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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 26.11.2025

26.11.2025 - Artikel

Russischer Angriffskrieg gegen die Ukraine

Frage

Herr Meyer, wir haben den Bundeskanzler gehört, wie er in seiner Rede in der Generaldebatte gesagt hat, dass die eingefrorenen russischen Vermögenswerte verfügbar gemacht werden sollen. Welche Hürden sind rechtlich schon bearbeitet, damit das tatsächlich möglich wird?

Meyer (BReg)

Sie wissen, dass uns dies ein großes Anliegen ist, um die Möglichkeiten der Ukraine weiterhin zu erhöhen, sich des russischen Angriffskriegs zu erwehren. Dafür ist die Nutzbarmachung dieser Assets nach unserer Auffassung ein ganz wichtiger Schritt. Nach wie vor ‑ darüber haben wir auch hier immer einmal wieder berichtet ‑ gibt es natürlich eine Reihe von offenen Fragen, von rechtlichen Fragen und von technischen Fragen. Sie werden derzeit diskutiert. Nun ist es an der EU-Kommission, einen entsprechenden Rechtstext vorzulegen. Ihn erwarten wir. Das ist momentan der Verfahrensstand. Wie gesagt, treiben wir das weiterhin ungeachtet anderer Entwicklungen mit Hochdruck voran.

Zusatzfrage

Gibt es dazu Ergänzung vonseiten des Finanzministeriums?

Hartmann (BMF)

Ich kann mich dem nur anschließen. Die EU-Kommission erarbeitet zurzeit die Finanzierungsoptionen für die Ukraine. Das ist natürlich sehr wichtig, wie Herr Meyer betont hat. Wir sind optimistisch, dass eine gute Lösung gefunden werden kann, um die Ukraine nachhaltig finanziell zu unterstützen.

Frage

Wird es aus Sicht der Bundesregierung im Falle deutscher Garantien für dieses Unterfangen auf jeden Fall eine Bundestagsentscheidung dazu geben müssen? Wenn ja: Vom Haushaltsausschuss oder vom Plenum? Wie weit sind die Prüfungen?

Meyer (BReg)

Ich würde dazu raten, zunächst den nächsten Schritt abzuwarten. Die EU-Kommission ist jetzt am Zug, einen Vorschlag vorzulegen. Das wurde auf den vergangenen Sitzungen vereinbart. Alles Weitere bewerten wir auf Grundlage des Vorschlags.

Frage

Wahrscheinlich ist das schon irgendwann einmal gesagt worden, aber können Sie einen Überblick darüber geben, wie hoch die Gesamtsumme der Assets ist, über die hier geredet und beraten wird?

Meyer (BReg)

Das Ziel ‑ darauf hat der Bundeskanzler im September hingewiesen ‑ ist die Verwendung der “frozen assets” zur militärischen Unterstützung der Ukraine. Es geht nicht um eine Konfiszierung, sondern es geht um ein zinsfreies Darlehen in Höhe von effektiv 140 Milliarden Euro. Das ist die Summe, die hier in Rede steht.

Zusatzfrage

Sind das 140 Milliarden insgesamt, oder ist das eine Jahresmarge?

Meyer (BReg)

Das ist nach meinem Verständnis die Zielmarke für das gesamte zinsfreie Darlehen, das zur Verfügung gestellt werden soll.

Frage

Herr Meyer, wir haben jetzt den US-Vorstoß mit den Verhandlungen über einen möglichen Waffenstillstand gesehen. Wie weit beeinflusst er diese Planung? Denn in dem Plan, den die Amerikaner vorgelegt haben, wurde eine andere Verwendung der “frozen assets” vorgeschlagen.

