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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Gerichtsverhandlung gegen Taner Kılıç und die „Istanbul 10“

07.11.2018 - Pressemitteilung

Anlässlich der heutigen Gerichtsverhandlung in Istanbul gegen den Ehrenvorsitzenden der Türkei-Sektion von Amnesty International, Taner Kılıç sowie gegen die als „Istanbul 10“ bekannt gewordenen Menschenrechtsverteidiger erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Dr. Bärbel Kofler (07.11.):

Seit über einem Jahr sitzt Taner Kılıç gemeinsam mit zehn weiteren Menschenrechtsverteidigern auf der Anklagebank.

Beweise, die die ihnen vorgeworfenen Taten belegen können, hat auch die heutige Verhandlung nicht zutage gefördert. Im Gegenteil: Längst ist dieses umstrittene Verfahren zum Symbol für das Vorgehen gegen die unabhängige Zivilgesellschaft geworden. Es ist daher höchste Zeit, klar Farbe zu bekennen: Wenn den Angeklagten keine Straftat nachgewiesen werden kann, müssen sie unverzüglich freigesprochen werden.

Hintergrund:

Der Menschenrechtsaktivist Taner Kılıç wurde am 06.06.2017 in Izmir festgenommen, am 09.06.2017 ordnete ein Gericht Untersuchungshaft gegen ihn an. Herr Kılıç, dem die türkische Staatsanwaltschaft Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation vorwirft, wurde am 15.08.2018 aus der Untersuchungshaft entlassen. Sein Verfahren wurde am 26.10.2017 mit jenem gegen die „Istanbul 10“ zusammengeführt.

Die sogenannten „Istanbul 10“, zu denen auch die ehemalige Direktorin der türkischen Sektion von Amnesty International, Idil Eser und der deutsche Menschenrechtsaktivist Peter Steudtner gehören, wurden am 05.07.2017 auf der Insel Büyükada vor Istanbul festgenommen. Dort hatten die Festgenommenen an einem routinemäßigen Workshop für Menschenrechtsverteidiger teilgenommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung terroristischer Organisationen vor. Nachdem zunächst gegen alle Betroffenen Untersuchungshaft angeordnet wurde, entschied das Gericht am 25.10.2017, ihre Freilassung für die Dauer des Verfahrens, die im Falle von zwei Angeklagten an Auflagen geknüpft wurde. Die ausländischen Angeklagten Peter Steudtner und Ali Gharavi konnten die Türkei daraufhin verlassen.

Das Verfahren gegen die Angeklagten wurde heute auf den 21.03.2019 vertagt.

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