Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 05.12.2025
Reise des Bundesaußenministers nach China
Giese (AA)
Außenminister Wadephul reist am Sonntag nach China. Mit dem Besuch setzt der Außenminister den hochrangigen Dialog mit dem chinesischen Außenminister Wang Yi fort, den er mit Wangs Besuch in Berlin im Juli sowie den Telefonaten im Mai und Oktober begonnen hat. Er plant, am Montag politische Gespräche zu führen, unter anderem mit seinem Amtskollegen Wang Yi, mit dem Handelsminister Wang Wentao und mit dem Minister der internationalen Abteilung des Zentralkomitees der Kommunistischen Partei Chinas Liu Haixing.
In den Gesprächen wird es natürlich um die wirtschaftlichen Verknüpfungen zwischen Europa und China gehen. Der Außenminister wird unter anderem die Sicherheit und Verlässlichkeit von Lieferketten für kritische Rohstoffe und Technologien ansprechen, deren Einschränkungen, zum Beispiel durch die Exportkontrollen für seltene Erden, negative Auswirkungen auf deutsche und europäische Unternehmen haben.
Ein weiterer Fokus wird auf den europäischen Sicherheitsinteressen liegen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die laufenden Verhandlungen sind dabei das wichtigste Thema.
Daneben wird eine Vielzahl weiterer Themen eine Rolle spielen, so etwa die Lage in Nahost, im südchinesischen Meer und in der Taiwanstraße sowie natürlich die Einhaltung der Menschenrechte und Fragen der bilateralen Zusammenarbeit. Wir stimmen uns bei all diesen Themen natürlich sehr eng mit unseren europäischen Partnern ab.
Ebenfalls am Montag wird der Außenminister mit Vertreterinnen und Vertretern der deutschen Unternehmen und aus Kultur und Zivilgesellschaft zusammenkommen.
Am Dienstag reist der Außenminister dann weiter in die Provinz Guangdong, dem Zentrum der chinesischen Hochtechnologie. Er plant, Unternehmen in der Provinzhauptstadt Guangzhou zu besuchen. Der Außenminister wird von Vertretern des Bundestages und Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft begleitet.
Frage
Inwiefern sind denn die Bedenken oder die Probleme, die es bei dem ersten Reiseversuch gab, jetzt ausgeräumt worden?
Giese (AA)
Ich habe gerade eine sehr, sehr ausführliche Beschreibung der ganzen Termine des Außenministers in China und den Ausblick auf die komplette Reise vorgelesen, und ich glaube, das ist die ausreichende Antwort darauf.
Zusatzfrage
Also ist das jetzt zur Zufriedenheit des Auswärtigen Amtes?
Giese (AA)
Wir reisen am Sonntag nach China.
Frage
Herr Giese, Sie sagten, es würden auch Wirtschaftsvertreter mitreisen. Können Sie da konkreter werden? Wer ist da in der Delegation dabei?
Giese (AA)
Nein, da bitte ich um Verständnis, dass wir die genaue Zusammensetzung nicht an dieser Stelle bekannt geben können.
Frage
Herr Giese, wie optimistisch ist denn der Bundesaußenminister jetzt, in den Exportkontrollen der Chinesen eine Einigung herbeizuführen?
Giese (AA)
Wie gesagt, habe ich gerade das Programm skizziert und die Themen genannt, um die es gehen soll. Das Thema, das Sie angerissen haben, ist da natürlich auch ein ganz, ganz wichtiges. Ich will den Gesprächen jetzt nicht vorgreifen, aber das ist natürlich eines der relevantesten Themen, und das wird im Zentrum der Gespräche stehen. Mit Blick auf unsere wirtschaftlichen Interessen ist das eines der absolut vordringlichsten Themen.
Frage
Herr Giese, man kann natürlich aus der Tatsache, dass Sie reisen, schließen, dass Sie mit dem Programm zufrieden sind. Das entbehrt nicht einer gewissen Logik. Wie ist es aber mit der Genese dieser Termine, mit deren Zusammenstellung Sie zufrieden sind? Wie kam die zustande? Folgte das einer Wunschliste des Außenministers, oder sind Sie einer Vorschlagsliste der chinesischen Gastgeber gefolgt?
Giese (AA)
Also, ich freue mich ja über das Interesse an den Interna unserer Planung. Aber das wäre das erste Mal, glaube ich, dass wir hier darüber berichten, wie das genau abläuft. Sie können aber, wie Sie schon richtig gesagt haben, aus der Tatsache, dass wir reisen ‑ wir sind mit dem Programm sehr zufrieden ‑, und aus den Inhalten schließen, dass das zu unserer Zufriedenheit ist, und deswegen können wir sagen, dass unsere Wünsche, unsere Erwartungen an diese Reise auch umgesetzt worden sind. So viel dazu.
