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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 23.04.2025

24.04.2025 - Artikel

Aufnahme gefährdeter Personen aus Afghanistan

Frage

Herr Fischer, heute Morgen gab es ja dann die Meldung, dass die noch geplanten Aufnahmeflüge von Menschen aus Afghanistan über Pakistan vor dem Regierungswechsel wohl nicht mehr stattfinden würden. Es waren wohl zumindest noch zwei Flüge angedacht und geplant. Trifft das zu? Was sind die Gründe dafür, dass diese Flüge demnächst nicht mehr stattfinden? Gab es dazu auch schon Konsultationen mit Vertretern der künftigen Regierung?

Fischer (AA)

Ich kann nicht bestätigen, dass es zwei geplante Flüge gab. Wie Sie wissen, sind die Planungen dieser Charterflüge äußerst komplex. Was ich allerdings sagen kann, ist, dass in den kommenden zwei Wochen nach aktuellem Stand kein weiterer Flug zur Aufnahme besonders gefährdeter Afghaninnen und Afghanen geplant ist. Über den weiteren Umgang mit den gegebenen und, wie Sie wissen, verbindlichen Zusagen auf Aufnahme wird die künftige Bundesregierung zu entscheiden haben.

Zusatzfrage

Herr Fischer, geht die jetzige geschäftsführende Regierung grundsätzlich davon aus ‑ es gibt ja schon Stellungnahmen, zum Beispiel von Herrn Frei ‑, dass zumindest Teile dieses Aufnahmeprogramms auch von der neuen Regierung weitergeführt werden?

Fischer (AA)

Ich glaube, das sind Fragen, die Sie an die neue Bundesregierung stellen müssen, die ja in zwei Wochen im Amt sein wird. Ich könnte da nur auf Grundlage des verhandelten Koalitionsvertrags antworten, aber da ich nicht berechtigt bin, ihn auszulegen, da ich nicht an den Verhandlungen beteiligt war, werde ich das auch nicht tun.

Frage

Es wird immer davon gesprochen, dass sich noch rund 2600 Personen in Islamabad aufhalten, die Zusagen bekommen haben. Was wird denen kommuniziert? Warten die jetzt auf unbestimmte Weise?

An das BMI: Wie viele tatsächliche Ortskräfte befinden sich unter diesen 2600 Personen?

Fischer (AA)

Die 2600 Personen befinden sich größtenteils im Visumverfahren und in der Sicherheitsüberprüfung. Das heißt, sie haben eine Aufnahmezusage durch das BAMF, aber bevor es zu einer Einreise kommen kann, müssen natürlich das Visumverfahren und die Sicherheitsüberprüfung erfolgreich durchlaufen sein. Das wird nach meinem Kenntnisstand fortgesetzt.

Wie gesagt, die Planung dieser Flüge ist komplex. Es muss zum Beispiel eine bestimmte Menge von Personen das Visumverfahren erfolgreich durchlaufen haben, damit es sich damit lohnt, einen Charterflug zu organisieren.

Dr. Kock (BMI)

Zu der weiteren Frage: Unter den etwas über 2600 Personen aus den verschiedenen Aufnahmeverfahren sind ungefähr 350 Personen aus dem Ortskräfteverfahren.

Frage

Herr Fischer, habe ich Sie richtig verstanden, dass es keine weiteren Flüge gibt? Es gab Gerüchte, dass heute oder morgen ein Flug landen sollte. Das heißt, es werden nicht nur keine neuen Flüge losgeschickt, sondern es ist auch aktuell kein Flug unterwegs?

Habe ich Sie richtig verstanden, dass es unter den 2600 Personen derzeit nicht ausreichend viele gibt, bei denen das Verfahren abgeschlossen ist, sodass man einen Flug durchführen könnte?

Fischer (AA)

Ich kann bestätigen, dass aktuell kein Flug in der Luft ist. Ansonsten würde ich bitten, genau zuzuhören: Ich habe gesagt, in den kommenden zwei Wochen ist nach aktuellem Stand kein weiterer Flug geplant. Wie Sie wissen, ist diese Flugplanung immer sehr komplex und hängt von den verschiedensten Gegebenheiten ab, unter anderem eben davon, dass genug Personen aus den Aufnahmeprogrammen das Visumverfahren erfolgreich durchlaufen haben. Es hängt es aber auch davon ab, dass Charterflüge möglich sind, das heißt, es müssen Flugkapazitäten am Flughafen in Islamabad vorhanden sein und es müssen Landekapazitäten an den Flughäfen in Deutschland zur Verfügung stehen. Außerdem müssen auch Erstaufnahmezentren zur Verfügung stehen. All das ist eine sehr komplexe Planung. Vor diesem Hintergrund kann ich in der Tat bestätigen, dass nach aktuellem Stand in den kommenden zwei Wochen kein Flug geplant ist.

