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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 03.11.2025

03.11.2025 - Artikel

Rückführungen nach Syrien

Frage

Zum Thema Syrien an das Auswärtige Amt: Herr Giese, es gab jetzt doch relativ viel Diskussion nach den Äußerungen des Außenministers in der vergangenen Woche in Syrien. Vielleicht können Sie uns noch einmal darlegen, ob es aus Ihrer Sicht dann Raum für Präzision gibt, ob der Minister seine Aussage vielleicht noch ein bisschen klarer formulieren will, weil es ja gerade innerhalb der Union gerade recht viel Gegenwind gibt.

Meyer (BReg)

Vielleicht würde ich einsteigen, wenn Sie erlauben. Wir haben in den letzten 24 Stunden in der Tat ein paar Diskussionen gesehen. Aus unserer Sicht sehen wir rund um das Thema, offen gesagt, wenn man genau hinschaut, inhaltlich überhaupt keinen Dissens und auch keinen Widerspruch. Deshalb ist uns wichtig, die Situation in der Region zu stabilisieren. Deshalb war der Außenminister eben auch im Auftrag des Bundeskanzlers vor Ort. Gleichzeitig ‑ das haben wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart ‑ laufen natürlich Vorbereitungen dafür, auch in Zukunft, dann, wenn es rechtlich möglich ist, Rückführungen insbesondere von Straftätern wieder möglich zu machen. Daran arbeitet die Bundesregierung gemeinsam. Einen echten Dissens oder Klärungsbedarf sehen wir dabei im Moment nicht.

Zusatzfrage

Zumindest medial kommt herüber, dass es einen Dissens darüber gibt, dass der Zerstörungsgrad eine Aussage darüber treffen kann, ob jetzt eine Rückführung oder eine freiwillige Rückkehr in größerem Maße möglich ist. Gibt es darüber aus Ihrer Sicht auch keinen Dissens? Wie würden Sie das darlegen?

Meyer (BReg)

Natürlich wird die Lage vor Ort in der Bewertung immer auch eine Rolle spielen. Trotzdem ist sich die Regierung völlig einig darin, dass wir einerseits jetzt unsere Kraft darauf verwenden, dort, wo wir es können, zu einer Stabilisierung in der Region beizutragen, und gleichzeitig eben auch Vorbereitungen dafür treffen, dass wir Recht hier in Deutschland durchsetzen können. Auch darauf hat sich die Koalition verständigt, auch wenn wir wissen, dass es ein komplexer und sicherlich auch noch weiter Weg ist.

Frage

Die unterschiedlichen Äußerungen, die es dazu gibt, einerseits von Herrn Wadephul in Syrien, aber auch vom Innenminister, lassen schon auf einen unterschiedlichen Blick auf das Geschehen in Syrien und darauf, was hier passieren sollte, schließen. Es ist oft so, dass die beiden Ministerien anders auf solche Lagen schauen. Aber wenn Herr Wadephul sagt, Abschiebungen seien nur sehr eingeschränkt möglich, das Innenministerium aber sagt, es wolle mit Straftätern anfangen und es sollten eigentlich möglichst schnell möglichst viele Leute abgeschoben werden, dann gibt es da doch einen Dissens.

Giese (AA)

Ich kann mich nur dem anschließen, was der Regierungssprecher gesagt hat. Ich biete aber an, dass wir kurz „unter drei“ gehen, um dazu noch ein paar Worte zu sagen.

[Es folgte ein Teil „Unter 3“]

Frage

In der ursprünglichen Frage ging es mir darum, dass es sich für mich so darstellt, dass es einen Dissens zwischen den Äußerungen von Herrn Wadephul und dem gibt, was bisher aus dem Bundesinnenministerium kam. Ich wüsste jetzt gerne, wie das Innenministerium das sieht und ob es jenseits der Straftäter, hinsichtlich der es ja offensichtlich eine Einigung oder einen gleichen Blick gibt, um andere Gruppen geht, weil es ja auch darum geht, diesen subsidiären Schutz für Leute noch einmal zu überprüfen, und dann könnte es ja zu weiteren Abschiebungen kommen, und das ist ja das erklärte Ziel von Herrn Dobrindt, wenn ich es richtig verstanden habe. Hier sehe ich jetzt einen Dissens.

