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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 28.05.2025

28.05.2025 - Artikel

Aufnahme ehemaliger afghanischer Ortskräfte

Frage

Die GIZ hat im August 2021 ehemaligen afghanischen Ortskräften Geld geboten, wenn sie sich bereit erklärten, in Afghanistan zu bleiben. Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie viele Afghanen, die diesen Deal angenommen haben, durch ein anderes Aufnahmeprogramm mittlerweile doch in Deutschland sind, zum Beispiel durch die meldeberechtigten Stellen?

Schöneck (BMZ)

Ich kann es ganz kurz machen: Zu diesen Angeboten liegen mir keine Informationen vor.

Was ich als Information noch dazugeben kann, ist, dass von ehemals in der Entwicklungszusammenarbeit tätigen Ortskräften mittlerweile knapp unter 3000 Personen nach Deutschland gekommen sind. Aufnahmezusagen haben ungefähr 3300 Personen.

Zusatzfrage

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele ehemalige Ortskräfte in nachvollziehbarer Verbindung zu ihrer Tätigkeit für deutsche Institutionen oder eine der am Bundesaufnahmeprogramm teilnehmenden meldeberechtigten Stellen tatsächlich in Afghanistan zu Schaden gekommen sind? Ich weiß nicht, ob das AA oder das BMI das beantworten kann, wahrscheinlich das AA.

Hinterseher (AA)

Dazu liegen mir keine Informationen vor. Aber falls es dazu etwas nachzureichen gibt, würden wir es nachreichen.

Frage

Ich will ein bisschen allgemeiner fragen, erst einmal das AA. Können Sie die Aussagen aus dem Bericht, dass Dokumente verfälscht oder verfahrensangepasst worden seien, bestätigen?

Vor allen Dingen: Wie geht das Auswärtige Amt damit um, bzw. wurde schon etwas unternommen, um diese Sicherheitslücken zu schließen?

Hinterseher (AA)

Ich denke, es ist an der Stelle ganz wichtig, zu sagen, dass die Visavergabe im Auswärtigen Amt auf Recht und Gesetz fußt und dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und alle beteiligten Stellen ihre Prüfaufgaben sehr ernst und sehr gewissenhaft wahrnehmen. Die Zusammenarbeit zwischen allen Behörden ist dabei eng.

In den Aufnahmeverfahren mit Afghanistan hat Sicherheit immer die alleroberste Priorität. Alle Personen, die im Rahmen dieser Aufnahmeprogramme nach Deutschland einreisen, durchlaufen vorher ein mehrstufiges Verfahren. Vor der Einreise sind dann alle Voraussetzungen erfüllt. Das heißt, die Identitäten sind geklärt, und es bestehen auch keine Sicherheitsbedenken gegen die Einreise der Personen. Seit der Machtübernahme der Taliban konnte Deutschland dadurch über 36 000 Personen aus Afghanistan aufnehmen.

Zusatzfrage

Haben Sie in irgendeiner Form zum Beispiel auf die Feststellung von verfälschten Dokumenten reagiert?

Hinterseher (AA)

Lassen Sie mich sagen, dass im Rahmen der Aufnahmeprogramme keine Einreise mit ungeklärter oder verfälschter Identität erfolgt. Das habe ich gerade darzulegen versucht. Die Gefährdung wird in jedem Einzelfall durch die Bundesregierung geprüft. Dann wird eine Aufnahmezusage durch das BAMF ausgesprochen, nicht durch das Auswärtige Amt. Ich denke, das wurde hier schon mehrfach behandelt.

Eine Aufnahmezusage steht immer unter dem Vorbehalt, dass ein Visumsverfahren an der Stelle erfolgreich abgeschlossen ist. Das schließt ein, dass keine sicherheitsrelevanten Erkenntnisse vorliegen oder bekannt werden, die einer Einreise nach Deutschland zu dem Zeitpunkt entgegenstehen, beispielsweise eine ungeklärte Identität. Grundsätzlich können sich in jedem Stadium des Verfahrens Erkenntnisse dazu ergeben, die dann dazu führen, dass eine Aufnahme aufgehoben würde. Wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dann ist die Aufnahme in und vor allem eine Einreise nach Deutschland ausgeschlossen.