Zusatzfrage

Wahrscheinlich haben Sie es in einer der vorherigen Pressekonferenzen schon gesagt, aber können Sie noch einmal sagen, welche Sicherheitsbehörden für die Überprüfungen aktuell vor Ort sind?

Fischer (AA)

Es gibt ja verschiedene Sicherheitsüberprüfungen bzw. verschiedene Stufen: Es gibt Abfragen in den Registern hier in Deutschland, aber es gibt auch ‑ darauf spielen Sie wahrscheinlich an ‑ Sicherheitsgespräche vor Ort, an denen Vertreter des Bundesamtes für Verfassungsschutzes, des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei beteiligt sind.

Hebestreit (BReg)

Vielleicht kann man ergänzen: Das findet in Pakistan statt, nicht in Afghanistan.

Frage

Noch einmal zum Thema Ortskräfte: Kann man sagen, wie hoch der Anteil der Ortskräfte unter den Menschen, die dieses Jahr aus Pakistan ausgeflogen wurden, gewesen ist?

Dr. Kock (BMI)

Ich habe jetzt nur Gesamtzahlen dabei. Solche differenzierten Zahlen müsste ich Ihnen nachreichen.

Fischer (AA)

Im Rahmen der verschiedenen Aufnahmeprogramme, die es gibt ‑ das Ortskräfteverfahren, das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, die Menschenrechtsliste und das Überbrückungsprogramm ‑, sind insgesamt 36 300 Personen eingereist, und davon ungefähr 20 800 über das Ortskräfteverfahren.

Frage

Herr Fischer, genaues Zuhören hat den Eindruck vermittelt, dass Sie mit deutlicher Betonung von verbindlichen Zusagen gesprochen haben. Wie ist nach Rechtsauffassung des Auswärtigen Amtes der Status dieser Verbindlichkeit? Wäre die Verbindlichkeit von einer zukünftigen Regierung leicht zurückzunehmen, oder bedürfte es einer Begründung im Einzelfall, warum eine Rücknahme der verbindlichen Zusage möglich sein kann?

Fischer (AA)

Ich glaube, das haben wir hier schon verschiedentlich behandelt. Aus unserer Sicht ist es so, dass bereits erteilte Aufnahmezusagen im Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan rechtlich verbindlich sind.

Zusatzfrage

Das bedeutet, unabhängig davon, wer in zwei, drei Wochen das Auswärtige Amt und vielleicht auch das Innenressort leitet, sind diese verbindlichen Zusagen weiterhin gültig, und die Menschen, denen sie gegeben wurden, haben Anspruch darauf, dass sie hier Aufnahme finden, richtig?

Fischer (AA)

Was den Umgang der zukünftigen Bundesregierung damit angeht, so müssten Sie dazu die zukünftige Bundesregierung befragen. Bei den erteilten Aufnahmezusagen handelt es sich aber um rechtlich verbindliche Verwaltungsakte, die nur unter den Voraussetzungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes aufgehoben werden können.

Vielleicht noch ein Hinweis dazu: Die betroffenen Personen, die sich in Pakistan aufhalten, haben nach ihrer Aufnahmezusage ihre Zelte in Afghanistan oft vollständig abgebrochen und ihr Hab und Gut verkauft. Sie haben dort auch eine Verfolgungshistorie, weshalb sie ja in die Aufnahmeprogramme aufgenommen worden sind. Diese Personen genießen aus unserer Sicht Vertrauensschutz.

Ich weiß nicht, ob das BMI zu dieser Frage noch etwas ergänzen möchte; das ist ja eher eine Frage des Ausländerrechts.

Dr. Kock (BMI)

Ich habe da nichts zu ergänzen; Sie haben alles genannt, was wichtig ist. Es sind Verwaltungsakte, und die gelten zunächst.

Zusatzfrage

Wenn ich noch eine winzige, sich daraus ergebende Nachfrage stellen darf: Wenn sich der Aufenthalt dieser Menschen in Pakistan weiter verlängert, ist Deutschland dann in irgendeiner Weise daran beteiligt? Ist Deutschland dann zum Beispiel verpflichtet, für deren Lebensunterhalt dort mit zu sorgen, gerade wenn diese Menschen, wie Sie sagten, ihre Zelte in Afghanistan schon abgebrochen haben?

Fischer (AA)

Momentan ist es so, dass die im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms anerkannten Personen, wenn sie nach Pakistan kommen, zum Beispiel Gästehäusern in untergebracht werden, die aus Mitteln der Bundesregierung finanziert werden.

