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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 02.10.2025
- Reise des Bundesaußenministers nach Katar und Kuwait
- Aufnahmezusagen für Afghaninnen und Afghanen
- Verhandlungen über die Gemeinsame Erklärung von Deutschland und Namibia zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen
- Nahostkonflikt
- Einladung der Geschäftsträgerin Georgiens zu einem Gespräch in das Auswärtige Amt
Reise des Bundesaußenministers nach Katar und Kuwait
Hinterseher (AA)
Ich darf Ihnen eine Reise des Bundesaußenministers ankündigen:
Außenminister Wadephul reist am Sonntag nach Katar, wo er Gespräche mit dem katarischen Außenminister führen wird. Im Zentrum der Gespräche werden die aktuellen regionalen Fragen stehen, allen voran natürlich die Bemühungen Katars um einen Waffenstillstand, um die Umsetzung des US-Friedensplans in Gaza.
Anschließend reist der Außenminister weiter nach Kuwait, wo er an einem gemeinsamen Außenministertreffen der EU und des Golf-Kooperationsrats teilnehmen wird ‑ Kuwait hat aktuell den Vorsitz im Golf-Kooperationsrat. Im Fokus des Treffens werden regionalpolitische Themen wie die Lage im Gazastreifen, in Syrien, in Iran, in Jemen stehen. Zudem wird es um eine Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und dem Golf-Kooperationsrat gehen, die beim ersten Gipfel der Staats- und Regierungschefs im vergangenen Jahr in Brüssel beschlossen wurde.
Die Golfstaaten sind wichtige Akteure in der Region, die über die arabische Halbinsel und den Persischen Golf hinaus über großen Einfluss verfügen. Sie haben in den letzten Jahren für die Außenbeziehungen der Europäischen Union enorm an Bedeutung gewonnen. Die Interessen der Golfstaaten an Frieden, Sicherheit und Wohlstand teilt auch die Bundesregierung.
Auch in den Bereichen Handel und Investitionen sind die Golfstaaten natürlich wichtige Partner für Deutschland. Sie haben sich eine dynamische wirtschaftliche und gesellschaftliche Reformagenda zur Diversifizierung und Öffnung gegeben, und das bietet auch deutschen und europäischen Unternehmen Gelegenheiten für verstärkte Aktivitäten in der Region.
Aufnahmezusagen für Afghaninnen und Afghanen
Frage
Das BAMF hat unter der politischen Anleitung auch des BMI in mehreren Fällen Aufnahmezusagen widerrufen, nachdem gerichtlich festgestellt worden war, dass die Aufnahmezusagen Gültigkeit haben, mit dem Ergebnis, dass in Bayern gegen diese Widerrufe geklagt wurde und die Klägerinnen und Kläger in zwei Instanzen Recht bekommen haben. Das heißt, dass die Widerrufe gegebener Aufnahmezusagen widerrechtlich sind.
Wie reagiert das BMI auf diese, wenn man es zusammenzählt, nun vierfache Bestätigung, dass die ursprünglich gegebenen Aufnahmezusagen rechtskräftig sind?
Dr. Kock (BMI)
Der Sachverhalt, wie Sie ihn jetzt schildern, ist mir ad hoc nicht bekannt. Auch darauf müsste ich eine Antwort gegebenenfalls nachreichen.
Zusatzfrage
Können Sie dann sagen, gegebenenfalls als Nachreichung, ob es zutrifft, dass beim BAMF etwa 20 neue Planstellen für eine Taskforce Widerruf geschaffen werden, ob das nun der offizielle oder inoffizielle Title sein mag, die speziell die Aufgabe haben, früher bereits erteilte Zusagen zu widerrufen?
Dr. Kock (BMI)
Mir ist bekannt, dass dieser Fachbereich im BAMF ‑ dabei handelt es sich um ein einzelnes Referat ‑ im Moment durch erneute Prüfungen dieser Verfahren stark belastet ist. Dieser Fachbereich wird personell unterstützt. In Behörden ist es durchaus üblich, dass Personal temporär umgesetzt wird, wenn es in einzelnen Bereichen Belastungsspitzen gibt. Eine Taskforce ist das nicht.
