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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Hinrichtung von Zeinab Sekaanvand in Iran

02.10.2018 - Pressemitteilung

Anlässlich der Meldungen über die Hinrichtung der jungen Iranerin Zeinab Sekaanvand am 02.10.2018, erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler, heute (02.10.):

Ich bin schockiert über die Hinrichtung der jungen Iranerin Zeinab Sekaanvand. Zum Zeitpunkt der ihr vorgeworfenen Tat war Zeinab Sekaanvand erst 17 Jahre alt. Es bestehen beträchtliche Zweifel daran, dass in ihrem Verfahren rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten wurden.

Die Bundesregierung lehnt, wie die Europäische Union insgesamt, die Todesstrafe unter allen Umständen ab. In Iran wurden im Jahr 2018 bereits mindestens vier zum Tatzeitpunkt minderjährige Personen hingerichtet, und zahlreiche weitere befinden sich im Todestrakt. Diese Hinrichtungspraxis muss aufhören.

Iran hat sowohl die UN-Konvention über die Rechte des Kindes als auch den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert. Beide verbieten die Hinrichtung von Menschen, die zum Tatzeitpunkt minderjährig sind.

Ich appelliere daher mit Nachdruck an alle Verantwortlichen im Iran, die Vollstreckung weiterer Todesurteile mit sofortiger Wirkung auszusetzen.


Hintergrund:

Die zum Zeitpunkt der Hinrichtung 24-jährige Zeinab Sekaanvand Lokran wurde 2012 im Alter von 17 Jahren verhaftet. Sie gestand den Mord an ihrem Mann, den sie mit 15 Jahren geheiratet hatte und der sie physisch und psychisch misshandelt habe. Während des Gerichtsverfahrens im Oktober 2014 widerrief sie ihr Geständnis. Dennoch wurde sie zum Tode verurteilt. Berichte von Menschenrechtsorganisationen weisen auf erhebliche Verfahrensmängel hin.

Im Jahr 2015 heiratete sie einen Mitgefangenen und wurde schwanger. Die Hinrichtung wurde bis nach der Entbindung aufgeschoben. Am 30.09.2016 brachte sie ein totgeborenes Kind zur Welt. Der Hinrichtungstermin wurde daraufhin auf den 13.10.2016 festgelegt, jedoch aufgrund internationalen Protests zunächst nicht durchgeführt.

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