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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 05.03.2025
Rede des US-Präsidenten vor dem Kongress
Frage
Hat sich durch die Rede des US-Präsidenten vor dem Kongress die Einschätzung der Bundesregierung zur Sicherheitslage in der NATO, zur Ukraine oder sonst irgendwie geändert?
Hebestreit (BReg)
Nein.
Zusatzfrage
Könnten Sie vielleicht kompakt sagen, was aktuell die Forderungen der Bundesregierung an die US-Regierung in Sachen NATO und Ukraine sind?
Hebestreit (BReg)
Ich glaube, wir haben da keine Forderungen. Der Bundeskanzler hat immer wieder deutlich gemacht, dass das transatlantische Bündnis über mehr als 75 Jahre für Sicherheit in Europa und auch im transatlantischen Raum gesorgt hat. Das hat sich sehr bewährt. Das ist ein Pfeiler unserer Sicherheit, das ist aber auch ein Pfeiler der US-amerikanischen und auch der kanadischen Sicherheit, und an dem Bewährten sollte man nach Möglichkeit festhalten.
Ich glaube, ungeachtet einzelner Irritationen, die in den vergangenen Wochen vielleicht aufgetaucht sein könnten, ist auch an der NATO-Mitgliedschaft der Vereinigten Staaten nicht irgendein Hauch eines Zweifels erkennbar. Insofern ist das weiterhin der Rahmen, in dem wir unsere Sicherheit gemeinsam organisieren. Parallel dazu stärken wir den europäischen Pfeiler der NATO. Auch das ist im Sinne der Vereinigten Staaten von Amerika.
Frage
Herr Hebestreit, haben Sie angesichts dessen, dass das größte NATO-Land, das wichtigste NATO-Land, jetzt mit dem Gegner der NATO paktiert und die Seiten gewechselt hat, keine Zweifel daran, dass die NATO weiterhin existieren wird?
Hebestreit (BReg)
Da ich Ihre These nicht teile, dass es da einen Pakt gebe, teile ich auch Ihre Konsequenz nicht, die Sie gerade nachfragen.
Zusatzfrage
Ist das eine persönliche Meinung oder die Haltung der Bundesregierung?
Hebestreit (BReg)
Ich spreche hier nie als persönlich Meinender.
Zusatzfrage
Im Zusammenhang mit der Rede habe ich noch eine Frage an Herrn Fischer zum Thema Grönland: Der US-Präsident hat die Grönländer zur Annexion eingeladen ‑ so will ich es einmal nennen ‑ und versprochen, die Amerikaner würden Grönland so oder so bekommen ‑ „Wir werden es bekommen“. Wie bewertet die Bundesregierung diese Drohung?
Fischer (AA)
Wir haben uns ja schon häufiger zu Grönland geäußert und auch unsere völkerrechtliche Position klargestellt. Es ist so, dass Grenzen niemals mit Gewalt verändert werden dürfen; das ist sehr klar. Grönland ist als autonomes Gebiet Teil Dänemarks. Dabei würde ich es hier jetzt belassen.
Im Übrigen entscheiden die Grönländerinnen und Grönländer selbst über ihr Schicksal. Wenn ich mich recht entsinne, hat der amerikanische Präsident das auch in seiner Rede so gesagt.
Geplante Enteignung von Teilen der Villa Baviera und Errichtung einer Gedenkstätte zur Colonia Dignidad
Frage
Wahrscheinlich auch an das Auswärtige Amt: Es geht um die Colonia Dignidad in Chile. Die chilenische Regierung hat in dieser Woche ihre Pläne vorgestellt, welche Teile sie enteignen will, um eine Erinnerungsstätte zu errichten, was ja auch die Empfehlung einer deutsch-chilenischen Expertenkommission war. Wie bewertet die Bundesregierung diese Pläne? Haben Sie sich da schon ein Urteil gebildet?
