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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 29.08.2025

01.09.2025 - Artikel

Reise des Außenministers nach Indien

Deschauer (AA)

Ich habe eine Reise des Außenministers anzukündigen, der am Montag nach Indien reisen wird. Indien ist als größte Demokratie der Welt für Deutschland ein unentbehrlicher Schlüsselpartner. Indien ist zudem Motor für globale Innovation und Wachstum. Die hohe Wachstums- und Innovationsdynamik Indiens bietet großes Potenzial für die Diversifizierung unserer Handelsbeziehungen und Lieferketten, für Technologiekooperation und die Gestaltung der digitalen Transformation sowie zur Anwerbung gut ausgebildeter Fachkräfte. Außenminister Wadephul wird deshalb zuerst nach Bangalore reisen, wo am Dienstag vor allem Besuche bei Unternehmen und Instituten aus den Bereichen von Innovation, neuen Technologien wie künstlicher Intelligenz und Big Data sowie Raumfahrt auf der Agenda stehen. Auch das Thema der Fachkräftegewinnung wird eine Rolle spielen. Am Dienstagabend wird Außenminister Wadephul nach Delhi weiterreisen. Dort stehen am Mittwoch vor allem politische Gespräche unter anderem mit dem indischen Außenminister Jaishankar an.

Aufnahme afghanischer Geflüchteter in Deutschland im Rahmen eines Bundesaufnahmeprogramms

Frage

Gestern wurde mit dem Verweis auf Regierungskreise bekannt, dass am Montag der nach einer gewissen Zeit erste Flug gefährdeter Afghanen aus Pakistan stattfinden soll. Ich frage das BMI nach einer Bestätigung.

Dr. Kock (BMI)

Es tut mir leid, aber wir können Flüge grundsätzlich weder ankündigen noch uns zu laufenden Maßnahmen äußern.

Frage

Können Sie denn bestätigen, dass es grundsätzlich Vorbereitungen gibt, wieder Aufnahmen durchzuführen, also auch im Laufe der nächsten Tage?

Wie steht es zweitens um Bemühungen, bereits aus Pakistan nach Afghanistan abgeschobene Menschen mit Schutzzusagen wieder von dort zurückzuholen?

Dr. Kock (BMI)

Ich kann gerne anfangen. Dazu haben wir uns ja hier jetzt auch schon mehrfach geäußert, und wir haben immer wieder klargemacht, dass wir die Aufnahmeprogramme so weit wie möglich beenden und auch keine neuen Programme auflegen werden. Das ist auch im Koalitionsvertrag so vereinbart.

Es gibt aber Personen, und auch das haben wir hier mehrfach besprochen, die jetzt in Pakistan vor Ort sind, in Islamabad, und hinsichtlich derer jetzt noch einmal verschiedene Prüfungen durchgeführt werden. Die Personen, die jetzt noch dort sind, befinden sich in verschiedenen Stadien des Ausreiseverfahrens, und fast alle haben eben noch nicht alle Schritte dieses Verfahrens durchlaufen. In jedem Stadium des Verfahrens können sich Erkenntnisse ergeben, die zu einer Aufhebung dieser Aufnahmezusage führen können.

Bei den Personen, die jetzt in naher Zukunft einreisen werden, handelt es sich um Personen, bei denen die Bundesrepublik durch rechtskräftige Gerichtsbeschlüsse zur Visaerteilung und Gestattung der Einreise verpflichtet wurde. Diese werden jetzt sukzessive nach Deutschland einreisen. Wichtig ist uns, festzuhalten, dass alle diese Personen das Aufnahmeverfahren und die Sicherheitsüberprüfung bis dahin vollständig durchlaufen haben. Eine weitere Voraussetzung ist jetzt noch, dass die pakistanischen Behörden eine Ausreisegenehmigung erteilen.

Zusatzfrage

Und die schon Abgeschobenen nach Afghanistan?

Dr. Kock (BMI)

Vielleicht kann die Kollegin vom Auswärtigen Amt etwas ergänzen.

Deschauer (AA)

Das mache ich gerne. - Wie die Kollegin schon sagte, befinden sich in Pakistan Personen in unterschiedlichen Stadien des Ausreiseverfahrens, und die verschiedenen Prüfverfahren laufen derzeit wieder an. Das Personal der zuständigen Behörden ist vor Ort, auch, um diese Aufnahmeverfahren und Prüfungen, die damit verbunden sind, fortzusetzen.

