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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 13.08.2025

13.08.2025 - Artikel

Reise des Bundesaußenministers nach Japan und Indonesien

Hinterseher (AA)

Außenminister Wadephul reist am Sonntag nach Tokio. Er wird am Montag mit seinem japanischen Amtskollegen Takeshi Iwaya zum strategischen Dialog zusammentreffen und darüber hinaus mit weiteren Regierungsvertretern Gespräche führen. Themen werden unter anderem die Sicherheit im Indopazifik und im euroatlantischen Raum sein, die Wirtschaftssicherheit mit Fokus auf kritischen Rohstoffen und weitere bilaterale Themen.

Am Dienstag wird Außenminister Wadephul dann nach Osaka reisen, um dort die Expo zu besuchen.

Am Mittwoch fliegt er weiter nach Indonesien. Er trifft dort auf seinen indonesischen Amtskollegen Sugiono. Neben bilateralen Themen werden bei dem Besuch Deutschlands Engagement im Indopazifik und außerdem Wirtschaftsthemen eine wichtige Rolle spielen. Beiden Staaten kommt beim Ausbau unserer strategischen Partnerschaften eine Schlüsselrolle zu. Uns eint das Interesse am Erhalt des internationalen Regelwerks für Handel und Sicherheit und an unserem gemeinsamen Einsatz für den Multilateralismus. Außerdem sind beide für uns wichtige Partner für den Ausbau und die Diversifizierung unserer Handelsbeziehungen und Lieferketten, auch, um kritische Abhängigkeiten weltweit zu reduzieren.

Der Außenminister wird bei seiner Reise von Mitgliedern des Deutschen Bundestags sowie von Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertretern begleitet. Am Donnerstagabend wird er dann zurück nach Deutschland reisen.

Rückkehr von in Deutschland lebenden syrischen Flüchtlingen nach Syrien

Frage

Ich habe mehrere Fragen zu Syrien. ‑ An das Innenministerium: Gibt es aktuelle Statistiken zur freiwilligen Rückkehr syrischer Geflüchteter seit dem Sturz des Assad-Regimes, und wie sieht der Plan des Ministeriums zur Fortführung der Bearbeitung der damals ausgesetzten Asylanträge aus?

Frühauf (BMI)

Zahlen liegen mir jetzt per se und ad hoc nicht vor. Wenn es die gibt, würde ich die nachreichen, vielleicht auch im Laufe dieser Regierungspressekonferenz. Da bitte ich Sie um Verständnis.

Bundesinnenminister Dobrindt hat sich ja immer wieder auch in Bezug auf Syrien und mögliche Rückführungen geäußert. Er hat gesagt, dass man beginnend mit Straftätern und Gefährdern versuchen möchte, Rückführungen zu ermöglichen. Ob es Gespräche gibt, dazu kann ich Ihnen jetzt keine Details sagen, auch aus sicherheitsrelevanten Gründen.

Zusatzfrage

An das Auswärtiges Amt: Welche Pläne gibt es für die Zusammenarbeit mit der neuen syrischen Regierung, insbesondere beim Wiederaufbau? Wie bewertet das Auswärtige Amt den aktuellen Stand der diplomatischen Beziehungen zu Syrien?

Hinterseher (AA)

Sie wissen, dass es verschiedentlich Kontakte des Außenministers mit der syrischen Übergangsregierung gegeben hat. Der Austausch ist sehr gut und konstruktiv. Deutschland steht natürlich als Partner bereit, beim syrischen Wiederaufbau einen Beitrag zu leisten.

Zusatzfrage

Und was sagen Sie zu den aktuellen diplomatischen Beziehungen?

Hinterseher (AA)

Ich glaube, dazu habe ich gerade Stellung genommen. Unter anderem hatte auch der Außenminister Kontakt. Wir sind seit kurzem auch wieder mit einer eigenen Botschaft in Damaskus vertreten. Das heißt, dieser Austausch läuft auf verschiedenen Ebenen, durchaus eng und zwischenzeitlich gut.

Zusatzfrage

Es gab einen geplanten Besuch von Herrn Wadephul nach Syrien. Dieser ist wegen der Konflikte zwischen Israel und Iran verschoben worden. Ist er weiterhin geplant?

Hinterseher (AA)

Sie wissen, dass wir Reisen des Außenministers dann ankündigen, wenn sie anstehen, und wir uns sonst zu Reiseplänen im Vorfeld nicht äußern. So, wie wir uns heute zur Japanreise für die nächste Woche geäußert haben, würden wir das dann handhaben.

Vielleicht eine Ergänzung: Uns ist im Hinblick auf Syrien wichtig, dass es weiterhin einen inklusiven Übergangsprozess gibt, einen Transitionsprozess, der auf allen Ebenen alle Parteien, auch Minderheiten, einbezieht, der alle Bürgerinnen und Bürger Syriens repräsentiert. Auf diesem Weg sind wir natürlich bereit, jederzeit die syrische Übergangsregierung zu unterstützen.

Frühauf (BMI)

Ich kann Ihnen auch gleich die Zahlen nachliefern. Über das freiwillige Ausreiseprogramm sind ‑ Stand 31.07.2025 ‑ 1337 Personen freiwillig nach Syrien ausgereist.

Frage

Ich würde die 100 Tage dann einmal dafür nutzen, dass man vielleicht eine kleine Zwischenbilanz aus Sicht des Innenministeriums ziehen kann, wie es denn jetzt mit der Syrienpolitik aussieht. Wie will man denn dort weitermachen?

Ich denke etwa an die zurückgehaltenen Asylanträge, die nicht entschieden werden. Will man dauerhaft dabeibleiben? Was sind die Ziele des Innenministeriums an dieser Stelle?

