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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Anklage gegen Osman Kavala

22.02.2019 - Pressemitteilung

Am 20.02.2019 gab die Staatsanwaltschaft Istanbul bekannt, dass sie gegen den renommierten Mäzen und Unternehmer Osman Kavala sowie 15 weitere Personen Anklage wegen „versuchten Umsturzes der Regierung“ und weiterer Straftaten im Zusammenhang mit den sogenannten Gezi-Protesten erhebt. Aus diesem Anlass erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (22.02.):

Die Vorwürfe gegen Osman Kavala und eine Reihe türkischer Intellektueller, Journalisten, Aktivisten und Künstler bedeuten einen erneuten Versuch, die unabhängige Zivilgesellschaft in der Türkei zum Schweigen zu bringen.

Wenn Bürgerproteste zum Komplott umgedeutet und kritische Köpfe unter absurden Vorwürfen kriminalisiert werden, beraubt sich die Türkei ihres wertvollsten Kapitals.

Ich appelliere an die türkischen Gerichte, sich diesem durchschaubaren Versuch zu widersetzen.

Hintergrund

Die Staatsanwaltschaft forderte für Osman Kavala und seine Mitangeklagten erschwerte lebenslange Haft. Pressemeldungen zufolge bezieht sich die Anklage auf die als „Gezi-Proteste“ bekannten Demonstrationen des Jahres 2013, deren Planung und Vorbereitung sie den Angeklagten vorwirft. Neben dem Versuch, die Regierung zu stürzen, umfassen die Anklagepunkte u.a. das Führen gefährlicher Substanzen ohne Genehmigung, Beschädigung von Gotteshäusern und Friedhöfen, schwerwiegende Plünderung, schwerwiegende Körperverletzung und Sachbeschädigung.

Neben Osman Kavala richtet sich die Anklage gegen Ali Hakan Altınay, Ayşe Mücella Yapıcı, Ayşe Pınar Alabora, Can Dündar, Çiğdem Mater Utku, Gökçe Yılmaz, Handan Meltem Arıkan, Hanzade Hikmet Germiyanoğlu, İnanç Ekmekçi, Memet Ali Alabora, Mine Özerden, Şerafettin Can Atalay, Tayfun Kahraman und Yiğit Ali Ekmekçi.

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