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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Prozess gegen den chinesischen Menschenrechtsanwalt Wang Quanzhang

27.12.2018 - Pressemitteilung

Zur gestrigen Verhandlung im Prozess gegen den chinesischen Menschenrechtsanwalt Wang Quanzhang sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Frau Bärbel Kofler, heute (27.12.):

Mit großer Aufmerksamkeit verfolge ich den Prozess gegen den chinesischen Menschenrechtsanwalt Wang Quanzhang, in dem nach dreieinhalb Jahren Haft am 26. Dezember 2018 in Tianjin die Verhandlung stattgefunden hat.


Wang Quanzhang hat sich seit Jahren mit großem Engagement für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in China eingesetzt und gehörte mit zu den ersten Anwälten, die vom sog. „709-Crackdown“ betroffen waren.

Ich bin sehr besorgt darüber, dass Wang Quanzhang während seiner Haft keinen Zugang zu den von ihm gewählten Anwälten erhalten und der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hat. Ich appelliere an die chinesischen Institutionen, den Prozess nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und unter Beachtung einschlägiger VN-Übereinkommen zu führen und dem erklärten Ziel der chinesischen Führung, die Rechtsstaatlichkeit zu stärken, Geltung zu verschaffen.

Ich bitte die chinesische Seite, Familienangehörige, Journalisten, Vertreter von Botschaften und die Öffentlichkeit wieder als Beobachter zum Verfahren zuzulassen. Leider wird der Öffentlichkeit der Zugang nicht nur zu diesem, sondern auch zu ähnlich gelagerten Prozessen schon seit geraumer Zeit verweigert.

Die Bundesregierung hat sich seit seiner Verhaftung im Juli 2015 immer wieder hochrangig für Wang Quanzhang eingesetzt. Deutschland wird weiter an seinem Schicksal Anteil nehmen.

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