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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 05.01.2026
US-Militäreinsatz in Venezuela
[…]
Frage
Herr Hille, welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, wie viele Menschen bei dem US-Angriff auf Venezuela getötet wurden? Wie bewerten Sie die Tötung dieser Menschen beim Angriff?
Hille (BReg)
Frau Deschauer? Mir liegen dazu keine Informationen vor.
Deschauer (AA)
Genauso.
[…]
Frage
Der Bundeskanzler hat erklärt, dass im Verhältnis der Staaten zueinander grundsätzlich das Völkerrecht gelten müsste. Ist „grundsätzlich“ hier im juristischen oder im umgangssprachlichen Sinne verwendet worden? Das sind zwei konträre Bedeutungen.
Hille (BReg)
Ich versuche die Unterscheidung zu verstehen, die Sie aufmachen, habe es bisher aber noch nicht.
Zusatzfrage
Die Unterscheidung ist ganz einfach. Umgangssprachlich bedeutet „grundsätzlich“ so etwas Ähnliches wie „immer“. Juristisch bedeutet „grundsätzlich“ „im Grundsatz, aber Ausnahmen sind jederzeit möglich“, also keinesfalls „immer“. Deswegen ist es schon von Bedeutung, wie der Kanzler, der ja auch Jurist ist, dieses Wort verwendet hat.
Hille (BReg)
Sie haben ja sicherlich die Äußerungen des Bundeskanzlers gestern genau wahrgenommen. Ich zitiere gern noch einmal den zweiten Teil:
„Die rechtliche Einordnung des US-Einsatzes ist komplex. Dazu nehmen wir uns Zeit. Maßstab bleibt das Völkerrecht. Jetzt darf in Venezuela keine politische Instabilität entstehen. Ziel sollte ein geordneter Übergang hin zu einer durch Wahlen legitimierten Regierung sein.“
So sind die Worte des Bundeskanzlers, die von daher auch für sich stehen.
Zusatzfrage
Frau Deschauer, bietet das Völkerrecht irgendeine Handhabe zur militärischen Intervention in einem souveränen Staat und zur Entführung oder zum Kidnapping dessen Machthabers?
Deschauer (AA)
Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich hier jetzt keine grundsätzlichen Ausführungen mache. Wir sprechen über einen Fall, zu dem sich Herr Hille, der Bundeskanzler, der Außenminister sehr konkret geäußert haben. Ich empfehle auch das Interview des deutschen Außenministers von heute vorab zur Reise nach Litauen im Deutschlandfunk, wenn ich das hier so konkret nennen darf. Er hat sich umfänglich zur Gesamtlage geäußert. Das ist die Haltung der Bundesregierung.
Frage
Herr Hille, Frau Deschauer, ich muss trotzdem noch einmal zum Völkerrecht nachfragen, weil mir das nicht ganz klar ist. Auch der Außenminister hat heute Morgen in dem Interview eine Menge anderer Punkte genannt: Maduro, Menschenrechtsverletzung, nicht anerkannt. ‑ Das hat auf den ersten Blick nicht so viel mit Militäraktion nach dem Völkerrecht zu tun.
Zweitens hat er gesagt, dass er die Amerikaner bzgl. geopolitischer Überlegungen verstehen könne, weil die Russen und Chinesen dort aktiv sind. Das ist auch nicht primär völkerrechtlich relevant. Deswegen möchte ich wissen, warum die Bundesregierung, vertreten durch zwei Juristen, nämlich den Bundeskanzler und den Außenminister, nicht wie einige andere Staats‑ und Regierungschefs zu dem Schluss gekommen sind, dass mindestens das Völkerrecht durch die Amerikaner verletzt wurde. Ich wüsste nicht, nach welchen Paragrafen eine militärische Intervention und die Gefangennahme ‑ oder wie immer man das nennen will ‑ und Außerlandesbringung eines Präsidenten abgedeckt worden sei. Warum scheut die Bundesregierung bei aller Komplexität der gesamtrechtlichen Beurteilung die Kritik, dass hierbei Völkerrecht verletzt wurde?
Hille (BReg)
Um Ihre Worte aufzugreifen: Die Bundesregierung scheut nichts. ‑ Ich habe gerade versucht, so wie es der Bundeskanzler auch gestern intoniert hat, noch einmal zu erläutern, warum die Lage nicht so einfach und auch nicht so eindimensional ist und aus einem Sachgebiet besteht. Die völkerrechtliche Beurteilung ist ein Teil einer Gesamtbetrachtung, die man anstellen muss. Das macht die Komplexität aus, für die man eben einfach etwas Zeit braucht, um sozusagen diese Stränge alle zu betrachten. Wie gesagt, sind wir jetzt wenige Stunden nach den Ereignissen. Der nächste „step“ ist heute Nachmittag die Tagung des UN-Sicherheitsrates. Ich denke, dabei werden auch eine Reihe von Fragen, die hier jetzt aufgerufen sind und die im Raum stehen, bearbeitet werden.
