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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 24.09.2025

24.09.2025 - Artikel

Situation afghanischer Geflüchteter in Pakistan und Afghanistan mit einer Aufnahmezusage im Rahmen eines Bundesaufnahmeprogramms

Frage

Ich habe direkt eine Frage an das BMI oder auch das Auswärtige Amt, und zwar wollte ich nachfragen, ob es stimmt, dass heute 28 Afghanen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms einreisen konnten, die ihre Visa einklagen mussten.

Harmsen (BMI)

Ich kann Ihnen bestätigen, dass heute Personen aus Afghanistan nach Deutschland einreisen werden. Es liegen rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse vor, die die Bundesrepublik Deutschland verpflichten, die Einreise der heute in Hannover ankommenden afghanischen Staatsangehörigen zu ermöglichen. All diese Personen ‑ das möchte ich noch einmal klar betonen ‑ haben die Sicherheitsüberprüfung und das Aufnahmeverfahren vollständig durchlaufen. Sie werden in Kürze in Hannover eintreffen. Zur genauen Zahl der Personen würde ich mich dann äußern, wenn sie tatsächlich auf deutschem Boden sind.

Zusatzfrage

Wie viele Gerichtsbeschlüsse hat es denn zwischenzeitlich gegeben, und wie viele Klagen bzw. Eilverfahren laufen da noch?

Ist die Idee, dass jetzt nur noch Menschen kommen können, die tatsächlich auch das Visum eingeklagt haben?

Harmsen (BMI)

Wir haben uns bzw. auch ich selbst habe mich hier mehrfach dazu geäußert. Es geht darum, dass wir Verpflichtungen haben, die die Vorgängerregierung eingegangen ist. Die afghanischen Staatsangehörigen, die in Pakistan warten, werden jetzt eine Prüfung durchlaufen, die zunächst vorsieht, zu überprüfen, ob es eine rechtsverbindliche Aufnahmezusage gibt. Wenn das der Fall ist, folgen das Aufnahmeverfahren und die Sicherheitsüberprüfung, und wenn all diese Schritte erfolgreich durchlaufen sind, dann wird den Personen auch die Einreise nach Deutschland ermöglicht. Das ist der Stand. Für die Personen, die jetzt eingereist sind, liegen eben rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse vor. Das ist der Grund, warum sie jetzt einreisen.

Zusatzfrage

Heißt das also, dass diese Prüfung bei Ihnen erst dann abgeschlossen ist, wenn ein Gericht sie dazu verpflichtet hat?

Harmsen (BMI)

Nein, die Prüfungen sind dann abgeschlossen, wenn sie vor Ort in Islamabad abgeschlossen worden sind.

Frage

Herr Harmsen, vielleicht können Sie uns noch einen zahlenmäßigen Überblick darüber verschaffen, für wie viele Personen denn jetzt noch Gerichtsverfahren anstehen und wie weit Sie bezüglich Ihrer Sicherheitsüberprüfungen sind.

Harmsen (BMI)

Es gilt weiterhin, dass der ganz überwiegende Teil der Personen, die in Pakistan warten, also afghanische Staatsangehörige, die in Pakistan warten, noch nicht alle Schritte dieses Aufnahmeverfahrens und der Sicherheitsüberprüfung durchlaufen hat. Die Sicherheitsüberprüfungen selbst sind vor Kurzem wieder angelaufen. Dazu befinden sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden auch in Pakistan vor Ort, in Islamabad, um diese Sicherheitsüberprüfungen durchzuführen.

Ich kann Ihnen hier keinen Zeithorizont nennen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Kolleginnen und Kollegen dort mit Hochdruck arbeiten, aber eben auch mit der erforderlichen Gründlichkeit.

Den Sachstand bezüglich der anhängigen Gerichtsverfahren zu diesem Punkt habe ich nicht dabei, den würde ich gerne nachreichen.

Zusatzfrage

Darf ich noch eine Nachfrage an das AA stellen? Was ist eigentlich mit den Personen, die nach Afghanistan zurückkehren mussten und um die sich die Bundesregierung bemüht, sie wieder nach Pakistan zu bringen? Ist man damit erfolgreich? Gibt es da irgendwelche neuen Entwicklungen?

