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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 16.01.2026

16.01.2026 - Artikel

Antrittsbesuch des Präsidenten der Arabischen Republik Syrien in Berlin

Hille (BReg)

Schönen guten Tag auch von mir! Am Freitag teilen wir, wie üblich, die Termine des Bundeskanzlers für die kommende Woche mit. […] Der Präsident der Arabischen Republik Syrien, Herr Ahmed al-Scharaa, wird vom 19. bis zum 20. Januar 2026 zu seinem Antrittsbesuch in Berlin erwartet. Am Dienstagmittag um 13 Uhr wird Herr al-Scharaa Bundeskanzler Merz zu einem Gespräch im Bundeskanzleramt treffen. Für 14.30 Uhr ist eine gemeinsame Begegnung mit der Presse geplant. Um 15 Uhr wird Herr al-Scharaa zum Haus der Deutschen Wirtschaft fahren und an einem runden Tisch mit Bundesministerin Reiche und Bundesminister Wadephul sowie Vertreterinnen und Vertretern wichtiger Unternehmen der deutschen Wirtschaft teilnehmen. […]

[…]

Frage

Europaweit wird gegen den Besuch von al-Scharaa demonstriert, angesichts ganz massiver Gewalt gegen Minderheiten in Syrien, insbesondere gegen Kurden in Aleppo. Da ist Völkermord passiert. Meine Frage an Sie ist: Wird der Bundeskanzler den Schutz von Minderheiten in seinen Gesprächen klar thematisieren? Wenn nicht, meinen Sie nicht, dass wieder eine große Flüchtlingswelle nach Deutschland kommen wird?

Hille (BReg)

Grundsätzlich wissen Sie ja, wie wir mit Gesprächen verfahren, die noch in der Zukunft liegen. Denen kann ich natürlich nicht vorgreifen. Aber gehen Sie davon aus, dass in solchen Gesprächen alle relevanten Themen zur Sprache kommen, und dazu gehören auch die Themen, die Sie gerade angesprochen haben. Aber insgesamt gebe ich auch noch einmal den Hinweis darauf, dass ja Proteste angekündigt sind, die Sie auch gerade schon erwähnt haben. Das ist ja jetzt per se nichts Schlechtes und gehört in einer Demokratie mit freier Meinungsäußerung natürlich dazu. Friedliche Proteste sind ein Zeichen einer lebendigen Demokratie.

Zusatzfrage

Wenn jetzt der Krieg gegen die Minderheiten in Syrien nicht gestoppt wird, werden Flüchtlinge nach Europa kommen. Wird der Bundeskanzler klar und deutlich machen, dass der Schutz der Minderheiten in Syrien gewährleistet werden soll? Bis jetzt hat er es nicht getan.

Hille (BReg)

Wie gesagt, die Gespräche werden in der kommenden Woche stattfinden. Dem kann und will ich nicht vorgreifen. Aber natürlich werden in solchen Gesprächen alle relevanten Themen dieses Themenkomplexes angesprochen. Hintergrund dieser Gespräche ist ja, dass wir ein Interesse daran haben, eine Vertiefung und, wenn man so will, einen Neustart mit der neuen syrischen Regierung zu finden. Es werden viele wichtige Themen angesprochen, die Sie gerade auch schon angerissen haben, beispielsweise auch das Thema der Rückkehr von Syrerinnen und Syrern in ihr Heimatland. Dafür ist es nötig, dass man mit den Verantwortlichen vor Ort ins Gespräch kommt, und das ist ein Hintergrund dieses Termins, den wir in der kommenden Woche anstehen haben.

