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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 10.02.2025
Präsidentschaftswahl in Ecuador und Parlamentswahl in der Republik Kosovo
Frage
Eine Frage an die Bundesregierung: Haben Sie einen Kommentar zu den Wahlen in Ecuador und im Kosovo?
Fischer (AA)
Ich glaube, bezüglich Ecuadors müsste ich etwas nachliefern.
In Kosovo ist es so, dass die Stimmauszählung noch nicht abgeschlossen ist und wir die jetzt natürlich zunächst einmal abwarten. Aber was ich zum Ablauf der Wahl sagen kann, ist, dass die EU-Beobachtungsmission den Verlauf der Wahlen als friedlich und ruhig bezeichnet hat.
Frage
Wie bewerten Sie unter den Umständen der Wahl die Möglichkeit eines zukünftigen Europaratbeitritts des Kosovos? Haben Sie Hoffnung, dass es in dieser Frage bald Bewegung geben könnte?
Fischer (AA)
Sie wissen, dass wir als Bundesregierung den Beitritt Kosovos zum Europarat grundsätzlich unterstützen. Wir arbeiten daran, sind dazu im Gespräch und werden das auch fortsetzen.
Zurückweisung von Personen an den deutschen Grenzen
Frage
Ich hätte eine Frage an das BMI. Es geht um die Zurückweisungen an der deutschen Grenze. Es gab jetzt eine Meldung und eine Antwort der Bundesregierung, dass ein Fünftel derjenigen, die an der Grenze zurückgewiesen wurden, die Ukrainer sind, die nicht aus der Ukraine, sondern aus anderen Ländern der EU kommen. Das wirft die Frage auf: Auf welcher Grundlage werden die ukrainischen Staatsbürger, die eigentlich ohne Visum nach Deutschland einreisen dürfen, an der Grenze zurückgewiesen?
Harmsen (BMI)
Wie Sie wissen, leisten wir als Bundesrepublik Deutschland einen riesengroßen Beitrag, um Ukrainerinnen und Ukrainer aufzunehmen, um ihnen hier Schutz zu gewähren. Dazu stehen wir fest; das steht auch nicht infrage.
Allerdings können Ukrainerinnen und Ukrainer, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat diesen Schutz gefunden haben, auch nicht ohne weiteres in die Bundesrepublik Deutschland einreisen; und die Zurückweisungen, die Sie ansprechen, werden dann eben auf dieser Grundlage vorgenommen. Das heißt, wenn sie in einem anderen EU-Mitgliedstaatschutz gefunden haben, dann können sie auch an der Grenze zurückgewiesen werden.
Zusatzfrage
Wenn also eine ukrainische Familie meinetwegen in Frankreich lebt und in Berlin shoppen gehen möchte oder was auch immer, warum darf die das nicht? Das ist mir nicht so ganz klar.
Harmsen (BMI)
Es ist ja nicht ausgeschlossen. Natürlich können auch Ukrainerinnen und Ukrainer, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat Schutz gefunden haben, nach Deutschland einreisen. Dazu müssen sie dann aber die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, das heißt zum Beispiel ein Visum beantragen.
Zusatzfrage
Man muss also auch, wenn man einen ukrainischen Pass hat und in der EU lebt, ein Visum für Deutschland beantragen?
Harmsen (BMI)
Im Regelfall ja.
[…]
Frage
Ich würde gern auf die allererste Frage zurückkommen. Es war für mich so unerwartet, dass ich etwas erstaunt war.
Sehe ich es tatsächlich richtig, dass eine ukrainische Familie mit Aufenthalt in Frankreich, die kurzfristig nach Deutschland einreisen möchte, ein deutsches Visum braucht, nicht zum Übersiedeln, sondern für eine Einreise zum Beispiel zu touristischen Zwecken oder, um jemanden zu besuchen?
Harmsen (BMI)
Es gab auch vorher ein Einreiseregime für Menschen aus der Ukraine. Diejenigen, die hier einreisen wollen und sich dabei auf § 24 des Aufenthaltsgesetzes berufen, können das nicht tun, wenn sie sich bereits länger, befristet oder unbefristet, in einem Drittstaat aufhalten.
Zusatz
Das ist der Paragraf zum vorübergehenden Schutz.
Harmsen (BMI)
Genau.
Zusatz
Ich meinte ‑ ‑ ‑
Harmsen (BMI)
Das heißt, für ihre Einreise können sie sich darauf nicht berufen. Dementsprechend gelten dann die üblichen Einreisebestimmungen für Menschen aus der Ukraine.
