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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 17.10.2025
- Mögliches Treffen des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika und des Präsidenten der Russischen Föderation in Budapest
- Situation afghanischer Geflüchteter in Pakistan und Afghanistan mit einer Aufnahmezusage im Rahmen eines Bundesaufnahmeprogramms
- Angriffe der US-Armee auf mutmaßliche Drogenboote vor der Küste von Venezuela
- Angekündigte Ausrufung des Ausnahmezustands in Peru
- Auslieferung von Verdächtigen im Zusammenhang mit dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines nach Deutschland
- Reise des Bundesaußenministers in die Türkei
Mögliches Treffen des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika und des Präsidenten der Russischen Föderation in Budapest
Frage
Eine Frage an den Regierungssprecher zum möglichen Treffen zwischen Trump und Putin: Wie bewertet die Bundesregierung jetzt mit Abstand den Effekt des Trump-Putin-Gipfels in Alaska? Was sind daraus folgend Ihre Erwartungen an das mögliche Treffen jetzt in Budapest?
Meyer (BReg)
Wie Sie wissen, unterstützen wir die Ukraine sehr stark in ihrem Abwehrkampf gegen diesen russischen Angriffskrieg. Wir haben sehr viel politisches Kapital auch dafür eingesetzt, die Ukraine für mögliche Friedensverhandlungen stark zu machen. Wir sehen aber auch ‑ das haben die letzten Wochen und Monate sicherlich gezeigt ‑, dass es eine Person gibt, die ganz offensichtlich kein Interesse daran hatte, diesen Friedensprozess auch ernsthaft fortzuführen. Diese Person ist Wladimir Putin. Deshalb unterstützen wir natürlich alle Bemühungen, insbesondere auch die Bemühungen des US-Präsidenten Trump, wieder Bewegung in den Friedensprozess zu bekommen. Wir unterstützen das. Wir stehen dazu im ständigen Austausch mit europäischen Partnern, aber auch mit der US-Administration. Es ist dringend notwendig, einen Weg hin zu einem gerechten Frieden zu gehen. Startpunkt ist für uns ‑ das haben wir immer deutlich gemacht ‑ ein Waffenstillstand. Ansonsten ergibt es wenig Sinn, über Frieden zu diskutieren. Wie gesagt, unterstützen wir die Bemühungen und sind sehr gespannt, aber durchaus auch skeptisch, wie sich Wladimir Putin in dieser Frage verhalten wird.
Zusatzfrage
Sie sagten gerade schon „skeptisch“. Ist es denn aufgrund der EU überhaupt vorstellbar, dass der russische Präsident in Budapest empfangen wird und dass er hier einreisen kann? Dass es überhaupt dazu kommt, ist ja noch sehr fraglich.
Meyer (BReg)
Sie sagen es gerade selbst: Es ist alles noch sehr fraglich. ‑ Wir haben die Ankündigungen oder die Ideen natürlich zur Kenntnis genommen. Wie gesagt, liegt der Fokus heute ja auch auf dem Treffen des US-Präsidenten mit dem ukrainischen Präsidenten. Uns ist wichtig, dass wir die Ukraine weiter stark unterstützen müssen. Wir müssen gleichzeitig, weil wir sehen, dass das das Einzige ist, was auch funktioniert, den Druck auf Wladimir Putin weiter erhöhen. Deshalb unterstützen wir die Ukraine; und deshalb unterstützen wir auch alle Bemühungen zum Beispiel des US-Präsidenten, hierbei Schritte zu gehen, um Putin dazu zu bewegen, endlich über einen gerechten Frieden mit der Ukraine zu verhandeln.
Frage
Wie beurteilt die Bundesregierung das denn rechtlich? Es gibt ja einen internationalen Haftbefehl gegen Wladimir Putin. Kann und sollte er in der Hauptstadt eines EU-Staates empfangen werden können?