Giese (AA)

Eine Ergänzung, wenn Sie erlauben ‑ wir hatten das Thema ja schon einmal ‑, einfach eine inhaltliche Ergänzung: Auch Außenminister Wadephul nimmt an diesem Treffen teil und wird am Rande des Besuchs des Präsidenten nächste Woche auch den syrischen Außenminister Asaad al-Schaibani in Berlin empfangen. Auch nach seiner eigenen Reise nach Syrien im Oktober führt der Außenminister dadurch die dort aufgenommenen Kontakte fort. Die Themen mit der syrischen Übergangsregierung sind sehr, sehr zahlreich; Sie haben es angesprochen. Zentrale Frage bleibt, wie der politische Übergang weiter gestaltet wird, sodass alle gesellschaftlichen Gruppen sicher leben und gleichberechtigt am politischen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Ich habe das hier am Mittwoch schon gesagt, und das hat der Außenminister auch bei seinem Besuch in Syrien wiederholt. Das ist für uns ganz, ganz wichtig und ganz, ganz entscheidend. Deswegen würde ich gerne zurückweisen, dass wir das nicht thematisieren. Das ist eines der zentralen Themen, das wir mit der syrischen Regierung besprechen.

Lage in Iran

Frage

Was ist der Bundesregierung über ihre Sicherheitsbehörden zur Zahl der Menschen, die bei den friedlichen Protesten im Iran durch die Einsatzkräfte getötet worden sind, bekannt? Es kursieren ja verschiedene Zahlen. Wie viele Häftlinge vermutet man jetzt, wie viele Demonstranten sind jetzt also in Haft genommen worden?

Direkt eine zweite Frage: Am Mittwoch wurde schon berichtet, dass man in Abstimmungen sei und mögliche Sanktionen gegen den Iran wegen seines gewaltsamen Eingreifens gegen die eigenen Bürger prüfe. Wie weit ist man in diesem Abstimmungsprozess? Warum zieht sich das so hin, wie sieht da er zeitliche Verlauf aus?

Giese (AA)

Die Bundesregierung erfasst natürlich nicht aus eigenen Erkenntnissen die Anzahl von getöteten Menschen und von Menschen, die im Iran in Haft genommen worden sind. Wir haben aber Quellen, denen wir vertrauen können, die das teilweise auch belegen. Es sind öffentlich einsichtige Quellen; insofern können Sie das eher als einen Hinweis zur eigenen Recherche verstehen.

Was ich Ihnen sagen kann und was wir von NGOs gehört haben, ist, dass seit Ausbruch der Proteste am 28. Dezember mindestens 2600 Menschen getötet worden sind. Wir haben auch Zahlen über 19 000 Festnahmen. Wie gesagt, das sind Zahlen von NGOs, die die NGOs jeweils auch belegt haben. Teilweise gibt es da auch fotografische Belege. Wir haben natürlich kein gesamtes Bild, aber das sind die Zahlen, die ich Ihnen dazu hier nennen kann.

Was Deutschland in Bezug auf Sanktionierungen unternimmt, habe ich am Mittwoch sehr ausführlich ausgeführt, und darauf würde ich vor dem Hintergrund der Zeit gerne verweisen. Ich kann Ihnen sagen: Es gibt den Versuch Deutschlands, auf EU-Ebene dafür zu werben, die iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation zu listen. Das ist ein Überzeugungsprozess, den wir sehr energisch betreiben. Wir hoffen, dass wir da zu einem Erfolg kommen.

Darüber hinaus gibt es beispielsweise ein Sanktionsregime für Menschenrechtsverletzungen. Es gibt bereits eine ganze Reihe von Iranerinnen und Iranern ‑ vor allem sind es Männer ‑, die auf dieser Liste sind. Wir arbeiten sehr konzentriert daran, neue Pakete von Personen zu listen, die bei der jetzigen Niederschlagung von Protesten und den schweren Menschenrechtverletzungen Verantwortung tragen. Diese werden auch durch die EU gelistet werden, und wir sind sehr zuversichtlich, dass das relativ schnell geschehen wird.