Gibt es jetzt in der weiteren Genese, wie das entsteht, auch eine deutsche Rolle? Sind deutsche Stellen beteiligt, unterstützt die Bundesregierung das? Gibt es dafür Geld aus Deutschland?
Fischer (AA)
Vielleicht vorweg: Den verschiedenen Opfergruppen ist die Errichtung einer Gedenkstätte in Erinnerung und Aufarbeitung der Verbrechen der früheren Colonia Dignidad sehr wichtig. Dieses Ziel vertritt auch die Bundesregierung. Deshalb begrüßen wir die Ankündigung von Staatspräsident Boric, Teile der Villa Baviera zu enteignen, um dort eine Gedenkstätte und auch ein Dokumentationszentrum zu errichten.
Der Bundeskanzler hat bei seinem Besuch in Santiago de Chile ‑ ich glaube, im Januar 2023 war das ‑ die Unterstützung Deutschlands als Partner der chilenischen Regierung hinsichtlich eines Erinnerungsortes und eines Dokumentationszentrums zugesichert. Diese Pläne haben wir auch im Rahmen der letzten Sitzung der Chilenisch-Deutschen Gemischten Kommission im Dezember 2024 mit unseren chilenischen Partnern besprochen.
Zusatzfrage
Aber konkrete Zusagen aus Deutschland gibt es jetzt nicht?
Fischer (AA)
Wir setzen uns für die schnellstmögliche Errichtung eines Gedenkortes und eines Dokumentationszentrums ein, und wir werden uns da auf angemessene Weise einbringen.
Äußerung des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung zu Gaza
Frage
An das BMI: Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung Felix Klein befürwortete in einem Interview Trumps Pläne hinsichtlich der Vertreibung der Palästinenser aus dem Gazastreifen.
Ist ein Antisemitismusbeauftragter, der Pläne zu ethnischen Säuberungen befürwortet bzw. verharmlost, für die Bundesregierung tragbar?
Dr. Ata (BMI)
Herr Klein hat an dieser Stelle nicht für die Bundesregierung gesprochen, sondern seine persönliche Auffassung geäußert. Für die Bundesregierung haben sich der Bundeskanzler und die Bundesaußenministerin in dieser Frage klar geäußert.
Zusatzfrage
Heißt das, dass es seitens der Bundesregierung keine Kritik an dieser Aussage des Beauftragten gibt?
Dr. Ata (BMI)
Noch einmal: Er hat seine persönliche Auffassung wiedergegeben. Das würde ich von dieser Stelle aus nicht kommentieren.
Fischer (AA)
Um es klar zu sagen: Die Äußerung stellt die außenpolitische Haltung der Bundesregierung nicht dar.
Frage
Herr Fischer, wundert sich das Auswärtige Amt über diese Äußerungen? Herr Klein ist ja als Diplomat des Auswärtigen Amtes abgestellt?
Herr Ata, Herr Klein hat das Interview als Antisemitismusbeauftragter geführt. Damit spricht er indirekt doch auch für die Bundesregierung, als Beauftragter dieser. Können Sie uns sagen, welche Pflichten, welche Verpflichtungen ein Beauftragter der Bundesregierung hat? Muss er sich zum Beispiel an das Grundgesetz, an Völkerrecht und an etwaige andere internationale Regeln halten, oder muss er das nicht?
Fischer (AA)
Herr Klein ist Mitarbeiter des BMI.
Dr. Ata (BMI)
Er ist unabhängiger Beauftragter und deswegen nicht weisungsgebunden. Zum dritten Mal: Er hat nicht für die Bundesregierung gesprochen.
Zusatzfrage
Sorry, aber ich habe nicht nach den Weisungen gefragt. Dass er nicht weisungsgebunden ist, ist mir klar. Aber ein Beauftragter der Bundesregierung muss ja irgendwelche Pflichten haben, auf irgendetwas schwören oder irgend so etwas. Gibt es da nichts? Hat er freie Hand? Kann er tun und sagen, was er will?