Meyer (BReg)

Ich werde Zwischenstände, einzelne Papiere oder Ähnliches jetzt nicht kommentieren. Sie wissen, dass wir uns und der Bundeskanzler sich auch in Person in den vergangenen Tagen sehr intensiv in diesen Prozess eingebracht haben. Wir tun das mit einem klaren Ziel. Wir wollen die Ukraine für mögliche Verhandlungen stark machen. Wir haben natürlich das klare Ziel, dass dieser Krieg endet, dass Friede einkehrt und dass dieser Friede nachhaltig und gerecht stattfindet. Für uns als Deutschland und auch als Europa ist es wichtig, dass wir Europäer über Dinge, die quasi im europäischen Interesse, aber auch im Bereich unserer politischen Entscheidungen liegen, am Ende nicht nur mitentscheiden, sondern dass wir auch maßgeblich in der Hand haben, wie sich Dinge weiterentwickeln. Dafür wurde eine Reihe von Gesprächen geführt, unter anderem in Genf ‑ das wissen Sie ‑, aber auch in anderen Formaten, zuletzt gestern im Kreise der Koalition der Willigen. Wir begleiten diesen Prozess sehr intensiv. Wir sehen darin durchaus auch eine Chance, dass jetzt wieder Bewegung in einen Friedensprozess kommt, tun dies aber nicht als neutraler Beobachter, sondern mit einer klaren Zielsetzung.

Ich will noch einmal einen Satz zu dem nachhaltigen und gerechten Frieden sagen, den wir anstreben. Am Ende ist das ja nicht nur ein Grundprinzip, sodass wir aus Prinzipientreue sagen, solch ein Friede müsse nachhaltig und gerecht sein, sondern das ist am Ende auch etwas, was mit Blick auf mögliche Folgen dringend notwendig ist. Denn was nicht passieren darf, ist, dass ein möglicher Friedensschluss am Ende nur mehr eine Atempause ist, in der Russland Kräfte sammelt, sich neu orientiert und in wenigen Jahren die Ukraine erneut überfällt und angreift. Das kann nun wirklich in niemandes Interesse sein. Deshalb muss jeglicher Friedensschluss am Ende gewährleisten, dass er die Ukraine stark macht, sich dauerhaft verteidigen zu können, und dass er langfristig nachhaltig und gerecht wirkt. Das ist entscheidend, und in diese Richtung agieren wir derzeit auf allen Ebenen.

Frage

Sie haben die Darlehenssumme genannt: 140 Milliarden. Muss sie eigentlich zu hundert Prozent abgesichert sein? Das würde 140 Milliarden an Assetwerten bedeuten. Bei einer geringeren Absicherung bzw. Garantie wären auch die Assetwerte entsprechend geringer.

Meyer (BReg)

Ich denke, die politischen Rahmenbedingungen hat der Bundeskanzler in seinem Namensbeitrag und in weiteren Äußerungen umschrieben. Auf dieser Grundlage werden dann weitere Gespräche geführt. Was die genaue Ausgestaltung angeht, damit das am Ende rechtlich sicher funktioniert und so eingesetzt werden kann, dass wir dadurch am Ende wirklich einen Fortschritt erzielen, liegt der Ball aktuell bei der EU-Kommission. Das ist nicht ganz unkomplex. Deswegen ist es auch richtig, sich dafür Zeit zu nehmen. Trotzdem ist es wichtig, dass in naher Zukunft ein Vorschlag kommen wird, der viele dieser Fragen sicherlich sehr klar beantworten wird.

Zusatzfrage

Im Sinne von Transparenz wäre es dennoch schön, die absolute Assethöhe zu erfahren, die dann in ein Kreditvolumen von 140 Milliarden münden soll. Vielleicht könnten Sie das doch noch eruieren und nachliefern.

Meyer (BReg)

Ich werde schauen, was ich tun kann.

Frage

Zu dem Friedensplan: Die Bundesregierung, sowohl die Ampel als auch die Regierung unter Herrn Merz, hat einen Diktatfrieden immer abgelehnt. Das, was jetzt auf dem Tisch ist, ist nichts weiter als ein Diktatfriede aus Sicht von Washington und Moskau. Können Sie uns sagen, was Sie unter einem Diktatfrieden verstehen, wenn Sie sich das jetzt anschauen?

Meyer (BReg)

Ich werde Ihnen jetzt keine rechtliche Definition liefern. Aber es ist doch klar, was damit gemeint ist. Damit ist gemeint, dass über die Köpfe der Ukrainerinnen und Ukrainer hinweg ein Frieden nach dem Motto „Friss oder stirb“ geschlossen wird.