Frage
Mich würde der allgemeine Stand der Prüfungen und auch der Situation interessieren. Meine erste Frage richtet sich an Frau Kock. Die Einzelfälle werden schon seit einiger Zeit geprüft. Können Sie uns den Stand geben, wie viele Einzelfälle bezüglich der Menschen, die in Afghanistan noch warten, inzwischen abgeschlossen und wie sie beschieden worden sind?
Herr Hinterseher, auch an Sie die Bitte um den aktuellen Stand. Wissen Sie von neuen Abschiebungen nach Afghanistan aus Pakistan, oder ist es inzwischen gelungen, dass man Menschen aus Afghanistan wieder nach Pakistan holen konnte?
Dr. Kock (BMI)
Wir haben hier schon mehrfach ausgeführt, dass wir unter Hochdruck daran arbeiten, die Verfahren jetzt zu bearbeiten, damit für die Personen vor Ort schnell Sicherheit darüber besteht, ob sie nach Deutschland kommen können oder nicht. Daran hat sich überhaupt nichts geändert. Personal von uns ist vor Ort und arbeitet daran, auch in enger Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt.
Darüber, wie viele Fälle jetzt schon geprüft wurden und in welchem Verfahrensstand sie jetzt sind ‑ es müssen ja verschiedene Prüfungen durchlaufen werden ‑, kann ich Ihnen jetzt keinen punktgenauen Stand geben. Immer wieder kommen ja ‑ das haben Sie sicherlich beobachtet ‑ Menschen aus Afghanistan nach Deutschland. Es ist also keineswegs so, dass die Tür jetzt zu wäre.
Wenn Sie Zahlen darüber wollen, wie viele Personen jetzt noch vor Ort in Pakistan sind, dann kann ich Ihnen sagen, dass es insgesamt rund 1910 Personen sind, die eine Aufnahmeerklärung oder Aufnahmezusage haben. Davon sind 1040 im Bundesaufnahmeprogramm, 600 im Überbrückungsprogramm, 210 im Ortskräfteverfahren und 60 auf der Menschenrechtsliste.
Hinterseher (AA)
Ich habe dem Stand, den ich hier vergangene Woche vorgetragen habe, nichts hinzuzufügen. Er ist meines Wissens noch aktuell.
Zusatz
Frau Kock, Sie sagten, es seien Menschen eingereist. Bislang waren es ausschließlich Menschen, die quasi gerichtlich Erfolg hatten. Meine Frage zielte darauf, ob es inzwischen vielleicht auch Fälle gab, in denen nach erneuter Prüfung durch das BAMF entschieden worden war, dass sie kommen dürften.
Dr. Kock (BMI)
Das hätten Sie mit Sicherheit mitbekommen.
Frage
Noch einmal zur Aufstockung überlasteter Abteilungen: Trifft es zu, dass die Abteilung, die eigentlich zuständig gewesen wäre und wohl überlastet ist, das Referat 29a war ‑ das ist die Abteilung, die die ursprünglichen Aufnahmezusagen gegeben hatte ‑, dass die Kolleginnen und Kollegen dort wenig motiviert waren, jetzt sozusagen ihre ursprünglichen Entscheidungen zu widerrufen, und dass deswegen die neue, verstärkte Abteilung eingerichtet wurde, also eine Art von Workaround?
Dr. Kock (BMI)
Das kann ich ausdrücklich nicht bestätigen.
Zusatz
Aber Sie können es auch nicht dementieren.
Dr. Kock (BMI)
So tief in den Organisationsstrukturen unserer einzelnen Geschäftsbereichsbehörden sind wir als Sprecherinnen und Sprecher des Bundesinnenministeriums nicht.
Zusatzfrage
Können Sie eine Antwort vielleicht nachliefern?
Dr. Kock (BMI)
Das müsste ich prüfen.
Verhandlungen über die Gemeinsame Erklärung von Deutschland und Namibia zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialverbrechen
Frage
Herr Hinterseher, es hat gerade Demonstrationen in Windhoek gegeben, unter anderem von den Nama und den Ovaherero, die noch einmal gefordert haben, die sterblichen Überreste ihrer Vorfahren zurückzubringen. Was kann die Bundesregierung den Hinterbliebenen zum Stand der Dinge jetzt sagen? Wie ist der Stand der Dinge?
