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Menschenrechtsbeauftrage Kofler zum Urteil des Israelischen Obersten Gerichtshofs in Bezug auf den Landesdirektor von Human Rights Watch

07.11.2019 - Pressemitteilung

Anlässlich des Urteils des Obersten Gerichtshofs in Israel vom 5.11. zur Ausweisung des Landesdirektors von Human Rights Watch für Israel und die Palästinensischen Gebiete, Omar Shakir, erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (07.11.):

Das Urteil ist auf Grundlage der 2017 beschlossenen Ergänzung des Einreisegesetzes gefällt worden. Ich beobachte Gesetze, die dazu beitragen können, die freie Meinungsäußerung und die aktive Zivilgesellschaft einzuschränken, mit großer Sorge. Leider sehe ich hier einen besorgniserregenden weltweiten Trend.

Ich rufe die israelische Regierung dazu auf, auf die im Mai 2018 angeordnete Ausweisung von Herrn Shakir zu verzichten und damit ein klares Zeichen für die Bedeutung der Arbeit von unabhängigen und kritischen Menschenrechtsorganisationen zu setzen.

Hintergrund

Der Oberste Gerichtshof in Israel hat am 5.11.2019 die im Mai 2018 vom israelischen Innenministerium angeordnete Ausweisung des Landesdirektors von Human Rights Watch (HRW) für Israel und die Palästinensischen Gebiete, Omar Shakir, bestätigt.

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