Das ist nicht das, was wir anstreben, und dafür haben wir sehr viele Gespräche geführt. Deshalb ist gut, dass gestern in der Konferenz der Koalition der Willigen Einigkeit darüber bestand, dass es keine Entscheidung über die Köpfe der Ukrainerinnen und Ukrainer hinweg geben darf, dass die Grundsätze der UN-Charta geachtet werden müssen, die Souveränität der Ukraine gewahrt bleiben muss, dass Grenzen nicht mit Gewalt verschoben werden dürfen und dass sich die Ukraine auch in Zukunft wirksam gegen Aggressionen zur Wehr setzen können muss. Das ist unsere klare Position. Wir haben aus den Gesprächen der vergangenen Tage in Genf, wo zum Beispiel auch die Amerikaner direkt mit der Ukraine gesprochen haben, in aller Vorsicht Schritte in die richtige Richtung gesehen.

Zusatzfrage

Wie bewerten Sie, dass Teile des russischen Aggressors mehr an diesem US-Plan mitgearbeitet haben als die Europäer?

Meyer (BReg)

Ich weiß nicht, auf welcher Grundlage Sie diese Aussage treffen.

Zusatz

Berichterstattung.

Meyer (BReg)

Ich würde sie an der Stelle nicht bewerten. Wir konzentrieren uns auf unsere Ziele, auf das, was wir in diesem Prozess erreichen wollen. Ich habe gerade versucht, sie darzulegen und ein bisschen ausführlicher zu erklären. Das steht für uns im Fokus.

Frage

Herr Meyer, ich möchte auf Ihre Verhütungsdefinition, wenn Sie so sagen wollen, zurückkommen. Sie sagten gerade, es gelte, die Ukraine davor zu bewahren, dass wer auch immer, wahrscheinlich Russland, dieses Land noch einmal überfalle. Gibt es zu dem Punkt, der inhaltlich eine Punktlandung ist, wie Sie es beschrieben haben, klaren Konsens mit den Amerikanern und mit anderen Partnern in Europa, oder ist das noch Gesprächsstoff?

Meyer (BReg)

Wir wollen einen nachhaltigen und langfristigen Frieden. Ich glaube, darüber gibt es überhaupt keinen Dissens. Das ist das Ziel. Man muss ja auch sagen, dass man der nächsten Generation der Ukrainerinnen und Ukrainer nur wünschen kann, dass sie nicht das erleben muss, was die derzeitige Generation der Ukrainerinnen und Ukrainer erleben muss, nämlich mitten in diesem brutalen Angriffskrieg zu sein und Tag für Tag zu erleben, wie zivile Ziele angegriffen werden.

Das Ziel eines jeglichen Friedensschlusses muss sein, dass für nachfolgende Generationen klar ist, dass sich so etwas nicht wiederholt. Das hat Bedingungen, und genau darüber reden wir aktuell mit allen unseren Partnern und machen die Ukraine stark für genau diesen Prozess.

Noch einmal: In dem Ziel, einen wirklich langfristigen und nachhaltigen Frieden zu erreichen, sind wir uns sehr einig.

Zusatzfrage

Ist man sich über die Dimension einer solchen Verhütungsprozedur klar ‑ die Ukraine müsste ja instand gesetzt werden, und zwar nicht nur mit militärischen Gütern ‑, oder ist noch debattierbar, wie groß dieser Aufwand ist etc.?

Meyer (BReg)

Jetzt ist erst einmal gut, dass an konkreten Texten gearbeitet wird. Denn es ist immer besser, wenn man ganz konkret schwarz auf weiß an etwas arbeitet, als wenn man interpretierbar miteinander spricht. Insofern setzen wir durchaus Hoffnung darauf, dass diese Gespräche Dinge voranbringen.

Noch einmal: Wenn wir uns darüber einig sind, dass das Ziel eines gerechten und nachhaltigen Friedens über allem steht, was wir jetzt tun, dann hat das am Ende natürlich Bedingungen. Wir haben in der Vergangenheit schon über Sicherheitsgarantien und andere Dinge mit den Amerikanern sehr intensiv gesprochen. Sie können sich sicher sein, dass jetzt all diese Dinge in den Gesprächen mit den Europäern, mit der Ukraine, aber auch mit den USA eine ganz wichtige Rolle spielen.