Dr. Ata (BMI)
Ich würde es gern bei dem belassen, was ich gerade gesagt habe.
Zusatz
Ich nicht!
Frage
Ich habe dazu eine grundsätzliche Verständnisfrage. Wir hatten gerade den Fall, dass eine Beamtin im BMAS entlassen wurde, weil sie von Apartheid in Israel gesprochen haben soll. In dem Fall haben wir einen Sonderbeauftragten der Bundesregierung, der öffentlich zu ethnischen Säuberungen aufruft, zumindest implizit.
Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die Bundesregierung in dem konkreten Fall?
Dr. Ata (BMI)
Als unabhängiger Beauftragter ist er in seinen Äußerungen frei und stimmt sich dahingehend auch nicht ab. Natürlich muss er sich an rechtliche Rahmen halten, das ist völlig klar. Aber er ist ein unabhängiger Beauftragter.
Zusatzfrage
Heißt das, dass solch ein Sonderbeauftragter so ziemlich alles tun kann, ohne dass die Bundesregierung Möglichkeiten hat, disziplinarrechtlich oder wie auch immer zu intervenieren? Gibt es keinerlei Sanktionsmechanismus?
Dr. Ata (BMI)
Ich kann nur auf das verweisen, was ich gesagt habe.
Frage
Gab es in dem Fall, Herr Ata, Reaktionen aus dem Ministerium? Wurde mit Herrn Klein darüber gesprochen?
Dr. Ata (BMI)
Dazu gibt es nichts, was ich mit Ihnen teilen könnte.
Frage
Ich möchte die Frage des Kollegen Jung wiederholen, weil sie nicht beantwortet wurde. Was ist die Aufgabe eines Antisemitismusbeauftragten?
Dr. Ata (BMI)
Herr Klein ist in seiner Funktion als unabhängiger Beauftragter für den Themenbereich des Antisemitismus zuständig. Ich habe mehrfach betont, dass er in seinen Äußerungen frei ist und nicht für die Bundesregierung gesprochen hat. Deswegen möchte ich das inhaltlich nicht kommentieren.
Frage
Herr Ata, Herr Klein hat das Interview, aus dem zitiert wird, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ ausdrücklich in seiner Rolle und Funktion als Beauftragter der Bundesregierung gegeben. Welches ist die juristische oder logische Konstruktion, wonach sich ein Beauftragter, ein Mensch, der im Auftrag der Bundesregierung spricht, in einem Interview als Privatperson geäußert haben könnte?
Dr. Ata (BMI)
Ich kann nur noch einmal auf das hinweisen, was ich gesagt habe. Ich habe mehrfach betont, dass er ein unabhängiger Beauftragter ist, seine persönliche Auffassung wiedergegeben hat und nicht für die Bundesregierung gesprochen hat. Ich denke, das ist deutlich geworden.
Zusatzfrage
Ja, Sie haben es mehrfach wiederholt. Aber es ist, mit Verlaub gesagt, eine Wiederholung ohne inhaltlichen Kern. Herr Klein hat das Interview gegeben, sprechend im Auftrag der Bundesregierung. Das besagt der Titel. Wie soll es dann möglich sein, dass er die Äußerungen, die er darin getätigt hat, sozusagen als unabhängige Privatperson getätigt hat? Wo ist da die Logik, und wo ist da die Trennung der Funktion von der Privatperson möglich?
Dr. Ata (BMI)
Die Logik ergibt sich aus dem, was ich gesagt habe. Weitergehende Fragen müssten Sie direkt an Herrn Klein richten. Seine Pressearbeit erfolgt nicht durch das BMI, sondern unabhängig davon.
Frage
Herr Hebestreit, Herr Klein hat dort für die Bundesregierung gesprochen. Hat Sie das irritiert?
