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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 23.07.2025

24.07.2025 - Artikel

Austritt der USA aus der UNESCO

Frage

Ich habe eine Frage im Zusammenhang mit dem Termin im Saarland und dem dortigen Besuch einer UNESCO-Weltkulturerbestätte: Wie bewertet die Bundesregierung den erneuten Austritt der USA aus der UNESCO?

Giese (AA)

Wir bedauern die Ankündigung der USA, erneut aus der UNESCO austreten zu wollen, sehr stark. Es kommt natürlich gleichzeitig nicht ganz überraschend. Für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation ist und bleibt die UNESCO das zentrale globale Forum. Bei den von der UNESCO geförderten Programmen geht es um Fragen des gemeinsamen kulturellen und natürlichen Erbes der Menschheit. Es geht um Bildung für alle, Verständigung und Toleranz. Kurzum: Es geht um zentrale universelle Werte. Hier sollten wir als Westen nicht anderen das Feld überlassen. Das ist auch eine Frage von „soft power“. Wir haben auch in der letzten Woche gesehen, welche Begeisterung die Einschreibung von Neuschwanstein und drei anderen Schlössern in Bayern in die Welterbeliste weltweit hervorgerufen hat. Wir sind deswegen davon überzeugt, dass wir ein starkes internationales System und Engagement in internationalen Organisationen brauchen, um die drängenden internationalen Fragen, die uns alle betreffen, gemeinsam zu bewältigen.

Zusatzfrage

Mit den Vereinigten Staaten verlässt dann ja auch ein wichtiger Geldgeber die Organisation. Will Deutschland sich dann stärker dort engagieren?

Giese (AA)

Ganz klar: Auch in der UNESCO besteht natürlich Reformbedarf. Das gilt besonders für die Funktionsfähigkeit, die Effektivität der Organisation und genauso auch für die Sicherung der Finanzierung. Wir wollen uns weiter aktiv engagieren und für diese Reform eintreten. Das ist ganz klar. Darüber hinaus ist es nicht das erste Mal, dass die USA austreten, und die Finanzierung war auch an diese Möglichkeit schon ein bisschen angepasst.

[…]

Einschränkung der Unabhängigkeit der ukrainischen Antikorruptionsbehörde

[…]

Frage

Ich möchte die Frage an Herrn Giese weitergeben, ob Ihr Minister, der sich jetzt auch schon geäußert hat, direkten Kontakt mit seinem ukrainischen Kollegen aufgenommen hat, anschließend an die Frage, ob es jetzt irgendwelche Konsequenzen gibt?

Giese (AA)

In der Tat hat sich der Außenminister dazu schon geäußert. Er hat betont, dass die Einschränkung der Unabhängigkeit der ukrainischen Antikorruptionsbehörde den Weg der Ukraine in die EU belastet und dass er von der Ukraine erwartet, dass es eine konsequente Fortsetzung der Korruptionsbekämpfung geben wird. Deswegen hat er bei seinem letzten Besuch in Kyjiw auch sowohl den Leiter der Antikorruptionsbehörde NABU, nicht zu verwechseln mit der deutschen Organisation, und der Sonderstaatsanwaltschaft, die dafür zuständig ist, besucht.

Auf Ihre Frage: Ganz grundsätzlich hat sich die EU-Kommissarin Kos, die für die Erweiterung zuständig ist, schon unterstrichen, dass es hier auch um eine Frage des Vertrauens zwischen der Bevölkerung und der Regierung in Kriegszeiten geht. Dem kann sich die Bundesregierung nur anschließen. Wir beobachten die Entwicklung aufmerksam und mit Sorge und stehen im engen Kontakt mit der ukrainischen Regierung. Gleichzeitig stellen wir fest, dass die ukrainische Bevölkerung und auch die Zivilgesellschaft das sehr genau beobachten. Das zeigen die Kritik und die Demonstrationen in der Ukraine. Dabei geht es neben den Durchsuchungen in dem Nationalen Antikorruptionsbüro der Ukraine ‑ das ist die Abkürzung, die ich gerade genannt habe ‑ auch um den Umgang mit zivilgesellschaftlichen Antikorruptionsinstitutionen.