Frage

Zu der Erklärung, dass man sich in der Koalition der Willigen darüber einig war, dass die Grenzen nicht mit Gewalt verändert werden dürften: An dem Treffen der Koalition der Willigen gestern hat auch der US-Außenminister teilgenommen. Gilt dieses Einverständnis, das Sie eben ausgeführt haben, auch für den amerikanischen Außenminister? Das würde den Vorschlägen, die die USA vorgelegt haben, deutlich widersprechen.

Meyer (BReg)

Geäußert haben sich im Nachgang die Vorsitzenden der Koalition der Willigen. In der Tat hat auch Außenminister Rubio daran teilgenommen. Sie können der Erklärung der Vorsitzenden entnehmen, dass noch einmal bestätigt wurde, auch von US-Seite, dass das Ziel natürlich ein gerechter und dauerhafter Friede ist und dass Entscheidungen insbesondere dann, wenn es um europäische Interessen oder um Beschlüsse der NATO geht, natürlich nur im Bündnis getroffen werden können. Das kann man, wie gesagt, der Erklärung im Nachgang entnehmen.

Zusatzfrage

Aber die Amerikaner haben nicht zugestimmt, dass die Grenzen der Ukraine unverletzbar sind, oder?

Meyer (BReg)

Ich denke, so funktioniert dieses Format nicht ganz. Es ist ein Zusammenschluss, der als Koalition der Willigen immer wieder auch der Ukraine beisteht und sich deshalb als Format wirklich bewährt hat. Wie gesagt, haben im Nachgang die Vorsitzenden kommuniziert, und sie sprechen in dem Moment natürlich nur für sich.

Frage

Noch einmal zur Nutzung der russischen Assets durch die EU: Das war bisher auch aus finanzpolitischen und geopolitischen Gründen innerhalb der EU hoch umstritten. Was hat sich kurzfristig geändert, sodass man das jetzt anscheinend doch umsetzen will?

Meyer (BReg)

Ich weiß nicht, ob sich da etwas geändert hat, aber dass wir darüber mit allen Partnern in engem Austausch stehen, auch mit denen, die noch etwas mehr Fragen haben und die vielleicht auch etwas direkter betroffen sind, das ist keine ganz neue Entwicklung, sondern das betreiben wir auf den unterschiedlichen Formaten in den letzten Wochen jederzeit, auf bilateralen Formaten, aber auch auf EU-Räten sowohl formeller Art als auch informeller Art.

Zusatzfrage

Eine der großen geäußerten Sorgen war, dass dann, wenn es tatsächlich zur Nutzung des eingefrorenen Vermögens kommen sollte ‑ das ist fast ausschließlich russisches Zentralbankvermögen ‑, die Chinesen oder Saudis ihre entsprechenden Assets aus dem EU-Raum abzögen. Gab es im Vorlauf entsprechende Gespräche ‑ die Frage geht im Zweifel ans Auswärtige Amt ‑ mit den chinesischen und saudischen Partnern, um so etwas trotz der Nutzung des russischen Zentralbankvermögens zu verhindern?

Meyer (BReg)

Sie können davon ausgehen, dass die EU-Kommission alle Eventualitäten, alle möglichen negativen und auch positiven Folgen abwägt und auf dieser Basis einen Vorschlag unterbreiten wird.

Hinterseher (AA)

Ich kann einen Schritt zurückgehen. Die grundsätzliche Annahme, dass man die eingefrorenen russischen Vermögenswerte der Zentralbank erst dann freigibt, wenn Russland für die Schäden in der Ukraine aufgekommen ist, ist keine neue. Das gibt es seit 2023. Das wurde damals im G7-Raum beschlossen und danach von der EU diskutiert. Insofern ist die Diskussion als solche schon deutlich älter.

Zuruf

… (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Vorsitzende Welty

Sie haben nicht das Wort. ‑ Wir wechseln das Thema und gehen Ihrem Kollegen.

Zuruf

… (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Vorsitzende Welty

Sie hatten eine Frage und eine Nachfrage. Und jetzt gehen wir zu Ihrem Kollegen mit einem neuen Thema.