Frage

Ich habe eine Nachfrage zu dem, was Sie eben zum Verwaltungsverfahrensgesetz gesagt haben. Verstehe ich es richtig, dass das Verwaltungsverfahrensgesetz geändert werden müsste, wenn die Einreise nicht erfolgen soll, weil diese Menschen nach derzeitiger Rechtslage einen Anspruch haben, hier einzureisen?

Fischer (AA)

Nein, ich habe gesagt: unter den Voraussetzungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die allerdings sehr enger Natur sind.

Mögliche Teilnahme des russischen Botschafters an einer Gedenkveranstaltung anlässlich des 80. Jahrestags der Befreiung der Häftlinge des KZ Sachsenhausen

Frage

Eine Frage an das AA: Man hatte den verschiedenen Behörden empfohlen, bei Weltkriegsgedenken die russischen und belarussischen Vertreter nicht einzuladen. Der russische Botschafter hat gesagt, er würde teilnehmen, wenn er das wolle. Daraufhin kam jetzt aus Brandenburg die Aussage, man würde im Zweifelsfall auch das Hausrecht durchsetzen und mit Sicherheitskräften zusammenarbeiten, um das zu verhindern. Mich würde interessieren, ob das Auswärtige Amt es auch als angemessen ansieht, so vorzugehen, falls der russische Botschafter versucht, an solchen Gedenkveranstaltungen teilzunehmen.

Fischer (AA)

Ich glaube, wir haben uns an dieser Stelle ja schon sehr ausführlich zu diesem Thema geäußert. Aber ich glaube, man kann nicht oft genug betonen: Deutschland übernimmt Verantwortung für die furchtbaren Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes und setzt sich für eine angemessene Würdigung der Opfer ein, in Russland, in Belarus und weltweit. Aber gleichzeitig ist es so, dass wir natürlich die propagandistische Instrumentalisierung des Zweiten Weltkriegs durch Russland als Rechtfertigung des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine klar ablehnen und wir uns gegen geschichtsrevisionistische Verfälschungen stellen, die von russischer und belarussischer Propaganda ausgehen. Das gebietet aus unserer Sicht allein schon der Respekt vor den Opfern. An dieser Auffassung ändern auch die Äußerungen des russischen Botschafters nichts. Wir haben gegenüber der russischen Botschaft klar die Erwartung kommuniziert, dass Gedenkveranstaltungen würdevoll ablaufen.

Zusatzfrage

Würde man aber auch diese weitere Eskalationsstufe unterstützen, dass im Zweifelsfall der russische Botschafter herausgeschmissen wird oder des Geländes verwiesen wird oder der Eintritt gar nicht erst ermöglicht wird?

Fischer (AA)

Es gibt sozusagen die Möglichkeit, vom Hausrecht Gebrauch zu machen, und wenn jemand nicht eingeladen ist und vor der Tür steht, dann muss man sich überlegen, wie man damit umgeht. Eine der Möglichkeiten ist, das Hausrecht zu nutzen und diese Person nicht einzulassen.

Frage

Im konkreten Fall geht es ja um die Gedenkveranstaltung am 4. Mai im KZ Sachsenhausen. Dort wurden Tausende sowjetische Kriegsgefangene mit Genickschussanlagen hinterrücks ermordet. Deswegen möchte ich die Frage des Kollegen gerne aufgreifen: Sieht das AA keine Problematik, wenn Bilder produziert werden, auf denen der russische Botschafter zum Gedenken in ein Konzentrationslager fährt, in dem, wie gesagt, Tausende sowjetische, aber zum großen Teil auch russische Kriegsgefangene getötet wurden, und dieser Diplomat dann, wie vom Gedenkstättenchef Brandenburgs angekündigt, mithilfe von Sicherheitskräften herausgeschmissen wird? Sind das Bilder, die im Interesse auch der Bundesregierung wären?

Fischer (AA)

Ich glaube, ich habe zu dem Thema alles gesagt, was ich zu sagen hatte.

Zusatz

Nein, haben Sie nicht!

Fischer (AA)

Doch.

Zusatz

Es war die konkrete Frage, auf die ich Sie zu antworten bitten würde, ob der Besuch einer Gedenkstätte mit Abertausenden hinterrücks ermordeter Sowjetsoldaten durch einen ausländischen Botschafter ‑ ‑ ‑

Vorsitzender Feldhoff

Ich glaube, Ihre Frage ist verstanden worden.

Zusatz

Ja, aber Sie wurde ja nicht beantwortet! Deswegen dachte ich, zum besseren Verständnis wiederhole ich sie.