Hinterseher (AA)

Ich kann vielleicht auch zu der Frage der anhängigen Gerichtsverfahren noch kurz etwas beitragen: Derzeit sind gegen die Bundesregierung, vertreten durch das Auswärtige Amt, circa 110 Eilverfahren anhängig. Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass das immer eine Momentaufnahme ist. Diese Zahlen können sich also schnell ändern. Dem Auswärtigen Amt liegen derzeit ungefähr 90 Eilentscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin vor.

Jetzt zu Ihrer Frage, was die abgeschobenen Personen angeht, die in Afghanistan sind: Die Bundesregierung unternimmt ja derzeit weitere Maßnahmen, um den Schutz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Programms zu verbessern. Dazu wurden bestehende Schutzmaßnahmen optimiert und die Schutzbriefe, die für Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgestellt werden, fortgesetzt.

Die abgeschobenen Personen vor Ort, also in Afghanistan, befinden sich weiterhin in der Betreuung der Bundesregierung, wenn diese gewünscht ist, und das umfasst sowohl die Unterbringung als auch die Versorgung der Personen. Das Ziel bleibt natürlich nach wie vor die Wiedereinreise der abgeschobenen Personen mit gültiger Aufnahmezusage nach Pakistan und dass es zu keinen weiteren Verhaftungen kommt. Ansonsten kann ich Ihnen aber keinen neuen, weiteren Stand im Vergleich zu den Ausführungen der Vorwochen mitteilen.

Frage

Ich wollte auch noch einmal ganz kurz nachfragen, Herr Harmsen. War in dem Fall derjenigen, die jetzt einreisen, aus Sicht des BMI das Verfahren bereits abgeschlossen, ja oder nein?

Harmsen (BMI)

Wie ich sagte, haben die Personen alle erforderlichen Schritte der Aufnahmeverfahren und Sicherheitsüberprüfungen durchlaufen, bevor sie dann heute nach Deutschland einreisen werden.

Zusatzfrage

Ich habe es aber richtig verstanden, dass es diejenigen sind, die vorher ein Gerichtsverfahren durchgeführt haben, oder habe ich das gerade falsch verstanden?

Harmsen (BMI)

Auch das ist richtig.

Zusatzfrage

Dann müssten Sie mir das jetzt noch einmal erklären. Alle erforderlichen Schritte waren also durchlaufen, und trotzdem war ein Gerichtsbeschluss notwendig, um die Bundesregierung dazu zu verpflichten, diese Afghanen einreisen zu lassen?

Harmsen (BMI)

Die Personen haben alle erforderlichen Schritte dieser Verfahren durchlaufen. Sie reisen jetzt ein, weil es einen Gerichtsbeschluss gibt, der uns dazu verpflichtet.

Zusatzfrage

Heißt das aber, wenn ich noch einmal kurz nachfragen darf, selbst wenn alle erforderlichen Schritte durchlaufen worden sind, heißt das noch nicht, dass Sie an der Stelle dann eine Einreise gestatten?

Harmsen (BMI)

Ich habe dem, was ich hier heute gesagt habe und was wir in den letzten Wochen gesagt haben, nichts hinzuzufügen.

Frage

Herr Harmsen, inwieweit fühlt sich denn das BMI auch denjenigen verpflichtet, die jetzt eben nach Afghanistan abgeschoben wurden, die aber die Voraussetzungen erfüllen?

Harmsen (BMI)

Auch dazu haben wir uns ja hier in den vergangenen Wochen und hat sich auch der Bundesinnenminister vielfach geäußert. Zu den Personen, die abgeschoben worden sind, gibt es einen Kontakt. Es gibt hochrangige Kontakte zur pakistanischen Regierung in Bezug darauf, dass die Personen, die sich in Pakistan befinden und sich in einem Aufnahmeprogramm der Bundesrepublik Deutschland befinden, nicht abgeschoben werden. Im Übrigen hat sich mein Kollege aus dem Auswärtigen Amt ja gerade dazu geäußert.