Bowinkelmann (BMI)

Zum ersten Teil haben wir uns ja gerade eben schon geäußert, auch der stellvertretende Regierungssprecher. Auch am Freitag habe ich die Position klargemacht. Die ist unverändert.

Zum zweiten Teil: Für Syrerinnen und Syrer gilt jetzt schon dieselbe rechtliche Möglichkeit für eine freiwillige Ausreise und für eine dauerhafte Rückkehr wie für alle anderen anerkannten Schutzberechtigten. Sie müssen die Schritte bedenken. Wir sind jetzt gerade dabei, Rückführungen überhaupt generell zu ermöglichen, und diese sollen mit Straftätern und Gefährdern beginnen. Das BAMF nimmt sukzessiv wieder Entscheidungstätigkeiten auf. Das ist natürlich alles immer vor dem Hintergrund der Lagebewertung vor Ort zu sehen.

Giese (AA)

Vielleicht geben Sie mir an dieser Stelle Gelegenheit, zwei Begriffe voneinander zu trennen, die in der Berichterstattung, glaube ich, ein kleines bisschen durcheinandergeraten ‑ der eine Begriff ist ein sehr rechtlicher Begriff, der andere beschreibt einen tatsächlichen Vorgang ‑, und zwar sind das die Begriffe „Rückführung“ und „Rückkehr“.

„Rückführung“ ist ein Terminus technicus. Das bedeutet, man ist vollziehbar ausreisepflichtig und kann abgeschoben werden. Dafür gibt es in Deutschland sehr, sehr hohe rechtliche Hürden. Es gibt eine erheblich große Rechtsprechung der Gerichte, der Obergerichte, des Bundesverfassungsgerichtes dazu, unter welchen Umständen man abgeschoben werden kann. Das bedeutet „Rückführung“. Dazu hat sich der Außenminister nur ganz, ganz, ganz am Rande geäußert, als er in Damaskus gesprochen hat.

Die Frage an dieser Stelle betraf die freiwillige Rückkehr. Das ist eine individuelle Entscheidung, die von jeder Person selbst getroffen werden muss. Ich kann da jetzt nicht für jede Person sprechen, was in deren Kopf vorgeht, aber normalerweise würde man dabei verschiedene Umstände mit in Betracht ziehen. Dabei geht es beispielsweise und vor allem um die Sicherheit. Dabei geht es auch um die wirtschaftlichen Erwartungen. Dabei geht es natürlich auch um die Verfügbarkeit von Wohnraum und ganz, ganz viele andere Fragen. Mit „freiwilliger Rückkehr“ ist gemeint, dass wir das unterstützen und dass wir sozusagen damit beginnen wollen, die Rückkehr fortzusetzen oder die Rückkehrmöglichkeit zu schaffen. Das hat der Sprecher des BMI gerade geäußert. Das ist selbstverständlich auch Thema bei den Gesprächen in Damaskus gewesen. Dafür setzt sich das Auswärtige Amt natürlich ein. Letztlich dient alles, was wir für die Stabilisierung von Syrien und für den Wiederaufbau tun, diesem Zweck, auch eine Rückkehr zu ermöglichen.

Aber, wie gesagt, die Begriffe „Rückkehr“ und „Rückführung“ müssen voneinander getrennt werden. Rückführungen werden wir, wie gesagt, möglich machen, aber das steht unter größeren rechtlichen Einschränkungen.

Frage

Ich habe eine Frage an das Innenministerium. Können Sie sagen, wie viele freiwillige Rückreisen ‑ wir haben den Unterschied ja eben gehört ‑ von Deutschland nach Syrien es bisher gegeben hat? Es gibt ja die Zahl von einer Million aus allen Ländern, die meisten davon wohl aus der Türkei.