Vorsitzender Feldhoff

Sie sind doch nicht neu hier. Sie nehmen doch seit mehr als einem Jahr an diesen Pressekonferenzen teil. Sie wissen doch, dass die Bundesregierung manchmal Ihre Fragen nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet. Das ist so!

Zusatz

Manchmal hilft aber nachfragen!

Vorsitzender Feldhoff

Das haben Sie ja zweimal getan.

Frage

Herr Fischer, wie verhält es sich mit Repräsentanten oder Vertretern von Organisationen aus Russland oder anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR, die sich als Organisationen und Personen gegen den Angriffskrieg stellen und sagen, dass sie als Bürger mit einem Hintergrund in dieser Region den Toten bzw. den Opfern ihren Respekt erweisen wollen? Wären die willkommen? Dürfen die an solchen Veranstaltungen teilnehmen?

Fischer (AA)

Vielleicht ganz grundsätzlich: Die Veranstaltungen, um die es hier geht, werden nicht vom Auswärtigen Amt organisiert. Das heißt, die Einladungspraxis wird in diesem Fall von den Gedenkstätten selbstständig gewählt.

Ich habe ja schon deutlich gemacht, dass wir uns für eine angemessene Würdigung der Opfer des Zweiten Weltkriegs einsetzen, gerade auch der sowjetischen Opfer, die ja russisch, ukrainisch, belarussisch, kasachisch, kirgisisch sein können. Das, wogegen wir uns aussprechen, ist in der Tat diese Instrumentalisierung und dieser Geschichtsrevisionismus. Das schließt aber nicht aus, dass Gruppen, die Sie genannt haben, natürlich an diesen Veranstaltungen teilnehmen. Aber, noch einmal, sozusagen die Einladungspraxis ist das Recht derjenigen, die die Veranstaltung organisieren.

Zusatzfrage

Ja, das ist selbstverständlich. Das gilt ja aber eben dann auch für Vertreter der russischen Staatlichkeit, und da haben Sie die politische Position geäußert, dass Sie sagen, aus Ihrer Sicht würde das einem angemessenen Gedenken nicht entsprechen. Zivilgesellschaftliche Vertreter ‑ Memorial oder wer auch immer ‑ würden aber nach den Kriterien des Auswärtigen Amtes ein würdevolles Gedenken nicht stören, sondern eher dazu beitragen. Verstehe ich Sie da richtig?

Fischer (AA)

Ich werde mich jetzt nicht zu einzelnen Organisationen einlassen. Ich will nur darauf hinweisen, dass Memorial in Russland verboten ist und dass sich das, was von der Organisation noch übrig ist, natürlich immer um die Aufarbeitung der Verbrechen der Vergangenheit gekümmert hat. Insofern würde ich keinen Widerspruch gegen eine Teilnahme von Memorial an diesen Gedenkveranstaltungen sehen. Aber, wie gesagt, es gilt, dass es das vornehmste Recht der Veranstalter ist, zu diesen Gedenkveranstaltungen einzuladen.

Frage

Herr Fischer, Sie und Ihre Kollegen hatten hier auch schon mehrmals dargelegt, dass diese Handreichung des Auswärtigen Amtes einen Präventivcharakter hat, um zu verhindern, dass das entsprechende Gedenken instrumentell oder propagandistisch, wie Sie es bezeichnet haben, ausgenutzt wird. Jetzt gab es ja bereits ähnliche Gedenken in Bezug auf den 8. und 9. Mai 2022, 2023, 2024. Gab es denn dort konkrete Vorfälle, bei denen russische oder weißrussische Diplomaten das Gedenken am 8. und 9. Mai entsprechend propagandistisch ausgenutzt haben, wie Sie es jetzt gerade behauptet haben?

Fischer (AA)

Ich werde mich auf diese Diskussion nicht einlassen. Wir haben zu diesen Themen gesagt, was wir zu sagen haben. Ich erinnere mich nur daran, dass russische Vertreter gelegentlich mit dem Georgsband aufgetreten sind, was ja ein Zeichen der russischen Aggression gegen die Ukraine ist.

Zusatz

Aber die Frage sollte man mir ja trotzdem beantworten! Sie sagen sozusagen: „Präventiv verhindern wir die Teilnahme russischer oder weißrussischer Diplomaten am Gedenken - aus Angst vor Instrumentalisierung“. Sie können mir aber keinen einzigen Beleg dafür geben, dass es so eine Instrumentalisierung in den letzten drei Jahren, seit Beginn des Krieges, gegeben hat.