In Bezug auf die Frage nach den Konsequenzen: Letztlich tragen die politische Verantwortung für den weiteren Reformweg die ukrainische Regierung und das ukrainische Parlament. Diese sind gegenüber der Bevölkerung und der sehr lebendigen Zivilgesellschaft dafür auch verantwortlich. An diese Verantwortung werden wir auch erinnern. Das hat der Außenminister auch getan.

[…]

Bearbeitung von Visaanträgen afghanischer Flüchtlinge an der Botschaft in Teheran

Frage

Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Es geht um den Familiennachzug für Angehörige von in Deutschland als Flüchtlinge anerkannten Menschen, die in der Botschaft in Teheran Visaanträge gestellt haben. Es gibt Berichte, wonach mehrere Hundert afghanische Flüchtlinge, wenn nicht noch mehr, seit mehr als zwei Jahren versuchen, in Teheran Visa zu beantragen. Warum dauert das in der Botschaft so lange?

Giese (AA)

Weltweit steigt die Nachfrage nach Visa konstant an. Vor allem in Teheran ist seit längerer Zeit eine sehr, sehr starke Nachfrage zu sehen. Hinzu kommt, dass Krisen nicht vor Visastellen Halt machen. Das sehen wir immer wieder. Krisen führen dazu, dass Personen ausreisen wollen. In einigen Ländern müssen wir Vertretungen temporär oder gar langfristig schließen, wie es zum Beispiel in Afghanistan der Fall war. Dies vielleicht als Hintergrund, um zu erzählen, dass unsere Visastelle in Teheran im April 2022 neben der Visastelle in Islamabad auch die Bearbeitung aller Visumsanträge für afghanische Staatsangehörige übernommen hat. Die dadurch sehr rasant angestiegene Nachfrage übersteigt die Bearbeitungskapazitäten unserer Botschaft. Wir sehen, dass die Wartezeiten hoch sind und mittlerweile teilweise über zwölf Monate betragen. Wir verstehen, dass diese Situation sehr belastend für die Antragstellerinnen ist, besonders natürlich für die Familien. Wir arbeiten daran, diese Wartezeiten herunterzubringen. Aber die Gründe dafür habe ich Ihnen gerade genannt. Das führt dazu, dass die Visastelle in Teheran vielleicht noch ein weiteres Land mit einer sehr großen Anzahl von Ausreisewilligen bearbeiten muss.

Zusatzfrage

Offensichtlich sind die Afghaninnen und Afghanen, die die Anträge in Teheran gestellt haben, von Deportationen zurück nach Afghanistan durch das iranische Regime bedroht. Hat die Bundesregierung dies im Blick? Ist sie vor diesem Hintergrund möglicherweise dazu bereit, diese Antragstellungen schneller zu bearbeiten?

Giese (AA)

Zum ersten Teil: Mir ist nicht bekannt, dass es solche Deportationen gäbe. Darüber weiß ich nichts. Wenn ich weitere Informationen dazu hätte, würde ich mich noch einmal melden.

Ganz grundsätzlich zur Frage von Sonderterminen: Letztlich erreichen uns täglich Bitten für Sondertermine. Wir wissen, wie belastend die Situation insbesondere für Familien mit Kindern ist. Wir sind aber auch verpflichtet, alle Antragstellerinnen und Antragsteller gleich zu behandeln. In der Realität ist es leider so, dass die große Anzahl von Wartenden sehr schwierige Schicksale schildert. Vorzugstermine kommen daher nur in ganz hervorgehobenen und sehr eilbedürftigen Fällen in Betracht. Beispielsweise reicht der Umstand, dass es sich um Minderjährige handelt, angesichts der sehr großen Anzahl von Wartenden bedauerlicherweise nicht aus. Es kommt auf die weiteren Begleitumstände an. Eine weitere Problematik kommt hinzu. Das kann ich „unter eins“ sagen. Durch ein elektronisches System, über das man sich anmelden kann, gibt es sehr viele Buchungen. Das geht über einen Klick. Am Ende gibt es unglaublich viele Buchungen. Aber nicht jeder Klick ist eine Person, sondern manchmal steht hinter zehn Klicks eine Person, manchmal aber auch hinter 100 Klicks. Am Ende müssen wir uns darauf verlassen, dass das nach dem System, das etabliert ist, abgearbeitet werden kann. Ansonsten ist es aufgrund der Anzahl der Personen gar nicht handelbar.