Können Sie auch sagen, wie viele Syrer, die über die Flüchtlingsroute seit 2015 hier in Deutschland angekommen sind, nach dem, was wir eben gehört haben, zur konkreten Abschiebung anstehen? Wie viele davon sind in Abschiebegewahrsam? Das wäre wichtig, um die Dimensionen deutlich vor Augen zu führen.

Bowinkelmann (BMI)

Dazu kann ich Ihnen keine aktuellen Zahlen nennen. Da müssten wir etwas nachliefern.

Zusatzfrage

Zu beiden Dingen nicht? Sie wissen also nicht, wie viele ‑ ‑ ‑

Bowinkelmann (BMI)

Vielleicht kann ich Ihnen noch im Laufe dieser PK etwas mitteilen. Dann würde ich das nachreichen.

Zusatzfrage

Auch, was das Abschiebegewahrsam angeht? Da müssen Sie doch die Zahlen haben!

Bowinkelmann (BMI)

Das Abschiebegewahrsam liegt dann jeweils in der Zuständigkeit der Länder. Gegebenenfalls kann ich Ihnen etwas nachreichen.

Frage

Das ist auch eine Nachfrage an das AA oder den Regierungssprecher: Würden Sie sagen, nachdem wir jetzt die Begriffe geklärt haben, dass Syrer auch kurzfristig zurückkehren können? Bestehen also die Voraussetzungen für eine freiwillige Rückkehr?

Giese (AA)

Ich habe es gerade gesagt, und ich möchte es noch einmal unterstreichen: Die freiwillige Rückkehr bedeutet, dass das von dem Willen der Person getragen sein muss. Jeder bildet seinen Willen für sich selbst. Jeder wird das in der Situation entscheiden. Es gibt unterschiedliche Orte in Syrien. Selbstverständlich ist das Land sehr, sehr vielgestaltig. Das muss eine individuelle Entscheidung der jeweiligen Person sein.

Was wir dazu beitragen können, ist, die Sicherheit in Syrien zu unterstützen. Je sicherer Syrien ist und je stabiler Syrien ist, umso mehr Leute werden dorthin zurückkehren wollen, und umso mehr können sie sich diesen Willen entsprechend bilden. Das ist das, woran die Bundesregierung, glaube ich, arbeitet.

Frage

Im Rahmen des Themas der Unterstützung der Rückkehrer gab es ja auch einmal das Thema der Erkundungsreisen. Das hatte sich, glaube ich, die Ampel einmal überlegt. Vielleicht an das BMI und das AA: Gibt es irgendwie Überlegungen, die Position der aktuellen Regierung dazu zu ändern? Können Sie die bitte noch einmal begründen?

Bowinkelmann (BMI)

Dazu kann ich gerne etwas sagen. Wie Sie zu Recht sagen, gab es diese Überlegung innerhalb der Vorgängerregierung, und das Bundesministerium des Innern hat sich nach eingehender Prüfung dagegen entschieden, diese kurzzeitigen Heimreisen für Syrerinnen und Syrer ohne Auswirkungen auf den Schutzstatus zu ermöglichen. Wie ich eben schon gesagt habe, haben Syrerinnen und Syrer ‑ der Kollege hat es auch wiederholt gesagt ‑ die Möglichkeit zur individuellen Entscheidung, freiwillig zurückzukehren und dauerhaft dort zu bleiben.

Zur Begründung: Es ist jetzt die geltende Rechtslage des Asylgesetzes, dass das BAMF im Falle, dass es Kenntnis von einer Heimreise von Schutzberechtigten hat, verpflichtet ist, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob der gewährte Schutz zu widerrufen ist. Eine entsprechende Erklärung, diese Heimreise ohne Auswirkungen auf den Schutzstatus zu ermöglichen, kann halt auch nicht erfolgen, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass die Entscheidungstätigkeiten derzeit auch wieder sukzessive aufgenommen werden, wie ich bereits dargelegt habe.