Fischer (AA)

Wir haben mitnichten eine Teilnahme russischer Vertreter an Gedenkveranstaltungen zum Ende des Zweiten Weltkriegs verboten. Das könnten wir auch nicht. Ich habe ja darauf hingewiesen, dass die Einladungspraxis eine Praxis der jeweiligen Gedenkstätten bzw. derjenigen ist, die diese Gedenkveranstaltungen organisieren. Dabei würde ich es jetzt belassen. Ich habe ja schon ausgeführt, dass es die Gefahr der Instrumentalisierung durch russische offizielle Vertreter gibt.

Festnahme von Deutschen bei der geplanten Einreise in die USA

Frage

Ich muss leider schon wieder Herrn Fischer mit zwei, drei Stichworten strapazieren, zunächst einmal in Bezug auf einen Blick über den Atlantik. Es mehren sich die Berichte über Kalamitäten bzw. Bedenklichkeiten bei der Einreise in die USA. Es geht nicht mehr nur um eine einstellige Zahl von Fällen. Gibt es oder gab es da eventuell schon Gespräche auf Ihrer Ebene, also zwischen den Außenministerien, oder vielleicht visaorientiert, Frau Dr. Kock, auf Ebene des Innenministeriums? Ist das ein Thema, oder ist das nur eines in Online- und Offlinemedien?

Fischer (AA)

Wir haben ja an dieser Stelle schon öfter hierüber gesprochen. Sie wissen, dass wir diese Vorfälle sehr ernst nehmen und auch unsere Reise- und Sicherheitshinweise entsprechend angepasst haben. Das, was Sie sagen ‑ Dutzende Fälle ‑, kann ich jetzt nicht bestätigen. Wir führen keine Statistik, was auch daran liegt, dass wir nicht über jeden Einzelfall von den Betroffenen informiert werden. Aber in letzter Zeit sind wir in fünf Fälle von Inhaftierten oder deren Familien eingebunden worden, in denen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit nicht in die USA einreisen konnten und bei ihrer Einreise in Abschiebehaft genommen worden sind.

Das Thema der Einreise diskutieren wir natürlich auch im Kreise der EU-Kolleginnen und ‑Kollegen in Washington. Es wird auch immer wieder mit der amerikanischen Seite aufgenommen, vor allen Dingen in den Einzelfällen, in denen es darum geht, dass deutsche Staatsangehörige, die in Abschiebehaft sitzen, wenigsten möglich schnell aus der Abschiebehaft kommen sollen. Vor diesem Hintergrund führen wir unsere konsularische Betreuung durch und bemühen uns in Gesprächen mit den zuständigen amerikanischen Behörden um Verbesserungen.

Nahostkonflikt

Frage

Herr Fischer, die Außenministerinnen und ‑minister von Deutschland, Frankreich und Großbritannien haben in einer sehr scharfen Erklärung die israelische Gazapolitik und vor allem die Verhinderung von Hilfslieferungen als inakzeptabel kritisiert. Was ist die juristische Einschätzung? Begeht Israel mit dieser Politik Verbrechen gegen die Menschlichkeit? Sind diese Maßnahmen, die Verteidigungsminister Katz als zulässige Druckmittel bezeichnet hat, mit den Genfer Konventionen vereinbar?

Fischer (AA)

Sie haben gesehen, was wir gefordert haben. Die E3-Außenministerinnen und ‑Außenminister haben Israel dringend dazu aufgefordert, sofort wieder einen schnellen und ungehinderten Fluss humanitärer Hilfe nach Gaza zuzulassen. Sie haben die Entscheidung zur Blockade humanitärer Hilfe genauso wie die Äußerungen von Verteidigungsminister Katz zur Politisierung humanitärer Hilfe inakzeptabel genannt. In diesem Kontext haben die Außenminister der E3 auch noch einmal ihre Empörung über Angriffe auf humanitäre Helfer und Infrastruktur zum Ausdruck gebracht.

Das Entscheidende ist jetzt doch, dass alle Parteien sofort zu dem Waffenstillstand zurückkehren, dass die Hamas die Geiseln freilässt und dass die humanitäre Hilfe so schnell wie möglich wieder nach Gaza fließen kann.

Zusatzfrage

Die Positionen haben Sie jetzt wiederholt. Die Frage ist aber nicht beantwortet. Wie ist die rechtliche Einschätzung der Verhinderungsmaßnahmen, die Israel aktuell begeht? Ist das aus Sicht der Bundesregierung mit den Genfer Konventionen vereinbar, oder begeht Israel mit dieser Politik Verbrechen gegen die Menschlichkeit?