Frage

Das gilt ja auch rückwirkend. Irgendwann war die Rede davon, dass diese Aufnahme in Deutschland erst einmal auf drei Jahre beschränkt sei. Das heißt, falls jemand irgendetwas auf dem Kerbholz hat, könnte die Aufnahmezusage widerrufen werden, wenn er hier ist, oder?

Hinterseher (AA)

Ich denke, das ist eine Aufenthaltsfrage.

Dr. Kock (BMI)

Die Antwort reiche ich gleich nach.

Frage

Herr Hinterseher, wie hoch ist nach Ihrer Kenntnis die Zahl der Menschen mit vorläufiger Aufnahmezusage, die sich derzeit in Islamabad aufhalten? Mir ist eine Zahl von etwa 2600 Menschen geläufig. Ist das auch Ihr Kenntnisstand?

Hinterseher (AA)

Nach dem Kenntnisstand, den ich im Moment habe, sind es 2436 Personen.

Zusatzfrage

Können Sie uns sagen, bei wie vielen von diesen relevante Sicherheitsbedenken gegen die Durchführung der vorläufigen Zusage bestehen?

Hinterseher (AA)

Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Zusatzfrage

Wer kann das sagen? Frau Kock?

Vorsitzende

Frau Kock kümmert sich, denke ich, gerade um die erste Frage.

Frage

Herr Hinterseher, ist es ein Schaden, dass viele Ortskräfte, die ihr Leben für Deutschland riskiert und für Deutschland in der Afghanistanepoche gearbeitet haben, jetzt hierzulande als Verbrecher und Betrüger dargestellt werden und darum nicht einreisen dürfen?

Hinterseher (AA)

Ich kann zur Medienberichterstattung hier keine Stellung nehmen. Ich bewerte nicht, was in Medien zu lesen ist.

Zusatzfrage

Es gibt andere Stellen in Ihrer Regierung, die behaupten, das AA lüge und betrüge und wolle diese Menschen, die eigentlich für uns gearbeitet haben, hier einschleusen. Das ist ein massiver Angriff auf die Integrität des Auswärtigen Amtes.

Hinterseher (AA)

Ich habe dem, was ich hier dazu gesagt habe, nichts hinzuzufügen.

Frage

Es hieß, dass die Mitarbeiter des BAMF und des Verfassungsschutzes in Islamabad aus Sicherheitsgründen abgezogen worden seien. Trifft das zu? Gilt das noch, Frau Kock?

Vorsitzende Wefers

Ich weiß nicht, wo die hingehören. Gehören die zu Ihnen?

Dr. Kock (BMI)

Ja, die gehören zu uns. Das BAMF gehört zu uns. Die Bundespolizei und das Bundesamt für Verfassungsschutz gehören zu uns, auch das Bundeskriminalamt, sie sind auch vor Ort. Es ist also ein Zusammenspiel verschiedener Sicherheitsbehörden zusammen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor Ort. Soweit ich weiß, ist das Verfahren im Moment ausgesetzt. Wie viele Kollegen jetzt noch vor Ort sind, müsste ich noch genauer nachschauen.

[…]

Dr. Kock (BMI)

Eine Aufnahmezusage kann wieder aufgehoben werden, auch nach bereits erfolgter Einreise der jeweiligen Person. In der Folge prüft dann die Ausländerbehörde, ob der Aufenthaltstitel erlischt.

Medienberichte über eine Aussetzung von Terminen zur Visabeantragung an Botschaften der USA

Frage

Es gibt Medienberichte darüber, dass bei US-Botschaften und Konsulaten die Termine für die Visavergabe oder ‑beantragung ausgesetzt wurden. Das betrifft vor allen Dingen die Visakategorien für Studierende, Au-pairs und Austauschschüler, aber auch andere.

Wie bewerten Sie das? Auch diese Frage geht wahrscheinlich an das AA. Können Sie vor allen Dingen auch sagen, wie viele Deutsche diese Visakategorien pro Jahr in Anspruch nehmen? Es sind die Kategorien F, M und J.

Hinterseher (AA)

Die genauen Zahlen kann ich Ihnen gern nachreichen, sofern sie uns überhaupt vorliegen. Was die Visathemen betrifft, bin ich, ehrlich gesagt, gerade ‑ ‑ Dazu gibt es noch etwas.

[…]

Hinterseher (AA)

Ich höre gerade, dass wir keine Zahlen zu den US-Visa haben.