Zusatz
Es ist ja häufig so, dass es ein erstes Mal gibt; das sagt der Begriff ja schon.
Da die Absage zustande gekommen war, weil die deutschen Wünsche eben nicht hinreichend erfüllt wurden, ist, glaube ich, schon die Frage berechtigt, ob in diesem Fall für die Planung explizit deutsche Wünsche geliefert wurden und die chinesische Seite darauf reagiert hat.
Giese (AA)
Jede Frage ist berechtigt, die hier gestellt wird. Ich glaube aber, ich habe sie auch beantwortet.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Einreise einer afghanischen Familie nach Deutschland
Frage
Frau Dr. Kock, welche Schlüsse ziehen Sie denn jetzt (aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Einreise einer afghanischen Familie nach Deutschland)? Ist das so eine Art Präzedenzfall, oder wie ist da Ihre Reaktion?
Dr. Kock (BMI)
Vielen Dank für Ihre Frage. - Wir haben uns gestern Abend schon dazu geäußert. Das war zugegebenermaßen etwas später am Abend. Das kann ich gerne an dieser Stelle auch noch einmal wiederholen. Wir sehen es so, dass das Bundesverfassungsgericht uns in unserer Annahme bestätigt, dass keine rechtsverbindliche Aufnahmeverpflichtung für diesen Personenkreis besteht. Wir sehen es so, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass zeitnah nach einer Visumserteilung über die Anträge dieser Personen entschieden werden muss. Sobald der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts uns zugeleitet wurde, werden wir die notwendigen Schritte einleiten.
Frage
Frau Kock, Sie haben „zeitnah“ gesagt. Was heißt das für das Ministerium? Das Bundesverfassungsgericht hat ja die besondere Dringlichkeit hervorgehoben. Heißt das jetzt „bis Ende des Jahres“, bis die Pakistaner wieder anfangen, abzuschieben, oder welchen Zeitrahmen haben Sie dabei im Auge?
Dr. Kock (BMI)
Das heißt, dass wir den Beschluss, sobald wir ihn eben haben, zügig umsetzen und über die laufenden Verfahren dann zeitnah entscheiden werden. Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht konkreter werden kann. Uns ist durchaus bewusst, dass es dringlich ist und dass das Bundesverfassungsgericht auch genau so entschieden hat.
Frage
Ich habe dazu zwei Verständnisfragen, zum einen: Worauf stützen Sie denn die Annahme, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt bestätigt hat, dass diese Zusagen nicht rechtsverbindlich sind? Aus welcher Aussage lesen Sie das heraus?
Das Zweite: Was entscheidet jetzt das BMI? Ich dachte immer, über die Visaanträge wird im Auswärtigen Amt entschieden. Welche Entscheidung muss da jetzt also noch im BMI gefällt werden?
Dr. Kock (BMI)
Das Bundesverfassungsgericht hat ja auch entschieden, dass eben entschieden werden muss. Es hat keine Aussage darüber getroffen, dass ein Visum zu erteilen ist oder eben nicht.
Das weitere Verfahren machen wir wie immer, wie gehabt, in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und allen zuständigen Stellen.
Zusatzfrage
Meine Verständnisfrage war aber eher: Woraus lesen Sie ab, dass das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat, dass die Zusagen nicht rechtsverbindlich sind?
Dr. Kock (BMI)
Ich habe dem in diesem Moment nichts mehr hinzuzufügen. Ich habe ja auch darauf hingewiesen, dass wir den Beschluss erst bekommen müssen, und dann können wir uns sicherlich auch noch einmal detaillierter äußern.
Frage
Die sachliche, politische Grundlage, auf der die Vorgängerregierung die Aufnahmeprogramme gestartet hat, hat sich ja nicht geändert. Das geht ja im Nachhinein auch nicht. Wenn Sie jetzt beschlossen haben, das zu stoppen, und „Eigentlich wollen wir nicht aufnehmen“ sagen, bedeutet das, dass die Vorgängerregierung die Dringlichkeit der Gefährdung der Antragsteller falsch eingeschätzt hat? Gehen Sie da in eine inhaltliche politische Revision?