Fischer (AA)

Ich werde hier keine juristische Einordnung vornehmen. Für uns ist klar, dass humanitäre Hilfe so schnell wie möglich wieder in den Gazastreifen kommen muss, damit den Menschen, die wirklich Schreckliches erlebt haben und darunter leiden, dass sie nicht genügend Nahrungsmittel, nicht genug Wasser, nicht genug Versorgungsgüter haben, so schnell wie möglich geholfen wird.

Natürlich ist klar, dass sich Israel an die Vorgaben des humanitären Völkerrechts halten muss. Dazu gehört, dass die Zivilbevölkerung geschützt und dass humanitäre Hilfe zugelassen werden muss. Das haben wir in der Erklärung noch einmal in aller Deutlichkeit klargemacht.

Frage

Herr Fischer, die Vereinten Nationen sprechen von der schlimmsten humanitären Krise seit dem Beginn des Gazakrieges. Ab wann sollten Sanktionen gegen Israel verhängt werden, damit es diese brutale Taktik beendet? Weiterhin sterben in der Region ja Menschen.

Fischer (AA)

Wie gesagt, setzen wir darauf, dass es so schnell wie möglich zu einem erfolgreichen Abschluss der Waffenstillstandsverhandlungen kommt und die Geiseln freigelassen werden, die schon seit dem 7. Oktober vorvergangenen Jahres unter unmenschlichen Bedingungen gefangen gehalten werden, damit humanitäre Hilfe wieder in den Gazastreifen kommt, und zwar so schnell wie möglich. Eines der Instrumente, die wir dafür genutzt haben, ist die Erklärung der drei Außenminister, die heute Morgen veröffentlicht wurde.

Zusatzfrage

Die Erklärung ist schön und gut. Noch einmal die Frage: Wie kann auf Israel Druck ausgeübt werden, dass das Töten beendet wird?

Sie erwähnen explizit immer die Geiseln; Sie erwähnen aber nie das Töten. Sie haben nie explizit den Stopp der Tötungen beantragt. Noch einmal meine Frage: Wie kann auf Israel Druck ausgeübt werden?

Fischer (AA)

Ich denke, da missverstehen Sie mich. Ich habe zu einem sofortigen Waffenstillstand aufgerufen.

Frage

Beschränkt sich das, wie wir schon oft gehört haben, darauf, an Israel zu appellieren, es vielleicht sogar zu ermahnen ‑ all dies natürlich auch in Richtung der Hamas ‑, oder ist die künftige maßgebliche Frau an der UNO-Spitze, in der Spitzenabteilung, auch im Gespräch mit arabischen Ländern, wundert sich vielleicht über die Untätigkeit? Jedenfalls hört man wenig von Einschaltungen arabischer Stellen. Spricht sie gar mit ihrem Pendant in Washington? Oder ist der Kreis wirklich diese Dreiergruppe, die ja fleißig ist: Berlin, Tel Aviv, vielleicht manchmal sogar Hamas, zumindest über gewisse Kanäle?

Fischer (AA)

Ihre Frage verwundert mich ein wenig. Wenn Sie die Reisetätigkeit der Außenministerin verfolgt haben, dann werden Sie gesehen haben, dass sie seit dem 7. Oktober mehr als zehnmal in der Region war, und zwar nicht allein in Israel, sondern auch in den arabischen Staaten der Region, sei es Ägypten, Jordanien, Saudi-Arabien, Libanon oder Syrien. Sie hat also in einer Reihe von Staaten in der Region Gespräche zu diesem Thema geführt, zudem natürlich auch im Rahmen internationaler Konferenzen. Die Außenministerin selbst hat auf der Münchner Sicherheitskonferenz vor anderthalb Jahren eine Gruppe von fünf westlichen und fünf arabischen Staaten ins Leben gerufen, in der man daran arbeitet, Lösungen für den Gazakonflikt zu finden. Wir sind also auf allen Ebenen tätig und natürlich auch im Gespräch mit der aktuellen US-Administration.

Zusatz

Die Kollegen haben die prekäre jetzige Situation angesprochen. Diese meinte ich.

Fischer (AA)

Selbstverständlich sind wir auch jetzt mit all den Partnern in Kontakt, ob das auf der Ebene der Außenministerin ist oder auf der Ebene unserer Botschaften von der Zentrale des Auswärtigen Amts aus. Unsere EU-Partner sehen wir regelmäßig in Brüssel und Luxemburg.

Was ich dazu sagen kann, ist: Die Diplomatie ist natürlich weiterhin in vollem Schwunge. Allerdings ist die Situation so, dass wir uns dazu verpflichtet gesehen haben, heute diese E3-Erklärung herauszugeben, weil sich die Dinge nicht in die Richtung bewegen, die wir uns erhofft haben.

