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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 12.03.2025
Treffen der G7-Außenministerinnen und ‑Außenminister
Deschauer (AA)
Guten Tag! Ich darf eine Reise der Außenministerin ankündigen. Außenministerin Baerbock wird ab heute Abend am Treffen der G7-Außenministerinnen und ‑Außenminister unter dem Vorsitz Kanadas in Charlevoix teilnehmen. Bis Freitag sind dort vor Ort verschiedene Arbeitssitzungen angesetzt. Natürlich wird es intensiv um den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und um die Ereignisse und Ergebnisse der Gespräche zwischen den USA und der Ukraine in Dschidda gehen, um einen Weg zu einem nachhaltigen, dauerhaften Frieden der Ukraine.
Sie wissen: Wie schon unter unserem Vorsitz im Jahr 2022, dem japanischen Vorsitz 2023 und dem italienischen Vorsitz im letzten Jahr sind die G7 bei der Unterstützung der Ukraine ein wichtiger Abstimmungsmechanismus.
Weitere Themen auf der Agenda der Außenministerinnen und Außenminister werden die Lage im Nahen und Mittleren Osten, regionale Fragen im Indopazifik und ihre Bedeutung für die globale Sicherheit sowie die Zusammenarbeit mit Afrika sein.
Einen besonderen Schwerpunkt setzt die kanadische Präsidentschaft daneben auf die Zusammenarbeit mit den Ländern Mittel- und Südamerikas. Darum hat Kanada auch eine Arbeitssitzung mit dem Fokus auf Stabilität und Resilienz in Amerika geplant.
Die Außenministerin wird sich vor Ort unter anderem im Rahmen einer Pressekonferenz öffentlich äußern. Wir würden das, wie üblich, gesondert ankündigen.
Frage
Frau Deschauer, das ist ja das erste G7-Treffen unter Beteiligung der neuen US-Regierung. Inwieweit gehen Sie davon aus, dass dort eine gemeinsame Abschlusserklärung gelingen wird?
Deschauer (AA)
Formell haben Sie hier recht, aber nicht ganz, denn es gab bereits den Austausch der G7 am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar in München und auch dort schon unter kanadischem Vorsitz mit der neuen US-Administration. Dieser enge Austausch wird nun - Sie sagen es -, wie üblich, auf einer Konferenz, auf der ersten Außenministerkonferenz unter kanadischer Präsidentschaft in Kanada fortgesetzt.
Wie ich sagte: Es wird einen engen Austausch zu einer ganzen Reihe an Kernthemen, die die G7 seit geraumer Zeit beschäftigen, geben, unter anderem im Fokus stehend die Sicherheitslage in Europa und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Den Gesprächen würde ich jetzt, ehrlich gesagt, nicht vorgreifen wollen. Es geht um einen gerechten und dauerhaften Frieden, der für die Ukraine natürlich unabdingbar ist und im Zentrum der Gespräche steht. Auch dazu wird man sich in den kommenden zwei Tagen eng austauschen.
Teilnahmemöglichkeit von Auslandsdeutschen an der Bundestagswahl
Frage
Zur Causa Bundestagswahl und zu den Auslandsdeutschen: Jene Auslandsdeutsche, die sich derzeit beim Bundeswahlleiter wegen ihrer Nichtteilnahmemöglichkeit an der Bundestagswahl beschweren, erhalten eine Standardmail, in der erklärt wird - ich zitiere ganz kurz -: Die Schwierigkeiten vieler im Ausland lebender Deutschen und die Herausforderungen, denen die beteiligten Stellen in den bestehenden Verfahren begegnen, sind der Bundeswahlleiterin und auch dem verordnungsgebenden Bundesministerium des Innern bekannt.
Vor diesem Hintergrund würde mich interessieren: Wie viele Beschwerden wurden denn mit Stand 11. März 2025 bisher von Auslandsdeutschen eingereicht? Die Zahlen werden dem BMI als verordnungsgebendes Ministerium ja sicher vorliegen.
Harmsen (BMI)
Die zuständige Stelle, um genau diese Fragen zu beantworten, ist die Bundeswahlleiterin. Insofern müssten Sie auch die Fragen nach den Zahlen dorthin richten.
Zusatz
Die Bundeswahlleiterin hat ja auf Ihr Ministerium verwiesen, aber gut.