Ich kann natürlich noch einmal ein bisschen etwas ergänzen. Wir hatten ja hier schon über hochrangige diplomatische Bemühungen gesprochen, und zwar in Gestalt von Gesprächen vor Ort, nämlich über unsere Botschafterin in Pakistan, und auch über diplomatische Kontakte aus Berlin. Zuletzt, wie der Außenminister angekündigt hat und wie wir es auch auf X und anderen Kanälen veröffentlicht haben, gab es ein Gespräch des Außenministers mit seinem pakistanischen Counterpart. Dabei hat man sich natürlich über die bilateralen Beziehungen ausgetauscht, aber auch über die Situation der Afghaninnen und Afghanen, die sich noch in Pakistan befinden, und natürlich über die Situationen der Menschen, die in Haft genommen wurden oder abgeschoben wurden. Die beiden waren sich einig, dass zeitnah eine Lösung gefunden werden muss. Der pakistanische Außenminister hat auch Verständnis dafür geäußert, das wir als Bundesregierung uns in der Sache besprechen und sortieren. Er hat in Aussicht gestellt, dass Personen, die bereits nach Afghanistan abgeschoben wurden, von der pakistanischen Seite wieder mit Visa ausgestattet und dass weitere Verhaftungen und Abschiebungen bis etwa gegen Jahresende nicht weiter vollzogen werden sollen, um uns Raum für eine Lösung zu geben. Insofern kann man sagen, dass die hochrangigen diplomatischen Bemühungen unsererseits auf dem Wege sind, zu einem Ergebnis zu führen, und dass sich insbesondere der Außenminister in der Sache engagiert hat.

[…]

Anzahl deutscher Staatsbürger in Iran

Frage

Frau Deschauer, das Auswärtige Amt hat jetzt alle Deutschen im Iran dazu aufgefordert, das Land zu verlassen, nachdem Deutschland, Großbritannien und Frankreich den Snapback-Mechanismus in Gang gesetzt haben. Wie viele Deutsche halten sich im Iran auf, und wie viele stehen auf der Krisenvorsorgeliste des AA?

Deschauer (AA)

Die Frage gibt mir die Gelegenheit, Berichterstattung zu dem Themenkomplex, die nicht ganz die Faktenlage trifft, etwas einzuordnen. Es ist richtig, dass wir die Reise- und Sicherheitshinweise für jedes einzelne Land dieser Welt immer aktuell halten und dann aktualisieren, wenn sich eine Veränderung ergeben hat, die wir für relevant halten. So ist das mit dem Snapback-Mechanismus, den die E3 gestern notifiziert bzw. ausgelöst haben. Die Sicherheits- und Reisehinweise wurden dahingehend faktisch aktualisiert. Es gibt aber keine neue Reisewarnung oder Ausreiseaufforderung, sondern sie besteht schon seit geraumer Zeit. Wir sagen allen deutschen Staatsangehörigen, dass wir dringend davon abraten, Einreisen nach Iran vorzunehmen. Das ist keine neue Entwicklung. Aber es ist richtig, dass das weiterhin Bestandteil unserer Sicherheits- und Reisehinweise ist.

Jetzt komme ich zu Ihrer zweiten Frage. Die deutschen Staatsangehörigen, die vor Ort sind und sich in das ELEFAND-System eingetragen haben, halten wir regelmäßig mit dem sogenannten Landsleutebrief über aktuelle Entwicklung informiert. Wir gehen von einer niedrigen vierstelligen Zahl von Personen aus, die sich vor Ort aufhalten. Die Zahl der Doppelstaatler, die möglicherweise nicht eingetragen sind, und auch weiterer deutscher Staatsangehöriger, die möglicherweise schon ausgereist sind, können wir natürlich nicht im Detail nachverfolgen. Daher gibt es immer eine Dunkelziffer, sodass wir nie ganz genau sagen können, wie viele deutsche Staatsangehörige vor Ort sind.

Mögliche Gespräche mit Iran nach Auslösung des Snapback-Mechanismus

Zusatzfrage

Außenminister Wadephul hat gestern gesagt, der Snapback-Mechanismus bedeute nicht das Ende der Diplomatie. Welche Bemühungen gibt es seitens der Bundesregierung und des AA, dazu möglicherweise Gespräche mit der iranischen Seite zu führen?

Deschauer (AA)

Erst einmal ganz grundsätzlich: Die Bemühungen der Bundesregierung auch im Verbund mit den E3 reichen schon Jahre zurück. Die E3 hätten aufgrund der erheblichen Nichterfüllung der Verpflichtungen seitens des Iran bereits seit geraumer Zeit, nämlich seit 2019, sowohl rechtlich als auch politisch die Möglichkeit gehabt, den Snapback auszulösen. Wir haben uns seither in intensiven Verhandlungen immer wieder darum bemüht, das iranische Nukleardossier zu einer einvernehmlichen politischen Lösung zu führen. Dazu gehören immer zwei. So hatten wir zuletzt noch im Vorlauf zu der Snapback-Auslösung über etliche Monate intensive politische Bemühungen ‑ das haben Sie mitbekommen ‑ insbesondere auf Ebene unserer politischen Direktoren, um mit der iranischen Seite in Gesprächen zu einer diplomatischen Lösung zu kommen.

