ich kann die Antwort gerne übernehmen. Es geht darum, dass grundsätzlich gilt, dass Liegenschaften der Vereinten Nationen gemäß der Konvention über Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen unverletzlich sind. Solche Gebäude dürfen deshalb auch nicht ohne Einverständnis der Vereinten Nationen betreten oder durchsucht werden. Das Vordringen israelischer Sicherheitskräfte am Dienstag auf das UNRWA-Gelände in Scheich Dscharrah in Ostjerusalem, das jetzt vorliegt, und der Abriss von Gebäuden stellt aus Sicht des Auswärtigen Amts eine Verletzung dieser Konvention dar, und deshalb verurteilen wir dieses Vorgehen. Wir erwarten, dass sich die israelischen Behörden in ihrem Vorgehen an die völkerrechtlichen Verpflichtungen halten. Bereits nach der Erstürmung des Compounds im Dezember hat die Vertretung der Europäischen Union in Ostjerusalem ja ein Statement abgegeben, und diesem Statement hat sich damals auch das Vertretungsbüro der Bundesrepublik in Ramallah angeschlossen.
Frage
Das israelische Außenministerium hat ja im Zuge der Zerstörung dieses UN-Hauptquartiers erklärt, dass der israelische Staat Eigentümer des UN-Geländes in Ostjerusalem sei. Jetzt betrachten die meisten Länder dieser Welt Ostjerusalem als von Israel besetztes Gebiet. Herr Hinterseher, könnten Sie uns noch einmal sagen, wie da die Einschätzung der Bundesregierung ist? Betrachtet Sie Ostjerusalem auch nach wie vor als von Israel besetztes Gebiet? Was heißt das dann für den durch die israelische Regierung artikulierten Besitzanspruch?
Hinterseher (AA)
Sie wissen, und ich glaube, dazu haben wir uns hier in der Vergangenheit schon sehr oft verhalten, dass der Gazastreifen, das Westjordanland und Ostjerusalem aus unserer Sicht Teil der besetzten palästinensischen Gebiete sind. In diesem Streitfall gibt es etablierte Konfliktlösungsmechanismen, die genutzt werden können, in diesem Fall etwa die Anrufung des IGH. Das ist im Prinzip die Vorgehensweise, die wir hier sehen würden.
Zusatzfrage
Jetzt ist die staatliche Zerstörung ‑ das haben Sie auch schon ausgeführt – des eigentlich von einer Immunität gedeckten UN-Hauptquartiers ja keine Kleinigkeit. Verbessern Sie mich, aber ich habe vor dieser aktuellen Darstellung hier in der BPK jetzt noch keinerlei diesbezügliche Äußerung vom Auswärtigen Amt oder auch vom Kanzler gehört. Können Sie uns noch erklären, wieso Sie da bisher so viel Zurückhaltung gezeigt haben?
Hinterseher (AA)
Ich glaube, was Sie da gerade sagen, stimmt nicht, denn ich habe gerade auf die Äußerung der Vertretung in Ramallah, die sich damals eben diesem EU-Statement angeschlossen hatte, verwiesen. Sie wissen: Das Vertretungsbüro Ramallah ist auch Teil des Auswärtigen Amts. Insofern ist das eine Äußerung, die wir bereits getätigt haben.
Ansonsten gibt es natürlich eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie man sich äußert, und ich glaube, ich habe mich gerade sehr klar dazu eingelassen.
Lage in Syrien
Frage
Ich wüsste gerne, was Ihr Kenntnisstand ist, was das Lager al-Hol und die Gefängnisse für IS-Kämpfer angeht. Es gibt ja Fotos von dem Gefängnis, das am Montag gestürmt wurde, die dort leere Zellen zeigen.
Inwiefern sind auch deutsche IS-Anhänger bzw. IS-Kämpfer und Familien betroffen?