Hebestreit (BReg)
Wenn ich das, was Herr Ata eben mehrfach gesagt hat, richtig verstanden habe, dann hat er nicht für die Bundesregierung gesprochen, sondern er hat womöglich seine Position als unabhängiger Beauftragter dargelegt. Das ist nicht die Position der Bundesregierung. Das hat auch Herr Fischer hier schon deutlich gemacht. Der Bundeskanzler und die Bundesministerin des Äußeren haben sich dazu klar eingelassen.
Ansonsten würde ich darum bitten, das direkt mit Herrn Klein zu behandeln und vielleicht auch noch einmal den genauen Wortlaut des Interviews anzuschauen. Vielleicht ergibt sich daraus das eine oder andere an Erläuterungen. Aber von dieser Stelle aus haben wir zu diesem Fall alles gesagt, was wir zum jetzigen Zeitpunkt dazu sagen können.
Frage
Nur zur Erinnerung: Er hat die Vertreibungspläne und die Pläne für eine ethnische Säuberung des Gazastreifens positiv gesehen und gesagt, das sei radikales neues Denken, Herr Hebestreit. Darum geht es hier.
Herr Ata, Sie sagten gerade, dass sich Herr Klein natürlich an rechtliche Rahmen halten müsse. Das waren Ihre Worte gerade. Danach fragen wir die ganze Zeit. Was ist dieser rechtliche Rahmen? Können Sie uns das zur Not nachreichen? Das sind Ihre Worte!
Dr. Ata (BMI)
Richten Sie Ihre detaillierten und weiterführenden Fragen bitte direkt an das Büro von Herrn Klein.
Zusatzfrage Jung
Nein. Ich will wissen, was Sie gerade gemeint haben. Das waren Ihre Worte. Was ist der rechtliche Rahmen?
Dr. Ata (BMI)
Ich habe eine Selbstverständlichkeit ausgedrückt.
Zusatz
Nein, offenbar nicht.
Dr. Ata (BMI)
Doch.
Frage
Herr Hebestreit, angenommen, eine Beauftragte oder ein Beauftragter der Bundesregierung hätte sich in einem Interview dafür ausgesprochen, dass ein Teil der israelischen Bevölkerung ausgesiedelt werden könnte, entweder permanent oder für eine kurze Zeit. Hätte das zur gleichen Reaktion geführt? Hätte man auch dann gesagt: „Das sind private Aussagen; damit haben wir nichts zu tun“?
Hebestreit (BReg)
Ich mache das hier ja schon eine Weile. Zu Antworten auf hypothetischen Fragestellungen lasse ich mich auch heute nicht verführen. Ich verstehe Ihren Punkt, aber das würde ich in der konkreten Situation beantworten und nicht hypothetisch.
Zusatz
Es ist sehr schön, dass Sie dieses Mal meinen Punkt verstehen.
Medienberichte über Einreiseverweigerung für afghanische Flüchtlinge
Frage
Die Zeitung „WELT“ meldet, dass heute erneut Afghanen und Afghaninnen einreisen sollten, aber 25 Menschen die Einreise verwehrt worden sei. Können Sie das bestätigen? Was ist der Grund dafür?
Fischer (AA)
Zu der Einreiseverweigerung kann ich nichts sagen. Aber vielleicht darf ich etwas Grundsätzliches zu dem ganzen Thema sagen.
Sie wissen, dass wir von 2001 bis 2021, fast 20 Jahre, in Afghanistan engagiert waren, militärisch, aber auch mit finanzieller Unterstützung und mit humanitärer Hilfe. In dieser Zeit haben wir uns darum bemüht, diesem Land den Weg in eine bessere Zukunft zu bereiten. Das haben gemeinsam mit uns auch ganz viele Afghaninnen und Afghanen getan, die an eine bessere Zukunft ihres Landes geglaubt haben. Mit dem Fall Kabuls 2021 sind diese Bemühungen an ein Ende gekommen. Viele der Menschen, mit denen wir dort zusammengearbeitet haben, seien es Ortskräfte, seien es Journalistinnen und Journalisten, seien es Menschenrechtsaktivistinnen, seien es Polizistinnen, seien es Beamtinnen und Beamte oder Professorinnen und Professoren, die sich für eine bessere Zukunft ihres Landes, eine pluralistische und demokratische Zukunft ihres Landes eingesetzt haben, werden jetzt verfolgt.
