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Auswärtiges Amt zum Bericht der OVCW zum Einsatz von Chemiewaffen in Syrien

14.06.2018 - Pressemitteilung

Zum jüngsten Bericht der Fact Finding Mission der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts heute (14.06.):

Erneut hat die Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) in ihrem gestern veröffentlichten Bericht den Einsatz von Chemiewaffen in Syrien in zwei Fällen bestätigt. Demnach sei am 24. März 2017 in Ltamenah (Provinz Hama) sehr wahrscheinlich der chemische Kampfstoff Sarin und einen Tag später Chlorgas als Waffe bei einem Angriff auf ein Krankenhaus eingesetzt worden.

Diese Angriffe müssen beendet werden. Die Verantwortlichen für den Einsatz solch schrecklicher Waffen müssen identifiziert, sie müssen zur Rechenschaft gezogen werden.

Wenn Massenvernichtungswaffen heutzutage entgegen aller internationalen Verbote und Normen eingesetzt werden, dürfen wir nicht zur Tagesordnung übergehen. Wir sind in der Pflicht, das Chemiewaffenüberkommen – als wichtigen Pfeiler unserer regelbasierten Ordnung – zu erhalten. Deshalb hat Deutschland, gemeinsam mit weiteren Staaten, eine außerordentliche Sitzung der Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens beantragt, die vom 26. bis 28. Juni 2018 in Den Haag stattfinden wird. ‎Über 90 Staaten haben unseren Antrag unterstützt.

Wir setzen uns dafür ein, dass die 192 Vertragsstaaten des Chemiewaffenübereinkommens ihrer Verantwortung gerecht werden, damit dem Einsatz von Chemiewaffen ein Ende gesetzt und Schritte zur Stärkung des Chemiewaffenübereinkommens beschlossen werden.

Hintergrund:

Die OVCW geht mit einer Fact Finding Mission Berichten über mutmaßliche Einsätze von Chemiewaffen in Syrien nach. Sie hat das Mandat zu ermitteln, ob es tatsächlich zum Einsatz von Chemiewaffen gekommen ist. Ihr Mandat erstreckt sich nicht auf die Ermittlung der Verantwortlichen.

In mehreren Berichten hat die Fact Finding Mission der OVCW den Einsatz chemischer Waffen – Chlorgas, Senfgas und Sarin – in Syrien bestätigt: In Ltamenah wurde auch am 30. März 2017 Sarin eingesetzt. Einem weiteren Bericht zufolge wurde wenige Tage später, am 4. April 2017, Sarin in Chan Schaichun eingesetzt, mit tragischen Folgen für Hunderte von Männern, Frauen und Kindern. Für diesen Angriff hat ein unabhängiges und vom Sicherheitsrat mandatiertes Ermittlungsgremium der OVCW und der Vereinten Nationen der syrischen Armee die Verantwortung zugewiesen.

Das Mandat für dieses Ermittlungsgremium wurde aufgrund russischer Vetos im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im November 2017 nicht verlängert. Seither ist es nicht mehr möglich, die Verantwortlichen für diese schrecklichen Angriffe in Syrien zu ermitteln.

Auch dem mutmaßlichen Einsatz von Chemiewaffen am 7. April 2018 in Duma geht die OVCW mit ihrer Fact Finding Mission nach. Sie hat Zeugen befragt und vor Ort Proben entnommen, die in akkreditierten Referenzlaboren analysiert werden. Nach Abschluss aller Analysen wird die OVCW auch hierzu einen Bericht veröffentlichen.

Deutschland strebt, gemeinsam mit Partnern, an, durch einen Beschluss der außerordentlichen Vertragsstaatenkonferenz die Kapazitäten und Fähigkeiten der OVCW zu stärken und die OVCW mit der Ermittlung der Verantwortlichen für Einsätze von Chemiewaffen zu befassen.


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