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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Verurteilung von Nabeel Rajab

21.02.2018 - Pressemitteilung

Anlässlich der Verurteilung des Menschenrechtsaktivisten Nabeel Rajab erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, heute (21.02.):

Die Verurteilung des bahrainischen Menschenrechtsaktivisten und Oppositionspolitikers Nabeel Rajab zu fünf Jahren Gefängnisstrafe wegen Twitter-Äußerungen sehe ich angesichts zahlreicher Berichte über Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens mit großer Sorge.

Jede Regierung muss sich der Kritik ihrer Bürger stellen und sich mit sachlichen Argumenten mit ihr auseinandersetzen. Meinungs- und Pressefreiheit genießen auch in Bahrain verfassungsrechtlichen Schutz. Auch in den sozialen Medien muss es die Möglichkeit geben, Missstände und Fehlentwicklungen offen zur Sprache zu bringen. In diesem Sinne appelliere ich an die Regierung des Königreichs Bahrains ihren Verpflichtungen zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten nachzukommen.

Mit Sorge betrachte ich auch die gestrige Entscheidung des bahrainischen Parlaments, ehemaligen Mitgliedern von aufgelösten politischen Vereinigungen das passive Wahlrecht zu entziehen. Dies birgt die Gefahr einer weiteren Polarisierung der Gesellschaft. Ich appelliere daher an die Regierung des Königreichs Bahrains, dieses Gesetz nicht auszufertigen.

Hintergrund:
Am 21.02.2018 wurde der Menschenrechtsaktivist und Oppositionspolitiker Nabeel Rajab in erster Instanz zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Urteil erging wegen „Verbreitens falscher Informationen über den Krieg in Jemen“ und „Beleidigung des Innenministeriums“. Er kann gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Bereits im Juli 2017 wurde Nabeel Rajab in einem weiteren Verfahren wegen Interviews mit ausländischen Medien zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Die Bundesregierung hat wiederholt ihre Besorgnis über den zunehmenden Einsatz des Strafrechts zur Unterbindung von öffentlicher Kritik in Bahrain zum Ausdruck gebracht.



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