Gedenktag in Namibia zum Völkermord an den Herero und Nama

Frage

Meine Frage geht an das AA: Es geht um den ersten Gedenktag in Namibia an Genozid, an die von Deutschen ermordeten Herero. Da gab es im Land Kritik aus den Reihen der Nachkommen der Opfer, unter anderem an dem Datum. Wie steht die Bundesregierung dazu?

Hinterseher (AA)

Heute ist in Namibia ein nationaler Gedenktag. Er wurde im letzten Jahr beschlossen und wird zum ersten Mal begangen.

An der zentralen Gedenkfeier, die dort heute stattfindet, nimmt auch der deutsche Botschafter in Namibia teil. Für die Bundesregierung ist die Versöhnung mit Namibia ein äußerst wichtiges Anliegen. Die Bundesregierung bekennt sich zur moralischen und politischen Verantwortung Deutschlands. Sie hat das, was im damaligen Deutsch-Südwestafrika begangen wurde als das bezeichnet, was es ist, ein Völkermord. Die deutsche Kolonialherrschaft damals war grausam. Deswegen ist es wichtig, dass die Bundesregierung schon 2021 deutlich gemacht hat, dass Deutschland Namibia und die Nachkommen der Opfer um Verzeihung bitten möchte. Dazu gibt es einen Prozess, mit dem Sie vermutlich vertraut sind, und Gespräche zwischen der deutschen und der namibischen Seite.

Zusatzfrage

In dem Zusammenhang ‑ weil Sie das noch einmal betont haben, auch das Moralische ‑ würde ich gerne eine Nachfrage dazu stellen. Denn dieses Abkommen zwischen Deutschland und der namibischen Regierung, auf das Sie anspielen, ist weiterhin nicht ratifiziert. Es gibt jetzt, zum Beispiel laut der Deutschen Gesellschaft für bedrohte Völker, den Vorwurf, dass Herero und Nama unter Druck gesetzt würden, diesem Abkommen zuzustimmen. Wie verhält sich die Bundesregierung dazu?

Hinterseher (AA)

Unsere Partnerschaft mit der namibischen Seite ist vertrauensvoll, und sie ist eng. Es laufen im Moment ergebnisorientierte konstruktive Gespräche mit der namibischen Regierung. Die letzte Gesprächsrunde, die es dazu gab, fand im letzten November in Windhoek statt. Dort waren der Afrikabeauftragte des Auswärtigen Amts und der Staatssekretär des namibischen Außenministeriums vertreten; die Vertreter der betroffenen Gemeinschaften waren bereits zuvor beteiligt. Seitdem finden regelmäßige Gespräche auf Ebene der Verhandlungsführer statt, um diesen Prozess zu gestalten.

Frage

2021 hatte die Bundesregierung in der Erklärung gesagt, sie wolle die Nachfahren der Herero und Nama um Verzeihung bitten. War das eine auf die Zukunft bezogene Absicht, oder hat dieses Um-Verzeihung-bitten durch die Bundesregierung tatsächlich stattgefunden?

Hinterseher (AA)

Dieses Um-Verzeihung-Bitten hat stattgefunden. Die gemeinsame Erklärung soll ja nicht der Abschluss einer Verständigung sein. Diese Botschaften schicken wir permanent und fortlaufend, eben auch aus der Tatsache heraus, dass wir uns dazu bekennen, dass dieser Völkermord stattgefunden hat.

Die gemeinsame Erklärung soll eben nicht der Abschluss der Verständigung sein ‑ ich glaube, das ist wichtig ‑, sondern die Grundlage für den Beginn einer intensiveren Zusammenarbeit mit der namibischen Seite, mit der namibischen Regierung und vor allem auch mit den Nachkommen der Betroffenen.

Zusatz

Danke für die Klärung.

Frage

Eine Verständnisfrage, Herr Hinterseher: Der Auslöser dieses Völkermords war ja ein Massaker von tausend Deutschen durch Milizen von Herero und Nama. Gerade in Bezug auf die Weltlage heute und die deutsche Gazapolitik: War dieses Massaker in irgendeiner Weise eine Rechtfertigung für diesen deutschen Völkermord im Anschluss?

Hinterseher (AA)

Ich würde an der Stelle keine historischen Vergleiche mit der Gegenwart herstellen wollen.