Damit die ganze Last nicht nur auf dem BMI liegt, noch eine Frage an das Auswärtige Amt: Im Januar 2025 hatte das Außenministerium angesichts der sich anbahnenden Probleme bei der Zustellung der Wahlunterlagen an die 213 000 registrierten Auslandsdeutschen die Verpflichtung übernommen, den diplomatischen Kurierdienst für die Briefwahlunterlagen zu nutzen und für den Rücktransport der Briefwahlunterlagen Sonderkuriere einzusetzen. Nach eigenen Angaben Ihres Ministeriums hier am 21. Februar sollen dabei insgesamt 9000 Wahlunterlagen in die Kurierstelle des AA geliefert worden sein.
Wie erklärt man im Rückblick diese doch sehr geringe Zahl durch das AA-Kuriersystem transportierter Briefwahlunterlagen, Frau Deschauer?
Deschauer (AA)
Ich denke, wir haben uns zu dem ganzen Themenkomplex hier ausführlich und auch im zeitlichen Rahmen geäußert. Ich möchte kurz auf eine Passage in Ihrer Einleitung hinweisen. Es geht keineswegs um eine Verpflichtung des Auswärtigen Amts. Das Auswärtige Amt hat den Kurierweg geöffnet, und zwar auf freiwilliger Basis, weil uns als Bundesregierung in Gänze die Möglichkeit der Beteiligung auch im Ausland lebender deutscher Staatsbürgerinnen und ‑bürger ein sehr wichtiges Anliegen ist. Insofern besteht keinerlei Verpflichtung. Die Zuständigkeiten haben wir schon in der Antwort auf Ihre vorherige Frage geklärt. Das würde ich auch mit Blick auf eine Bewertung so handhaben wollen. Meine Kollegen schauen gerade zu und sagen, dass ungefähr 11 000 solcher Briefwahlunterlagen über den Kurierweg ihren Weg zurück nach Deutschland gefunden haben.
Wir haben hier, denke ich, auch sehr umfänglich erläutert, dass der Kurierweg als freiwillige Serviceleistung des Auswärtigen Amtes natürlich nicht den sehr umfänglich genutzten und so auch eigentlich vorgesehenen postalischen Weg ersetzt, sondern nur ergänzt. Ich habe die Statistiken nicht dabei, aber die überwiegende Anzahl derjenigen deutschen Staatsangehörigen, die sich registriert haben und an der Bundestagswahl teilnehmen wollten, lebt im europäischen Ausland und hat unserer Annahme nach den sehr regulären und sehr zuverlässigen postalischen Weg aus unseren europäischen Nachbarländern genutzt.
Zusatzfrage
Da gibt es andere Berichte, aber gut. ‑ Können Sie die Belege dafür, dass das so problemlos geklappt hat, wie Sie es geschildert haben, noch nachliefern?
Deschauer (AA)
Ich habe nichts nachzuliefern, weil ich Ihnen hier eine sehr umfängliche ergänzende Serviceleistung zu den vielfältigen Serviceleistungen, die wir hier schon angebracht haben, erbracht habe. Noch einmal: Wir als Auswärtiges Amt waren unterstützend tätig und keineswegs verpflichtet. Wir haben das aber sehr gern getan. ‑ Dabei möchte ich es gern belassen.
Humanitäre Lage in Gaza
Frage
Das Auswärtige Amt hat in den letzten Tagen den Stopp der humanitären Hilfe sowie der Strom- und Wasserlieferung nach Gaza kritisiert, seine Besorgnis darüber ausgedrückt und Israel dazu aufgerufen, seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Könnte man die Einstellung humanitärer Hilfe und der Strom- und Wasserversorgung nach Gaza aus Sicht der Bundesregierung als kollektive Bestrafung der Bevölkerung betrachten?
Deschauer (AA)
Sie beziehen sich auf die Bundespressekonferenz am Montag, auf der wir unsere Besorgnis nach den Tagen zuvor sehr deutlich zum Ausdruck gebracht haben. Das steht erst einmal für sich. Diese Sorge gilt weiterhin.
Ihrer Interpretation möchte ich mich nicht anschließen, sondern noch einmal mit Nachdruck wiederholen, dass wir die israelische Regierung dazu auffordern, die humanitäre Versorgung und auch die Versorgung mit Elektrizität wiederaufzunehmen. Denn es geht darum, eine große Anzahl von Menschen mit lebenswichtigen Gütern zu versorgen.
Zusatzfrage
Bleibt es allein bei diesem Aufruf, oder würde die Bundesregierung Sanktionen gegen Israel auf nationaler oder EU-Ebene in Erwägung ziehen, falls dieser Zustand fortbesteht?