Wichtig ist, noch einmal, dass wir bei allen, die die Aufnahmezusagen aus der vergangenen Legislaturperiode hatten, prüfen, ob es rechtsverbindliche Aufnahmezusagen sind, und dann schließen sich die weiteren Schritte des Aufnahmeverfahrens und der Sicherheitsüberprüfung an.

Zusatzfrage

Dann hätte ich noch eine Nachfrage an Herrn Hinterseher: Wie beziffern Sie denn jetzt die Zahl der nach Afghanistan Abgeschobenen? Es laufen ja leider seit Mitte August Abschiebungen, und es ist dann im September auch noch einmal vorgekommen, dass Menschen aus Pakistan abgeschoben wurden. Was ist der aktuelle Stand?

Hinterseher (AA)

Ich glaube, den aktuellen Stand müsste ich Ihnen nachreichen. Aber tatsächlich ist es ja bisher nicht zu einer Wiedereinreise aus Afghanistan gekommen. Insofern ist der Stand der alte, den wir hier mitgeteilt hatten. Ich würde die Kolleginnen und Kollegen aber bitten, den gleich noch einmal nachzureichen bzw. das zu beziffern.

Zusatzfrage

Was ist denn dann Ihre Erklärung dafür, dass es nicht zur Wiedereinreise gekommen ist?

Hinterseher (AA)

Wir stehen mit der pakistanischen Seite in einem konstruktiven Austausch. Das Ziel bleibt, dass wir diese Wiedereinreise ermöglichen. Aber weiterhin gilt: Über vertrauliche Gespräche kann ich Ihnen hier ansonsten keine Angaben machen.

Frage

Herr Harmsen, verstehe ich es richtig, dass Afghanen, die jetzt noch in Pakistan sind, nur eine Chance haben, nach Deutschland einreisen zu können, wie die Menschen heute, wenn sie das per Gerichtsbeschluss durchsetzen lassen, obwohl sie alle erforderlichen Schritte bereits gegangen sind?

Harmsen (BMI)

Nein.

Zusatzfrage

Sondern? Heute, haben Sie uns ja nämlich gesagt, waren das alles Menschen, die das per Gerichtsbeschluss haben durchsetzen lassen.

Harmsen (BMI)

Das gilt für die Personen heute, das gilt aber nicht grundsätzlich.

Zusatz

Das heißt, das nächste Mal ‑ das wird ja wahrscheinlich einmal wieder passieren ‑ müssten nach Ihrer Logik Menschen dabei sein, die ohne Gerichtsbeschluss einreisen.

Harmsen (BMI)

Wie Sie das, was ich gerade gesagt habe, interpretieren, ist Ihre Sache, und wenn Sie das als diese Logik bezeichnen, dann nehme ich das zur Kenntnis.

Frage

Herr Harmsen, was für einen Status haben die Menschen denn dann in Deutschland, wenn sie heute in Hannover angekommen? Ist das ein Duldungsstatus?

Harmsen (BMI)

Die Personen, die im Rahmen dieser Aufnahmeprogramme aufgenommen werden, erhalten erst einmal einen Aufenthaltstitel, der zunächst auf bis zu drei Jahre begrenzt ist, der dann in der Folge aber auch verlängert werden kann.

Frage

Besteht innerhalb der Bundesregierung eine gemeinsame Definition des Begriffs „rechtsverbindlich“, und wer wäre in der Lage, uns die Eckpunkte oder Kernpunkte dieser Rechtsverbindlichkeit verbindlich mitzuteilen?

Harmsen (BMI)

Ich kann gerne darauf antworten. Wir haben uns ja hier in der Vergangenheit mehrfach dazu geäußert. Die Frage lautet, ob die verschiedenen Formen der Zusagen, die im Rahmen der verschiedenen Aufnahmeprogrammen gegeben worden sind, nach den jeweiligen Kriterien, die für solche Zusagen insbesondere nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz gelten, rechtsverbindlich sind.