Zuruf

… (ohne Mikrofon, akustisch unverständlich)

Anteil deutscher Mitarbeitender in EU-Institutionen

Frage

Ich habe eine Frage an den Regierungssprecher zu Deutschen in EU-Institutionen, denn der Anteil deutscher Mitarbeiter in EU-Institutionen geht immer weiter zurück. Hat die Bundesregierung konkrete Pläne, deswegen aktiv zu werden?

Meyer (BReg)

Dafür würde ich an das AA übergeben, wenn das okay ist.

Hinterseher (AA)

Es ist ja eine der großen Stärken der Europäischen Union, dass dort Menschen aus allen Mitgliedstaaten vertreten sind und zusammenarbeiten. Die Zahl der Deutschen in EU-Institutionen ist im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten tatsächlich nach wie vor zu gering. Daran müssen wir gemeinsam ‑ allen voran mit der EU-Kommission ‑ arbeiten. Deshalb plant die Bundesregierung auch weitere Maßnahmen, um möglichst viele Deutsche für eine Karriere in der EU zu begeistern. Wir als Auswärtiges Amt setzen uns natürlich mit aller Kraft dafür ein und ordnen ja auch selbst Kolleginnen und Kollegen immer wieder zu EU-Institutionen ab; andere Bundesbehörden natürlich auch.

Man muss allerdings wissen: Es gibt keine festen Länderquoten für die einzelnen Mitgliedstaaten, sondern nur interne Richtwerte, und innerhalb dieser Richtwerte findet eine Unterrepräsentierung statt. Deswegen ist es wichtig für Deutschland, sich diesem Richtwert anzunähern. Der liegt bei 13,8 Prozent, und er wird in den meisten Personalkategorien nicht erreicht, aber das Bild und auch die Gründe dafür sind recht differenziert.

Zusatzfrage

Haben Sie denn schon irgendwelche Vorstellungen, wie Sie Bewerbungen für Bundesbürger attraktiver machen können, konkrete Vorstellungen?

Hinterseher (AA)

Um das noch einmal einzuordnen: Es gibt ja verschiedene Kategorien, die das anspricht, zum Beispiel den vergleichbaren höheren Dienst der EU-Kommission. Dort sind ca. 1500 Deutsche beschäftigt. Das ist ein Anteil von neun Prozent, fällt also gegenüber diesen 14 Prozent zurück. Im Management sieht es besser aus. Dort liegt man deutlich näher an diesem Bereich. Bei den Einstiegsbesoldungen ist es etwa die Hälfte, das sind sieben von 14 Prozent.

Man muss, glaube ich, in diesem Zusammenhang auch sehen, dass ein Problem ist, dass es seit sechs Jahren kein großes, allgemeines Auswahlverfahren, also kein sogenanntes Concour, mehr in der Europäischen Union für EU-Beamte gab und es somit auch schlicht nicht genug Möglichkeiten für Deutsche gab, sich dort zu bewerben. Wir hoffen eben, dass es diese Möglichkeit bald wieder geben wird, und würden dann natürlich im Rahmen unserer Möglichkeiten darauf hinwirken, dass sich möglichst viele Deutsche auch dafür begeistern können und bewerben würden.

Aufnahme von Afghanen in Deutschland

Frage

Ich würde das BMI gerne noch einmal nach dem Thema der Aufnahmen aus Afghanistan fragen. Der Innenminister war heute zu einer nicht öffentlichen Innenausschusssitzung geladen, und zumindest mich würden Teile der Antworten, die er dort den Abgeordneten gegeben hat, auch interessieren. Was konnte denn der Innenminister den Abgeordneten darüber sagen, wie nun die Perspektive für diese Aufnahmeverfahren ist? Wird das beschleunigt? Wird es weitere Einreisen geben?