Frühauf (BMI)

Ich kann nur das wiederholen, was ich Ihnen gerade schon gesagt habe. Natürlich versuchen wir ‑ das hat Bundesinnenminister Dobrindt immer wieder betont ‑, Rückführungen nach Syrien für Gefährder und Straftäter auszuweiten. Es ist aber auch klar, dass aufgrund der volatilen Lage in Syrien das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei Asylanträgen von syrischen Staatsangehörigen zurzeit nur formelle Entscheidungen trifft, insbesondere nach der Dublin-III-Verordnung.

Zusatzfrage

Wenn ich Sie jetzt richtig verstehe, dann hat der Bundesinnenminister noch keine klare Linie, wie er die aktuelle Lage in Syrien bewertet. Er kann noch nicht sagen, was das bedeutet ‑ außer „wir wissen es noch nicht genau“?

Frühauf (BMI)

Das ist jetzt Ihre Interpretation. Ich habe Ihnen schon gesagt, dass der Bundesinnenminister ein klares Ziel hat. Das ist, die Rückführung nach Syrien weiter zu verstärken, anfangend mit Straftätern und Gefährdern.

Frage

Frau Frühauf, da der Kollege nach dem Thema Aussetzung von Asylanträgen gefragt hat und die Frage nicht beantwortet wurde: Wie lange wird es denn noch dabeibleiben, dass man über Asylanträge nur formell und nicht inhaltlich entscheidet? Denn das sind jetzt neun Monate. Das ist ja für beide Seiten keine Perspektive, die Leute in diesem Nichtentscheidungszustand zu halten.

Frühauf (BMI)

Ich bitte um Verständnis, dass wir Ihnen jetzt keine konkreten Zeiträume sagen können. Klar ist, dass das BAMF die Entwicklung und die Lage in Syrien sorgfältig beobachtet, auch unter Auswertung aller Erkenntnisquellen. Über die allgemeine Wiederaufnahme der Entscheidungstätigkeit wurde noch nicht entschieden. Wann das der Fall sein wird, kann ich Ihnen hier an dieser Stelle nicht sagen.

Zusatzfrage

Gibt es da eine Art von Frist, wann man die wieder aufnehmen muss, weil man sagt, man kann das nicht über Jahre so praktizieren?

Frühauf (BMI)

Also meines Wissens nicht. Ich kann das aber nachreichen, wenn das so sein sollte.

Zusatz

Danke.

Frage

Dann würde ich mich freuen, wenn Sie dann vielleicht gleich die Antwort auf die Frage nachreichen würden ‑ das werden Sie wahrscheinlich auch nicht aus der Hüfte schießen können ‑, wie sich denn diese Zeiten der Nichtentscheidung auf die Verfahren bzw. auf den gestatteten Aufenthalt, der vor Erlangung einer Staatsbürgerschaft oder eines dauerhaften Aufenthaltstitels notwendig ist, zueinander verhalten.

Frühauf (BMI)

Das nehme ich mit.

Frage

Vielleicht können Sie noch einmal deutlich machen, was die Schwierigkeit ist, warum es dort nicht zu einer Entscheidung kommt. Woran hängt es?

Frühauf (BMI)

Das ist ganz einfach, weil die Lage in Syrien sehr volatil ist und wir das beobachten müssen.

Frage

Eine Frage habe ich dann doch noch, da Sie vorhin die Straftäter und Gefährder betont haben: Wir haben doch eine recht große Anzahl von Syrern, die in diesem Land nicht straffällig geworden sind, die hier unter entsprechendem Flüchtlingsschutz stehen. Ist es denn ein Ziel von Herrn Dobrindt, dass die zurückkehren, oder ist es ein Ziel, dass die hierbleiben?

Frühauf (BMI)

Es tut mir leid, dass ich das immer wiederholen muss. Aber es ist jetzt erst einmal das Ziel, Gefährder und Straftäter zurückzuführen. Das steht vor allem anderen. Weil die Lage in Syrien so volatil ist ‑ das habe ich gerade auch schon erwähnt ‑, müssen wir das beobachten. Ich kann Ihnen jetzt nichts darüber hinaus sagen.

Frage

Dann würde mich doch interessieren, um die Relevanz und Tragweite des Themas zu begreifen: Wie hoch ist nach Ihrer Kenntnis oder Einschätzung der Anteil der Gefährder und/oder Straftäter bei den sich zurzeit in Deutschland aufhaltenden Syrern?

Frühauf (BMI)

Ich nehme jetzt hier keine Schätzung vor. Wenn es tatsächlich Zahlen dazu geben sollte ‑ da bin ich mir allerdings nicht sicher ‑, dann können wir die nachreichen. Aber ich möchte jetzt hier auf keinen Fall irgendwelche Schätzungen und Mutmaßungen über diesen Anteil abgeben.

Zusatzfrage

Ich bin mir eigentlich sicher, dass Sie über diese Zahlen verfügen müssen. Denn Straftäter, die als solche identifiziert sind ‑ und nur um die kann es ja gehen ‑, sind Ihnen ja bekannt. Wer als Gefährder gilt, ist den Ihnen unterstehenden Behörden auch bekannt; sonst könnten sie die nicht haben. Ich gehe also davon aus, dass Sie über diese Zahlen verfügen und sie uns dann nachliefern. ‑ Vielen Dank.

Menschenrechtsbericht des US-Außenministeriums

Frage

Das amerikanische Außenministerium hat den Bericht veröffentlicht, wonach sich die Menschenrechtslage hierzulande verschlechtert habe. Wie sehen die Bundesregierung und das Auswärtige Amt den Bericht?

Hinterseher (AA)

Wir haben den Bericht zur Kenntnis genommen. Wir sehen die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland nicht eingeschränkt. Das ist, glaube ich, das, was ich an der Stelle dazu zu sagen habe.

Frage

Vielleicht noch zwei Fragen, Herr Meyer: Wie ernst nimmt die Bundesregierung denn diesen Bericht, an dem es ja auch viel Kritik von Menschenrechtsorganisationen gibt. Über El Salvador, wohin die US-Regierung Migranten abschiebt, wird beispielsweise gesagt, da gebe es überhaupt gar keine Menschenrechtsverletzungen, was Menschenrechtler anders sehen. Wie ernst nehmen Sie diesen Bericht tatsächlich? Das ist die eine Frage.

