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Auswärtiges Amt zu Korruptionsbekämpfung in Guatemala

04.09.2018 - Pressemitteilung

Zur Ankündigung der guatemaltekischen Regierung, das Mandat der „Internationalen Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala“ nicht verlängern zu wollen, sagte eine Sprecherin des Auswärtigen Amts heute (04.09.):

Wir nehmen mit Sorge und Enttäuschung die Ankündigung der guatemaltekischen Regierung zur Kenntnis, das Mandat der ‚Internationalen Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala‘ (CICIG) nicht über September 2019 hinaus verlängern zu wollen. Als wichtiger Geber und Unterstützer der CICIG hofft die Bundesregierung, dass Guatemala diese Entscheidung noch einmal überdenkt.

Die Kommission hat in den zehn Jahren ihres Bestehens einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Rechtsstaats in Guatemala geleistet. CICIG ist ein Signal an die Bevölkerung der gesamten Region, dass gegen Korruption und Straflosigkeit wirksam vorgegangen werden kann.

Guatemala ist aufgerufen, seine Bemühungen zur Stärkung des Rechtsstaats und der Demokratie zum Wohle aller Bürger des Landes fortzusetzen.

Hintergrund:

Um die hohe Straflosigkeit und die Korruptionsrate im Land zu senken, hatte Guatemala die Vereinten Nationen und die internationale Gemeinschaft um die Einsetzung einer „Internationalen Kommission zur Bekämpfung der Straflosigkeit in Guatemala“ / „Comisión Internacional contra la Impunidad en Guatemala“ (CICIG) gebeten. Die Kommission hat im Januar 2008 ihre Arbeit aufgenommen. Zu ihren Erfolgen gehört die Aufdeckung eines Korruptionsskandals in der guatemaltekischen Steuer- und Zollbehörde im April 2015. CICIG wird durch freiwillige Beiträge der internationalen Gemeinschaft finanziert. Zu den wichtigsten Gebern gehört auch die Europäische Union. Deutschland hat CICIG seit 2009 mit knapp 5,5 Millionen Euro unterstützt.

Die Regierung Guatemalas hat am 28.08. erklärt, das Mandat von CICIG nicht über 2019 hinaus verlängern zu wollen.

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