Frühauf (BMI)

Sie haben es ja selbst angesprochen: Das ist eine nicht öffentliche Sitzung gewesen. Aber ich kann Ihnen zumindest sagen, dass die Bundesregierung bis Ende des Jahres anvisiert, dem Großteil der Personen in Pakistan mit rechtsverbindlichen Aufnahmezusagen ‑ darauf liegt die Betonung ‑ die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen, also die Visaverfahren und die Sicherheitsüberprüfung bis dahin durchzuführen. Sollte es Restfälle geben ‑ es gab ja eine Berichterstattung darüber ‑, kann es sein, dass diese dann Anfang des kommenden Jahres noch bearbeitet werden.

Zusatzfrage

Meine zweite Frage wäre: Was ist denn Ihre Entgegnung auf den auch öffentlich formulierten Vorwurf der Grünen, dass die Mittel für das Geldangebot, also dieses Angebot, statt der Aufnahme Geld anzunehmen, zweckwidrig verwendet wurden, weil die nun ausgerechnet aus dem Titel für humanitäre Aufnahmen kamen, oder können Sie vielleicht schildern, warum man sich ausgerechnet für diesen Titel entschieden hat?

Frühauf (BMI)

Dieser Titel ist ja weit gefasst; Sie haben es schon angesprochen. Der Titel wird für Resettlement-Programme und humanitäre Aufnahmen verwendet, und dieses finanzielle Angebot an diejenigen, die keine rechtsverbindliche Aufnahmezusage haben, um das noch einmal klarzustellen, betrifft nicht die Ortskräfte, sondern Personen aus dem Überbrückungsprogramm und der Menschenrechtsliste. Denen soll damit eine Perspektive gegeben werden, um möglicherweise in einen Drittstaat auszureisen oder nach Afghanistan zurückzukehren. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Unterstützung. Dabei geht es zum Beispiel auch darum, dass man diese Person dann bei einer möglichen Ausreise ‑ wie gesagt, in einen Drittstaat oder zurück nach Afghanistan ‑ auch bei der Koordinierung weiter unterstützt, also wenn sie jetzt zum Beispiel eine Wohnung oder etwa Transportleistung benötigen.

Frage

Sie haben eben auch noch einmal das Attribut „rechtsverbindlich“ so sehr ins Zentrum gerückt. Mir ist eigentlich immer noch nicht geläufig, ab wann Zusagen für das Bundesinnenministerium tatsächlich rechtsverbindlich sind. Könnten Sie das einmal erklären?

Frühauf (BMI)

Ich glaube, das hatten wir hier auch schon des Öfteren ausgeführt. Hinsichtlich der Teilnehmer dieses Bundesaufnahmeprogramms bestehen rechtsverbindliche Verwaltungsakte. Das haben auch diverse Verwaltungsgerichte schon so bestätigt. Bei der Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm bestehen diese rechtsverbindlichen Verwaltungsakte halt nicht.

Zusatzfrage

Das beantwortet jetzt aber für mich nicht die Frage, wann eine Aufnahmezusage rechtsverbindlich ist. Was sind die Kriterien dafür?

Frühauf (BMI)

Wie ich es Ihnen gerade erklärt habe, ist die Aufnahme rechtsverbindlich, wenn zum Beispiel auch Verwaltungsgerichte erklärt haben, dass es eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage gibt. Die anderen Personen haben eine politische Aufnahmezusage aus der vergangenen Legislaturperiode, und Sie wissen, dass diese Bundesregierung die Aufnahmeprogramme so weit wie möglich zu beenden versucht. Es gibt halt keine politische Aufnahmezusage mehr. Die rechtsverbindliche Aufnahmezusage besteht in den Verwaltungsakten im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms.

Frage

Meine Frage geht an Herrn Hinterseher, ableitend von dem, was Frau Frühauf gerade gesagt hat. Sollte es Restfälle geben, könnten sie Anfang des Jahres bearbeitet werden. Das würde ja auch die Zustimmung der pakistanischen Regierung voraussetzen. Gibt es da einen neuen Stand?

Hinterseher (AA)

Ich glaube, mein Kollege hatte sich hier vor einigen Wochen dazu geäußert. Ich habe keinen neuen Kenntnisstand, den ich mitteilen könnte.