Hinterseher (AA)
Das kann ich beantworten. Grundsätzlich ist es so, dass Ungarn Vertragsstaat des Römischen Statuts ist. Als Vertragsstaat hat es zwar im April 2025 seinen Austritt erklärt; dieser wird aber erst ein Jahr später gültig, also ein Jahr nach der formalen Bekanntgabe gegenüber dem UN-Generalsekretär. Das wäre also im April 2026 der Fall. Damit bleibt Ungarn grundsätzlich erst einmal dazu verpflichtet, dem zu folgen, wozu es sich im Rahmen des Römischen Statuts verpflichtet hat.
Für den Fall, dass eine vom IStGH gesuchte Person in einen Vertragsstaat des Römischen Statuts reist, um dort zum Beispiel an Friedensverhandlungen teilzunehmen, gibt es keine explizite Regelung. Dort könnte argumentiert werden, dass aufgrund der Verpflichtung aller Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, auf Einhaltung und Schaffung von Frieden hinzuwirken und entsprechend vorzugehen, eine Ausnahme vorliegt. Dies würde aber voraussetzen, dass es sich um Friedensverhandlungen handelt. Vor allem sieht das Römische Statut selbst in Artikel 97 vor, dass derartige Rechtsfragen dem IStGH im Vorfeld vorzulegen wären. Ungarn müsste damit also den IStGH befassen. Das ist wichtig, da es verhindert, dass Vertragsstaaten jeweils einseitig beginnen, das Römische Statut auszulegen.
Zusatzfrage
Wird sich die Bundesregierung dieser Argumentation anschließen?
Hinterseher (AA)
Ich habe ausgeführt, wie der grundsätzliche Rahmen ist. Wir sind natürlich immer im Gespräch, auch mit europäischen und internationalen Partnern. Die Ausgestaltung dieses grundsätzlichen Rahmens wäre dann Gegenstand von Gesprächen.
Frage
Herr Hinterseher, gilt der Mechanismus, den Sie eben dargelegt haben, für die deutsche Bundesregierung auch in dem Fall, dass per IStGH-Haftbefehl gesuchte Staatschefs nach Deutschland kommen würden, wenn nicht Friedensverhandlungen wären?
Hinterseher (AA)
Grundsätzlich habe ich unsere Rechtsposition dargelegt. Daraus lässt sich der Einzelfall aber natürlich immer ableiten; Vielmehr muss der Einzelfall einzeln betrachtet werden, wenn so eine Situation einträte, was aktuell ja nicht der Fall ist.
Zusatzfrage
Entschuldigung, aber aus der Rechtsposition leitet sich doch die Einzelfallbetrachtung ab. Sie haben es hier in Bezug auf Ungarn, Orbán, Putin genauso gemacht. Deswegen die Frage: Gilt das im Prinzip dann auch für Deutschland?
Hinterseher (AA)
Ja, grundsätzlich gilt das für alle Vertragsstaaten des Römischen Statuts.
Frage
Ich habe eher eine Lernfrage in dem Kontext. Kann der IStGH-Haftbefehl in einen Europäischen Haftbefehl übersetzt werden, der dann wiederum nach europäischem Recht von Ungarn vollstreckt werden müsste? Ich vermute, das BMJV kann das am ehesten erklären.
Kirschner (BMJV)
Das kann ich aus dem Stegreif nicht beantworten. Ich könnte das aber noch nachliefern. Meiner Kenntnis nach ist das jeweils ein Ersuchen, das vom IStGH selbst an den jeweiligen Staat gerichtet wird und eben nicht in Form eines Europäischen Haftbefehls oder so.
Frage
Herr Meyer, Sie haben eben schon das Treffen des US-Präsidenten mit dem ukrainischen Präsidenten angesprochen. Wie zuversichtlich sind Sie, dass es diesmal auch ohne persönliche Rückendeckung aus Europa ohne Eklat klappt?