Zusatz

Dafür gibt es aber Völkermord- und Genozidforschung. Die Bundesregierung erwähnt immer wieder, gerade wenn es um den Gazakrieg geht, den 7. Oktober ‑ das Massaker der Hamas. Würde die Bundesregierung in Sachen Herero-Nama-Völkermord auf die Idee kommen, das Massaker der Herero und Nama als Grund für den Völkermord anzusehen? Das ist eine einfache Frage.

Hinterseher (AA)

Ich habe dazu von der Stelle gesagt, was ich zu sagen habe.

Nahostkonflikt

Frage

Herr Hinterseher, mich würde das Thema humanitäre Hilfslieferungen und diese US-Stiftung interessieren. Können Sie noch einmal klar sagen, ob deutsche Mittel in diese Stiftung fließen oder nicht, und wie Sie den Rückzug des Vorsitzenden von GHF bewerten? Jake Wood meinte, dass klar wurde, dass dieser Plan nicht mit den Kriterien für humanitäre Hilfe, Humanität, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit zu vereinbaren sei. Damit hat er ja genau die Gründe genannt, die die Vereinten Nationen und alle anderen internationalen Hilfsorganisationen als Grund für die Ablehnung dieses US-Plans genannt haben.

Hinterseher (AA)

Sie wissen, dass die humanitäre Lage in Gaza ‑ ich glaube, dazu hat sich auch der Bundesaußenminister in den vergangenen Tagen mehrfach geäußert ‑ dramatisch schlecht ist. Um diese inkrementell zu verbessern, ist es wichtig, dass Hilfslieferungen in den Gazastreifen kommen. Deutschland beteiligt sich nicht an dieser Stiftung. Wir setzen auf das VN-System und auf internationale Organisationen für humanitäre Hilfe. Wir sind natürlich im Gespräch mit der israelischen Seite, um Hilfslieferungen zu erhöhen und vor allem auch nach humanitären Prinzipien zuzulassen.

Zusatzfrage

Nur zum Verständnis: Es gibt keine Beteiligung, es gibt keine deutschen Hilfslieferungen, die vor der Grenze stehen, die in diese Stiftung fließen und auch keine finanziellen Mittel ‑ korrekt?

Hinterseher (AA)

Ich bleibe dabei, was ich gerade gesagt habe.

Zusatzfrage

Was meinen Sie denn mit Beteiligung?

Hinterseher (AA)

Wir beteiligen uns nicht finanziell an dieser Stiftung oder haben eine ansonsten geartete Verbindung dazu. Das ist aktuell der Stand.

Zur Lage insgesamt, um das vielleicht ein bisschen einzuordnen: Es ist hilfreich, wenn in der aktuellen katastrophalen Lage, in der viele von Hunger bedroht sind, humanitäre Hilfe in den Gazastreifen gelangt. Das tut es an mehreren Stellen durch die anderen Hilfsorganisationen. ‑ Das ist das, was ich aktuell dazu zu sagen habe.

Frage

Heute haben neun deutsche Hilfsorganisationen, die humanitäre Hilfe in Gaza leisten, gegen eine Instrumentalisierung humanitärer Hilfe protestiert und damit praktisch das Argument von Jake Wood aufgegriffen. Gleichzeitig hat, wenn ich das richtig sehe, der Bundesaußenminister vor einer Instrumentalisierung gewarnt und gesagt, Deutschland werde das nicht unterstützen. Sieht der Bundesaußenminister also derzeit eine Instrumentalisierung humanitärer Hilfe durch die israelische Regierung?

Hinterseher (AA)

Wir haben uns nicht verpflichtet, den neuen israelischen Mechanismus zu finanzieren, und wir können das im Rahmen eines vorläufigen Haushalts ohnehin nicht tun.

Ich möchte noch einmal sagen: Die Bundesregierung hat sich am 19. Mai zusammen mit gleichgesinnten Gebern der humanitären Hilfe zum Vorschlag für diesen Verteilungsmechanismus geäußert, und Entscheidungen über die Förderung stehen auch nicht an.

Völlig klar ist für uns, dass die Linderung der humanitären Lage in Gaza auf eine Art und Weise erfolgen muss, die den humanitären Prinzipien und dem humanitären Völkerrecht entsprechen. Ich glaube, das ist auch in den Äußerungen der vergangenen Tage sehr deutlich geworden.

Zusatzfrage

Genau deswegen habe ich jetzt nachgefragt, ob die Äußerung des Außenministers so zu verstehen ist, dass er derzeit im Agieren der israelischen Regierung eine Instrumentalisierung humanitärer Hilfe erkennt.