Deschauer (AA)
Sie müssen sich, denke ich, den Kontext noch einmal anschauen. Israel wurde mit einem Eilbeschluss des IGH von Ende März vergangenen Jahres völkerrechtlich verbindlich aufgegeben, die Grundversorgung für Gaza sicherzustellen. Dazu gehört auch die Versorgung mit Elektrizität. Wir erwarten wie zahlreiche andere Staaten, dass die Beschlüsse des IGH eingehalten werden und diese Versorgung sichergestellt wird.
Im Übrigen sind wir einer der größten Geber humanitärer Hilfe ‑ das wissen Sie ‑, und deswegen ist es uns natürlich ein Anliegen, dass die intensiv durch die Bundesregierung bereitgestellten Güter und Mittel dahin gelangen, wo sie dringend gebraucht werden.
Frage
Frau Deschauer, habe ich es richtig verstanden, dass Sie ziemlich erstmals eingeräumt haben, dass sich Israel nicht völkerrechtskonform verhält, indem es die angesprochenen humanitären Güter und auch die Versorgung mit Elektrizität nicht zur Verfügung stellt?
Deschauer (AA)
Ich würde tatsächlich auf das Statement von Montag in der Bundespressekonferenz verweisen. Darin ist die exakte Einschätzung der Bundesregierung und des Auswärtigen Amts abgebildet.
Zusatzfrage
Ich wollte wissen, ob das für Sie einen Bruch des Völkerrechts darstellt ‑ damit haben Sie sich bisher immer sehr schwer getan, sowohl der Kanzler als auch das AA ‑ oder nicht. Darauf können Sie sagen: „Ja, das stellt einen Bruch des Völkerrechts dar“, oder: Nein, aus den und den Gründen stellt das keinen Bruch des Völkerrechts dar.
Deschauer (AA)
Die Bundesregierung antwortet hier so, wie sie antwortet. Dem Statement von Montag können Sie ebenso wie meinen eben vorgetragenen Erläuterungen an Ihren Kollegen entnehmen, dass wir zur Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen aufrufen und dass uns das ein Anliegen ist. Welche Interpretationen Sie dann daraus ableiten, ist Ihre Sache. Das überlasse ich wie immer sehr gern Ihnen.
Zusatzfrage
Frau Hoffmann, der Kanzler hat bis vor wenigen Monaten oder Wochen darauf beharrt, dass sich Israel auch während seines aktiven militärischen Vorgehens in Gaza immer vollumfänglich an das Völkerrecht gehalten habe. Bleibt er vor dem Hintergrund der auch durch Frau Deschauer geschilderten Situation nach wie vor bei der Haltung, dass sich Israel seit besagtem Oktober in seinem militärischen Vorgehen und jetzt auch in seinem Vorgehen als Besatzungsmacht gegenüber Gaza an das Völkerrecht hält?
Hoffmann (BReg)
Aus unserer Sicht ist der entscheidende Punkt ‑ das hat Frau Deschauer eben total deutlich gemacht ‑, dass die Hilfslieferungen und die Strom- und Warenlieferungen nach Gaza wieder ermöglicht werden müssen und dass Israel dazu aufgefordert ist, in der Hinsicht seinen internationalen Verpflichtungen nachzukommen. Genau das ist auch die Ansicht des Bundeskanzlers.
Zusatzfrage
Können Sie noch das Wort „Völkerrechtsbruch“ einordnen? Ja oder nein aus Sicht des Kanzlers?
Hoffmann (BReg)
Ich habe dazu gesagt, was ich dazu sagen kann.
Bestehende Aufnahmezusagen für Afghaninnen und Afghanen
Frage
Frau Deschauer, Sie hatten hier vorgestern gesagt, es gebe noch Aufnahmezusagen für 2800 Afghanen, wenn ich es richtig in Erinnerung habe. Jetzt gibt es einen Bericht, wonach der nächste Flieger Ende März landen soll. Können Sie das bestätigen?
Deschauer (AA)
Ich kann den Ausführungen von Montag, als wir das zusammen mit dem BMI umfänglich besprochen haben, nichts hinzufügen. Dabei hatte ich auch entsprechende Fragen zum Status, zum Verbleib von Aufnahmezusagen, zu der Größenordnung, aber auch zur Möglichkeit etwaiger Flüge beantwortet. Ich verweise gern auf die umfängliche Debatte von Montag.