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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Freilassung von Ilgar Mammadov in Aserbaidschan

14.08.2018 - Pressemitteilung

Zur Freilassung von Ilgar Mammadov erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (14.08):

Ich habe die Nachricht über die Freilassung von Ilgar Mammadov, Vorsitzender der Partei REAL, mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen. Ich begrüße diese Entscheidung des aserbaidschanischen Gerichts und ermuntere die aserbaidschanische Regierung zur Einhaltung der von ihr eingegangenen Verpflichtungen, die sich aus der Europäischen Konvention über die Menschenrechte ergeben.

Die anhaltende Inhaftierung von Ilgar Mammadov trotz zweier Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte war für mich Anlass zur Sorge, gerade auch im Kontext der Zusammenarbeit mit Aserbaidschan im Europarat.

Wir messen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten in den bilateralen Beziehungen zu Aserbaidschan hohe Bedeutung bei. Ich werde die Lage der Menschenrechte in Aserbaidschan weiterhin aufmerksam verfolgen.

Hintergrund:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in zahlreichen Entscheidungen Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention durch Aserbaidschan festgestellt. Im Fall des Oppositionspolitikers und Vorsitzenden der REAL-Partei Ilgar Mammadov hatte der EGMR bereits 2014 seine Untersuchungshaft als rechtswidrig bewertet, im November 2017 dann auch die inzwischen gegen ihn verhängte Freiheitsstrafe.

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