Hinterseher (AA)
Wenn Sie mit dem Stand der Dinge den Stand der Verhandlungen über die Gemeinsame Erklärung meinen, dann kann ich sagen, dass ich dazu vor kurzer Zeit ausgeführt hatte. Im Grunde ist das der Stand. Die diesbezüglichen Verhandlungen zwischen Deutschland und Namibia laufen konstruktiv und ergebnisorientiert weiter. Über die Inhalte selbst haben wir mit der namibischen Seite Vertraulichkeit vereinbart. Sehen Sie es mir also bitte nach, dass ich hierzu sozusagen keinen Zwischenstand gebe. Beiden Seiten ist wichtig, dass die Gemeinsame Erklärung nicht der Abschluss der Verständigung mit Namibia sein soll, sondern die Grundlage einer noch intensiveren Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Namibia. Das ist der Punkt, an dem wir nach wie vor stehen.
Zu den Einzelheiten, zu den Protesten selbst, die Sie gerade angeführt haben, fehlen mir, ehrlich gesagt, die Informationen.
Zusatz
Dann nehme ich an, auch zu dem möglichen Zeitrahmen, in dem es zu einer Klärung kommen kann.
Hinterseher (AA)
Dazu müsste ich auf das verweisen, was ich gerade gesagt habe. Die Verhandlungen laufen konstruktiv und ergebnisorientiert. Aber ein konkreter Zeitrahmen kann von meiner Seite aus jetzt nicht benannt werden.
Nahostkonflikt
Frage
Zu dieser Thematik steht ja ein Friedensangebot, ein Friedensplan von Donald Trump im Raum, der von der deutschen Bundesregierung und auch von arabischen Nachbarstaaten ausdrücklich unterstützt wird. Sollte die Hamas nicht darauf eingehen, wird dann dieses Waffenembargo der Bundesregierung wieder aufgehoben?
Meyer (BReg)
Sollte die Hamas nicht darauf eingehen? ‑ Da sind wir wieder in dem Bereich „wenn, dann“, und da tue ich mich grundsätzlich sehr, sehr schwer. Ich habe zu dieser Frage, glaube ich, gerade noch einmal sehr klar gesagt: Die Entscheidung, wie sie vom Bundeskanzler getroffen wurde und wie sie auch von der Bundesregierung mitgetragen wurde, die ist richtig, die ist auch notwendig gewesen und die gilt.
Was die weitere Entwicklung angeht, kann ich vielleicht noch einmal sagen: Die Bundesregierung begrüßt in der Tat den von Präsident Trump vorgelegten Friedensplan. Er bietet bislang die beste Chance auf ein Ende des Krieges in Gaza. Es ist nun in der Tat an der Hamas, rasch zuzustimmen und den Weg zum Frieden wirklich auch frei zu machen.
Aber noch einmal: Eine Verkopplung mit anderen Sachverhalten diskutieren wir derzeit nicht; vielmehr liegt der volle Fokus auf diesem Prozess.
Zusatzfrage
Da der Präsident der Vereinigten Staaten sich selbst ins Spiel gebracht hat: Unterstützen Sie auch dessen Anliegen, dafür einen Nobelpreis zu erhalten?
Meyer (BReg)
Jetzt könnte ich eine Schlagzeile produzieren, oder? ‑ Wir fokussieren uns jetzt einmal auf diesen Prozess, der im Idealfall wirklich eine Chance bietet, dass wir in der Region erstmals nach sehr, sehr langer Zeit vorankommen. Darauf liegt unser voller Fokus.
Frage
Frau Ungrad, ich möchte in Ergänzung zur Frage des Kollege Jessen nachfragen, weil ich es noch nicht ganz genau verstanden habe. Sie haben gerade auf die Äußerungen von Herrn Meyer verwiesen, der gesagt hat, dass der Beschluss des Kanzlers vom 8. August weiterhin gelte. Nun wurden aber im Zeitraum danach Waffen an Israel geliefert. Ich frage es noch einmal anders als Herr Jessen: Sind bei dieser Waffenlieferung nach Israel Waffen dabei, die grundsätzlich auch im Gazastreifen eingesetzt werden könnten?
Ungrad (BMWE)
Es ist ja grundsätzlich so ‑ das kennen Sie auch ‑, dass wir uns zu Einzelfallprüfungen nicht äußern.
Ich habe gerade noch eine Meldung aus meinem Büro bekommen: Das sind sonstige Rüstungsgüter und keine Kriegswaffen.
Zusatzfrage
Was ist denn dann der Unterschied?