Die andere Frage ergänzend: Der Bericht hebt in einem zweiten Punkt auf die Situation von Antisemitismus in Deutschland ab. Können Sie diesem Teil der Besorgnis nachvollziehen?

Meyer (BReg)

Für die Bewertung dieses Berichts sind wir jetzt die falschen Ansprechpartner. Das würde ich jetzt nicht im Einzelnen machen.

Aber ich kann das durchaus noch einmal auch aus meiner Sicht verdeutlichen, was Herr Hinterseher gesagt hat. Deutschland ist eine gefestigte Demokratie mit einem sehr breiten Schutz der Meinungsfreiheit. Es findet hier in Deutschland keine Zensur statt. Das ist uns auch sehr, sehr wichtig. Wir haben in Deutschland ein sehr hohes Maß an Meinungsfreiheit, und das werden wir in jeder Form weiter verteidigen. Das ist unsere klare Haltung dazu.

Zusatzfrage

Was sagen Sie zum Thema Antisemitismus? Konnten Sie sich den Teil schon anschauen?

Meyer (BReg)

Ganz grundsätzlich kann ich sagen, dass der Kampf gegen Antisemitismus natürlich eine zentrale Aufgabe der Bundesregierung ist. Der Bundeskanzler hat sich dieses Thema in mehreren Regierungserklärungen, mindestens in einer, auch sehr persönlich zu eigen gemacht. Die Bundesregierung bekämpft Antisemitismus in all seinen Formen. Antisemitismus ist in jeder Form inakzeptabel. Das gilt sehr grundsätzlich und unabhängig von etwaigen Berichten.

Frage

Daran anschließend: Es wurde bekannt, dass der US-Außenminister US-Diplomaten in der EU dazu aufgefordert hat, regelmäßig mit Regierungen der EU-Mitgliedstaaten und mit EU-Behörden in Kontakt zu treten, um die aus ihrer Sicht vorhandenen Einschränkungen der Meinungsfreiheit im Internet durch den Digital Services Act oder verwandte Gesetze der EU oder nationale Gesetze aufheben zu lassen. Sind der Bundesregierung diese Bestrebungen bekannt, und wie bewertet sie diese?

Hinterseher (AA)

Ich kenne die Berichte, auf die Sie da Bezug nehmen, jetzt nicht im Einzelnen, aber natürlich werden wir grundsätzlich in allen Gesprächen, die wir mit Partnern ‑ auch mit sehr engen Partnern wie den USA ‑ führen, unsere Position darlegen, und die Gespräche mit den USA sind auf allen Ebenen eng und vertrauensvoll.

Frage

Ich habe eine Frage an Steffen Meyer zu diesem Thema. - Ein bisschen konkreter ging es ja bei dem Vorwurf der angeblichen Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit auch darum, dass die US-Regierung ein Gesetz im Auge hat, welches auch Social-Media-Plattformen aus den USA zwinge, Inhalte mit Hassrede binnen 24 Stunden zu löschen. Ist das eine Spielmasse für Sie? Man ist ja bei vielen Themen auf die USA angewiesen. Ist das ein Hebel, zu dem Sie „Gut, da können wir nachgeben“ sagen?

Meyer (BReg)

Das ist jetzt eine sehr hypothetische Frage. Ich bin nicht einmal sicher, ob ich sie genau verstanden habe, wenn ich ehrlich bin. Ich weiß nicht, ob Sie die noch einmal konkretisieren wollen.

Zusatzfrage

Ja. Es geht ja jetzt ein bisschen darum, dass man immer noch darauf angewiesen ist, in vielerlei Hinsicht intensiv mit der US-Administration zusammenzuarbeiten. Wenn jetzt solche Vorwürfe geäußert werden, die darauf abzielen, „Ändert bitte eure Gesetze, was zum Beispiel Hassrede im Internet anbelangt“ zu sagen, wie bereit ist die Regierung, hierbei nachzugeben? Das ist meine Frage.

Meyer (BReg)

Ich kann dazu sagen, dass wir dazu natürlich auf allen möglichen Ebenen mit den USA im Austausch stehen. Vielleicht mag das zuständige Ressort gleich auch noch einmal etwas ergänzen. Aber die Vorstellung, dass wir hier Grundsätze unseres Rechtsstaats oder Regeln, die wir uns gegeben haben, gegen andere Dinge eintauschen, ist mir sehr fremd.

Druckenthaner (BMDS)

Ich kann vielleicht ganz allgemein etwas sagen, weil hier ja auch das Stichwort Digital Services Act gefallen ist. Das sind europaweit einheitliche Regeln, die festlegen, dass die großen Plattformen illegale Inhalte zu löschen haben und Maßnahmen zu treffen haben, auch gegen Hass und Hetze. Dazu hat sich auch der Digitalminister in der Vergangenheit klar und deutlich geäußert. Für ihn sind europäische Werte hier nicht verhandelbar. Europa darf sich hier nicht unter Druck setzen lassen, sondern muss konsequent auf die Einhaltung unserer gemeinsamen Regeln pochen, auch gegenüber großen und sehr wirkungsmächtigen Plattformen. Es ist auch wichtig, dass die zuständige EU-Kommission, die die Einhaltung dieser Regeln überprüft ‑ die Aufsicht über die sehr großen Plattformen liegt ja bei der EU-Kommission ‑, hier standhaft bleibt. Europäische Werte und unsere gemeinsamen Regeln im DSA können also nicht Teil eines Deals werden.