Meyer (BReg)
Ich möchte dem Gespräch nicht vorgreifen und tue mich immer schwer, im Vorhinein meine Zuversichtlichkeit zu qualifizieren oder abzustufen. Wir sind in den letzten Wochen in einem sehr guten Austausch gewesen, insbesondere auch mit der US-Administration, wenn es darum geht, die Ukraine wirklich stark zu unterstützen. Wir setzen natürlich darauf, dass das weiterhin der Fall ist. Insofern ist es erst einmal gut, dass dieses Treffen stattfindet.
Zur deutschen Position habe ich alles gesagt: Der Druck auf Wladimir Putin, für ernsthafte Friedensgespräche zur Verfügung zu stehen, muss dringend erhöht werden. Er reagiert auf Druck; das hat die Vergangenheit gezeigt und das hat vielleicht auch das gestern geführte Telefonat, das auch eine Folge von Ankündigungen der US-Seite ist, gezeigt.
Das will ich vielleicht auch noch einmal sagen: In Anbetracht der Weltlage gerät manchmal fast ein wenig in Vergessenheit, dass jeden Tag Menschen in der Ukraine getötet und Städte mit Angriffen überzogen werden. Insofern ist unser voller Fokus darauf gerichtet, dass dieser brutale Krieg dringend zu einem Ende geführt werden muss. Die Bundesregierung tut alles, was sie tun kann, um diesen Prozess zu beschleunigen, zu unterstützen, und die Ukraine für Gespräche stark zu machen.
Frage
Bedauert die Bundesregierung, dass dieses Treffen in Budapest stattfindet und nicht in Berlin? Es gab ja auch Zeiten, in denen Deutschland so eine Brückenfunktion hätte ausfüllen können.
Meyer (BReg)
Jetzt warten wir erst einmal ab, ob das Treffen stattfindet. Dann folgt alles Weitere.
Situation afghanischer Geflüchteter in Pakistan und Afghanistan mit einer Aufnahmezusage im Rahmen eines Bundesaufnahmeprogramms
Frage
Ich habe eine Frage an das BMI, und zwar wollte ich jetzt noch einmal nach der Situation der gefährdeten Afghanen in Pakistan bzw. Afghanistan nachfragen. Gibt es da neue Zahlen? Wir hatten gehört, dass viele der gefährdeten Afghanen von den entsprechenden Überprüfungsbehörden jetzt gar nicht mehr als gefährdet beurteilt werden. Stimmt das?
Bowinkelmann (BMI)
Ich habe jetzt keinen groß neuen Stand vorliegen, den ich Ihnen mitteilen kann. Wir hatten dieses Thema ja schon häufig. Es befinden sich immer noch rund 1900 Menschen in diesem Verfahren. Wir haben auch über Einreisen, die aber stattgefunden haben, umfassend informiert. Weiterhin gilt, dass Personen, die gegebenenfalls nach Deutschland einreisen, vorher das komplette Verfahren durchlaufen haben müssen, inklusive aller Sicherheitsüberprüfungen, die notwendig sind.
Zusatzfrage
Heißt das, es gibt dann so wenig Fortschritte in dem Verfahren?
Bowinkelmann (AA)
Nein. Wir hatten ja auch mitgeteilt, dass Mitarbeitende der Geschäftsbereichsbehörden des BMI vor Ort sind und auch diese Sicherheitsüberprüfungen derzeit stattfinden. Wir haben ja auch darüber berichtet, dass Einreisen erfolgt sind und insofern de facto Verfahren bereits vollständig abgeschlossen worden sind.
Frage
Die Frage geht an das Entwicklungsministerium. Wenn ich es richtig weiß, dann werden Menschen, die in Pakistan auf die Realisierung ihrer zugesagten Einreise warten, von der GIZ betreut. Treffen Berichte zu, dass nach juristischen Einsprüchen und dem Widerruf der Aufnahmezusage die GIZ-Betreuung für diese Menschen nicht mehr stattfinden kann?