Ungrad (BMWE)
Dazu gilt meine vorherige Antwort: Zu Einzelfallprüfungen äußere ich mich nicht.
Frage
Die Israelis haben gestern die Hilfsflotte, die in Richtung Gaza unterwegs ist, angegriffen. Gibt es keine Äußerung der Bundesregierung, also vom Bundeskanzleramt und vom Außenministerium? Viele Leute sind verhaftet und auch geschlagen worden.
Hinterseher (AA)
Herzlichen Dank für diese Frage. Wir hatten uns dazu, glaube ich, in den vergangenen Tagen bereits mehrfach geäußert.
Erst einmal ist unser Kenntnisstand, dass alle Besatzungsmitglieder der Flottille mittlerweile wohlbehalten in unterschiedlichen Häfen angekommen sind bzw. an Land sind. Die israelische Regierung hatte im Vorfeld öffentlich gemacht, dass sie den Schiffen der Flottille keinen Zugang zum Gazastreifen als aktivem Kriegsgebiet gewähren möchte und die Fahrt nach Gaza verhindern wird. Wir als Auswärtiges Amt haben allen Teilnehmenden der Flottille dringend geraten, von einer Einfahrt nach Gaza abzusehen und die Flottille zu verlassen. Zugleich standen wir natürlich auch mit der israelischen Regierung in Kontakt und haben sie aufgefordert, völkerrechtliche Pflichten in ihrem Vorgehen einzuhalten und Verhältnismäßigkeit zu wahren. Wir haben auch dazu aufgerufen, den Schutz aller an Bord Befindlichen unbedingt zu gewährleisten. Nach unserem Kenntnisstand ist das erfolgt. Auch Außenminister Wadephul hatte in einem Telefonat mit seinem israelischen Amtskollegen noch einmal darauf hingewiesen und das thematisiert.
Ich glaube, insofern ist es jetzt erst einmal positiv zu vermerken, dass alle Besatzungsmitglieder dort wohlbehalten an Land sind. Zugleich würden wir ‑ das gilt natürlich auch für die Zukunft ‑ weiterhin dringend davon abraten, in den Gazastreifen zu reisen, und möchten noch einmal darauf hinweisen, dass für den Gazastreifen bereits seit mehreren Jahren eine Reisewarnung gilt und dass unsere Möglichkeiten, dort konsularischen Schutz zu gewähren, äußerst begrenzt sind.
Frage
Frage Ungrad, Ihre Erklärung von eben steht im Widerspruch zu dem, was der Kanzler am 8. August sagte. Sie haben jetzt erklärt, es handele sich bei den jetzigen Genehmigungen nicht um Kriegswaffen, sondern um sonstige Rüstungsgüter. Der Wortlaut des Kanzlers war am 8. August, Deutschland werde bis auf Weiteres nicht die Ausfuhr von Rüstungsgütern genehmigen. Der Kanzler hat also nicht von Kriegswaffen gesprochen, sondern von Rüstungsgütern. Die Exporte in Höhe von 2,5 Millionen Euro, die nach dem 8. August genehmigt wurden, sind sonstige Rüstungsgüter und insofern von dem beinhaltet, was der Kanzler gesagt hatte. Deswegen möchte ich doch schon darauf dringen, von Ihnen zu erfahren: Können Sie ausschließen, dass das, was jetzt genehmigt wurde, in Gaza zum Einsatz kommen kann? Wenn Sie das nicht ausschließen können, dann können Sie auch nicht ausschließen, dass die Erklärung des Kanzlers nicht mehr gilt. Das ist der Sachverhalt.
Ungrad (BMWE)
Ich kann wiederholen, was ich Ihnen vorhin geantwortet habe, nämlich dass die Bundesregierung im Sinne der Linie des Bundeskanzlers handelt. Dem habe ich jetzt nichts hinzuzufügen.
Wenn ich noch etwas ergänzen kann, dann werde ich das nachholen. Jetzt habe ich aber nichts hinzuzufügen, außer dass ich, wie gesagt, auf die Linie des Bundeskanzlers verweise.
Hinterseher (AA)
Vielleicht noch eine kleine Ergänzung für Sie, weil Sie auch konkret nach dem Kontakt fragten: Wir haben aktuell keinen Kontakt. Wir bemühen uns natürlich, über die Botschaft Tel Aviv Kontakt zu den betroffenen deutschen Staatsangehörigen herzustellen, auch um die Zahl derjenigen, die dort sind, festzustellen. Wir sind dazu in Kontakt mit den israelischen Behörden.
