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Gemeinsame Erklärung der Menschenrechtsbeauftragten der Bunderegierung Kofler und der französischen Menschenrechtsbotschafterin Borione zum Verfahren gegen Osman Kavala in der Türkei

19.05.2021 - Pressemitteilung

Aus Anlass der Fortführung des Gerichtsverfahrens gegen Osman Kavala und seine Mitangeklagten in der Türkei am 21. Mai erklären die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, und die französische Menschenrechtsbotschafterin Delphine Borione:

Osman Kavala ist seit inzwischen fast 1.300 Tagen eingesperrt, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits vor fast anderthalb Jahren seine sofortige Freilassung gefordert hat. Der Umgang der Türkei mit Osman Kavala und die Nicht-Umsetzung des EGMR-Urteils sind eines Rechtsstaats und langjährigen Mitglieds des Europarats unwürdig. Wir fordern die Türkei auf, sich ihrer internationalen Verpflichtungen zu besinnen und Herrn Kavala unverzüglich freizulassen.

Hintergrund

Der Leiter der türkischen Kulturstiftung Anadolu Kültür, Osman Kavala, ist seit dem 18.10.2017 inhaftiert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wertete die lange Untersuchungshaft von Osman Kavala am 10.12.2019 als einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und forderte seine umgehende Freilassung. Das Ministerkomitee des Europarats hat die Türkei wiederholt aufgefordert, dieses Urteil umzusetzen und daher Osman Kavala unverzüglich freizulassen. Er war am 18.02.2020 von einem Istanbuler Gericht vom Vorwurf des „versuchten Umsturzes der Regierung“ im Kontext der sog. Gezi-Proteste 2013 freigesprochen worden, wurde aber umgehend auf Grundlage anderer Vorwürfe wieder festgenommen. Zuletzt stand Osman Kavala am 5.02.2021 wegen Spionagevorwürfen vor Gericht. Ein Berufungsgericht hob den Freispruch am 22.01.2021 auf und ordnete eine Wiederaufnahme des Verfahrens an. In dem am 21.05.2021 beginnenden Prozess werden beide laufenden Verfahren zusammengeführt.

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