Koufen (BMZ)
Von den knapp 2000 Personen – 1900, hatte der Kollege jetzt gesagt ‑, um die es sich handelt, befinden sich 94 mit Stand von Anfang September im Ortskräfteverfahren des BMZ, können dem also zugeordnet werden. Mehr kann ich Ihnen aktuell zu dem Thema nicht mitteilen. Ich kann aber schauen, ob ich Ihnen etwas nachreichen kann.
Zusatzfrage
Ja, das wäre schön. Ihnen sollte die Berichterstattung bekannt sein, die eben besagt, durch den Widerruf der Aufnahmezusage, der jetzt vor bayerischen Gerichten verhandelt wird, würden die eben aus der GIZ-Betreuung herausfallen und dann zum Teil auch ohne Betreuung abgeschoben werden. Können Sie einfach noch einmal eruieren, ob das so ist und welche Zahl von Menschen davon betroffen ist?
Hinterseher (AA)
Weil die Nachfrage des Öfteren gestellt wurde, was mit den Personen erfolgt ist, die aus Pakistan nach Afghanistan abgeschoben wurden, kann ich vielleicht eine Zahl ergänzen: Zumindest eine kleine Zahl von knapp 20 Personen hat es geschafft, wieder nach Pakistan einzureisen. Die wurden zwischenzeitlich eben abgeschoben. Es sind 18 Ortskräfte und zwei Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm, die wieder einreisen konnten und jetzt wieder in Pakistan sind.
Zusatzfrage
Wie viele gegenüber den 20, die es geschafft haben, sind es, die nicht zurückreisen konnten?
Hinterseher (AA)
Das waren ja damals knapp 250, und das wäre abzüglich der 20. Es sind also noch ungefähr 230 Personen nach Afghanistan abgeschoben worden.
Frage
Ich würde einfach die beteiligten Ministerien, wenn sie sie jetzt nicht dabeihaben, noch einmal um eine Zahlenübersicht darüber bitten, wie viele Fälle es denn momentan sind, wie viele offen sind, wie viele beschieden sind, wie viele sozusagen jetzt in Afghanistan bzw. Pakistan aufhältig sind. Ich würde bitten, wenn das geht, das noch einmal nachzureichen. Ich glaube, das interessiert hier einige Kollegen.
Vorsitzende Buschow
Die Botschaft ist angekommen. Ich habe Nicken vernommen und schreibe es gleich auf meine Nachreichungsliste, die heute schon ziemlich lang ist.
[…]
Koufen (BMZ)
Ich habe eine Nachreichung: Ich kann nur für die Ortskräfte aus dem BMZ sprechen. Von denen befindet sich im Moment nur noch eine Person in Afghanistan. Die anderen konnten nach Islamabad zurückkehren. Die GIZ ist weiterhin für die Versorgung dieser Person zuständig und hält Kontakt zu ihr.
Angriffe der US-Armee auf mutmaßliche Drogenboote vor der Küste von Venezuela
Frage
Ich hätte eine Frage zum Thema Venezuela. In den letzten Tagen und Wochen haben wir mehrere Angriffe der US-Armee auf mutmaßliche Drogenboote vor der Küste von Venezuela gesehen. Ich würde gerne wissen, was die Position der Bundesregierung ist und ob die Bundesregierung eine rechtliche Grundlage dafür sieht.
Hinterseher (AA)
Wir hatten uns ja hier dazu in der Vergangenheit mehrfach geäußert, auch die Kollegen. Wir haben uns auch dahingehend geäußert, dass wir sagen: Uns fehlen wirklich die eigenen Erkenntnisse, um das Vorgehen beurteilen zu können. Grundsätzlich gilt in dieser Situation, dass das internationale Recht natürlich den Rahmen bildet. Es ist in dieser Situation an den USA, zu erläutern, wie dieser Rechtsrahmen ausgelegt wird und was die Basis für das aktuelle Vorgehen ist.