Frage

Herr Fischer, das, worauf Sie bauen, nämlich die Wirksamkeit von Appellen, hat sich in der jüngeren Vergangenheit Israel gegenüber als nicht wirksam erwiesen. Hat in den Gesprächen zwischen den drei Außenministerien auch die Frage eine Rolle gespielt, ob man gemeinsam oder koordiniert materielle Druckmittel wie etwa den Stopp von Waffenlieferungen nutzt? Daran ist ja nicht nur Deutschland beteiligt.

Fischer (AA)

Zu internen Gesprächen werde ich hier keine Auskunft geben, will aber Ihre Annahme, dass die Tätigkeit der verschiedenen Beteiligten keine Auswirkungen gehabt habe, klar zurückweisen. Denken Sie daran, was direkt nach dem 7. Oktober los war. Danach gab es eine Phase, in der keine humanitäre Hilfe nach Gaza gekommen ist. Wir haben gemeinsam mit unseren Partnern darauf gedrängt, dass das wieder möglich wird. Es ist möglich gewesen. Es hat eine erste Waffenstillstandsvereinbarung gegeben, bei der viele Geiseln freigekommen sind. Es hat eine zweite Waffenstillstandsvereinbarung gegeben, bei der viele Geiseln freigekommen sind.

Jetzt hat es furchtbare Rückschläge gegeben. Die Auseinandersetzungen haben in den letzten Wochen eine ganz neue Härte gewonnen. Nichtsdestoweniger arbeiten wir daran, jetzt wieder zu einem Waffenstillstand zu kommen.

Zusatzfrage

Sie hören ja genau zu. Ihnen wird daher nicht entgangen sein, dass ich gesagt habe, in der jüngeren Vergangenheit hätten die Appelle Israel nicht beeindruckt. Nur so ist zu erklären, was die Vereinten Nationen festgestellt haben, nämlich die schlimmste humanitäre Katastrophe, die man sich vorstellen kann.

Deswegen noch einmal: Ist die Situation nicht eine solche, dass auch die Diskussion und Erwägung materieller Druckmittel über Appelle hinaus jetzt geboten ist?

Fischer (AA)

Wie gesagt, kann ich Ihnen keine Einblicke in interne Überlegungen und Gespräche mit unseren französischen und britischen Partnern oder auf europäischer Ebene geben. Aber ich erinnere daran, dass es in der Vergangenheit auch Sanktionen zum Beispiel gegen extremistische israelische Siedler gegeben hat.

Frage

Die Antwort auf die Ausgangsfrage des Kollegen Jessen steht immer noch aus. Nur den letzten Monat betrachtet, sieht die Bundesregierung das Agieren Israels im Gazastreifen, die Zurückhaltung der humanitären Lieferungen, die nachweislich gezielte Tötung von Sanitätern im Einsatz, die Bombardierung von Krankenhäusern, tatsächlich nach wie vor als völkerrechtskonform an? Das ist eine relativ einfache Ja-oder-Nein-Frage.

Fischer (AA)

Ich habe hier schon gesagt, dass Israel sein Vorgehen am humanitären Völkerrecht messen und sich daran halten muss. Das ist unsere Position, die wir auch Israel gegenüber vertreten.

[…]

Iranisches Atomprogramm

Frage

Das Iran-Abkommen ist zwar im Moment in der Ruhezone, aber wie wird der Stand der Dinge beurteilt? Die Lage ist ja bedrückend bzw. bedrohlich.

Vielleicht noch eine Mini-Zusatzfrage: Ist Deutschland gar nicht dabei? Die drei, die das 2015 ausgehandelt haben ‑ an der Spitze die hervorragende Helga Schmid ‑, müssten ja befragt werden können. Tut sich da etwas, oder ist mir da etwas entgangen?

Fischer (AA)

Ich glaube, Ihnen ist da etwas entgangen. Wir sind als E3 seit einiger Zeit im direkten Austausch mit dem Iran zum iranischen Nuklearprogramm. Da hat es immer wieder Treffen auf Ebene der politischen Direktorinnen und Direktoren gegeben. Gleichzeitig ist es so ‑ offensichtlich spielen Sie auf die iranisch-amerikanischen Gespräche an ‑, dass für eine diplomatische Lösung das Mitwirken der USA unverzichtbar ist. Insofern begrüßen wir, dass es nun auch diesen Gesprächskanal gibt, den es ja lange Zeit nicht gegeben hat.