Mögliche Teilnahme des iranischen Außenministers an der Münchner Sicherheitskonferenz

Frage

Wahrscheinlich auch an Herrn Giese: Herr Ischinger, der Leiter der Münchner Sicherheitskonferenz, hatte vor zehn Tagen gesagt, dass er den iranischen Außenminister eingeladen hatte. Das war vor dieser Eskalation. Jetzt gibt es Berichte, dass er tatsächlich kommen möchte. Ich hätte ganz gerne gewusst, ob das aus Sicht der Bundesregierung ein willkommener Besuch in Deutschland ist oder nicht.

Giese (AA)

In Bezug auf das Veranstaltungs- und auch Einladungsmanagement der Münchner Sicherheitskonferenz müssen Sie sich an die MSC wenden. Die MSC gestaltet diese Einladung eigenständig. Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage eindeutig ist: Wir halten eine Teilnahme angesichts der blutigen Niederschlagung von Protesten ‑ ich habe mich dazu gerade verhalten ‑ in Iran für unangebracht. Wir haben von dieser Einladung abgeraten und das auch noch einmal unterstrichen.

Zusatzfrage

Wie geht das diplomatisch vonstatten? Angenommen, Herr Ischinger würde sagen, im Sinne des Dialogs sei es aber gut, wenn der iranische Außenminister trotzdem komme: Könnte die Bundesregierung das verhindern?

Giese (AA)

Das ist eine hypothetische Frage.

Zusatzfrage

Es geht mir darum, ob er Einreisedokumente braucht und ob es eine Genehmigung geben muss, damit ein iranischer Außenminister nach Deutschland einreisen kann. Oder ist er wegen diplomatischer Immunität frei?

Giese (AA)

Es ist in Bezug auf die allermeisten Länder unterschiedlich, welche Art von Einreisen beispielsweise mit einem Diplomatenpass möglich ist. Das unterscheidet sich von Land zu Land. Nach meiner Kenntnis braucht man, wenn man aus dem Iran kommt, auch ein iranisches Diplomatenvisum, um nach Deutschland einreisen zu können.

Übergabe der Friedensnobelpreis-Medaille durch die venezolanische Oppositionsführerin Machado an US-Präsident Trump

[…]

Zusatzfrage

Meine zweite Frage geht an Herrn Giese: Hat Dr. Pellet, der deutsche Botschafter in Caracas, Innenminister Cabello ‑ der Chavist par excellence in Venezuela ‑ nach dem „regime change“ getroffen?

Giese (AA)

Er ist ja der amtierende Innenminister ‑ es gibt keinen anderen. Insofern: Wenn wir mit dem venezolanischen Innenminister etwas zu besprechen haben, dann tun wir das auch, und dann tun wir das über unseren Botschafter vor Ort.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, dass die venezolanische Regierung damit begonnen hat, politische Häftlinge freizulassen. Das liegt in der Verantwortung des Innenministers. Das ist aus unserer Sicht ein gutes Zeichen und ein Schritt in die richtige Richtung, der zu konstruktiveren Beziehungen führen kann. Die EU und ihre Mitgliedsstaaten haben die venezolanische Regierung mehrfach aufgerufen, alle derzeit in Venezuela inhaftierten politischen Gefangenen bedingungslos freizulassen.

Wir als Deutschland sind sehr erleichtert, dass ich Ihnen mitteilen kann, dass gestern am späten Abend drei Deutsche freigelassen wurden. Wir begrüßen diesen Schritt sehr. Wir haben diese drei Personen gestern in der Botschaft in Caracas in Empfang nehmen können. Wir haben diese Einzelfälle sehr eng begleitet und uns sehr hochrangig vor Ort und auch in Berlin für diese Personen eingesetzt. Auch da ist natürlich unser Botschafter gefragt.

Zusatzfrage

Gibt es deutsche Gefangene?

Giese (AA)

Das habe ich gerade gesagt, genau. Das sind drei Personen aus Deutschland.

Frage

Was wurde diesen drei deutschen Staatsangehörigen vorgeworfen? Ist das von deutscher Seite als politisches Verfahren wahrgenommen worden? Seit wann waren sie inhaftiert? Was, glauben Sie, war jetzt für diese Freilassung entscheidend?