Zusatzfrage
Präsident Trump hat diese Woche einen möglichen Sturz der Regierung von Nicolás Maduro angedeutet und sogar Maßnahmen der CIA innerhalb des südamerikanischen Landes genehmigt und sie so in die Öffentlichkeit getragen. Hält die Bundesregierung diese Maßnahmen der Trump-Regierung für legitim und notwendig?
Hinterseher (AA)
Auch hier haben wir die Berichte und die Äußerungen vernommen und verfolgen sie natürlich sehr aufmerksam. Was gilt, ist auch hier: Der internationale Rechtsrahmen ist der, der das Vorgehen absteckt. Im Rahmen dessen ist zu erklären, wie diese Maßnahmen dort hineinpassen. Wir beobachten die Lage natürlich aufmerksam und stehen auch mit Partnern in der Region im Gespräch. Unter anderem hatte ja auch der Außenminister vergangene Woche ein Gespräch mit seiner kolumbianischen Kollegin geführt.
Frage
Herr Hinterseher, wir sind jetzt mittlerweile, glaube ich, beim sechsten zivilen Boot, das die US-Amerikaner vor der venezolanischen Küste komplett plattgemacht haben. Alle auf dem Boot befindlichen Personen wurden eliminiert. Das ist alles ausschließlich in internationalen Gewässern geschehen. Deswegen würde mich interessieren, wieso die Bundesregierung darin keinen Bruch des Völkerrechts sieht.
Hinterseher (AA)
Ich glaube, ich habe dazu gerade etwas ausgeführt.
Zusatz
Das haben Sie halt gerade nicht. Sie haben gesagt, es liege an den USA, das darzulegen. Aber die Frage des Kollegen bezog sich ja auf die Haltung der Bundesregierung. Da würde ich jetzt die These wagen: Hätte ein anderes Land in internationalen Gewässern sechs zivile Boote plattgemacht und alle dort befindlichen Personen getötet, kämen Sie vermutlich zu einem anderen Urteil. Deswegen würde mich noch einmal interessieren, wie die Bundesregierung höchstpersönlich dieses Vorgehen völkerrechtlich bewertet - nicht die Vereinigten Staaten, sondern Sie!
Hinterseher (AA)
Die Frage war sehr lang, aber die Antwort bleibt die gleiche: Wir haben uns gerade dazu geäußert und auch in der Vergangenheit dazu geäußert. Das ist die Position, die wir Ihnen dazu vorzutragen haben.
Angekündigte Ausrufung des Ausnahmezustands in Peru
Frage
Ich habe eine Frage zu Peru an das AA: Wie schätzen Sie denn die aktuelle Lage in Peru ein, nachdem die Übergangsregierung die Ausrufung eines Ausnahmezustands angekündigt hat?
Hinterseher (AA)
Auch dort stehen wir natürlich über unsere Botschaft in Kontakt, vor allem mit den deutschen Personen, die ihren Aufenthalt aktuell in Peru haben. Wir beobachten die Lage natürlich mit Sorge und rufen alle Parteien auf, keine Schritte zu unternehmen, die zu einer weiteren Eskalation führen.
Zusatzfrage
Meine Nachfrage würde sich an das BMI richten. Wie ist denn der aktuelle Stand bei den Verhandlungen über ein Sicherheitsabkommen mit Peru? Die damalige Ministerin hatte ja eine Absichtserklärung unterzeichnet.
Bowinkelmann (BMI)
Dazu müsste ich etwas nachreichen. Das liegt mir gerade nicht vor.
Auslieferung von Verdächtigen im Zusammenhang mit dem Anschlag auf die Nord-Stream-Pipelines nach Deutschland
Frage
Ich habe eine Frage zu Nord Stream. Heute findet in Polen wieder ein Verfahren statt, in dem es darum geht, ob der Verdächtige nach Deutschland ausgeliefert wird. Die Bundesregierung hat sich ja hier schon zu den Aussagen von Ministerpräsident Tusk geäußert, der gegen eine Auslieferung ist, oder sich nicht geäußert, besser gesagt. Ich will deshalb noch einmal ganz allgemein fragen: Wie wichtig ist für die Bundesregierung, dass dieser Anschlag aufgeklärt wird und die Täter vor Gericht gestellt werden? Wie groß ist ihr Vertrauen in die Unabhängigkeit der polnischen Justiz?