Wo ich gerade dabei bin, kann ich zumindest schon einmal etwas hinsichtlich der Frage ergänzen, wie viele Personen freiwillig zurückgekehrt sind. Da hat das UNHCR die Schätzung vorgenommen, dass von Januar bis Ende September mehr als eine Million Syrer zurückgekehrt sind. Wir gehen nicht davon aus, dass es in Syrien durch diese freiwillige Rückkehr vor Ort derzeit eine Überlastung geben könnte. Wir unterstützen diese freiwillige Rückkehr wie auch andere freiwillige Rückkehr- und Reintegrationsmaßnahmen durch entsprechende Reintegrationshilfen und Reintegrationsprogramme.

[Es folgte ein Teil „Unter 3“]

Bowinkelmann (BMI)

Jetzt bin ich verwirrt, was die ganzen Zahlen angeht. Die Zahlen kann ich gerne „unter eins“ nennen. Es sind mit Stand von August 2025 insgesamt 951 406 Menschen aus Syrien hier aufhältig. Davon sind 920 ausreisepflichtig, ohne Duldungsstatus. Geduldete haben wir 9780, und entsprechend gibt es 10 700 Ausreisepflichtige. Sollte ich noch aktuellere Zahlen zugeliefert bekommen ‑ wie gesagt, das ist der Stand von August 2025 ‑, reiche ich die nach.

Zusatzfrage

Nur wegen des Verständnisses: 920 oder 920 000 Ausreisepflichtige?

Bowinkelmann (BMI)

920.

Zusatzfrage

Die Zahl vorhin bezog sich auf Zurückreisende nach Syrien, nicht aus Deutschland, sondern insgesamt?

Bowinkelmann (BMI)

Ja.

Zuruf

Die 10 700 waren ‑ ‑ ‑

Bowinkelmann (BMI)

Das ist die Summe der insgesamt Ausreisepflichtigen. Dabei ist immer zwischen Personen mit Duldung und vollziehbar Ausreisepflichtigen zu unterscheiden.

Frage

Ich hätte ganz gerne eine Frage an Herrn Meyer gestellt. Die bezieht sich auch noch einmal auf diese sogenannten Schnupperreisen. Man kann ja auch von anderen Ländern lernen. Die Türkei erlaubt diese Reisen für syrische Flüchtlinge bis zu dreimal und hat damit anscheinend sehr große Erfolge, weil schon mehrere Hunderttausend Syrer in ihre Heimat zurückgekehrt sind. Aber die konnten sich halt auch vorbereiten, weil sie wussten, wie ihre Dörfer oder Orte eigentlich aussehen und was sie bei der Rückkehr brauchen. Deswegen stelle ich noch einmal an Sie die Frage, ob der Kanzler möglicherweise unterstützt, dass man von dieser Praxis, für die sich das Innenministerium entschieden hat, abrückt und diese Schnupperreisen bzw. Erkundungstouren künftig doch erlaubt.

Meyer (BReg)

Das Innenministerium hat gerade darauf hingewiesen, dass es ja in der Tat innerhalb der Regierung auch eine entsprechende Prüfung gab. Insofern schauen wir da schon hin und beschäftigen uns auch mit Möglichkeiten. Aber das Ergebnis der Prüfung hat das Innenministerium gerade dargestellt. Da habe ich für den Kanzler nichts zu ergänzen.

Zusatzfrage

Ist das eine Prüfung des Innenministeriums oder der gesamten Regierung, also zum Beispiel auch des AA?

Meyer (BReg)

Das müsste das BMI oder das AA ergänzen. Ich weiß nicht, wer beteiligt ist.

Bowinkelmann (BMI)

Die Prüfung lief über unser Haus. Natürlich wird das auch im Rahmen der Erkenntnisse und der Abstimmungen innerhalb der Regierung vollzogen.

Frage

Herr Bowinkelmann, ungefähr ein Drittel der 900 000 Syrer, die Sie gerade erwähnt haben, sind in Deutschland subsidiär Schutzberechtigte. Diese Schutzberechtigung gilt ja zeitlich befristet. Wird diese Schutzberechtigung dann in Zukunft einfach auslaufen? Soll die verlängert werden? Nach welchen Kriterien wollen Sie diese Menschen dann sozusagen zurückkehren lassen?