Giese (AA)

Ich würde gerne um Verständnis dafür bitten, dass wir zu weiteren Details auch aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen keine Angaben machen können.

Vielleicht nur so viel: Wir haben uns sehr lange und intensiv um konsularischen Zugang zu diesen Personen bemüht. Wir haben uns auch um eine Aufklärung zu den Tatvorwürfen bemüht und konnten bis zuletzt die genauen Haftgründe nicht en détail nachvollziehen, was dafür spricht, dass das Gründe sind, die wir so nicht teilen.

Zu Ihrer Frage, was zu der Freilassung geführt hat: Ich glaube, das hat auch mit unserem Einsatz vor Ort und auch damit zu tun, dass wir uns sehr hochrangig über Berlin darum bemüht haben und klar gemacht haben, dass eine Voraussetzung für konstruktivere Beziehungen ist, dass unsere Staatsangehörigen freikommen.

Frage

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es weitere deutsche Bürger unter den politischen Gefangenen in Venezuela gibt?

Giese (AA)

Wie gesagt, wir können nicht immer die Haftgründe nachvollziehen. Das ist oftmals so intransparent, dass ich mich mit dem Begriff „politische Häftlinge“ in jedem Einzelfall schwertue.

Was ich Ihnen sagen kann, ist, dass wir von einer niedrigen einstelligen Zahl an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit Kenntnis haben, die noch in Venezuela in Haft sind. Wie gesagt, aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes kann ich Ihnen in Bezug auf jeden Einzelfall aber keine genaueren Angaben zu den Haftgründen machen.

Frage

Zu den Zahlen: Ich erinnere mich, dass Sie sagten, acht Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit wären dort inhaftiert. Wenn jetzt drei freigelassen werden, wären also noch fünf in Haft. Können Sie das so bestätigen?

Giese (AA)

Nein, das kann ich nicht. Ich habe auch nicht acht gesagt.

Arbeitsfähigkeit der Vertretungen Afghanistans in Deutschland

Frage

Herr Giese, wie geht die Bundesregierung, wie geht das AA damit um, dass immer weniger afghanische Diplomaten in der afghanischen Botschaft und in den Konsulaten sind? Entsteht dadurch Druck, die bisherigen Diplomaten durch Talibandiplomaten zu ersetzen? Nehmen Sie das so wahr?

Giese (AA)

Ich kann Ihnen sagen, dass wir ein Interesse daran haben, dass die ausländischen Vertretungen Afghanistans in Deutschland funktionieren. 400 000 Afghaninnen und Afghanen leben in Deutschland. Uns ist es wichtig, dass diese Personen weiterhin konsularisch versorgt werden. Dazu gehört, dass die Vertretungen arbeitsfähig sind und Dokumente ausstellen können. Dabei geht es um Dokumente, die von den De-facto-Machthabern in Afghanistan anerkannt werden. Deswegen haben wir beispielsweise zwei Konsularbeamte, die von der De-facto-Regierung Afghanistans gestellt worden sind, in Deutschland einreisen lassen. Dies dient genau diesem Zweck. Deswegen verstehe ich den Inhalt Ihrer Frage nicht hundertprozentig. Uns geht es um die Arbeitsfähigkeit. Dabei geht es auch um die Möglichkeit, eine Rückreise nach Afghanistan zu ermöglichen. Das ist, wie gesagt, nur mit gültigen, von den Machthabern anerkannten Pässen möglich. Deswegen haben wir zugelassen, dass Vertreter der De-facto-Machthaber hier in Deutschland arbeiten können, um diesen Zweck Genüge zu tun.

Zusatzfrage

Verstehe ich Sie richtig, dass das Auswärtige Amt die Funktionsfähigkeit priorisiert und es dann auch ‑ das sage ich in meinen eigenen Worten ‑ egal ist, ob Diplomaten da sitzen, die von der Vortalibanregierung eingesetzt wurden oder von den jetzigen De-facto-Regierungsleuten?

