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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 09.07.2025
Reise des Bundesaußenministers nach Wien
Deschauer (AA)
Außenminister Wadephul wird morgen nach Wien reisen und dort zum Antrittsbesuch mit seiner österreichischen Amtskollegin Meinl-Reisinger zu bilateralen Gesprächen zusammentreffen. Im Mittelpunkt dieser Gespräche stehen die deutsch-österreichischen Beziehungen, insbesondere die Zusammenarbeit in der Grenzregion, aber es stehen auch drängende außen- und europapolitische Themen wie die Lage in der Ukraine und die EU-Erweiterungspolitik auf dem Programm.
Der Außenminister trifft in Wien außerdem den israelischen Außenminister Sa’ar zu einem Gespräch. Themen des Gesprächs werden unter anderem die Bemühungen um einen Waffenstillstand sowie die drängende humanitäre Lage in Gaza sein; auch ein gemeinsames Gespräch mit der österreichischen Außenministerin und dem israelischen Außenminister ist vorgesehen. Ebenso ist eine Pressekonferenz der drei Außenminister gegen 13 Uhr geplant.
Sanktionen der USA gegen Kuba
Deschauer (AA)
Dann habe ich in der Tat noch eine kurze Nachreichung zum Themenkomplex Kuba, der in der letzten Regierungspressekonferenz hier aufgekommen ist. Der Kollege ist jetzt zwar nicht da, aber das Ganze ist dann nachvollziehbar und für alle nachlesbar.
Zunächst gilt es zu unterscheiden zwischen dem US-Embargo gegen Kuba und der Listung Kubas auf der US-Liste gegen sogenannte staatliche Terrorunterstützer. Das kam, glaube ich, bei der Fragestellung in dieser Differenzierung nicht heraus. Deswegen ist das erst einmal grundsätzlich wichtig.
Die Bundesregierung lehnt die US-Sanktionen gegen Kuba ab und unterstützt seit 2002 gemeinsam mit ihren EU-Partnern die jährliche Resolution der UN-Generalversammlung zur Aufhebung des US-Embargos gegen Kuba. Die EU und die Bundesregierung beobachten natürlich die US-kubanischen Beziehungen; Themen, die die EU-Bürger in diesem Zusammenhang betreffen, sprechen wir natürlich an.
Im Hinblick auf die US-amerikanische Liste State Sponsors of Terrorism hat sich die Bundesregierung in den vergangenen Jahren mit ihren EU-Partnern gegenüber den USA dafür eingesetzt, dass Kuba von dieser Liste gestrichen wird; das war auch hier bereits Thema im Januar, wie meine aufmerksamen Kollegen zu berichten wussten. Die Bundesregierung verbindet ihren Einsatz für die Streichung Kubas von der Liste auch mit der Erwartung, dass Kuba sich stärker für privatwirtschaftliches Engagement öffnet und die Menschenrechte stärker achtet.
Dann gab es noch eine zweite Fragestellung, die an uns adressiert war, zum Thema Arbeitsgruppe auf EU-Ebene. In Brüssel gibt es in der Tat eine Ratsarbeitsgruppe, die sich mit den EU-Beziehungen zu den Staaten Lateinamerikas und der Karibik beschäftigt. Dazu gehört auch Kuba. Diese Gruppe beschäftigt sich aber nicht vorrangig, wie das insinuiert wurde, mit Sanktionsfragen.
Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan
Frage
Zunächst eine Frage an das Bundesinnenministerium: Sie hatten in einer „Kleinen Anfrage“ mitgeteilt, wie viele Menschen mit Aufnahmezusagen noch in Afghanistan sind. Stand Ende Mai waren das rund 2400 Personen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Programmen. Gestern hatten Sie uns gestern mit Stand vom 7. Juli mitgeteilt, dass nur noch 2300 Personen mit Aufnahmezusagen dort sind, auch wieder aufgeschlüsselt nach dem Programm. Was ist denn mit den Personen passiert, die jetzt nicht mehr in diesen Zahlen abgebildet werden?
Bowinkelmann (BMI)
Wir hatten, glaube ich, häufig mitgeteilt, dass diese Zahlen Schwankungen unterlegen sind, weil es immer wieder vorkommen kann, dass sich Personen anderweitig entscheiden.
Zusatzfrage
Sie meinen, dass sie dann die Gästehäuser verlassen, gehen oder so? Sie wissen also nicht, was ‑ ‑ ‑
Bowinkelmann (BMI)
Zu der konkreten Motivation der einzelnen Personen kann ich Ihnen jetzt nichts mitteilen. Sollten wir noch Informationen dazu haben, was da grundsätzlich der Fall sein könnte, würde ich das nachreichen.
Frage
Nach dem gestrigen Urteil hieß es, Sie prüfen das jetzt. Ich wollte da genau nachfragen. Es läuft im Bundesinnenministerium auch eine Prüfung zur Beendigung des Aufnahmeprogramms, die ja geplant ist. Wie lange wird die noch andauern, oder gibt es vielleicht inzwischen ein Ergebnis, auch durch das gestrige Urteil?
