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Erklärung der Ko‑Vorsitzenden des Internationalen Ausschusses für Folgemaßnahmen zu Libyen

21.04.2021 - Pressemitteilung

Der Sondergesandte der Vereinten Nationen Ján Kubiš und der Ko‑Vorsitzende, Botschafter Christian Buck aus Deutschland, begrüßen ausdrücklich die Teilnahme von Ministerpräsident Abdul Hamid Dbeiba und Außenminister Heiko Maas am Treffen hoher Beamter desInternationalen Ausschusses für Folgemaßnahmen zu Libyen“ (International Follow-Up Committee on Libya, ICFL) am 21. April 2021.

Teilnehmer des IFCL begrüßten die Annahme der Resolutionen 2570 (2021) und 2571 (2021) durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, in denen sich ihre gemeinsamen Prioritäten und Ziele widerspiegeln, und rufen die libyschen Behörden und Institutionen dringend auf, sie vollständig umzusetzen.

Wir bekräftigen, dass die Hauptaufgabe der Übergangs-Exekutivbehörde und aller einschlägigen Institutionen und Behörden in Libyen darin besteht zu gewährleisten, dass am 24. Dezember 2021, wie im Fahrplan des LPDF (Libyan Political Dialogue Forum) vorgesehen, landesweite Parlaments- und Präsidentschaftswahlen abgehalten werden.

Wir begrüßen das Treffen des LPDF‑Rechtsausschusses vom 7. bis 9. April in Tunis sowie seine Schlussfolgerungen und rufen das Abgeordnetenhaus auf, die verfassungsrechtliche Grundlage und den erforderlichen Rechtsrahmen für die Wahlen vor dem 1. Juli zu definieren und zu beschließen.

Wir ermutigen das Abgeordnetenhaus, den gemeinsamen Haushalt zügig anzunehmen, und die Regierung der Nationalen Einheit, die Grundversorgung der Bevölkerung einschließlich der Stromversorgung in allen Teilen des Landes wiederherzustellen; kontinuierliche Produktion im Ölsektor sowie eine transparente und gerechte Mittelverteilung zu gewährleisten; energische Maßnahmen zur Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung bewaffneter Gruppen und aller einschlägigen nichtstaatlichen bewaffneten Akteure zu ergreifen; die humanitäre Lage anzugehen, ihre Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie weiter zu intensivieren und die Menschenrechte aller Libyerinnen und Libyer sowie die von Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten zu schützen und die nationale Aussöhnung voranzutreiben.

Wir haben Sorge über die Auswirkungen des Konflikts auf Nachbarländer zum Ausdruck gebracht, auch mit Blick auf die Gefahren durch den illegalen Transport, die destabilisierende Akkumulation und den Missbrauch von Waffen sowie die Bewegungen von Söldnern und bewaffneten Gruppen. Wir betonen, dass die vollständige Umsetzung der Waffenstillstandsvereinbarung weiterhin von entscheidender Bedeutung ist, und rufen alle Akteure dringend auf, den Rückzug aller ausländischen Kräfte und Söldner aus ganz Libyen unter uneingeschränkter Achtung des VN‑Waffenembargos unverzüglich zu veranlassen.

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