Giese (AA)

Eine nicht funktionsfähige Auslandsvertretung ist keine Auslandsvertretung, die irgendeine Funktion erfüllt. Das klingt zwar ein bisschen zirkelschlussmäßig, aber es handelt sich dann um keine Auslandsvertretung. Wir wollen, dass diese Personen Pässe und Dokumente ausstellen können, um beispielsweise die Rückkehr nach Afghanistan zu ermöglichen. Immer noch arbeitet in den afghanischen Vertretungen in Deutschland eine ganze Reihe von Personen, die bereits vor der Machtübernahme der Taliban in Deutschland akkreditiert wurden. Wie gesagt, gibt es aber auch Personen, die danach akkreditiert worden sind.

Das Wichtigste für uns ist die Funktionsfähigkeit. Das ist unser Interesse, und das ist, denke ich, auch das Interesse der 400 000 Afghaninnen und Afghanen in Deutschland.

Frage

Heißt das, dass im Zweifel neue Diplomaten der De-facto-Regierung anerkannt würden, um die Funktionsfähigkeit zu erhalten, wenn die Vertretungen weiter ausgedünnt, also weitere alte Diplomaten abgezogen würden?

Giese (AA)

Das ist eine hypothetische Frage. Darüber will ich nicht spekulieren. Uns liegen keine Informationen darüber vor, dass dieser Wunsch vonseiten der Machthaber in Afghanistan bestünde. Für uns ist allerdings, wie gesagt, das A und O, dass die Vertretungen handlungsfähig sind.

Frage

Die Vertretung der Taliban sorgt natürlich auch für Kritik. Auch heute wieder haben sich Organisationen gemeldet und darauf hingewiesen, dass es gerade für Menschen, die Verfolgung gefürchtet haben, schwer zumutbar sei, in die Vertretungen zu gehen, um Passangelegenheiten zu regeln.

Als schlichte Wissensfrage: Wie ist es zum Beispiel mit den Menschen, die jetzt noch über das Bundesaufnahmeprogramm kamen, die eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben und irgendwann dorthin müssen, um das zu verlängern? Verlangen Sie auch von denen, die als Verfolgte der Taliban hier sind, ihre Passangelegenheiten mit diesen Beamten zu klären?

Giese (AA)

Ich denke, diese Frage liegt gewissermaßen im Zwischenbereich zwischen dem Auswärtigen Amt und den Innenbehörden. Die Frage, wie man in Deutschland beispielsweise einen Aufenthaltstitel verlängert, ist keine Frage, die wir beantworten könnten, sondern in dieser Materie sind das BMI bzw. die entsprechenden Landesbehörden federführend.

Ganz grundsätzlich, weil Sie danach fragen: Das ist unbefriedigend, aber wir können uns keine anderen afghanischen Machthaber schaffen. Wir müssen mit der Realität umgehen, die es gibt. Damit die Dokumente anerkannt werden, müssen sie hier von Vertretern ausgestellt werden, deren Dokumente auch in Kabul anerkannt werden. Ansonsten kann man mit diesen Dokumenten nicht reisen.

[…]

Frage

Herr Giese, greift die Bundesregierung finanziell ein? Fließt Geld an die Botschaften?

Giese (AA)

Nein, überhaupt nicht.

[…]

Giese (AA)

Ich will meine Antwort auf eine Frage komplettieren, die eine Person vorhin gestellt hat. Es ging um die Frage der Passbeschaffung, beispielsweise für Menschen aus Afghanistan. Um das Bild zu komplettieren, möchte ich noch Eines nachtragen: Als deutschen Passersatz gibt es einen Reiseausweis für Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die keinen gültigen Pass ihres Heimatlandes erhalten können. In Deutschland wird er von den Ausländerbehörden ausgestellt, im Ausland von den Botschaften. Das ist, wie gesagt, zwischen uns und dem BMI. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn die Beschaffung eines nationalen Passes unzumutbar ist. Das ist eine Einzelfallbeurteilung.

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