Hinterseher (AA)

Auch hier gilt, dass die Aussagen des Bundesministers für sich stehen; die werde ich hier nicht interpretieren. Ich habe Ihnen die Position dargelegt, nach welcher Art und Weise wir die Unterstützung durch humanitäre Hilfe fordern und wie diese aus unserer Sicht auszusehen hat.

Frage

Wo wir gerade beim Thema sind: Wir hatten von Herrn Wadephul und von Herrn Merz in den letzten Tagen deutliche Kritik am militärischen Vorgehen in Gaza gehört. Ich habe jetzt aber noch nicht gehört, dass das Aushungern der Bevölkerung, das ja auch ein schweres Kriegsverbrechen ist, auch Teil der Kritik ist. Habe ich das überhört oder wird das auch von Ihnen kritisiert?

Hinterseher (AA)

Ich glaube, das haben Sie an der Stelle überhört; denn das wurde in aller Deutlichkeit kritisiert.

Hille (BReg)

Ich kann für den Bundeskanzler nur noch einmal auf die Passage seiner Aussage hinweisen.

Die Kritik an den militärischen Aktivitäten haben Sie genannt. Dann geht es weiter: „Wir sind bestürzt über das Schicksal und das furchtbare Leid der dortigen Zivilbevölkerung“. Ich würde sagen, das fällt genau in diese Kategorie.

Aufnahme des Medienportals „red.“ auf die Sanktionsliste der EU im Zusammenhang mit den destabilisierenden Aktivitäten Russlands

Frage

Die EU hat in ihrem jüngsten Sanktionspaket vom 20. Mai erstmals das linke und in der Türkei ansässige Medienportal „red.“ sowie dessen Chefredakteur Hüseyin Doğru mit weitreichenden Sanktionen belegt. Begründet werden diese Sanktionen fast ausschließlich mit Verweis auf die Art der Berichterstattung über propalästinensische Proteste in Deutschland. Diese würden ethnische, politische und religiöse Zwietracht säen.

Da die von der EU angeführte Begründung fast ausschließlich auf die Rolle von „red.“ in Deutschland verweist, würde mich zunächst interessieren, ob die Entscheidung, ein Medienportal wie „red.“ und dessen Chefredakteur wegen der Berichterstattung zu Gazaprotesten zu sanktionieren, von der Bundesregierung ausging und diese „red.“ proaktiv auf die Sanktionsliste der EU hat setzen lassen. Die Frage geht vermutlich ans Auswärtige Amt.

Hinterseher (AA)

Was ich Ihnen dazu sagen kann, ist, dass die Listungspakete von der Europäischen Union erstellt werden und wir uns zum Prozess und der Genese hier wie üblich nicht äußern.

Zusatzfrage

Irgendjemand muss ihnen die Infos ja zugetragen haben.

Das für die Sanktionierung angeführte Hauptargument ist der Vorwurf, „red.“-Journalisten hätten bei der mutmaßlich gewaltsamen Besetzung der Humboldt-Uni im April 2025 Absprachen mit propalästinensischen Protestlern getroffen, um so an Bildmaterial zu gelangen.

Nun ist das Berichten auch über gewaltsame Proteste journalistisches Tagesgeschäft. Mich würde interessieren, ob sich die Bundesregierung tatsächlich auf den Standpunkt stellt, dass ab jetzt das journalistische Berichten über gewaltsame Demonstrationen die Stabilität und Sicherheit in EU-Mitgliedsstaaten untergräbt und man damit in Folge Handlungen der Regierung der Russischen Föderation unterstützt. Das ist nämlich tatsächlich die wortwörtliche Begründung in dem EU-Sanktionstext. Berichterstattung über Gazaberichterstattung falle sozusagen zugunsten Russlands aus und nutze Russland indirekt. Jemanden dafür zu sanktionieren, das ist harter Tobak. Deswegen würde mich tatsächlich interessieren, wie sich das Auswärtige Amt zu solch einer Art medialer Repression durch die EU äußert.

Hinterseher (AA)

Gar nicht, weil es ein gemeinsam beschlossenes Sanktionspaket ist. Ich denke, das bedarf keiner Erläuterung oder Einordnung durch die Bundesregierung. Es wurde von allen 27 EU-Mitgliedstaaten beschlossen.

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