Zusatzfrage

Ja, eben, das ist der Punkt. Wir hören von Ihnen immer wieder, es gäbe zwar Zusagen, aber ob die rechtsverbindlich seien, werde immer noch geprüft. Mich interessiert von daher wirklich: Welches sind auch für uns nachvollziehbare, anwendbare Kriterien, die eine Rechtsverbindlichkeit feststellen? Den Hinweis nur auf das Verwaltungsverfahrensgesetz finde ich da nicht hinreichend.

Harmsen (BMI)

Es geht um die Voraussetzung eines rechtsverbindlichen Verwaltungsakts nach ‑ ich müsste den Paragrafen auswendig wissen, aber ich meine ‑ § 37 Verwaltungsverfahrensgesetz.

[…]

Hinterseher (AA)

Ich habe eine Nachlieferung zur Frage der nach Afghanistan Abgeschobenen: Seit dem 13. August 2025 wurden ungefähr 250 Personen abgeschoben.

Ansonsten gilt das, was ich vorhin gesagt habe. Eine Wiedereinreise konnte bisher in keinem Fall stattfinden.

Mutmaßliche Verletzung des estnischen Luftraums durch russische Kampfflugzeuge

Frage

Vergangene Woche ‑ das wurde schon angesprochen ‑ sollen laut estnischen Angaben drei russische Kampfjets über den Finnischen Meerbusen in den Luftraum Estlands eingedrungen sein. Nun sagen die russische Seite, aber auch nicht NATO-gebundene Experten, dass mutmaßlich keine Luftraumverletzung vorgelegen habe, sondern Estland eine seit vielen Jahren praktizierte und völkerrechtlich anerkannte Sonderregelung für den Finnischen Meerbusen ignoriere, die darauf beruhe, dass die dortige Geografie keine Zwölfmeilenzone für das Hoheitsgebiet zulasse, sodass oft nur eine Dreimeilenzone gelte und dahinter ein internationaler Korridor für Schiff‑ und Luftfahrt liege.

Für die Bewertung dieses Falles ‑ es wurde ja auch Artikel 4 der NATO-Charta aktiviert ‑ ist es relevant zu wissen, wie der Wissensstand der Bundesregierung ist. Gilt für den Finnischen Meerbusen völkerrechtlich uneingeschränkt die Zwölfmeilenregelung oder auch, worauf die russische Seite teilweise verweist, die Dreimeilenregelung? Das wäre wirklich relevant für die Beurteilung.

Müller (BMVg)

Ich weiß nicht, welche Einzelakteure hier welche Meinung haben. Ich habe das nicht zu kommentieren. Uns liegen keine Informationen vor, die uns an den estnischen oder an den NATO-Folgerungen zweifeln ließen.

Zusatzfrage

Die Frage richtet sich im Zweifel auch eher an Herrn Hinterseher. Der Bundesregierung muss ja bekannt sein, ob im Finnischen Meerbusen uneingeschränkt die Zwölfmeilenzone für das Hoheitsgebiet gilt oder teilweise auch die Dreimeilenzone.

Darauf aufbauend auch die Frage nach dem Wissensstand der Bundesregierung, ob sich die russischen Flugzeuge in der Zwölf- oder in der Dreimeilenzone befunden haben.

Hinterseher (AA)

Die Frage, die Sie stellen, ist eine nachgelagerte Frage. Sie leitet sich aus einer Tatsachenbehauptung ab, die nicht überprüfbar ist.

Zusatz

Doch, ich wollte sie ja von Ihnen überprüfen lassen.

Hinterseher (AA)

Nein, es geht darum, dass Sie eine Behauptung aufstellen. Wir haben, wie gesagt, keine Zweifel an den Darstellungen, die wir durch die Alliierten aus Estland zu diesem Vorfall erhalten haben.

Die völkerrechtliche Frage hätte man separat davon zu betrachten. Ich kann sie Ihnen jetzt aus dem Stand nicht beantworten. Sie ist aber auch der Frage nachgelagert, ob es überhaupt so war. Das ist erst einmal eine Behauptung.