Frage

Ich habe noch einmal eine Nachfrage an Frau Frühauf. Sie sagen, dass anvisiert werde, den Großteil mit rechtsverbindlichen Zusagen einreisen zu lassen. Es sind ja noch um die 1200 Menschen aus dem Bundesaufnahmeprogramm. Das würde eigentlich bedeuten, man bräuchte jetzt pro Woche mehrere Flüge. Deswegen stelle ich also die Frage: Wie realistisch ist das? Womit ist da in den kommenden Wochen zu rechnen? Wird es zum Beispiel Charterflüge geben?

[Es folgte ein Teil Unter 3]

Frage

Bedeutet Ihre Ausführung, dass Rechtsverbindlichkeit erst dann gegeben sei, wenn Verwaltungsgerichte entschieden hätten, und nicht durch die politische Erklärung gegeben seien ‑ diese Distinktion haben Sie ja vorhin vorgenommen‑, dass wir für die Zukunft, wenn eine Regierung politische Zusagen und Erklärungen abgibt, die nicht als rechtsverbindlich anzusehen sind, erst dann gelten, wenn Gerichte dies bestätigt haben? Das scheint mir die Logik Ihre Ausführungen zu sein, wenn ich Sie nicht falsch verstanden habe.

Frühauf (BMI)

Danke, dass Sie da noch einmal nachfragen. - Die Rechtsverbindlichkeit, um das noch einmal klarzustellen und zu unterstreichen, wurde von den Verwaltungsgerichten bestätigt. Vielleicht habe ich mich da in meiner ersten Antwort missverständlich ausgedrückt. Die Rechtsverbindlichkeit ist natürlich auch die Grundlage für die weiteren Entscheidungen und das Vorgehen im Rahmen der Bundesaufnahmeprogramme.

Zusatzfrage

Danke für die Klarstellung.

Dann wüsste ich jetzt aber gerne: Wenn durch Verwaltungsgerichte die Rechtsverbindlichkeit der ursprünglich politischen Zusage bestätigt wurde, wo herrschen denn dann jetzt noch Unklarheiten darüber, wer über eine rechtsverbindliche Zusage verfügt oder nicht?

Frühauf (BMI)

Wir drehen uns ein bisschen im Kreis, aber ich kann es gerne noch einmal wiederholen: Wir haben das Bundesaufnahmeprogramm als eine Säule mit einem rechtsverbindlichen Verwaltungsakt, der auch von einigen Verwaltungsgerichten bestätigt wurde. Wir haben die Menschenrechtsliste, und wir haben das Überbrückungsprogramm, für die es diese Entscheidungen nicht gibt, für die es keine rechtsverbindlichen Verwaltungsakte als Grundlage gibt. Das ist der Unterschied.

Einstufung des sogenannten „Cartel de los Soles“ in Venezuela als ausländische Terrororganisation durch die USA

Frage

Die Frage zum Thema Venezuela geht an das AA. Das Weiße Haus in Washington hat das Maduro-Regime mittlerweile als ausländische Terrororganisation eingestuft und behauptet, dass der venezolanische Diktator Maduro selbst Kopf einer Drogenorganisation und damit dieser Terrororganisation sein soll. Sind das auch die Erkenntnisse der Bundesregierung?

Hinterseher (AA)

Wir hatten uns dazu ja in der Vergangenheit schon öfter geäußert. Ich habe auch dargelegt, dass wir dazu keine eigenen Erkenntnisse haben und insofern auch diese Einschätzungen nicht bewerten.

Zusatzfrage

Das kam jetzt am Wochenende, nachdem die republikanische Seite, also die Abgeordneten der Trump-Regierung, angekündigt hatten, dass das US-Militär, Zitat, ganz kurz davor stehe, in Venezuela einzumarschieren und dort einen Regime-Change durchzuführen. Wie bewerten Sie diese Drohgebärden der USA? Wirkt die Bundesregierung eigentlich auf ihre amerikanischen Freunde ein, diese völkerrechtswidrigen Angriffe sein zu lassen?

Hinterseher (AA)

Auch dazu hatten wir uns in der Vergangenheit geäußert. Ich habe hier nichts Neues beizutragen.

Auswahlprozess für den nächsten UN-Generalsekretär

Frage

An den Regierungssprecher oder an das AA: Der Auswahlprozess für den nächsten UN-Generalsekretär hat begonnen. Hat Deutschland schon einen Favoriten oder eine Favoritin für den Posten?