Dr. Kock (BMI)
Ich nehme jetzt an dieser Stelle keine Beurteilung von Maßnahmen der Vorgängerregierung vor. Wir haben uns zu den ganzen Aufnahmeprogrammen hier wiederholt sehr, sehr ausführlich geäußert. Es ist klar: Wir möchten diese weitgehend beenden. Bei den Personen, für die eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage besteht, wird das im Rahmen des Aufnahmeverfahrens genau geprüft. Auch dazu haben wir uns sehr detailliert geäußert, zu den einzelnen Schritten auch schon, ich meine, auch schon sehr ausführlich „unter drei“. Diese Schritte werden jetzt vollzogen.
Zusatzfrage
Befürchtet die Bundesregierung, dass ihre auch politische Glaubwürdigkeit international leidet, wenn sich herausstellt, dass Beschlüsse und Programme, die man sehr wohl als Zusage ansehen konnte ‑ das war die Grundlage dafür, dass der Richter mit seiner Familie Afghanistan verlassen hatte ‑, im Nachhinein geändert werden können? Man spricht manchmal im Finanzwesen von Beschlüssen nach Kassenlage. Ist das, was Sie hier machen, nicht eine politische Beschlussfassung und eine Einschätzung nach Kassenlage?
Dr. Kock (BMI)
Das sind jetzt Unterstellungen, die ich zurückweise. Wir haben immer wieder gesagt, und es gibt inzwischen auch Gerichtsentscheidungen dazu, dass eben nicht alle Programme und alle Zusagen in allen Programmen rechtsverbindlich sind. Wir halten uns an die rechtsverbindlichen Verwaltungsakte.
Frage
Ich habe noch einmal eine Nachfrage, Frau Kock. Wenn Sie sagen, es werde zeitnah entschieden, betrifft das dann jetzt diesen Einzelfall, der vor dem Bundesverfassungsgericht lag, oder wird es dann auch für alle anderen aus den Programmen, die ja in Frage stehen, zeitnah Klarheit geben?
Dr. Kock (BMI)
Das „zeitnah“ bezieht sich zunächst auf diesen Einzelfall. Dazu gibt es eine Bundesverfassungsgerichtsentscheidung, und das werden wir jetzt alle mit aller Dringlichkeit bearbeiten.
Auch das haben wir hier schon wiederholt ausgeführt, auch die Kollegen vom Auswärtigen Amt: Es werden im Moment alle Verfahren unter Hochdruck geprüft und durchgeführt.
Frage
Sie wollen nicht genau sagen, wann „“zeitnah ist; das kann man nachvollziehen. Aber streben Sie an, dass eine Entscheidung noch in diesem Kalenderjahr erfolgen soll? Streben Sie das an?
Dr. Kock (BMI)
Ich bleibe dabei: Wir werden zeitnah entscheiden.
Zusatzfrage
Aber was sollen wir mit dem Begriff zeitnah anfangen, wenn Sie nicht mal einen Zeitrahmen angeben können? Was definiert den Begriff der Nähe?
Dr. Kock (BMI)
Gut, dann kann ich es präzisieren: sehr zeitnah.
Frage
Noch einmal an das Auswärtige Amt: Gibt es, falls sich das jetzt alles doch noch in den Januar ziehen sollte, eigentlich den Versuch, noch einmal Gespräche mit Pakistan darüber zu führen, dass die Menschen dann nicht abgeschoben werden, wenn das Jahr vorbei ist?
Giese (AA)
Ich glaube, ich habe mich dazu hier schon einmal geäußert. Das war schon einmal Thema.
Dazu, was jetzt vor Ort am 31. Dezember ablaufen wird: Das ist eine Nach-Nachfrist. Wir haben keinerlei Anzeichen dafür, dass es irgendeine Art von Verlängerungsmöglichkeit gibt.
Verstärkung der US-amerikanischen Truppenpräsenz vor der venezolanischen Küste
Frage
Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Letzten Montag hat Frau Deschauer über die Position der Bundesregierung zu Venezuela gesagt:
„Wir sind natürlich auf den Ebenen, auf denen wir im Kontakt sind, mit allen Stellen und Beteiligten grundsätzlich im Gespräch.“
Meine Frage lautet, ob die Bundesregierung derzeit Kommunikationskanäle mit der Regierung von Nicolás Maduro unterhält.
Giese (AA)
Auch das ist hier schon einmal ein Thema gewesen. Wir haben in Caracas eine Botschaft. Die Botschaft ist auch geöffnet. Insofern haben wir in dem Maße, in dem es für den Betrieb der Botschaft erforderlich ist und in dem es zu den Arbeitsinhalten der Botschaft gehört, auch Kontakt zur venezolanischen Regierung.