Das ist der Hintergrund für die verschiedenen Aufnahmeprogramme, die es gibt. Es gibt das Ortskräfteverfahren. Es gibt das Bundesaufnahmeprogramm. Es gibt ein Menschenrechtsverfahren. In diesen Verfahren werden Menschen, deren Verfolgung durch die Taliban mehrfach geprüft wurde, die eine Aufnahmezusage zum Beispiel durch das BAMF haben, die einen Visaprozess durchlaufen haben, die eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen haben, an der die wichtigsten deutschen Sicherheitsbehörden beteiligt sind, geprüft. Dann können diese Menschen in Einzelfällen nach Deutschland reisen. Das ist es, was gerade passiert. Nach meiner Erkenntnis sind alle Personen, die auf diesem Flugzeug waren, mehrfach überprüft worden, haben die Sicherheitsüberprüfung erfolgreich durchlaufen und sind deshalb in Deutschland aufgenommen worden.
Zusatzfrage
Das hat die Frage nicht beantwortet. ‑ Ich versuche es noch einmal. Zum Ersten ‑ ‑ ‑
Fischer (AA)
Ja, weil mir dazu keine Kenntnis vorliegt.
Zusatzfrage
Wer entscheidet, wer an Bord dieses Flugzeugs geht? Sind das pakistanische oder deutsche ‑ ‑ ‑
Fischer (AA)
Nein, das entscheiden wir. In dem Verfahren prüft das BAMF zunächst einmal, ob die Menschen, die für eine Aufnahme im Bundesaufnahmeprogramm vorgesehen werden, verfolgt werden. Wenn das BAMF zu dem Ergebnis kommt, dass eine Verfolgungssituation in Afghanistan vorliegt, dann werden ein Visumsverfahren sowie eine Sicherheitsüberprüfung angestoßen. Das Visumsverfahren läuft in der deutschen Botschaft in Islamabad, ebenso die Sicherheitsüberprüfung. Dabei werden natürlich die einschlägigen Sicherheitsregister geprüft. Es werden aber auch mit jeder einzelnen Person, die für die Programme vorgesehen wird, Sicherheitsgespräche geführt, an denen Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundespolizei teilnehmen. Erst wenn diese keine Sicherheitsbedenken haben, kann auch das Visumsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden.
Immer wieder kommt es vor, dass Menschen, die aus Afghanistan flüchten, keine den deutschen Standards entsprechenden Ausweisdokumente haben, weil das Personenstandswesen in Afghanistan dramatisch unterentwickelt ist. Dann wird in jedem einzelnen Fall die Identität dieser Personen geprüft. Nur wenn die Identität bestätigt und die Sicherheitsüberprüfung erfolgreich durchlaufen wurde, kommen diese Menschen auf die Charterflüge und dürfen nach Deutschland fliegen.
Noch ein Letztes: Direkt am Flughafen werden die Dokumente der auf dem Charterflug befindlichen Personen noch einmal durch Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei überprüft, direkt am Flughafen in Islamabad. Erst wenn sie einwandfrei sind, kommen sie auf den Flieger.
Dr. Ata (BMI)
Ich kann dazu gern weiter ausführen. Wir haben immer wieder betont, dass die Sicherheit oberste Priorität in den Verfahren hat. Es gibt ein mehrstufiges Verfahren mit klaren Zuständigkeiten. Herr Fischer hat schon ausgeführt, dass das Visumsverfahren inklusive der Identitätsprüfung bei der Visastelle der deutschen Botschaft in Islamabad liegt und dass die Sicherheitsüberprüfung in Form von Datenbankabgleichen und Sicherheitsbefragungen von den Sicherheitsbehörden vorgenommen wird. Dokumenten- und Visaberater, die von der Bundespolizei an die Botschaft entsandt sind, unterstützen den Prozess des Visaverfahrens beim AA. Sie schauen sich die vorgelegten Dokumente an und sind in beratender Funktion tätig.