Frage

Bei dem Thema muss ich dann doch noch einmal ran! Da würde ich dann doch ganz gerne etwas von Herrn Meyer wissen, und zwar angesichts der Debatte, die ja dazugehört, nämlich die über die Frage des Umgangs mit US-Plattformen insgesamt respektive die Frage des fairen Shares dessen, was die so an Umsätzen erwirtschaften, indem sie sich hier vielleicht nicht an die Regeln halten; formulieren wir es einmal ganz vorsichtig. Da sind Sie ja für den Kulturstaatsminister mit zuständig. Da würde ich gerne wissen: Was ist denn aus dessen Vorstoß vom Mai geworden, jetzt, da 100 Tage herum sind, vielleicht doch, sage ich einmal, ein bisschen Refinanzierung für die europäischen Durchsetzungsbemühungen herbeizuführen?

Meyer (BReg)

Es gibt ja für den Vorstoß im Koalitionsvertrag einen Anker mit einem Prüfauftrag. Herr Weimer hat das konkretisiert und führt darüber auch Gespräche innerhalb der Bundesregierung.

Zusatzfrage

Darf ich das Digitalministerium fragen, ob mit ihm über dieses Thema gesprochen wird?

Druckenthaner (BMDS)

Dazu laufen ja regierungsinterne Abstimmungen. Insofern kann ich mich dazu auch nicht weiter äußern.

Frage

Sie haben jetzt gesagt, öffentlich wollen Sie das nicht kommentieren, außer dass Sie eben von Meinungsfreiheit usw. gesprochen haben. Da gibt es aber auch diesen Vorwurf, dass antisemitische Straftaten oft falsch zugeordnet werden würden, und zwar rechten Gruppen. Da weiß ich nicht, ob Sie intern die Absicht haben, die US-Regierung auf den aktuellen Stand zu bringen; denn das BKA hat ja seine Einordnung und Statistik dahingehend vor einer Weile geändert. Tatsächlich wurden früher sonstige Straftaten, bei denen man es nicht wusste, ja dem Phänomenbereich rechts zugeordnet, was man ja dann abgeschafft hat.

Zu der Frage der Meinungsfreiheit: Werden Sie darauf intern reagieren und auf die einzelnen Punkte eingehen, oder ist das nicht beabsichtigt?

Meyer (BReg)

Ich kann vielleicht grundsätzlich noch einmal sagen, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland ein hohes Gut ist. Geschützt sind ausdrücklich auch unbequeme und unpopuläre Ansichten. Wie in jedem Rechtsstaat gibt es aber auch Grenzen dafür. Diese Grenzen dienen dem Schutz unserer Demokratie. Vor dem Hintergrund unserer Geschichte hat Deutschland entschieden: Die Leugnung des Holocausts überschreitet eine dieser Grenzen. Es handelt sich hierbei um keine Meinung, sondern um eine erwiesen falsche Tatsachenbehauptung. Wer den Holocaust leugnet, greift die Würde der Opfer an.

Das will ich noch einmal grundsätzlich dazu sagen. Ansonsten erwarte ich keine Reaktion auf diesen Bericht.

Zusatzfrage

Damit meinen Sie also, dass die Bundesregierung jetzt nicht auf anderen Kanälen darauf antworten wird?

Meyer (BReg)

Davon wäre mir nichts bekannt.

Frage

Beim letzten Mal, als diese Thematik so dramatisch aufgeworfen wurde, nämlich bei der Münchner Sicherheitskonferenz, als die Rede von JD Vance gehalten wurde und Friedrich Merz, damals noch nicht Kanzler, anwesend war, hat das ja sehr wohl eine sehr starke Reaktion hervorgerufen. Wie ist es denn, wenn Sie jetzt mit dem Kanzler sprechen, sollten Sie das Privileg haben? Hat man sich jetzt einfach daran gewöhnt, oder gibt es diesen inneren Zorn noch?

Meyer (BReg)

Der Bundeskanzler hat sich in der Vergangenheit zu dem Thema und auch zu Äußerungen aus der US-Administration in diese Richtung in, glaube ich, aller Deutlichkeit und Klarheit geäußert. Dem kann ich hier von meiner Position aus gar nichts Größeres hinzufügen.

Medienberichte über die Festnahme von in Bundesaufnahme­programmen befindlichen afghanischen Geflüchteten in Pakistan

Frage

Ich wollte das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt noch einmal nach der Lage der afghanischen Flüchtlinge fragen, die eigentlich über das Aufnahmeprogramm nach Deutschland kommen sollten und jetzt immer noch in Afghanistan sind. Wir hatten über Kontakte gehört, dass jetzt erste Festnahmen in Pakistan erfolgt seien.

Hinterseher (AA)

Ich kann gerne beginnen. - Wir haben entsprechende Berichte auch gesehen, und wir befinden uns natürlich in sehr engem Austausch mit den pakistanischen Behörden, vor allem auch über unsere Botschaft. Es gibt ja einen etablierten entsprechenden Notfallmechanismus, sollten dort Personen betroffen sein. Bislang konnten Abschiebungen ja verhindert werden bzw. in einem Einzelfall, der stattfand, ging es um sechs Abgeschobene. Das war, glaube ich, vor dem Jahreswechsel. Die konnten aus Afghanistan nach Pakistan zurückkommen.

Was die konkrete Lage angeht: Dafür gibt es eben diesen etablierten Mechanismus und grundsätzlich auch einen Dienstleister, an den sich die Personen, die im Bundesaufnahmeprogramm sind, wenden können.

Grundsätzlich kennen Sie die Haltung der Bundesregierung. Dazu wird aber gleich die Kollegin vom Innenministerium noch etwas ausführen. Aber wir befinden uns natürlich in Kontakt, um das zunächst einmal in engem Kontakt mit den pakistanischen Behörden aufzunehmen, sollte es dort Betroffene aus dem Bundesaufnahmeprogramm geben.