Deschauer (AA)
Ich habe und Sie selbst haben auf das ausführliche Interview des Außenministers hingewiesen. Ich möchte vielleicht einfach nur eine Passage, die noch einmal kondensiert, was der Bundeskanzler und der Außenminister gesagt haben, vortragen:
„Ich erwarte, dass die Vereinigten Staaten von Amerika die internationale Rechtslage nicht nur beachten, sondern uns und allen anderen auch darlegen, auf welcher Grundlage das geschehen ist.“
„Das“ bezieht sich natürlich auf die Frage, den Fragekontext und die Ereignisse des Wochenendes.
„Aber ich finde, auch alle anderen Aspekte gehören zur Gesamtbewertung dazu.“
Insofern ist ziemlich klar, dass der Außenminister von einer Gesamtwürdigung gesprochen hat, die notwendig ist. Das ist noch einmal in diesem Interview nachzulesen.
[…]
Frage
Frau Deschauer, steht die Bundesregierung nach dem, was passiert ist, in Kontakt mit anderen Ländern wie zum Beispiel Kolumbien?
Deschauer (AA)
Davon kann ich jetzt in dem Moment gerade nicht berichten. Das tue ich gern, wenn ich etwas dazu beizutragen habe. Aber im Grundsatz können Sie davon ausgehen, dass das Auswärtige Amt und der Außenminister in regelmäßigem Kontakt mit den verschiedenen Staaten und Außenministerkollegen dieser Welt stehen, mit denen wir diplomatische Beziehungen unterhalten. Aber ich habe jetzt keinen konkreten Beitrag zu Ihrer Frage zu liefern. Wenn ich das kann, dann tue ich das gern.
[…]
Frage
Eine Frage ans Außenamt: Wie viele deutsche Staatsbürger sitzen derzeit in venezolanischen Haftanstalten?
Eine Frage an Herrn Hille: Hat die Bundesregierung Zweifel an der Aussage von Donald Trump, dass ein sehr wichtiges Motiv dieses drastischen Alleingangs geopolitische Erwägungen sind, beziehungsweise die Absicht, Zugriff auf Ressourcen Venezuelas zu bekommen, vor allem auf Öl?
Deschauer (AA)
Ich gehe direkt auf die erste Frage ein und stelle den Hinweis voran, dass Sie wissen, dass wir uns zu konsularischen Einzelfällen nicht äußern. Deswegen gehe ich jetzt, weil ich Ihnen doch ein ganz kleines bisschen sagen möchte, „unter drei“.
[Es folgte ein Teil Unter 3]
[…]
Deschauer (AA)
Ich habe noch eine Information „unter drei“.
[Es folgte ein Teil Unter 3]
Proteste in Iran
Frage
Frau Deschauer, seit einigen Tagen gibt es ja jetzt verschärfte Proteste im Iran. Es soll auch Tote geben; es ist von einer unterschiedlichen Anzahl von Toten die Rede. Wie wird das im Auswärtigen Amt beobachtet und bewertet?
Deschauer (AA)
Wir beobachten die aktuellen Proteste in Iran sehr aufmerksam. Es gibt ja Berichte, wie Sie sagen, über exzessive Gewaltanwendungen gegenüber Demonstranten. Das nehmen wir sehr ernst. So wie wir das von allen Vertragsstaaten des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte tun, erwarten wir von Iran sehr klar, die darin verbrieften Rechte wie Demonstrations- und Versammlungsfreiheit zu gewährleisten.
Wenn mich nicht alles täuscht, hat sich auch der Europäische Auswärtige Dienst in Gestalt der Sprecher dazu geäußert. Darauf möchte ich auch gerne verweisen.
Frage
Wie schätzen Sie denn die Erfolgsaussichten der Proteste ein?
Deschauer (AA)
Darüber möchte ich gar nicht spekulieren. Das steht mir auch, glaube ich, gar nicht zu. Das ist eine Beobachtung, die Sie und ich hier jetzt aus der Ferne anstellen, dass es da Protestbewegungen gibt, die Menschen wegen wichtiger Fragestellungen umtreibt. Das betrifft ihre wirtschaftliche Versorgung, aber auch ihre Freiheitsrechte, ihre Rechte, sich öffentlich zu versammeln und zu demonstrieren. Das beobachten wir sehr genau und sehr sorgenvoll. Ich möchte aber nicht über mögliche weitere Entwicklungen spekulieren; das kann ich auch einfach nicht.