Zum Verständnis ist auch wichtig, zu sagen, dass es Aufnahmezusagen gibt, die wir erfüllen, dass aber keine neuen Aufnahmezusagen ausgesprochen werden.
Zum Sicherheitsverfahren ist auch zu sagen, dass sich Erkenntnisse, die gegen eine Aufnahme und Einreise nach Deutschland sprechen, jederzeit im Verfahren ergeben können und dazu führen, dass Personen von der Einreise ausgeschlossen werden. Das heißt, dass dies auch unmittelbar vor einem Charterflug vorkommen kann. Das ist Ausdruck dessen, dass die Prüfmechanismen konsequent umgesetzt werden. Ergeben sich bei den abschließenden Prüfungen der Flugliste und der Reisedokumente Fragen, wird diesen nachgegangen. Ist keine abschließende Klärung vor Abflug möglich, wird als Vorsichtsmaßnahme die Ausreise zurückgestellt. Fälle, die zurückgestellt werden, werden zwischen den beteiligten Behörden neu überprüft.
Die an den Aufnahmeverfahren aus Afghanistan beteiligten Behörden stehen zudem in einem engen und ständigen Austausch. Das Verfahren wird kontinuierlich überprüft und angepasst. Sie wissen, dass auch in der Vergangenheit jeweils Maßnahmen angepasst wurden, wenn die Umstände dies erforderten.
Zusatzfrage
Vielen Dank dafür, dass Sie mir das Verfahren zweimal erläutert haben. Aber was heute passiert ist, weiß ich immer noch nicht.
Ist es korrekt, dass heute ein Flug mit 132 Menschen aus Islamabad nach Deutschland kommen sollte und dass 25 Menschen nicht an Bord durften, weil ‑ so habe ich es jetzt verstanden ‑ Beamte in Zuständigkeit des Bundesinnenministeriums das verhindert haben?
Dr. Ata (BMI)
Heute sind 132 Personen eingereist. Das Thema, das Sie angesprochen haben, wird aufgearbeitet. Ich habe Ihnen gerade allgemein dargelegt, dass es auch kurz vor dem Abflug eines Charterfluges zu Anpassungen kommen kann. Als Vorsichtsmaßnahme wird in diesen Fällen die Flugreise zurückgestellt.
Frage
Herr Ata, Sie sagten 132 Personen aus Afghanistan seien eingereist. 25 von diesen 132, oder sind die on top? Die durften nicht einreisen, oder wie? Können Sie nochmal kurz erklären, was es mit diesen 25 auf sich hat?
Eine Frage an das AA: Können Sie sagen, wie viele dieser 132, die heute in Deutschland eingereist sind, Ortskräfte waren oder sind?
Dr. Ata (BMI)
Um es konkreter zu machen: Es ist richtig, dass 25 Personen aus den vorhin genannten Gründen ‑ Anpassungen können auch kurz vor dem Abflug gemacht werden ‑ nicht mitreisen konnten. Es ist auch richtig, dass 132 Personen eingereist sind.
Ich weiß nicht, ob für diese 25 Personen, die zumindest erst einmal ausgeschlossen wurden, möglicherweise andere einreisen konnten. Grundsätzlich gibt es Wartelisten. Ich weiß nicht, ob man die Zahlen einfach addieren kann. Aber die Zahlen, die ich genannt habe, sind so.
Die 132 Personen, die eingereist sind, verteilen sich auf unterschiedliche Aufnahmeverfahren. Sie wissen, dass mehrere Aufnahmeverfahren parallel umgesetzt werden. Herr Fischer hat es hier erwähnt; das brauche ich, denke ich, nicht zu wiederholen. Unter den Personen befanden sich 74 Frauen und 58 Männer. 57 Personen waren unter 18 Jahre alt, davon sieben Kinder unter zwei Jahren.