Frühauf (BMI)

Ich kann tatsächlich auch nur das ergänzen, was wir hier in den vorigen Regierungspressekonferenzen immer wieder gesagt haben, und zwar, dass im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist, Bundesaufnahmeprogramme so weit wie möglich zu beenden. Es wird jetzt geprüft, was das für die einzelnen Bundesaufnahmeprogramme bedeutet. Ich kann Ihnen hier jetzt gerade keinen neuen Stand verkünden und kann nur hinzufügen, dass auch wir natürlich BMI-seitig die Lage vor Ort beobachten.

Frage

Ich frage doch noch einmal, weil die Prüfung jetzt schon lange andauert: Wie lange, erwarten Sie denn, wird diese Prüfung noch dauern? Beschleunigt die Lage in Pakistan, zu der der Außenamtssprecher ja Stellung genommen hat, die Prüfung in irgendeiner Art und Weise, wenn man weiß, dass die Leute in Gefahr sind?

Frühauf (BMI)

Auch da kann ich Ihnen wie bei der Frage zuvor keinen konkreten Zeitrahmen nennen, aber ich gehe von, sagen wir einmal, zeitnahen Entscheidungen aus.

Vorwürfe gegen den deutschen Botschafter in Georgien

Frage

Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Der deutsche Botschafter in Georgien soll in ein Korruptionsverfahren verwickelt sein. Können Sie das bestätigen, und können Sie uns darüber irgendwelche weiteren Details geben?

Hinterseher (AA)

Ich kann Ihnen dazu keine weiteren Details nennen, weil ich die Berichte, auf die Sie Bezug nehmen, im Moment nicht vorliegen habe, sie nicht kenne. Aber grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass wir Vorwürfe dieser Art erst einmal einordnen müssen, um dann Stellung zu nehmen. Deswegen würde ich die Kollegen vielleicht bitten, dass wir einmal kurz recherchieren, was uns dazu bekannt ist.

Nahostkonflikt

Frage

Es wurde ein offener Brief der Familie einer deutschen Geisel der Hamas veröffentlicht. Darin wird gegen die Bundesregierung bzw. die Bundesrepublik der Vorwurf erhoben, sich anders als zum Beispiel Frankreich zu wenig für die Freilassung der eigenen Staatsbürger zu engagieren bzw. engagiert zu haben. Es wird gefragt, was die konkreten Initiativen sind, möglicherweise Verhandlungen mit Staaten dort vor Ort im Nahen Osten.

Wie reagieren Sie auf diese Vorwürfe? Nehmen Sie das irgendwie wahr? Können Sie sozusagen als Antwort sagen, was unternommen wird?

Meyer (BReg)

Wir haben die generelle Maßgabe, dass wir auf offene Briefe in der Regel keinen Bezug nehmen und keine Stellung dazu nehmen. Da Sie das Thema angesprochen haben, kann ich aber generell sagen, dass sich die Bundesregierung selbstverständlich mit voller Kraft für die Freilassung aller Geiseln einsetzt. Die Bundesregierung steht dazu in ständigem Austausch und in ständigem Kontakt mit Partnern und auch anderen Akteuren in der Region. Unser klares Ziel, aber auch unsere klare Erwartung ist, dass alle Geiseln unmittelbar freigelassen werden.

Zusatzfrage

Aber dabei gibt es ja ‑ so will es einmal nennen ‑ Verhandlungsmasse. Zum Beispiel könnte man in der arabischen Welt kommunizieren, dass sich die Bundesregierung an Hilfsleistungen für die Bevölkerung in Gaza nur dann beteiligt, wenn entsprechender Druck ausgeübt wird oder wenn Geiseln freigelassen werden. Es ist eine gängige Praxis, dass man sagt: Wenn ihr etwas wollt, dann müsst ihr etwas geben.

Meyer (BReg)

Ich denke, Druck machen wir, wie gesagt, wirklich auf allen Ebenen. Konkrete Verhandlungsstrategien werde ich hier natürlich nicht offenlegen. Aber die Haltung der Bundesregierung ist doch völlig klar. Das ganze Thema und der ganze Konflikt beschäftigen uns schon seit sehr, sehr langer Zeit. Ich habe am Montag hier schon gesagt, dass ich mich an keine Kabinettssitzung erinnern kann, in der der Gesamtkomplex nicht auch Thema gewesen und intensiv beraten worden wäre. Wir versuchen natürlich, alle Hebel, die wir haben, in Bewegung zu setzen, um darauf hinzuwirken, dass die Geiseln freikommen. ‑ Vielleicht kann das AA noch ergänzen.

Hinterseher (AA)

Eine Sache kann ich ergänzen. Sie wissen, dass humanitäre Hilfe unpolitisch und unparteiisch ist und unabhängig geleistet werden muss. Sie darf eben nicht politisiert werden. Denn die Leidtragenden einer solchen Maßnahme wären in allererster Linie die Zivilbevölkerung, die in verschiedenen Teilen Gazas ‑ davor warnen verschiedene Institutionen ‑ am Rande einer Hungersnot steht.

Frage

Das Thema Gaza ist jetzt aufgekommen. Gestern gab es eine Erklärung einiger EU-Staaten und von Großbritannien, Japan, Kanada, Australien usw., in der Maßnahmen gegen die Hungersnot gefordert werden. Deutschland hat sie nicht unterzeichnet. Warum war das nicht möglich?

Hinterseher (AA)

Vielleicht kann ich dazu grundsätzlich ausführen. Wir haben uns in verschiedenen Formaten und auch am Wochenende zur Lage in Gaza und zum Zugang für internationale humanitäre Hilfsorganisationen geäußert. In dem gemeinsamen Statement vom Wochenende zum Beispiel rufen wir mit Blick auf die weiterhin katastrophale und desaströse humanitäre Lage im Gazastreifen unter anderem zu einer umgehenden und dauerhaften Waffenruhe auf. Wir betonen darin ebenfalls, dass humanitäre Hilfe in einem deutlich größeren und massiven Umfang benötigt wird, um die notleidende Bevölkerung dort auch in der Fläche versorgen zu können. Das hat absolute Priorität. Deshalb rufen wir Israel auch dazu auf, das jüngst eingeführte System ‑ dabei geht es um eine Registrierung internationaler humanitärer Organisationen ‑ so zu ändern, dass diese Organisationen ihre Arbeit im Einklang mit humanitären Grundsätzen ausführen und fortsetzen können.