Frage

Daran anknüpfend, aber doch inhaltlich: Verfügt die Bundesregierung über Daten, objektive Belege, wo sich die russischen Luftfahrzeuge aufgehalten haben? Solche Belege, objektive Anwesenheitsbelege über Ort und Zeit, wären ja überhaupt die Voraussetzung für eine weitergehende Interpretation. Haben Sie diese Belege? Können Sie sagen bzw. wissen Sie, wo die russischen Flugzeuge wann wo genau waren?

Müller (BMVg)

Wie ich gerade dargestellt habe, werden entsprechende Informationen natürlich im Bündnis geteilt. Die Informationen, die uns vorliegen, lassen es nicht zu, dass wir an der Darstellung der NATO ‑ sie hat sich gestern in einer Pressemitteilung ganz klar geäußert ‑ und an der Darstellung der Bündnispartner im Baltikum Zweifel haben können.

Kornelius (BReg)

Vielleicht zur Ergänzung: Es gibt ja Radarbilder und ‑ ‑ ‑

Zusatzfrage

Ja, ja, das ist die Frage. ‑ Im Falle des Abschlusses von MH17 gab es eine ähnliche Debatte, in der Russland zunächst bestritten hatte, dass es überhaupt Buk-Raketen gewesen sein könnten, und eigene Bilder produziert hatte, denen zufolge es ukrainische Militärjets gewesen seien, die den zivilen Flieger abgeschossen hätten. Das wurde später durch die Veröffentlichung der tatsächlichen Daten korrigiert.

Wäre es nicht auch in dem jetzigen Fall eine sinnvolle Sache, zu sagen: „Bitteschön, wir informieren die Öffentlichkeit über die Daten, die wir haben und die das belegen“?

Kornelius (BReg)

Ich denke nicht, dass im Moment eine Beweislastumkehr nötig ist. Was die Zonenregelung angeht, verweise ich auch darauf, dass es ja den Flug- und den Schiffskorridor gibt. Über ihn reden wir, und er wurde offenbar verletzt.

[…]

Frage

Herr Hinterseher, ich habe eine ganz normale völkerrechtliche Frage gestellt und würde gern eine Antwort darauf bekommen. Gilt gemäß dem Wissensstand der Bundesregierung im Finnischen Meerbusen ausschließlich die Zwölfmeilenregel oder gilt auch die Dreimeilenregel?

Darauf hätte ich gerne eine Antwort, weil ich davon ausgehe, dass die Bundesregierung durchaus weiß, wie die völkerrechtliche Lage dort ist.

Hinterseher (AA)

Ja, und Sie wissen, dass es sich nicht unbedingt anbietet, völkerrechtliche Fragen aus der Lamäng zu klären. Deswegen hatte ich Ihnen vorhin schon angedeutet, dass wir, falls sich eine Nachlieferung dazu anbietet, nachliefern würden, wie der völkerrechtliche Status ist.

Vorsitzender Szent-Iványi

Dann warten wir darauf.

Nahostkonflikt

Frage

Herr Hinterseher, zum Thema der Gazaflottille: Wie bewertet das Auswärtige Amt die Angelegenheit der vielen Menschen auf dem Mittelmeer, insbesondere weil Israel die Hilfsflottille über seine offiziellen Kanäle als Hamasflottille bezeichnet und anscheinend Angriffe vorbereitet bzw. jetzt schon von Drohangriffen aus verschiedenen Ecken zu hören ist und Menschen sich bedroht fühlen? Gerade wird berichtet, dass die italienische Marine zu Hilfe komme. Wie verfolgen Sie diese Sache? Wirken Sie vor dem Hintergrund, dass auch deutsche Staatsbürger auf der Hilfsflottille sind, auf Israel ein, nicht anzugreifen?

Hinterseher (AA)

Die Frage gibt mir die Gelegenheit, es einzuordnen. Natürlich ist Israel bei seinem Vorgehen immer an Völkerrecht gebunden. Darauf weisen wir auch in allen Gesprächen hin.