Frage
Ich habe eine Lernfrage zu diesem Thema an Herrn Meyer: Steht nicht auch in Kopenhagen eine Entscheidung dazu aus? Es hieß im Vorfeld, dass über das Thema einer gemeinsamen Haltung der EU für Lieferungen an Israel gesprochen werde, aber wir haben jetzt gar nichts dazu gehört. Es ging gestern ja auch länger als gedacht. Können Sie etwas dazu sagen?
Meyer (BReg)
Ich glaube, Sie sprechen jetzt auch über Vorschläge der EU-Kommission in Richtung Sanktionierung. Es ist in der Tat so, dass das, wenn überhaupt, nur am Rande eine Rolle gespielt hat. Es gibt ja nun wirklich sehr aktuelle Entwicklungen, auch mit dem in dieser Woche vorgelegten Friedensplan. Der Fokus der europäischen Staatschefs und auch der Bundesregierung liegt derzeit darauf, diese Bemühungen wirklich zu unterstützen und zu begleiten. Auch die Reise des Außenministers ist bereits angesprochen worden, die im weitesten Sinne sicherlich auch in diesem Kontext zu sehen ist. Eine Entscheidung über eine etwaige Sanktionierung auf europäischer Ebene steht derzeit auch nicht an.
Zusatzfrage
Es hieß vor ein paar Wochen einmal, dass Deutschland solche Sanktionen nicht mittragen wolle. War das dann gestern in Kopenhagen auch noch die Position Deutschlands? Wurde darüber so konkret gesprochen?
Meyer (BReg)
Wie gesagt, wir haben ja eine sehr konkrete Entscheidung getroffen ‑ die war gerade auch schon Thema ‑, die auch sehr bewusst getroffen wurde und die auch eine sehr klare Konditionierung beinhaltete, nämlich mit Bezug auf den Gazastreifen. Darüber hinaus habe ich hier nichts mitzuteilen.
Frage
Herr Hinterseer, Sie haben gesagt, dass die Beteiligten an dieser Flottille wohlbehalten in verschiedenen Häfen in Israel angekommen sind. Aber gleichzeitig haben Sie gesagt, Sie würden sich bemühen, über den Botschafter in Tel Aviv zu erfahren, wie viele deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger dort sind und wie es Ihnen geht. Wie können Sie diese zwei Aussagen miteinander verknüpfen?
Hinterseher (AA)
Vielleicht sage ich einordnend: Wir haben die generelle Auskunft erhalten, dass alle Schiffe eben mittlerweile in Häfen und nicht mehr auf See sind. Was die Einzelfälle bzw. die einzelnen Kontakte angeht, bemühen wir uns eben um Zugang, wie ich gerade ausgeführt hatte.
Einladung der Geschäftsträgerin Georgiens zu einem Gespräch in das Auswärtige Amt
Frage
Das Auswärtige Amt hat ja heute mitgeteilt, dass es die Geschäftsträgerin Georgiens ins Auswärtige Amt eingeladen habe.
Zunächst zu dieser Formulierung „eingeladen“: Das ist ja eine Stufe unter „einbestellt“. Jetzt wurde vor zwei Wochen der deutsche Botschafter in Georgien einbestellt. Vielleicht können Sie einfach einmal erklären, warum Sie diese Geschäftsträgerin eingeladen und nicht einbestellt haben.
Vielleicht könnten Sie noch ein bisschen zu dem Hintergrund sagen. Was ist aus Ihrer Sicht quasi der Hauptkonflikt mit Georgien?
Hinterseher (AA)
Ja, Sie stellen richtig fest, dass wir die Geschäftsträgerin Georgiens eben zum Gespräch in das Auswärtige Amt eingeladen hatten. Sie hat diese Einladung zum Gespräch auch als solche verstanden und ist dem selbstverständlich nachgekommen.
Wir haben in dem Gespräch klar die Vorwürfe und aggressive Rhetorik der georgischen Führung gegenüber unserem Botschafter in Tiflis zurückgewiesen und dazu aufgefordert, dies unverzüglich einzustellen. Sie können das Ganze auch noch einmal nachlesen; wir haben es entsprechend in den sozialen Medien gepostet.
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