Was unseren Ansatz angeht ‑ das betrifft Ihre Frage ‑, kann ich sagen, dass wir weiterhin auf das direkte Gespräch mit der israelischen Regierung setzen ‑ Bundesaußenminister Wadephul hat in dieser Woche wiederholt mit seinem israelischen Amtskollegen dazu telefoniert ‑ und die Erwartungen im direkten Gespräch klarmachen.

Frage

Der Text, den die anderen Außenminister unterschrieben haben, ist öffentlich bekannt. Gibt es an diesem Text inhaltlich irgendetwas, was die Bundesregierung oder das Auswärtige Amt nicht mittragen könnte oder was nicht Position des Auswärtigen Amtes ist? Ich frage nur nach den Inhalten dieser Proklamation.

Hinterseher (AA)

Ich verweise auf das, was ich gerade gesagt habe. Es ist ein anderer Modus. Ein Statement ist eine Einlassung im öffentlichen Raum in Appellform. Unser Modus ist, in diesem Fall auf direkte Gespräche zu setzen. Wie gesagt, haben wir es an anderer Stelle getan. Wir haben an anderer Stelle auch genau diese Forderungen nach einer Verstärkung der humanitären Hilfe und einer deutlichen Ausweitung sowie die Pflichten, die Israel dort hat, deutlich gemacht und werden dies auch weiterhin tun. In diesem Fall geht es um den Modus.

Zusatzfrage

In einer anderen Frage ist Herr Merz, wie wir wissen, sozusagen von dem Modus abgewichen, der der generelle deutsche Modus gegenüber Israel war. Ich versuche, es zu begreifen. Was lässt Sie glauben, dass in diesem Fall das funktioniert, was an anderer Stelle nicht funktioniert hat, nämlich über die Gesprächskanäle Veränderungen zu bewirken? Wieso bewerten Sie diesen Glauben höher als die negativen Auswirkungen, die von einer Nichtunterzeichnung ja auch ausgehen?

Hinterseher (AA)

Ich denke, ich kann es an der Stelle abkürzen. Denn aus vertraulichen Gesprächen berichten wir natürlich nicht. Ich kann nicht weiter dazu ausführen, was diese Gespräche bewirken. Denn zu einem vertrauensvollen Gespräch gehört natürlich auch, dass man die Dinge, die im direkten Gespräch vielleicht erreicht werden, nicht voranstellt. Deswegen würde ich mir die Prämisse, die die Fragestellung unterstellt, gar nicht zu eigen machen wollen.

Frage

Meine Frage geht an das Wirtschaftsministerium. Laut einem Bericht in der „taz“ wurde die Ausfuhr eines weiteren U-Bootes nach Israel genehmigt. Die Ausfuhrgenehmigung sei vergangenen Freitag, am 8. August, bekannt geworden. Wann wurde diese Ausfuhrgenehmigung tatsächlich erteilt? Gibt es einen Zusammenhang mit der am Freitag bekannt gewordenen Entscheidung zum teilweisen Exportstopp?

Greve (BMWE)

Zu Einzelfällen kann ich mich hier grundsätzlich nicht äußern. Deshalb kann ich diese Frage in dieser Form nicht beantworten.

Generell gilt, dass die Bundesregierung über Genehmigungen für Rüstungsexporte im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation sowie nach sorgfältiger Prüfung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen entscheidet.

Frage

Meine Frage geht an das BMVg. Was die humanitäre Hilfe und die Drop-offs betrifft, wüsste ich gern, wie der aktuelle Stand bis heute ist. Werden sie fortgesetzt? Aufgrund der Risiken und der geringen Menge gelten sie ja ein bisschen als die beste unter den schlechten oder die schlechteste unter den guten Lösungen. Läuft es aktuell noch? Wird es fortgesetzt? In welchem Umfang in Tonnen sind bisher beispielsweise Hilfsgüter geliefert worden?

Jenning (BMVg)

Ich gebe Ihnen gern zunächst einmal einen Überblick über die Hilfsleistungen, die wir bisher schon geflogen haben. Das ist der Stand vom 12. August, also von gestern. Insgesamt haben 18 Flüge stattgefunden. Bei diesen haben wir insgesamt 386 Paletten abgeworfen, was insgesamt etwas über 192 Tonnen Hilfsgüter ausmacht. Tatsächlich sind für den heutigen Tag zwei weitere Flüge geplant.

Wir haben hier schon ausgeführt, dass wir uns dabei immer ganz eng mit unseren jordanischen Partnern vor Ort absprechen. Es muss geschaut werden, ob die Bedingungen so sind, dass wir fliegen können. Hinsichtlich des Risikos, das Sie mit angesprochen haben, darf ich an dieser Stelle betonen, dass wir grundsätzlich bei jedem Flug ein umfassendes Risikomanagement betreiben. Das heißt zum einen, dass wir die bestmöglichen Daten über die „drop zone“, die uns zugewiesen wird, auswerten. Dabei werden insbesondere Satellitenbilder verwendet. Das kann zum Beispiel auch dazu führen, dass „drop zones“ abgelehnt werden. Das heißt, wir schauen natürlich, dass dort die bestmöglichen Bedingungen gegeben sind. Zum anderen wird auch während des Fluges vor Ort geschaut, dass wir das bestmögliche und größtmögliche Sicherheitsniveau halten können, bevor die entsprechenden Paletten abgeworfen werden.

Zusatzfrage

Können Sie nach dem, was Sie jetzt geschildert haben, im Nachgang auch feststellen, ob bei den Drop-offs etwas passiert ist? Können Sie uns das mitteilen, wenn es so war?

