Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Außenminister Maas zur Ankündigung der Niederlande, ein Verfahren gegen Syrien vor dem Internationalen Gerichtshof anzustreben

18.09.2020 - Pressemitteilung

Zur niederländischen Initiative, gegen Syrien ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die VN-Antifolterkonvention anzustreben, erklärte Außenminister Maas heute (19.09.):

Ich begrüße die niederländische Initiative, das syrische Regime wegen schlimmster Menschenrechtsverletzungen und Folter vor dem Internationalen Gerichtshof zur Rechenschaft zu ziehen. Das ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Straflosigkeit in Syrien.

Syrien hat sich als Vertragsstaat der VN-Antifolterkonvention dazu verpflichtet, Folter in syrischen Gefängnissen zu verhindern. In den letzten zehn Jahren des Syrien-Konflikts sind 150.000 Menschen verschwunden, für 90 Prozent dieser Fälle ist das syrische Regime verantwortlich. Mehr als 14.400 Syrerinnen und Syrer sind unter Folter gestorben, fast 99 Prozent von ihnen in der Hand des syrischen Regimes.

Es ist daher gut, dass Syrien jetzt hierüber auf internationaler Bühne Rechenschaft ablegen muss. Echter und dauerhafter Frieden in Syrien setzt voraus, dass die Täter schwerster Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Opfer verdienen Gerechtigkeit.

Hintergrund:

Die Niederlande beabsichtigen, Syrien wegen Verletzung der VN-Antifolterkonvention vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) zur Verantwortung zu ziehen. Mit der heutigen Aufforderung an Syrien, in Verhandlungen über die Anwendung der Antifolterkonvention in Verhandlungen zu treten, haben die Niederlande den hierfür erforderlichen ersten Schritt unternommen.

Die VN-Antifolterkonvention enthält in Art. 30 Abs. 1 eine besondere Zuständigkeitsbegründung des IGH. Streitigkeiten über die Anwendung des Abkommens können dem IGH unterbreitet werden, wenn sie nicht im Verhandlungswege beigelegt werden konnten, ein Schiedsgericht verlangt wurde und binnen sechs Monaten keine Einigung auf ein Schiedsgericht gelingt.

Deutschland tritt dafür ein, die Täter der schlimmsten Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen in Syrien zur Rechenschaft zu ziehen und unterstützt in diesem Sinne insbesondere den von der Generalversammlung der Vereinten Nationen eingesetzten Internationalen, Unparteiischen und Unabhängigen Mechanismus (IIIM) sowie die Untersuchungskommission des Menschenrechtsrats (Commission of Inquiry). Während des deutschen Vorsitzes im Sicherheitsrat im Juli hat Deutschland zudem das Schicksal Gefangener und Vermisster während der Befassung zur politischen Situation in Syrien in den Mittelpunkt gestellt. Darüber hinaus findet derzeit vor dem Oberlandesgericht Koblenz der weltweit erste Strafprozess wegen staatlicher Folter in Syrien statt.

Schlagworte

nach oben