Hinterseher (AA)
Ja, wir kennen die Berichterstattung dazu auch. Sehen Sie es mir nach, dass die Lage dort derzeit sehr dynamisch ist. Die Bundesregierung kennt Berichte, wonach Kontrolle über einzelne Haftanstalten mit IS-Gefangenen, darunter das al-Schaddadi-Gefängnis, an Syriens Regierung übergegangen sein soll. Es gibt unterschiedliche Angaben zu Fluchtversuchen, derzeit sind diese aber eher auf entstandene Sicherheitslücken aufgrund der Kämpfe zurückzuführen. Systematische Freilassungen hat es nach unserer Kenntnis bislang nicht gegeben. Die syrische Regierung hat immer wieder ihr Bekenntnis zum Kampf gegen den IS unterstrichen und ist ja auch der Anti-IS-Koalition beigetreten. Das ist auch im Abkommen mit der SDF vorerst so festgehalten.
Zusatzfrage
Es gibt jetzt Berichte, dass in Rakka rund um ein Gefängnis, in dem unter anderem Deutsche, aber auch andere IS-Kämpfer einsitzen, auch noch Kämpfe stattfinden und dass angeblich ‑ da wüsste ich auch gerne, was Ihre Erkenntnisse sind ‑ die Türkei dort aktiv gegen die SDF aus der Luft vorgeht. Können Sie dazu etwas sagen?
Hinterseher (AA)
Wie gesagt, hatte ich gerade ausgeführt, dass die Lage dort sehr dynamisch ist. Ich befürchte, dass ich Ihnen aktuell nichts dazu darbieten kann. Sollte sich dazu im Verlauf Klarheit oder so etwas ergeben, würden wir das gern an geeigneter Stelle nachliefern. Aktuell habe ich dazu aber keine Erkenntnisse.
Frage
Gibt es denn noch einmal Bestrebungen, deutsche IS-Kämpfer zurückzuholen, gerade vor dem Hintergrund der Lage? Gibt es dazu Gespräche mit der syrischen Regierung? Ich weiß nicht, ob das AA oder das BMI das besser beantworten kann.
Hinterseher (AA)
Vermutlich ist das eher das AA. Auch dazu habe ich vielleicht noch einmal den Hinweis, dass es eine sehr dynamische Lage ist. Wir haben zwar wieder eine Botschaft in Damaskus, aber grundsätzlich ist die konsularische Betreuung innerhalb Syriens sehr eingeschränkt, und konsularische Betreuung findet derzeit aus Beirut statt. Insofern ist unsere Handhabe, was das angeht, weiterhin sehr eingeschränkt.
Zusätzlich gilt weiterhin, dass es nach wie vor ein Strafverfolgungsinteresse in Syrien gibt ‑ Täter und Opfer sind dort ‑, und das respektieren wir natürlich auch.
Frage
Herr Müller, ich habe eine kurze Verständnisfrage. Hat diese mutmaßliche Flucht oder Freilassung von Hunderten IS-Gefangenen oder ehemaligen Gefangenen, ehemaligen IS-Kämpfern eigentlich Auswirkungen auf die im Irak stationierten Bundeswehrsoldaten, die sich dort ja mit dem expliziten Mandat der Unterstützung beim Kampf gegen den IS befinden? Gibt es also irgendwelche Vorbereitungen, oder hat das irgendwelche Auswirkungen?
Müller (BMVg)
Aktuell, unmittelbar ist es nicht so. CD/CBI, der Rahmen für diese Mission in Verbindung mit der NATO Mission Iraq, was größtenteils direkt in Bagdad ist, hat natürlich einen multinationalen Charakter, und in diesem multinationalen Umfeld werden diese Informationen jetzt auch ausgewertet, und dann wird geschaut, ob und wie die Lageentwicklung in Gänze in der Region Auswirkungen auf die Mission an sich haben könnte. Aber unmittelbar ist es nicht so.
Frage
Herr Hinterseher, zu der Frage der deutschen ehemaligen IS-Kämpfer oder Familienmitglieder: Haben Sie dazu noch einmal aktuelle Zahlen für uns?
Hinterseher (AA)
Ich müsste auch sehen, ob ich es Ihnen nachliefern kann. Aber vielleicht würde ich den Ball noch einmal aufnehmen, weil wir gerade die Frage hatten: Eine Rückholung der dort inhaftierten Männer ist nach derzeitigem Stand nicht geplant. Das sage ich nur noch einmal zur Klarstellung.