Jenning (BMVg)

Tatsächlich kann ich Ihnen mitteilen, dass es bei einem unserer Drop-offs dazu kam, dass sich ein Fallschirm an einer Palette nicht geöffnet hat, sodass diese ungebremst zu Boden gegangen ist. Allerdings ist es bei diesem Vorfall nach unseren Kenntnissen zu keinen Personenschäden oder gar noch Schlimmerem gekommen.

Sie hatten noch die Frage, wie lange das fortgeführt wird. Damals wurde die Entscheidung getroffen, dass es erst einmal für drei Wochen gilt. Wir haben am 1. August begonnen. Das heißt, dass wir erst einmal noch etwas über eine Woche an diesen Flügen festhalten. Wie es sich dann weiterentwickelt, muss dann entschieden und nach der Situation bewertet werden.

Frage

An das Auswärtige Amt zum Thema Gaza: Sie oder Ihr Kollege hatte vor ein paar Tagen gesagt, dass Sie sich das, was Israel in Bezug auf die getöteten Journalisten vorlegt, noch im Detail ansehen und dann zu einer Bewertung kommen würden. Haben Sie das mittlerweile ausgewertet? Können Sie uns mittlerweile eine genaue Bewertung mitteilen?

Hinterseher (AA)

Das war tatsächlich ich am Montag. Ich habe der Einschätzung, die ich dort gegeben habe, nichts hinzuzufügen. Aber die Aufforderung gilt natürlich fort.

Frage

Ich habe eine Nachfrage zu dem Abwurf von Hilfsgütern. Können Sie etwas zur Finanzierung der ganzen Aktionen sagen? Werden dafür Militärmaschinen der Bundeswehr eingesetzt?

Jenning (BMVg)

Wir haben dort jetzt temporär zwei A400M stationiert. Die Flüge finden über Piloten der Luftwaffe statt. Die Paletten werden auf der Packstraße zusammen mit entsprechenden Kameradinnen und Kameraden des Heeres gepackt.

Zusatzfrage

Können Sie noch etwas zur Finanzierung sagen?

Jenning (BMVg)

Nach meiner Kenntnis werden die Flugstunden im Rahmen des Flugstundenprogramms mit abgerechnet, das in Einzelplan 14 hinterlegt ist. Zu den Finanzierungen der einzelnen Hilfsgüter auf den Paletten kann ich Ihnen keine Auskunft geben.

Frage

Ich gehe davon aus, dass Ihnen das auf sozialen Medien kursierende Video bekannt ist. Es wurde am Wochenende veröffentlicht. Eine Palette, die an einem Fallschirm niederging, landete auf einem Gebäude mit einem Baugerüst davor. Menschen, die die Hilfsgüter einsammeln wollten, drängten sich in so großer Zahl, dass das Gerüst unter dem gemeinsamen Gewicht von Palette und Menschen zusammenbrach und die Menschen unter sich begrub.

Hat es sich dabei um einen Abwurf aus einem deutschen Flugzeug gehandelt?

Jenning (BMVg)

Nach unserem Kenntnisstand können wir mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass es sich dabei um eine deutsche Hilfslieferung gehandelt hat.

Zusatzfrage

Wie versuchen Sie sicherzustellen, dass sich bei Hilfslieferungen nicht solche am Ende dann auch tödlichen Unfälle ereignen?

Jenning (BMVg)

Tatsächlich ist das genau das umfassende Risikomanagement, das ich angesprochen habe. Zum Beispiel wird mithilfe der Techniken, die an Bord sind, vor Ort geschaut, ob sich Personen in der zugewiesenen “drop zone” befinden. Wenn das erkannt wird, wird der Flug abgebrochen. Dann wird ohne Abwurf abgedreht. Das sind die Sicherheitskontrollen, die wir machen und mit denen wir die Sicherheit bestmöglich garantieren wollen. Diese Abwürfe bleiben natürlich nichtsdestotrotz ‑ das darf man auch nicht verheimlichen ‑ eine hochkomplexe Geschichte. Aber so versuchen wir zu verhindern, dass es mit unseren Hilfslieferungen zu solchen Unfällen kommt.

Hungerkrise in Sudan

Frage

Meine Frage geht ans Auswärtige Amt. Die Hungerleidenden in Gaza lassen die Hungerleidenden im Sudan ein bisschen in den Schatten treten. Es sind aber 26 Millionen Menschen, die dort aktuell im Bürgerkrieg an Hunger leiden. Auf einer noch von der Vorgängerregierung unterstützten Sudankonferenz hatte auch Deutschland weitere Hilfe zugesagt. Wie sieht die Umsetzung dieser deutschen Sudanhilfe für die weltweit aktuell größte Hungersnot in einem Kriegsgebiet aus?

Hinterseher (AA)

Sie geben mir die Gelegenheit, ein bisschen weiter auszuholen und einzuordnen. Denn in der Tat ist die Hungerkrise in Sudan die größte weltweit. Sie haben vielleicht auch gesehen, dass es am Wochenende in Al-Faschir, erste Hungertote gab. Wir haben uns dazu auch am Montag auf unseren Social-Media-Plattformen geäußert. Wir teilen die Einschätzung der Vereinten Nationen und der Hilfsorganisationen, dass dort eine Hungersnot herrscht und dass es Hungertote gibt ‑ in der letzten Woche allein 60. Vor allem Frauen und Kinder sind dort als Schwächste natürlich zuerst betroffen. Wir müssen davon ausgehen, dass die bekannten Zahlen mangels statistischer Erfassung eben nur die Spitze des Eisbergs sind. Wir gehen davon aus, dass in dieser Stadt und den umliegenden Gebieten 800 000 Personen eingeschlossen sind. Die RSF schneiden dort systematisch Versorgungswege ab. Sie greifen gezielt medizinische und humanitäre Einrichtungen an. Auch dabei wurden am Montag noch einmal 40 Menschen in einem Lager getötet. Wir unterstützen die Bemühungen der UN und des World Food Programme, arbeiten gemeinsam mit Hochdruck daran, eine humanitäre Feuerpause für diese Stadt zu erwirken und einen humanitären Konvoi zu ermöglichen, damit sich die Lage dort verbessern kann.