Meyer (BReg)
Wir haben, glaube ich, schon mehrfach ausgeführt, dass es sich hierbei um laufende Verfahren handelt. Natürlich ist uns wichtig, dass Dinge aufgeklärt werden. Aber ich bitte um Verständnis, dass wir uns hier als Bundesregierung jetzt nicht zu Einzelheiten äußern, sondern dass das Verfahren eben bei den entsprechenden Stellen geführt wird und dort auch Auskünfte gegeben werden müssen.
Zusatzfrage
Herr Hinterseher, ist das Auswärtige Amt bei dem Prozess heute mit einem Beobachter vertreten?
Hinterseher (AA)
Darüber habe ich keine Kenntnis. Sollte das der Fall sein, würde ich Ihnen das nachreichen.
Frage
An den Regierungssprecher: Es wurde auch die Auslieferung eines Verdächtigen aus Italien hinsichtlich der Nord-Stream-Sabotage gestoppt. Wie kommentiert die Bundesregierung diese Entscheidung?
Meyer (BReg)
Wir nehmen alle Meldungen, die mit diesem Fall zusammenhängen, zur Kenntnis.
Ich will noch einmal darauf hinweisen: Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe führt die Ermittlungen. Die Ermittlungen laufen. Wir müssen die Ergebnisse abwarten und beteiligen uns nicht an Spekulationen. Die Kommunikation erfolgt entsprechend auch von dort.
Zusatzfrage
Gibt es im Moment auch eine politische Diskussion zwischen Bundeskanzler Merz und unserer Ministerpräsidentin Meloni über das Thema?
Meyer (BReg)
Das ist mir nicht bekannt.
Frage
Die Frage geht an das Bundeswirtschaftsministerium. Ministerin Reiche kann sich offenbar vorstellen, das Lizensierungsverfahren für Nord Stream 2 doch weiter fortzusetzen, das heißt also, auch zukünftig, sage ich einmal, billiges russisches Röhrengas zu beziehen. Warum tut sie das? Das kommt doch eigentlich Putins Strategie und seiner Finanzierung des Krieges entgegen.
Ungrad (BMWE)
Dazu kann ich klar sagen: Das kann sie sich nicht vorstellen. Im Gegenteil, das lehnt sie auch komplett ab. Sie setzt sich im Einklang auch mit der Bundesregierung weiterhin und unmissverständlich gegen eine Inbetriebnahme der Nord-Stream-Pipeline ein.
Sie beziehen sich sicherlich auf eine Berichterstattung der Deutschen Umwelthilfe, auf eine parlamentarische Anfrage bezogen. Dabei geht es darum, dass im EnWG steht, dass bei einer eventuellen Inbetriebnahme eine Zertifizierung erfolgen muss. Das ist einfach Verfahrensrecht. Aber das heißt nicht, dass wir das machen. Die Bundesregierung und auch die Ministerin haben sich ausdrücklich und sehr oft dagegen ausgesprochen und gesagt, dass wir gegen eine Inbetriebnahme sind. Das ist einfach nur Verfahrensrecht, wie es im Gesetzblatt steht. Entscheidend ist, ob wir es dann am Ende machen, und das hatte ich, wie gesagt, gerade erläutert.