Zusatzfrage

Sitzen denn irgendwo ‑ vielleicht direkt am Tisch oder im Nebenzimmer ‑ die E3-Vertreterinnen und Vertreter? Sind sie in irgendeiner Form eingeschaltet, oder wird da tatsächlich nur ‑ nur in Anführung ‑ zwischen Iran und den USA vermittelt, von wem auch immer?

Fischer (AA)

Es gibt Gespräche zwischen den USA und Iran. Ich habe das ja gerade schon gesagt: Es gibt seit längerem auch schon Gespräche zwischen den E3 und dem Iran. Selbstverständlich gibt es zur Koordinierung auch Gespräche zwischen den E3 und den USA, zuletzt letzte Woche am Rande des Treffens in Paris.

Frage

Die Amerikaner sprachen von sehr guten Gesprächen, auch Oman hat das erwähnt. Gab es ein Feedback von amerikanischer Seite, zum Beispiel über die Einzelheiten?

Und eine zweite Frage: Der IAEO-Chef Rafael Grossi wird demnächst Teheran besuchen. Da geht es auch um das iranische Atomnuklearprogramm. Welche Erwartungen haben Sie an diese Reise?

Fischer (AA)

Zum einen: Wir sind natürlich über die Gespräche zwischen den USA und Iran informiert, aber weder die USA noch Iran sind inhaltlich näher darauf eingegangen. Deshalb werde ich das selbstverständlich von dieser Stelle auch nicht tun.

Ich glaube, ganz grundsätzlich kann man sagen: Wir sind weiterhin äußerst besorgt über das iranische Nuklearprogramm, und das ist auch der Grund des Besuchs des IAEO-Generalsekretärs in Teheran.

Gespräche in London über den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine

Frage

Ich muss noch einmal die Aufmerksamkeit von Herrn Fischer strapazieren. Heute werden in London die Gespräche nach einer Lösung des Ukrainekriegs fortgesetzt. Die Ukraine, verschiedene europäische Staaten, auch Deutschland, sind daran beteiligt. Seitens der USA war eigentlich Marco Rubio, der Außenminister, angekündigt. Der hat nun aus logistischen Gründen abgesagt. Was bedeutet das für die Erfolgsaussichten solcher Gespräche?

Fischer (AA)

Es ist gut, richtig und wichtig, dass wir uns mit unseren amerikanischen Partnern und natürlich auch mit unseren ukrainischen Partnern austauschen. Das findet heute in London statt, auf Ebene der politischen Direktoren und der nationalen Sicherheitsberater. Das Ziel, das wir gemeinsam verfolgen, ist doch ein vollständiger Waffenstillstand ohne weitere Bedingungen, der ein wirklich wichtiger Schritt hin zu einem dauerhaften und gerechten Frieden wäre.

Präsident Selenskyj hat erneut einen 30-tägigen Angriffsstopp, zunächst einmal auf zivile Ziele, ins Spiel gebracht. Das unterstützen wir selbstverständlich. Auch da liegt der Ball einmal mehr im Feld Russlands.

Wie gesagt: Gemeinsam mit unseren amerikanischen, ukrainischen, aber auch EU-Partnern setzen wir uns intensiv für eine Friedenslösung auf der Grundlage des Völkerrechts ein.

Zusatzfrage

Das war nun aber keine Antwort auf die Frage, ob das Nichterscheinen von Rubio als hochrangigem Vertreter die Aussichten schmälert.

Wenn ich noch nachfragen darf: Selenskyj hat im Vorfeld dieses Treffens gesagt, es sei für die Ukraine völlig indiskutabel, irgendwelche territorialen Abtretungen, Krim oder andere, an Russland zu akzeptieren. Genau das war offenbar Inhalt von Gesprächen zwischen Trump und Putin. Was bedeutet es für die weiteren Chancen eines solchen Prozesses, wenn diese beiden Positionen so hart aufeinandertreffen?

Fischer (AA)

Wir haben natürlich die Gründe für die Absage der amerikanischen Seite, die logistischer Natur sind, zur Kenntnis genommen. Trotzdem ist es wichtig, die Gespräche in London heute zu führen, zumal weiterhin amerikanische Vertreter vor Ort sind, mit denen wir diese Gespräche führen. Gemeinsam arbeiten wir darauf hin, zunächst einmal einen Waffenstillstand, aber dann auch eine Friedenslösung für die Ukraine zu erreichen.

Was den ukrainischen Präsidenten angeht, so haben Sie Recht: Der hat sich gestern Abend geäußert. Nach allem, was ich weiß, hat er die rechtliche Anerkennung einer Annexion der Krim durch Russland zurückgewiesen. Da, wie auch in allen anderen Bereichen, gilt für uns natürlich: Nichts über die Ukraine ohne die Ukraine.

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