Zusatzfrage
Letztendlich saßen also nur 132 im Flugzeug? Ist das korrekt?
Dr. Ata (BMI)
Genau.
Frage
Herr Ata, meine Frage bezieht sich auf den Sachverhalt. Es ist dann also falsch, was „Bild“ jetzt meldet, dass insgesamt 157 Afghanen an Bord gewesen seien? Das ist definitiv falsch? Sie sagen 132 ‑ richtig?
Dr. Ata (BMI)
Ich sage, dass nach meiner Kenntnis 132 Personen heute Vormittag eingereist sind.
Zusatzfrage
Könnten Sie vielleicht erklärend nachliefern, ob es sich bei der ursprünglichen Planung um 132 plus 25, also 157, gehandelt hat, von denen dann 25 nicht an Bord gelassen wurden? Dann wüsste ich noch gern, ob es für die 25, die nicht an Bord durften, irgendwelche Nachrücker gab, wie Sie angedeutet haben. Können Sie das bitte nachliefern?
Dr. Ata (BMI)
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob wir das so detailliert angeben. Aber ich schaue gerne nach.
Frage
Herr Fischer, ist das Auswärtige Amt über jeden Zweifel erhaben, was Ihre Seite der Überprüfung dieser Menschen angeht? Wenn man sich jetzt die Medienberichterstattung ansieht, dann gibt es ja von BMI-Seite und von angeblich hochrangigen Beamten den Fingerzeig auf das Auswärtige Amt, dass dort Leute ins Flugzeug gelassen wurden, für die das Auswärtige Amt gar nicht grünes Licht hätte geben sollen.
Fischer (AA)
Wie gesagt, ich kann nur wiederholen, dass wir zum einen sehr eng mit dem BMI zusammenarbeiten. Wir arbeiten auch mit den deutschen Sicherheitsbehörden zusammen. All die Personen, die für einen Flug vorgesehen sind, werden von der Taliban verfolgt, weil sie sich in menschenrechtlicher, zivilgesellschaftlicher oder sonstiger Weise engagiert haben oder weil sie ehemalige Ortskräfte sind. Diese Verfolgungssituation ist durch das BAMF umfassend überprüft worden.
Dann gibt es ein Visumsverfahren und eine Sicherheitsüberprüfung. In dem Visumsverfahren muss die Identität der Personen eindeutig geklärt werden. Je nach Status der Unterlagen müssen gegebenenfalls Reiseausweise für Ausländer, RAfAs, ausgestellt werden.
Wir hatten das hier ja schon einmal: Mehrere Länder in der Welt stellen Proxypässe aus, unter anderem auch Afghanistan, die sich dadurch auszeichnen, dass die Pässe von einer dritten Person beantragt oder abgeholt werden. Zum Beispiel in Deutschland erkennen wir diese nicht als gültige Dokumente an.
Vor diesem Hintergrund bekommen diese Leute, wenn ihre Identität geklärt ist, Reiseausweise für Ausländer ausgestellt, die sie zur Einreise berechtigt. Das ist sozusagen die Identitätsprüfung, der die Kolleginnen und Kollegen minutiös nachgehen. Und da wird neben den Ausweisen eine ganze Armada an Möglichkeiten genutzt ‑ Führerschein, DNA-Tests ‑, um die Identität dieser Personen zu klären. Dann gibt es noch eine Sicherheitsüberprüfung und ein Sicherheitsgespräch in der Botschaft mit Vertretern der Sicherheitsbehörde, wie ich vorhin schon erwähnt habe ‑ Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundespolizei ‑, die jede einzelne Person auf Grundlage der ihnen vorliegenden Sicherheitsinformationen befragen. Erst wenn die grünes Licht geben, bekommen diese Leute überhaupt ein Visum, und erst dann können sie das Flugzeug betreten.