Zusatz
Aber die üblichen Einreisebestimmungen sehen doch Visafreiheit vor, wenn sie sich nicht auf diesen Paragraf berufen, sondern einfach einreisen möchten, nicht um als Schutzbedürftige hier zu bleiben, sondern zu allen möglichen anderen Zwecken.
Harmsen (BMI)
Ich würde mir das noch einmal anschauen. Ich bleibe zunächst bei meiner Antwort, aber wenn wir etwas nachreichen können, würde ich das tun.
Zusatzfrage
Das wäre nett.
Meine nächste Frage: Wenn ein ukrainischer Flüchtling in Deutschland schon den entsprechenden Status hat, gilt das dann auch für andere europäische Länder? Darf er oder sie dann also nicht in ein anderes europäisches Land reisen?
Harmsen (BMI)
Das schauen wir uns an.
Fischer (AA)
Ich denke, wir müssten uns das noch einmal gemeinsam anschauen und gegebenenfalls etwas nachreichen. Nach meiner Kenntnis ist es so, dass Ukrainerinnen und Ukrainer für bis zu 90 Tage visumsfrei einreisen können, wenn sie über einen biometrischen Pass verfügen. Aber ich sehe den Widerspruch zu den Äußerungen des Kollegen. Deshalb müssten wir noch einmal gemeinsam schauen, wie die Lage ist.
[…]
Kämpfe im Osten der Demokratischen Republik Kongo
Frage
Herr Fischer, eine Frage zum Kongo. Wenn wir es richtig verfolgen, dann marschieren die M23-Rebellen jetzt auf Bukavu in Südkivu zu. Die Menschen dort sind in großer Sorge, weil es bei der Belagerung und den Kämpfen in Goma Tausende Tote gab.
Wie steht die Bundesregierung zu diesen Entwicklungen?
Fischer (AA)
Sie haben recht, vor Ort sehen wir derzeit leider noch keine Anzeichen dafür, dass die Waffenruhe eingehalten wird. Wir sind daher über ein mögliches Vorrücken der M23-Miliz und ruandischer Truppen in Richtung der Provinzhauptstadt von Südkivu zutiefst besorgt. Damit drohen weitere schwere Kämpfe und auch unbeschreibliches Leid für die Menschen in der Region. Außerdem droht auch eine Regionalisierung des Konflikts, weil auch burundische Truppen dort vor Ort sind.
Gleichzeitig möchte ich sagen, dass sich die Staats- und Regierungschefs der Ostafrikanischen Gemeinschaft, EAC, und der Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrikas, SADC, am Freitag und Samstag zu einem Gipfeltreffen in Daressalam getroffen haben. Wie Sie wissen, hat der kongolesische Staatspräsident teilgenommen, allerdings virtuell. Der ruandische Staatspräsident war vor Ort.
Die Staats- und Regierungschefs haben gemeinsam zu einer sofortigen Waffenruhe und zu Verhandlungen auch mit der M23-Miliz aufgerufen. Alle staatlichen und nicht staatlichen Akteure sollen in politische Gespräche eingebunden werden. Die bereits bestehenden Friedensprozesse ‑ wie Sie wissen, gab es zwei, den Luanda-Prozess und den Nairobi-Prozess ‑ sollen zusammengeführt werden, was auch ein wichtiger Schritt ist.
Die Militärchefs sind dazu aufgerufen, in den nächsten fünf Tagen Pläne auszuarbeiten, um die Kampfhandlungen schnellstmöglich einzudämmen. Dazu gehört unter anderem die Wiedereröffnung des Flughafens in Goma sowie die Einrichtung humanitärer Korridore. Außerdem soll der Rückzug uneingeladener ausländischer Streitkräfte, also der Streitkräfte Ruandas, vom Territorium der Demokratischen Republik Kongo vorbereitet werden.
Für die Bundesregierung kann ich sagen, dass wir die Ergebnisse dieses Treffens ausdrücklich begrüßen und darauf hoffen, dass die Gipfelergebnisse, an denen sich die Staatspräsidenten sowohl von Kongo als auch von Ruanda beteiligt haben, schnellstmöglich umgesetzt werden und die Region einen Weg aus dem Konflikt heraus findet.
Zusatzfrage
Sie waren in Ihren Forderungen viel deutlicher und klarer und hatten den Rückzug der M23-Rebellen gefordert. Sind Sie von dem Gipfelergebnis nicht doch enttäuscht?
Fischer (AA)
Wichtig ist erst einmal, dass es jetzt zu einem Waffenstillstand kommt, dann die Verhandlungen beginnen und wir zu einem Ergebnis kommen, dass das Sterben erst einmal aufhört. Das ist, denke ich, die oberste Priorität.