Zudem gibt es in Bezug auf Nord Stream im 18. Sanktionspaket ja auch klare Regelungen. Die haben wir auch geteilt, die haben wir unterstützt. Mit REPowerEU bzw. mit dem 19. Sanktionspaket will die EU aus russischem Gas aussteigen. Auch das unterstützen wir. Deutschland ist aus russischem Gas ausgestiegen. Unsere Terminals bekommen kein russisches Gas. Wir unterstützen also voll und ganz die Linie der EU und teilen sie in Deutschland, was den Ausstieg aus russischem Gas angeht. Wie gesagt: Keine Zertifizierung bzw. Inbetriebnahme von Nord Stream 2!
Zusatzfrage
Danke für die Klarstellung. - Aber warum macht die Ministerin dann eine solche Aussage, die, wie Sie sagen, im Grunde nur eine verfahrenstechnische ist, wenn die ja nun doch geeignet ist, Verwirrung zu stiften? Denn immerhin hatte Ministerin Reiche auch bei ihrem Auftritt hier ja noch einmal betont, wie wichtig für ihre Strategie kostengünstiges Gas ist, und zwar nicht nur als Backup, sondern auch als Dauerlösung. Da würde günstiges russisches Röhrengas ja hineinpassen. Warum macht sie dann also eine solche Aussage, wenn die eigentlich gar keinen praktischen Wert hat?
Ungrad (BMWE)
Die Ministerin hat diese Aussage ja nicht getätigt. Das ist eine Interpretation der Deutschen Umwelthilfe bzw. von Medien. Die Ministerin hat diese Aussage nicht getätigt.
Noch einmal: Die Durchführung eines gesetzlich vorgesehenen Verfahrens ist gänzlich von der Frage getrennt, wie die Bundesregierung innerhalb dieses Verfahrens entscheidet. Dazu hat sich die Bundesregierung, aber auch die Ministerin immer so geäußert, dass sie gegen eine Inbetriebnahme von Nord Stream 2 ist.
Reise des Bundesaußenministers in die Türkei
Frage
Ich habe eine Frage an das AA zur heutigen Reise des Außenministers in die Türkei. Vor dem Abflug hat der Minister ja seine Hoffnung ausgedrückt, dass die EU und die Türkei näher zusammenrücken. Was bedeutet das für die gestoppten Beitrittsverhandlungen?
Hinterseher (AA)
Wie Sie wissen, findet der Austausch zur Stunde statt. Der Minister ist heute Morgen abgereist. Er hat dazu ja auch ein Statement veröffentlicht. Die Gespräche finden allerdings noch statt. Das heißt, ich möchte ihm nicht vorgreifen.
Grundsätzlich hat sich unsere Position zum EU-Beitrittskandidatenstatus bzw. zum Status der Türkei nicht verändert. Ich habe dazu hier auch am Mittwoch schon etwas ausgeführt, auch mit Blick auf die innenpolitische Lage, und darauf würde ich Sie verweisen.
Zusatzfrage
Der Minister trifft sich ja auch mit dem Chef des türkischen Inlandsgeheimdienstes. Was verspricht sich der Minister denn von diesem Treffen?
Hinterseher (AA)
Na ja, wir haben ja vor der Reise auch ausgeführt, dass ein großer Themenaspekt die Lage im Gazastreifen sein wird. Wie Sie wissen, spielt die Türkei dort mit ihrem Einfluss auf die Hamas eine wichtige Rolle und hat diesen Einfluss auch geltend gemacht. Wir möchten natürlich, dass die Türkei weiterhin auf die Hamas einwirkt, damit wir zu einer Umsetzung des 20-Punkte-Plans kommen und dort jetzt Fortschritte erzielt werden. Aber das ist ein Teilaspekt des Ganzen, wie gesagt. Ansonsten gilt auch: Das Gespräch hat noch nicht stattgefunden.
[…]
Hinterseher (AA)
Ich habe noch eine Nachreichung zur Reise des Bundesaußenministers in die Türkei. Ich hatte am Mittwoch schon darauf hingedeutet: Es gibt heute um 14.15 Uhr, also um 15.15 Uhr Ortszeit, eine Pressekonferenz mit Außenminister Wadephul und seinem türkischen Amtskollegen Fidan.