Bowinkelmann (BMI)

Ich müsste jetzt noch einmal konkret nachschauen, welche Fristen dafür gelten. Aber es kann ja, soweit ich weiß, jeweils ein Folgeantrag gestellt werden, und auch für die gilt natürlich, dass eine mögliche Rückführung vom Einzelfall und der Lage vor Ort abhängig ist.

Zusatzfrage

Sozusagen bei welchem Aufbaustatus in Syrien erlischt dann die Schutzberechtigung? Gibt es dazu irgendwelche Überlegungen?

Bowinkelmann (BMI)

Das kann man so pauschal nicht sagen, weil das, wie ich gerade dargelegt habe, vom Einzelfall abhängig ist. Das gilt ja nicht nur für Syrien, sondern es geht ja auch konkret um die Bewertung, was die Person vor Ort erwartet. Das betrifft ja nicht nur die Infrastrukturlage, sondern auch die sonstigen Bedingungen, die dort für die Person gelten.

Frage

Sie meinten gerade, der Faktor, was die Person vor Ort erwartet, sei wichtig. Gleichzeitig darf sich die Person kein Bild davon machen, was sie vor Ort erwartet. Sie entscheiden also, was ein syrischer Staatsbürger in Syrien zu erwarten hat, und gleichzeitig haben Sie geprüft und entschieden, dass die Person sich das nicht à la Schnupperreise anschauen kann. Wie passt das zusammen? Die Logik würde ich gerne verstehen.

Bowinkelmann (BMI)

Für die Personen gelten die gleichen Verfahren und die gleiche Einzelfallprüfung wie für andere Personen, die ein Schutzbedürfnis äußern. Ich kann nur darauf hinweisen, dass in jedem Einzelfall betrachtet wird, ob dieses Schutzbedürfnis berechtigt ist, ob das gewährt wird oder nicht. Was ich gerade dargelegt habe, ist eine rechtliche Regelung, die allgemein für alle Personen gilt, die ein Schutzbedürfnis äußern bzw. aktuell schutzberechtigt sind und solch eine Heimreise antreten. Diese rechtliche Regelung gilt nicht nur für Syrerinnen und Syrer, sondern für alle Schutzberechtigten.

Zusatzfrage

Verfolgt das BMI aktuelle Verwaltungsgerichtsurteile in Deutschland? Es gab ja in den letzten Wochen immer wieder klare Urteile darüber, dass die Lage in Syrien für die Kläger, also die syrischen Menschen, ein menschenwürdiges Dasein nicht zulasse. Das passt ja dann eher zu dem, was das Auswärtige Amt und Herr Wadephul sagen. Verfolgen Sie diese Rechtsprechung in Deutschland?

Bowinkelmann (BMI)

Grundsätzlich verfolgen wir die Rechtsprechung.

Das erlaubt mir auch noch einmal den Hinweis, dass all diese Entscheidungen, von denen wir reden, und auch zukünftige Entscheidungen natürlich gerichtlich überprüfbar sind und dass auch in der Vergangenheit Entscheidungen gerichtlich überprüft worden sind.

Frage

Herr Giese, von wann stammt der letzte Asyllagebericht zu Syrien, und wann wird der nächste kommen?

Giese (AA)

Das ist ein Bericht, der als Verschlusssache eingestuft ist. Der wird turnusmäßig erneuert. Der letzte Bericht ‑ so viel kann ich Ihnen sagen ‑ stammt vom späten Frühjahr dieses Jahres, und der wird dann turnusmäßig erneuert. Das genaue Datum kann ich Ihnen noch nicht nennen. Aber, wie gesagt, das ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt. Das ist eine Verschlusssache.

Zusatzfrage

Wird der turnusgemäß innerhalb von einem Jahr oder früher erneuert?

Giese (AA)

Das ist das Übliche. Angesichts der Lage kann sich das auch ändern. Dazu kann ich Ihnen aber gerade nichts Weiteres sagen.