Zusatzfrage
Aber wie passt das denn zusammen, wenn diese Menschen, die von BMI-Seite überprüft worden sind ‑ Bundespolizei und andere Sicherheitsbehörden sind ja Teil dieser Überprüfung in der Botschaft ‑, auf der Liste landen und dann hier nicht einreisen konnten? Das verstehe ich jetzt nicht.
Fischer (AA)
Es konnten in der Tat 25 Personen, wie Herr Ata gesagt hat ‑ die Informationen habe ich auch erst gerade bekommen ‑, das Flugzeug nicht besteigen. Wir bemühen uns um die Klärung der Hintergründe. Wenn es Fragen gibt ‑ das hat Herr Ata ja gesagt ‑, gehen wir denen nach und werden sie klären. Ich bin zuversichtlich, dass das gut gelingen wird.
Frage
Vielleicht können Sie sagen, wie das mit den Ortskräften aussieht. Meine Frage danach wurde noch nicht beantwortet.
Dann bin ich ein bisschen verwirrt durch Ihre Antwort an den Kollegen: Es sind also alle 132 Afghanen, die eingestiegen sind, auch eingereist? Ist das so?
Fischer (AA)
Das ist unser aktueller Kenntnisstand.
Zusatzfrage
Okay, gut.
Dann hätte ich noch gern die Info zu den Ortskräften.
Fischer (AA)
Es waren Ortskräfte an Bord. Ich kann Ihnen nicht genau sagen, wie viele es waren, weil mir die Liste hier nicht vorliegt. Aber, wie gesagt, es sind Charterflüge, die sich an Personen aus allen Aufnahmeprogrammen richten.
Das Aufnahmeprogramm für Ortskräfte ist ein Aufnahmeprogramm. Sie wissen, viele Ortskräfte sind in den letzten Jahren schon gekommen. Das heißt, im Zweifelsfall hat nur noch eine beschränkte Anzahl von Ortskräften einen Anspruch, nach Deutschland zu kommen. Bei manchen ergibt eine neue Prüfung, dass sie nach Deutschland kommen sollten, weil sie vor Ort verfolgt werden.
Dann gibt es aber noch die anderen Aufnahmeprogramme, die wir für Menschen eingerichtet haben, die in Afghanistan durch die Taliban verfolgt werden. Da ‑ das habe ich vorhin schon erwähnt ‑ gibt es verschiedene Aufnahmeprogramme. Das bekannteste ist das Bundesaufnahmeprogramm. Aber es gibt auch ein Menschenrechtsprogramm und ein Überbrückungsprogramm. Aus all diesen Programmen sind im Regelfall Menschen auf diesen Charterflügen.
Ich kann nur daran erinnern: Auch in Deutschland wurden Leute verfolgt, und sie wären dankbar gewesen, wenn sie in anderen Ländern aufgenommen worden wären.
Dr. Ata (BMI)
Ich kann die Zahlen konkretisieren. Sie haben nach den einzelnen Verfahren gefragt.
Von den 132 Personen, die ich genannt habe, kamen sechs über das Ortskräfteverfahren ‑ das heißt eine Hauptperson plus fünf Familienangehörige ‑, 14 über die Menschenrechtsliste ‑ da waren es vier Hauptpersonen und zehn Familienangehörige ‑, 38 Personen über das Überbrückungsprogramm ‑ das teilt sich auf in sechs Hauptpersonen und 32 Familienangehörige ‑ und 74 Personen über das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Personen aus Afghanistan, darunter 22 Hauptpersonen und 52 Familienangehörige.
Zusatzfrage
Noch eine Nachfrage zu einer Zahl: Sie konnten ja sagen, wer im Flugzeug saß ‑ Frauen, Männer, Kinder. Können Sie das auch für die 25 Personen sagen, die dort gelassen worden sind?
Dr. Ata (BMI)
Nein, aktuell nicht.