Ganz grundsätzlich würde ich zu dem Thema bzw. zur Lage vor Ort vielleicht noch einmal sagen, dass wir dazu aufrufen, keine Schritte zu unternehmen, die Frieden und Sicherheit in der Region gefährden könnten. Es ist selbstverständlich, dass das Völkerrecht einzuhalten ist. Wie meine Kollegin schon am Montag hier gesagt hat, hat die Bundesregierung ein Interesse daran, dass sich die Situation in der Region nicht noch weiter verschärft. Wir beobachten die Lage dort mit großer Sorge.
Zusatzfrage
Wir wissen, dass die letzten Präsidentschaftswahlen in Venezuela sehr umstritten waren. Meine Frage ist: Betrachtet die Bundesregierung die derzeitige Regierung von Maduro als die legitime Regierung von Venezuela, oder erkennt die Bundesregierung den Oppositionsführer Edmundo González als den legitimen Präsidenten des Landes an, wie es die US-Regierung schon tut?
Giese (AA)
Ich glaube, wir haben uns ‑ das war ich, glaube ich, sogar selber ‑ auch dazu hier schon geäußert, und darauf würde ich noch einmal Bezug nehmen. Wir erkennen Länder an und keine Regierungen. Wir erkennen das Land Venezuela an und haben da eine Botschaft. Dabei würde ich es bewenden lassen.
Friedensabkommen zwischen Ruanda und Kongo
Frage
Herr Giese, die USA haben ein Friedensabkommen zwischen Ruanda und Kongo vermittelt. Wie beurteilen Sie dieses Abkommen? Hat es eine Chance, tatsächlich Frieden in dieser Region zu verstärken?
Giese (AA)
Wir begrüßen diesen Abschluss sehr. Wir beglückwünschen die amerikanische Regierung und natürlich auch die Konfliktparteien dazu, dass es dazu gekommen ist. Wir teilen die Hoffnung vor allem der Menschen in der Region, dass das ein stabiler Frieden sein kann. Dazu müssen jetzt natürlich alle Seiten dieses Abkommen umsetzen. Darauf bauen wir und darauf vertrauen wir auch.
Zusatzfrage
Sehen Sie die Gefahr, dass die Amerikaner dieses Abkommen hauptsächlich vermittelt haben, um sich Zugang zu seltenen Erden zu verschaffen?
Giese (AA)
Ich glaube, die Amerikaner haben das vermittelt, um genau das zu erreichen, was in Washington besprochen worden ist, nämlich einen Frieden für die Region.
Nationale Sicherheitsstrategie der USA
Frage
Herr Hille, Sie kennen sicherlich die neue nationale Sicherheitsstrategie der USA, die Herr Trump gestern unterschrieben hat. Da wird unter anderem gesagt, Europa sei kurz davor, das Ende der Zivilisation zu erreichen. Der wirtschaftliche Niedergang sei hoch. Deutschland wird auch wegen des Engagements für die Ukraine kritisiert. Wie beurteilen Sie diese Strategie? Ist das eine Bedrohung für Sie oder wie empfinden Sie das?
Giese (AA)
Das ist ja sehr neu; ich glaube, das ist letzte Nacht ohne größere Ankündigung auf der Webseite veröffentlicht worden. Insofern begebe ich mich jetzt ein bisschen auf unsicheres Gebiet, weil ich nicht weiß, ob das aktiv veröffentlicht worden ist. Man konnte das, was kurz online war, jedenfalls heute Morgen auf dieser Webseite nicht mehr anklicken.
Der Außenminister wurde vorhin dazu gefragt ‑ die isländische Außenministerin war ja hier in Berlin zu Gast ‑, und er hat noch einmal unterstrichen, dass die USA unserer größter Sicherheitspartner im transatlantischen Bündnis sind und dass wir in Themen der Sicherheit und auch in allen anderen Themen, über die wir uns austauschen, den Austausch mit den USA schätzen. Er hat aber auch noch einmal betont, dass es nicht erforderlich ist, irgendwelche innenpolitischen Belehrungen anzunehmen. Was diesen Bereich betrifft, würden wir glauben, dass das in der nationalen Sicherheitsstrategie vielleicht ein bisschen fehl am Platz ist.
Zusatzfrage
Wird es eine schriftliche, kompakte Antwort darauf oder eine Gegenstrategie geben?
Giese (AA)
Jeder Staat verfasst seine nationale Sicherheitsstrategie für sich selbst. Wir haben das für uns so gemacht, fast alle unsere europäischen Partner machen das. Wenn so etwas herauskommt, werden wir das aber nicht kommentieren; das ist einfach unüblich. In diesem Fall wurde der Außenminister danach gefragt, wie er sich dazu verhalten hat. Das habe ich jetzt gerade noch einmal wiedergegeben. Im Übrigen wird es dazu keine Äußerung geben.