Diese ausgestreckte Hand hat Iran bisher leider nicht ergriffen. Das heißt aber nicht, dass diese Hand nicht weiter ausgestreckt bleibt. Der Snapback-Mechanismus ist ausgelöst. Aber Sie wissen auch, dass ab jetzt eine 30-Tage-Frist gilt. Innerhalb dieser 30-Tage-Frist ‑ so hat sich der Außenminister gestern auch geäußert ‑ erwarten wir von Iran ein klares Bekenntnis zu direkten Verhandlungen, auch mit den USA ‑ denn ohne das wird es nicht zu einer langfristigen diplomatischen Lösung kommen können ‑, überprüfbare, deeskalierende Schritte bei der nuklearen Anreicherung ‑ Sie wissen, dass gerade das Gegenteil seitens Irans der Fall ist ‑ und die umfangreiche und konkrete Zusammenarbeit mit der IAEO. Diese Zusammenarbeit kann nicht nur darin bestehen, dass man sagt, Prüfer dürften in das Land einreisen. Diese Prüfer müssen die konkret betroffenen Stätten inspizieren können, so wie sich das aus den Verpflichtungen des Iran ergibt. Es ist also an der iranischen Seite, diese 30 Tage für diplomatische Schritte zu nutzen. Dafür sind wir als E3 und als Bundesregierung offen.

Entscheidung des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zur Beendigung der Mission UNIFIL

Frage

Meine Frage geht vermutlich ans Auswärtige Amt oder ans Verteidigungsministerium. Ich hätte gern eine Reaktion und eine Bewertung der Bundesregierung zur gestrigen Entscheidung des UN-Sicherheitsrats, die UNIFIL-Mission bis Jahresende 2026 zu beenden. Wie bewerten Sie das? Kam das auch für Sie überraschend, oder hatten Sie damit gerechnet?

Vielleicht können Sie schon sagen, was das für den Bundeswehreinsatz bedeutet. Das Mandat läuft bis Mitte 2026. Wird man es dann um ein Weniges verlängern, oder endet es dann einfach schon ein halbes Jahr früher?

Deschauer (AA)

Ich kann gern mit dem beginnen, was die UN-Perspektive und die politische Einordnung angeht. Danach würde ich das Wort an das BMVg übergeben.

Wie Sie wissen, sind wir derzeit nicht Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Aber wir sind ein sehr aktives und engagiertes Mitglied der Vereinten Nationen, das sich auch regelmäßig für die Mitgliedschaft im Sicherheitsrat bewirbt. Insofern haben wir natürlich nicht in direkter Art und Weise an der Vorbereitung von Resolutionen teilhaben können, die im Sicherheitsrat zur Abstimmung kommen. Aber natürlich waren und sind wir in sehr engem Austausch. Insofern war das keine Überraschung für uns, sondern wir kennen die Diskussionslage in New York. Man muss es vielleicht so ins Licht setzen: Es gab jetzt eine einstimmige Annahme einer Resolution. Das heißt, dass der Sicherheitsrat in einer nicht ganz einfachen Lage doch einen Kompromiss finden konnte.

Wir stehen, wie Sie wissen, nach wie vor hinter UNIFIL und übernehmen auch weiterhin Führungsverantwortung als Führungsnation in der Maritime Task Force. Natürlich gilt jetzt, dass die Staatengemeinschaft die verbleibende Zeit nutzen muss, um die libanesischen Streitkräfte in die Lage zu versetzen, selbst für die Sicherheit zu sorgen. Das ist ja das Ziel von UNIFIL.

Harms (BMVg)

Ich kann für das BMVg ergänzen, dass auch wir die Beratungen im Sicherheitsrat sehr eng beobachtet haben. Für uns ist das aktuelle Mandat natürlich die Basis des Einsatzes dort unten. Sie haben angesprochen, dass es noch bis zum 30. Juni läuft. Sollten sich Änderungen ergeben, dann werden wir sie umsetzen. Derzeit aber führt die Bundeswehr unverändert ihren Auftrag vor der Küste des Libanons und im Libanon aus.

Sie wissen, dass wir dort seit 2006 engagiert sind. Die Maritime Task Force wurde schon erwähnt. Wir haben dort gerade 300 Soldatinnen und Soldaten im Einsatz. Ich kann berichten, dass die Fregatte „Sachsen-Anhalt“ derzeit auf dem Weg ins Mittelmeer ist, um die Fregatte „Brandenburg“ abzulösen, die in den vergangenen Monaten den Einsatz dort maßgeblich getragen hat. Von daher wird es kurzfristig keine Änderungen geben. Alles andere werden wir dann bewerten. Wenn es ‑ das ist jetzt hypothetisch ‑ zur Änderung kommt und der Einsatz dort im nächsten Jahr enden sollte, dann ist das operative Führungskommando der Bundeswehr immer in der Lage, eine sogenannte „redeployment“-Planung zu erstellen. Diese setzen wir dann um. Aber das ist, wie gesagt, derzeit alles Spekulation.

[…]

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