Bowinkelmann (BMI)
Zu beiden angesprochenen Prüfverfahren kann ich mitteilen, dass die Prüfung läuft. Darüber hinaus haben wir keinen neuen Stand.
Zusatzfrage
Nun drängt ein bisschen die Zeit, weil den Betroffenen die Abschiebung nach Afghanistan droht. Das heißt, einen zeitlichen Rahmen, dass Sie also sagen, in zwei oder drei Wochen sollten wir endlich Klarheit haben, gibt es tatsächlich gar nicht? Das kann sich noch weitere Monate hinziehen?
Bowinkelmann (BMI)
Ich habe dazu gesagt, dass die Prüfungen laufen. Weitere zeitliche Eingrenzungen oder Ähnliches kann ich nicht vornehmen.
Frage
Eine Nachfrage an das Auswärtige Amt: Sie hatten uns vor einer guten Woche mitgeteilt oder auch bestätigt, dass zwei Familien mit Aufnahmezusagen festgenommen worden sind. Ich wollte fragen, was daraus geworden ist. Sind die nach wie vor festgenommen? Sind das jetzt zum Beispiel Personen, die bei den Aufnahmezusagen für Personen nicht mehr mitgezählt werden?
Deschauer (AA)
Zur letzten Frage kann ich Ihnen das im Detail im Moment nicht sagen. Ich weiß auch gar nicht, ob wir das so heruntergebrochen auf Einzelfälle ‑ ‑ ‑
Zusatz
Doch, die Zahlen sind ganz präzise.
Deschauer (AA)
Ich meinte gemäß Ihrer Fragestellung, dass ich nicht weiß, ob wir das nach einzelnen Familien aufschlüsseln.
Sie sprachen von zuletzt verhafteten Personen. Die Fälle sind uns bekannt. Die Personen wurden nicht abgeschoben, sie wurden wieder aus der Haft entlassen.
Zusatzfrage
Sind sie wieder in den Gästehäusern?
Deschauer (AA)
Das kann ich jetzt ad hoc nicht sagen; davon ist auszugehen. Die grundsätzliche Lage ist, dass wir uns kontinuierlich dafür einsetzen ‑ das sprechen wir auch gegenüber der pakistanischen Regierung an; das ist unser Petitum im Zusammenhang mit solchen Fällen ‑, dass Personen aus laufenden deutschen Aufnahmeverfahren, die sich derzeit weiterhin in Pakistan aufhalten, von dem Dienstleister der Bundesregierung unterstützt werden.
Insofern kann ich es nicht auf diese konkreten einzelnen Fälle herunterbrechen, die nicht mehr in Haft sind. Davon ist aber auszugehen, weil die Betreuung durch den Dienstleister der Bundesregierung eine grundsätzliche Unterstützung ist ‑ das Ganze natürlich parallel zu den, wie der Kollege des BMI gerade erwähnte, laufenden Prüfungen.
Lasereinsatz eines chinesischen Kriegsschiffes gegen ein Luftfahrzeug der Bundeswehr
Frage
Ich würde zunächst gern eine Frage an das Auswärtige Amt richten. Das chinesische Außenministerium weist die Vorwürfe der Bundesregierung zurück, dass von einem chinesischen Kriegsschiff aus ein Laser auf ein deutsches Flugzeug gerichtet worden sei. Das entbehre der Fakten, hieß es dazu heute aus Peking. Was entgegnen Sie darauf, was sagen Sie, Frau Deschauer?
Deschauer (AA)
Dass wir das zur Kenntnis nehmen und dass Sie sich sicher sein können, dass die Einbestellung des chinesischen Botschafters sicherlich nicht leichtfertig, sondern fundiert auf Basis von Erkenntnissen, die wir haben, und einer grundlegenden Untersuchung, die wir vorgenommen haben, vonstattengegangen ist. Vielleicht kann der Kollege des BMVg das noch ein bisschen ergänzen.
Müller (BMVg)
Ich kann das nur unterstreichen. Unsere Auswertung des Vorfalls hat ergeben, dass wir klare Hinweise darauf haben, dass es einen Lasereinsatz eines chinesischen Kriegsschiffes gegen unser Luftfahrzeug gab. Dazu tauschen wir uns wirklich auch ressortübergreifend aus.
Zusatzfrage
Dann müsste jetzt ja auch von deutscher Seite wieder ein Schritt erfolgen, wenn dieses chinesische Dementi im Prinzip im Raum steht. Wie geht es jetzt weiter?
Deschauer (AA)
Es ist, denke ich, Ihrer Erwartungshaltung oder Ihrer Annahme überlassen, ob Sie weitere Schritte erwarten. Wir haben unsere Haltung und unsere Erkenntnisse in dem Gespräch mit dem chinesischen Botschafter sehr deutlich und sehr klar zum Ausdruck gebracht, natürlich auch die Erwartungshaltung, dass sich Vorfälle dieser Art nicht wiederholen und zu unterbleiben haben. Wie ich sagte, nehmen wir die Äußerung zur Kenntnis. Unserer eigenen Erkenntnis nach entbehrt sie jedoch jeder Grundlage. Insofern teilen wir sie nicht. Das ist, denke ich, auch den chinesischen Kolleginnen und Kollegen klar.