Ich möchte an der Stelle auch noch einmal unterstreichen, dass die Lage ganz grundsätzlich zeigt, wie wichtig es ist, dass die internationale Gemeinschaft gerade mit Blick auf Sudan auch weiterhin humanitäre Hilfe leistet. Deutschland bleibt dem verpflichtet, weil es dazu keine Alternative gibt, weil wir es auch klar als in unserem Interesse sehen, dass die Lage in Sudan nicht noch instabiler wird. Sudan bleibt für Deutschland eine Priorität in der humanitären Hilfe. Allein in diesem Jahr stellen wir 125 Millionen Euro für humanitäre Hilfe in Sudan und den Nachbarländern zur Verfügung. Diese Unterstützung wird auch weitergehen. Was die konkrete Frage nach einem Format angeht, habe ich Ihnen hier keine neuen Mitteilungen zu machen.

Zusatzfrage

Bedeutet die derzeitige Fokussierung auf die Hungersnot und deren Bekämpfung in Gaza, dass im Bereich des Auswärtigen Amtes möglicherweise weniger personelle und operative Kapazitäten für den Sudan und die Bekämpfung der Hungersnot dort zur Verfügung stehen, oder sind das unabhängig voneinander operierende Einheiten und Zuständigkeiten im AA?

Hinterseher (AA)

Ihre Frage stellt eher auf interne Prozesse ab als auf die Mittelausstattung, die eben benötigt wird, um diese Hungerkrisen zu bekämpfen. Durch die Verbreiterung und Vervielfältigung humanitärer Krisen weltweit, dadurch, dass mehr Menschen als in den vergangenen Jahren betroffen sind, sehen wir es natürlich als dringend notwendig an, dass mehr humanitäre Hilfe weltweit geleistet und die finanzielle Ausstattung dafür auch sichergestellt wird.

Atomverhandlungen zwischen den E3 und Iran

Frage

Die Frage geht ans Auswärtige Amt. Es geht um den Brief, den Herr Wadephul zusammen mit Frankreich und Großbritannien an die UN geschrieben hat, in dem dem Iran im Zusammenhang mit den Atomverhandlungen de facto ein Ultimatum in dem Sinne, dass dann weitere Sanktionen verhängt werden, gesetzt wird. Können Sie dazu und konkret zu den Sanktionen, die dann greifen sollen, noch etwas sagen, also dazu, welche dann zusätzlich bzw. wieder ‑ so muss man, denke ich, sagen ‑ in Kraft treten werden?

Hinterseher (AA)

Ich beginne mit der ersten Frage, die Sie stellen. Wir hatten uns in der Vergangenheit hier mehrfach zu unseren Verhandlungen im Rahmen des Wiener Übereinkommens bzw. des JCPoA geäußert. Sie wissen, dass die internationale Gemeinschaft erhebliche Zweifel daran hat, dass das iranische Nuklearprogramm einen ausschließlich zivilen Charakter hat. Diese Sorgen wurden deutlich vorgetragen. Als E3, wir gemeinsam mit Frankreich und Großbritannien, haben wir uns, wie Sie erwähnten, immer wieder für eine diplomatische Lösung bezüglich des iranischen Nuklearprogramms eingesetzt und tun das auch weiterhin. Wir haben Iran zuletzt bei den Gesprächen in Istanbul vor etwa drei Wochen unter bestimmten Bedingungen sogar eine zeitlich befristete Verlängerung angeboten, die sogenannte Snapback-Option. Ich komme gleich noch darauf zu sprechen, was es damit auf sich hat. Dieser Brief unterstreicht nun noch einmal, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Snapback schon seit Langem vorliegen. Das haben wir in dem Schreiben an den VN-Generalsekretär Guterres jetzt noch einmal deutlich gemacht. Unsere Position und unser Appell sind ganz klar: Iran hat immer noch die Wahl, sich an dieser Stelle für eine Rückkehr zur Diplomatie und zu einer vollständigen Kooperation mit der IAEO im Einklang mit den Verpflichtungen, die sich aus dem Nichtverbreitungsvertrag und aus dem JCPoA ergeben, zu entscheiden.

Zusatz

Sie wollten noch etwas zum Thema der Sanktionen sagen.

Hinterseher (AA)

Beim Snapback geht es um die VN-Sicherheitsratsresolution 2231, die den JCPoA 2015 indossiert hat. Sie läuft im Oktober 2025 am sogenannten “termination day” aus. Die Resolution sieht Möglichkeiten vor, Sanktionen, die im Zuge des JCPoA aufgehoben wurden, wieder einzuführen. In diesem Fall geht es vor allem um Sanktionen der Vereinten Nationen. Im Zentrum steht dabei eine “significant non-performance” seitens Irans, also ein erheblicher Verstoß gegen die nuklearen Verpflichtungen im Rahmen des JCPoA. Würde dieser Snapback ausgelöst, dann würden die vor dem JCPoA bestehenden Sanktionen der Vereinten Nationen gegen Iran wieder aufleben. Das ist ein Automatismus. Alle UN-Sicherheitsratsresolutionen, die vor dem JCPoA bestanden, würden wieder Geltung erlangen. Auslösen können diesen Snapback nur die Teilnehmerstaaten des JCPoA.

Zusatzfrage

Können Sie trotzdem noch einmal sagen, welche Sanktionen das sind?

Hinterseher (AA)

Ehrlich gesagt habe ich das im Einzelnen gerade nicht parat.

Zusatzfrage

Können Sie Beispiele nennen?

Hinterseher (AA)

Weil es um Sanktionen geht, die bei der Einführung des JCPoA 2015 ausgesetzt wurden, müsste ich die Kollegen fragen, ob es dazu ein konkretes Beispiel gibt.

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