Was die Flottille im Einzelfall angeht, wissen Sie zu der Intention, die dort verfolgt wird, Hilfslieferungen nach Gaza zu bringen, dass mit den Vereinten Nationen sowie internationalen Hilfsorganisationen der Rothalbmondgesellschaft und der Rotkreuzgesellschaften sehr erfahrene Akteure in der Region präsent sind. Sie verfügen sowohl über die Erfahrung als auch die Ressourcen, um die gesamte Bevölkerung des Gazastreifens für mehrere Monate mit Hilfsmitteln zu versorgen. Das ist nicht der Flaschenhals. Der Flaschenhals ist, dass Israel dafür sorgen muss, diesen professionellen Akteuren den dringend notwendigen Zugang zu gewährleisten, damit die Hilfe die Menschen vor Ort auch erreicht. Darauf wirken wir im Umgang mit Israel auch hin; das haben wir hier schon mehrfach deutlich gemacht. Das hat im Übrigen auch der Internationale Gerichtshof so angeordnet. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.

Zu den Einzelfällen, auf die Sie jetzt Bezug nehmen, fehlen mir leider die Erkenntnisse oder das Detailwissen. Ich habe dazu erst gerade bei der Herfahrt noch eine Tickermeldung gesehen.

Zusatzfrage

Teilen Sie die Angst internationaler Beobachter, dass Israel dort tatsächlich angreifen könnte, insbesondere weil Tom Barrack ‑ das ist Trumps „envoy“ für Nahost ‑ gestern eingeräumt hat, dass Israel in diesem Monat schon in Tunesien mehrere Flottillenschiffe angegriffen hat? Dementsprechend gibt es dabei jetzt ein Vorspiel.

Hinterseher (AA)

Ich habe dazu gerade ausgeführt, dass Israel in seinem Vorgehen an das humanitäre Völkerrecht gebunden ist.

Äußerungen der Bundesbildungsministerin zum Nahostkonflikt

Frage

Meine Frage geht unter Umständen auch an das Bundesbildungsministerium, aber erst einmal an das Auswärtige Amt und an den Regierungssprecher: Bundesbildungsministerin Karin Prien hat am 21. September auf ihrem offiziellen X-Account die Anerkennung von Palästina durch zahlreiche Staaten bei der UN-Vollversammlung als „große Palästina-Show“ bezeichnet. Auch sonst äußert sie sich auf ihrem offiziellen X-Account sehr einseitig zum Thema Israel/Palästina, was auch regelmäßig zu Protesten unter anderem durch den palästinensischen Botschafter in Deutschland führt. Da würde mich zunächst interessieren: Sind diese einseitigen Äußerungen zum Thema Israel/Palästina von Frau Prien mit dem Auswärtigen Amt und auch mit dem Bundeskanzler abgesprochen?

Kornelius (BReg)

Ich muss gestehen, dass ich den offiziellen Account der Bildungsministerin nicht so akribisch verfolge wie Sie. Sie haben da also einen Informationsvorsprung, und insofern kann ich mit der Beurteilung nicht Schritt halten.

Zusatzfrage

Herr Hinterher wird ja zumindest die Proteste des palästinensischen Botschafters wahrgenommen haben?

Hinterseher (AA)

Ich habe der Einschätzung nichts hinzuzufügen. Unsere Positionen, die auch die Regierungspositionen sind, legen wir ja klar dar, und die kennen Sie auch.

Zusatzfrage

Dann noch eine Nachfrage direkt an das Bildungsministerium: Frau Prien hat einerseits einen explizit für Sie verifizierten staatlichen Account mit einem grauen Häkchen. Gleichzeitig schreibt sie in ihrer Accountbeschreibung aber „hier privat!“. Können Sie das bitte auflösen? Wieso bezeichnet sie ihren extra als staatlich zertifizierten Account als privat? Wie ist der Umgang im Ministerium damit?

Jobe (BMBFSFJ)

Genau, die Ministerin hat ihren Account als privat gekennzeichnet, und deswegen kann ich von dieser Stelle aus ihre x-Äußerungen nicht kommentieren. Ehrlicherweise weiß ich gerade aber nicht, ob es da auch dieses Häkchen gibt.

Zuruf

Das Häkchen gibt es, und das bekommt man nur, wenn man sich extra als staatlicher Akteur hat verifizieren lassen.

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