Situation ehemaliger afghanischer Ortskräfte in Pakistan

Frage

Auch ich will nach der Situation afghanischer Flüchtlinge fragen, und zwar afghanischer Flüchtlinge in Pakistan, also der sogenannten Ortskräfte. Vor Ort in Pakistan sind 2300 oder 2400. Bislang hieß es immer, dass es noch keine Abschiebungen vor dort zurück nach Afghanistan gegeben habe. Ist dies nach wie vor so?

Können Sie diese 2300 oder 2400 Menschen nach den Programmen aufschlüsseln, aufgrund derer sie jeweils dort sind?

Giese (AA)

Zu Ihrer ersten Frage habe ich Ihnen nichts Neues mitzuteilen. Es gilt weiterhin der gleiche Sachstand, den wir hier schon besprochen haben, dass es keine Abschiebung gegeben hat. Wenn sich das ändern sollte, würden wir das mitteilen. Mir ist das jetzt jedenfalls nicht bekannt

Jeder Fall ist ein Einzelfall und wird gründlich auf die Einhaltung der Aufnahmevoraussetzungen geprüft. Eine Kategorisierung würde ich jetzt gar nicht vornehmen. Grundsätzlich ist es aber so, dass alle Aspekte, die hier auch schon häufiger angesprochen wurden, geklärt werden müssen. Das umfasst also neben der Aufnahmezusage, wenn es unterschiedliche gibt, auch die geklärte Identität und den Umstand, dass keine Sicherheitsbedenken bestehen.

In Bezug auf den Stand dieses Verfahrens gilt das, was hier schon in der Vergangenheit besprochen worden ist. Diese Verfahren sind ausgesetzt, und die Bundesregierung hat beschlossen, dass keine neuen Verfahren zur Aufnahme aus dem Ausland eingeführt werden.

Abschiebeflug nach Irak am 22. Juli

Frage

Ich habe eine Frage an die Bundesregierung, wahrscheinlich ans Bundesinnenministerium. Gestern hat es einen Abschiebeflug in den Irak gegeben. Nach Informationen des RBB war darunter auch eine Familie mit vier minderjährigen Kindern. Es handelt sich um Jesidinnen und Jesiden, die damals anscheinend vor dem IS geflohen sein sollen und vor dem Verwaltungsgericht Potsdam in einem Eilverfahren Recht bekommen haben, dass es einen Abschiebestopp gibt. Ich möchte das BMI zum einen fragen, ob es das so bestätigen kann, und zum anderen, warum diese Familie trotz dieses Verfahrens abgeschoben wurde.

Beylage-Haarmann (BMI)

Ich kann bestätigen ‑ der Minister selbst hat sich gestern dazu geäußert ‑, dass es gestern eine Rückführung nach Irak gab.

Sie sprechen einen konkreten Fall an. Dazu kann ich nichts sagen. Sie wissen, dass die Zuständigkeit für Rückführungen bei den Ländern liegt. Das heißt, dass Sie tatsächlich in dem zuständigen Bundesland nachfragen müssten, wenn Sie Fragen zu konkreten Fällen haben.

Zusatzfrage

Können Sie sagen, wie viele der 43 Personen Straftäter waren?

An das AA: Sind Sie mit dem Fall vertraut? Gibt es Überlegungen, diese Familie wieder nach Deutschland zurückzuholen? Möglicherweise sind diese Personen jetzt noch in einem Transitbereich im Irak.

Beylage-Haarmann (BMI)

Auch die Frage nach der Straffälligkeit ist eine Frage, die Sie für jeden einzelnen Rückgeführten an das jeweils zuständige Bundesland richten müssten. Darüber liegen mir keine Informationen vor.

Giese (AA)

Ich müsste mich noch einmal mit dem Fall vertraut machen. Aber ich würde erst einmal davon ausgehen, dass die Personen in dem Moment, in dem sie in den Irak gekommen sind, auch eingereist sind. Ich würde nicht verstehen, warum sie längere Zeit im Transitbereich verbleiben sollten. Das würde sich mir nicht erschließen. Für eine Rückholung wäre das Auswärtige Amt nicht verantwortlich.

[…]

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