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Außenminister Maas zu den Fortschrittsberichten der EU-Kommission zu Albanien und Nordmazedonien

02.03.2020 - Pressemitteilung

Außenminister Heiko Maas erklärte heute (02.03.) zur Vorlage der Zwischenberichte der Europäischen Kommission zu den Reformfortschritten in Albanien und Nordmazedonien:

Die EU-Kommission hat Albanien und Nordmazedonien erneut ein gutes Zeugnis ausgestellt. Beide Länder haben in wichtigen Reformbereichen klare Fortschritte gemacht – vor allem bei der Stärkung des Justizsystems und der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption.

Wir teilen die positive Bewertung der EU-Kommission. Daher setzen wir uns im EU-Kreis für die zügige Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit beiden Ländern ein. Beitrittsverhandlungen sind das beste Instrument, um Albanien und Nordmazedonien bestmöglich zu unterstützen und weitere Fortschritte einzufordern.

Ohne ein ermutigendes Zeichen der EU würden wir die großen Fortschritte der letzten Jahre gefährden. Dies würde den Interessen der EU und Deutschlands schaden. Wir brauchen im Westlichen Balkan stabile und leistungsfähige demokratische Rechtsstaaten.

Hintergrund:

Die Europäische Kommission hat heute (02.03.) ihre Zwischenberichte zu Reformfortschritten in Albanien und Nordmazedonien vorgelegt. Beide Berichte bescheinigen weitere Fortschritte in den prioritären Reformbereichen. Auf dieser Grundlage erneuert die EU-Kommission ihre Empfehlung der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit beiden Ländern.

Der Bericht zu Nordmazedonien konstatiert greifbare Fortschritte im Bereich der Justizreform, der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption sowie bei der Reform der Nachrichtendienste und der Öffentlichen Verwaltung.

Im Bericht zu Albanien werden insbesondere Fortschritten bei der Justizreform konstatiert, inklusive des Vettingverfahrens zur Überprüfung der Qualifikation und Eignung von Richtern und Staatsanwälten. Auch die Fortschritte bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und Korruption sowie der Reduktion unbegründeter Asylanträge, der Drogenbekämpfung und der Wahlrechtsreform werden von der Kommission hervorgehoben.

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