Hinterseher (AA)

Ich habe Ihnen zu diesem Prozess nichts anzukündigen.

Zusatzfrage

Haben Sie denn irgendeine Strategie, wie Sie in den Prozess gehen?

Hinterseher (AA)

Wir werden diese Personalfragen innerhalb der Bundesregierung intern erörtern, werden uns eine Meinung bilden, und diese Meinung werden wir, wenn sie gefragt ist, in den Prozess einbringen ‑ so wie üblich.

Nahostkonflikt

Frage

Herr Hinterseher, zu einem speziellen Aspekt mit Blick auf Gaza: Gibt es Ihres Wissens Fortschritte der Verhandlungen, was die künftige Verwaltung und was auch das Monitoring eines denkbaren und erforderlichen Wiederaufbaus angeht? Werden da bestimmte Konstruktionen noch abgelehnt oder bewegt sich da etwas?

Hinterseher (AA)

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich Ihre Fragestellung richtig verstehe. Könnten Sie vielleicht spezifizieren, um welche Art des Wiederaufbaus ‑ ‑ ‑

Frage

Meine Frage ist, welchen Anteil an einer künftigen Verwaltung und welchen Anteil an entsprechenden Gremien für den Wiederaufbau die Palästinensische Autonomiebehörde haben soll und haben wird.

Hinterseher (AA)

Ich glaube, dazu haben wir uns wiederholt verhalten. Langfristig ist natürlich wichtig, dass die Palästinensische Autonomiebehörde, aber auch die Palästinenserinnen und Palästinenser als Ganzes an diesem Wiederaufbauprozess teilhaben. Kurzfristig ist vor allem die Entwaffnung der Hamas wichtig. Mittelfristig ist eine Verwaltung, eine zivile Verwaltung des Gazastreifens wichtig, die zunächst einmal vor allem dem Ziel gerecht wird, dass wir als internationale Gemeinschaft die humanitäre Versorgung gewährleisten können, und zwar in einer Art und Weise, die nicht nur die Versorgung mit Lebensmitteln beinhaltet, sondern natürlich auch Behelfsunterkünfte und dergleichen. Wenn das geschafft ist, geht es darum, zu den nächsten Schritten überzugehen, die im 20-Punkte-Plan auch angedeutet sind, und das dahingehend zu verstetigen, dass es natürlich wichtig ist, die Palästinenserinnen und Palästinenser in der Verwaltung des Gazastreifens einzubinden und Verantwortung zu übertragen.

Zusatzfrage

Ich möchte den Blick ein bisschen weiten und fragen: Hat die Hatz der Siedler auf Palästinenser in der Westbank Ihrer Recherche nach aufgehört, oder was tut sich da?

Hinterseher (AA)

Ich glaube, das war gestern auch Thema beim Besuch des jordanischen Außenministers. Natürlich sehen wir die Situation im Westjordanland mit allergrößter Besorgnis. Die zunehmende Siedlergewalt besorgt übrigens auch die israelische Regierung in zunehmendem Maße. Insofern ist das mit Sicherheit kein Thema, das wir in irgendeiner Art und Weise als gelöst betrachten könnten.

Frage

Herr Hinterseher, vorhin ist der Umgang mit russischen Assets und deren Nutzung für den Wiederaufbau der Ukraine thematisiert worden. Gibt es auf EU-Ebene Überlegungen, mit Assets der israelischen Zentralbank in der EU einen Teil des Wiederaufbaus von Gaza zu finanzieren?

Hinterseher (AA)

Nein, solche Überlegungen gibt es nicht.

Zusatzfrage

Darf ich noch nachfragen, wieso nicht?

Hinterseher (AA)

Das ist mir zumindest nicht bekannt.

Zusatzfrage

Aber gibt es Überlegungen, das anzustreben? Der Zerstörungsgrad in Gaza ist ja immens, wie man so hört, und die Finanzierung des Wiederaufbaus ist nicht ganz gesichert.

Hinterseher (AA)

Ich habe Ihre Frage schon verstanden, aber die Antwort bleibt gleich.

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