Frage

Ich hätte auch eine Frage zu Syrien, aber zu einem etwas anderen Aspekt. Kanzleramtschef Frei hat heute Morgen im Interview mit dem Deutschlandfunk angekündigt oder gesagt, dass der Außenminister den syrischen Präsidenten nach Deutschland eingeladen habe. Deswegen stelle ich die Frage an Herrn Meyer und Herrn Giese ‑ ich weiß nicht, wer das dann organisiert ‑, ob Sie uns schon einen Zeitpunkt nennen können, für den dieser Besuch möglicherweise geplant ist.

Meyer (BReg)

Einen konkreten Zeitpunkt kann ich da noch nicht nennen. Wie gesagt, die Äußerungen des Kanzleramtschefs sprechen da für sich. Ein konkretes Datum haben wir noch nicht parat.

Frage

Herr Giese, aus der Union war zu hören, dass Herrn Wadephuls Äußerungen aus dem Zusammenhang gerissen und missverstanden worden seien. Verstehe ich es richtig, dass der Außenminister in Syrien den Eindruck bekommen hat, dass das, was er dort gesehen hat, für Syrer in vielen Fällen keinen menschenwürdigen, sicheren Aufenthalt ermöglicht?

Giese (AA)

Ich habe mich gerade sehr ausführlich zu diesem Thema geäußert, und wir alle hier haben das getan. Im Übrigen stehen die Worte des Außenministers für sich.

Zusatzfrage

Gut, dann gehe ich davon aus, dass ich Sie richtig verstehe. Dann geht die Nachfolgefrage an das BMI: Dieser Eindruck des Außenministers bedeutet ja, dass in großen Teilen des Landes kein sicherer Aufenthalt gegeben ist. Nach EU-Recht bedeutet das, dass wegen des subsidiären Schutzes nicht abgeschoben werden darf ‑ das ist EU-Recht. Wollen Sie das EU-Recht akzeptieren oder wollen Sie trotz dieses subsidiären Schutzes auf Grundlage der Einschätzung des Außenministers weiterhin abschieben?

Giese (AA)

Das sind Ihre Worte, das ist nicht die Einschätzung des Außenministers. Da zitieren Sie mich falsch und ziehen eine Schlussfolgerung, die nur Ihre ist.

Bowinkelmann (BMI)

Wir haben es umfassend dargelegt, und ich habe auch umfassend dargelegt, dass es für den Fall einer möglichen Rückführung immer eine Einzelfallentscheidung ist, die auch gerichtlich überprüft werden kann und die natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf nationaler, aber auch auf EU-Ebene erfolgen wird.

Frage

Herr Bowinkelmann, ich möchte zwei Sachen gerne verstehen.

Das Erste ist: Wenn der subsidiäre Schutzstatus, der ja als einheitliche Linie gedacht ist, an der sich dann auch die Behörden orientieren können, sich in der Einschätzung der Bundesregierung ändern sollte, und zwar in dem Sinne, dass er gar nicht mehr vorhanden sein muss, würde das dann bedeuten, dass die Betroffenen ins klassische Asylverfahren zurückgehen können, um dann ihren Schutzstatus prüfen zu lassen?

Das Zweite ist: Herr Dobrindt hatte in einem Interview vor einer Weile gesagt, dass er die Rückführung von Straftätern usw. notfalls auch dadurch erreichen möchte, dass er nach Syrien reist. Wann reist er nach Syrien, um sich die Lage vor Ort anzuschauen?

Bowinkelmann (BMI)

Die zweite Frage wurde von dem Herrn ein, zwei Reihen vor Ihnen vor wenigen Wochen gestellt, und die habe ich auch beantwortet. Die Frage stellt sich momentan gar nicht. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, dass die Gespräche über mögliche Rückführungen weit fortgeschritten sind, und dabei bleibt es auch.

Zur ersten Frage: sofern wir dazu etwas Allgemeingültiges nachreichen können, werde ich das tun. Ansonsten ist das natürlich ein hypothetischer Fall, den ich jetzt so nicht ausklamüsern kann. Dafür bitte ich um Verständnis.

Telefonat von Außenminister Wadephul mit dem chinesischen Außenminister

Frage

An das Auswärtige Amt, weil eben das Stichwort China fiel: Als der Außenminister nach China reisen wollte, wollte er zum Beispiel auch über Zollkonflikte und andere Maßnahmen oder Probleme reden. Weil das noch im Raum steht: Wann soll das angekündigte Telefonat des Außenministers mit dem chinesischen Außenminister stattfinden, und soll es darin auch um diese Themen gehen?

Giese (AA)

Danke für die Frage. ‑ In der Tat haben der deutsche Außenminister Johann Wadephul und sein chinesischer Amtskollege Wang Yi heute auf Bitten der deutschen Seite telefoniert. In dem sehr guten und konstruktiven Gespräch wurden aktuelle außen-, sicherheits- und wirtschaftspolitische Fragen von beiderseitigem Interesse besprochen. Die beiden Außenminister haben betont, dass sie den sehr guten und konstruktiven Austausch, den sie im Juli beim strategischen Dialog begonnen hatten, gerne fortsetzen wollen, und haben vereinbart, dazu weiter im engen Austausch zu bleiben. Sie waren sich einig, dass eine stabile deutsch-chinesische Beziehung für beide Länder von großem Interesse ist. Sie waren sich deswegen auch einig, dass der verschobene Besuch des deutschen Außenministers in China bald nachgeholt werden soll. China hat zudem die bereits bestehende Einladung an den Bundeskanzler wiederholt und zusätzlich eine Einladung an den Bundespräsidenten ausgesprochen.

Zusatzfrage

Gibt es schon neue Planungen für die Reise? Kann Herr Wadephul noch in diesem Jahr nach China reisen?

Giese (AA)

Wir kündigen die Reisen dann an, wenn sie spruchreif sind.

Lage in Mali

Frage

An Herrn Giese zu Mali: Sie empfehlen deutschen Staatsbürgern, Mali zu verlassen. Warum tun Sie das? Wie beurteilen Sie die Lage dort?

Giese (AA)

Wir beobachten die Lage in Mali durch unsere Botschaft vor Ort sehr genau und analysieren sie fortlaufend. Wir stehen auch im Austausch mit den zahlreichen Durchführungsorganisationen im Land und besprechen das natürlich auch im Kreis der Ressorts.

Wie Sie wissen, besteht bereits seit dem 24. September 2024 eine Reisewarnung für ganz Mali. Aufgrund der aktuellen Lageentwicklung haben wir in der vergangenen Woche eine Ausreiseempfehlung ausgesprochen. Das bedeutet ganz konkret, dass wir den trotz bestehender Reisewarnungen noch im Land befindlichen Deutschen empfehlen, Mali umgehend per Linienflug zu verlassen. Wir empfehlen, für die Ausreise kommerzielle Flüge ab Bamako zu nutzen. Vor einer Ausreise auf dem Landweg warnen wir, da die Nationalstraßen derzeit Ziele von Angriffen terroristischer Gruppen sind. In der Krisenvorsorgeliste ELEFAND, die Sie kennen und die hier schon häufiger genannt worden ist, ist aktuell eine hohe zweistellige Zahl Deutscher in Mali registriert. Diese wurden von der Botschaft über die Ausreiseempfehlung informiert. Das ist über einen sogenannten Landsleutebrief per E-Mail erfolgt.

Grundsätzlich kann ich sagen: Die Sicherheitslage in Mali ist landesweit sehr angespannt. Es gibt eine Al-Qaida-nahe Terrorgruppe, JNIM, die im Norden, im Zentrum und zunehmend auch im Süden des Landes aktiv ist. Hierzu kommen Kämpfer, die sich als Teil der Sahelprovinz des Islamischen Staates verstehen. In Nordmali sind außerdem verschiedene bewaffnete Tuareg-Gruppen aktiv. Außerdem ‑ auch das ist eine Zuspitzung der jüngsten Zeit ‑ ist die Versorgungslage zunehmend kritisch, insbesondere die Versorgung mit Treibstoff.

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