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Menschenrechtsbeauftragte Kofler anlässlich der Festnahme des chinesischen Bürgerrechtsanwalts Yu Wensheng

30.01.2018 - Pressemitteilung

Anlässlich der Festnahme des chinesischen Bürgerrechtsanwalts Yu Wensheng erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler, heute (30.01.):

Die Verhaftung des engagierten Bürgerrechtsanwalts Yu Wensheng verstärkt meine Sorge um die Menschenrechtslage in China. Dort waren zuletzt mehrere Menschenrechtsverteidiger zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die jüngste Entwicklung ist beunruhigend.

Yu Wensheng wurde am 19. Januar festgenommen. Nun wird ihm „Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt“ vorgeworfen. Yu Wensheng hat nichts anderes getan, als sich für demokratische Reformen in China und für die Menschenrechte bedrängter Mitbürger einzusetzen.

Ich rufe die chinesische Regierung dazu auf, Yu Wensheng umgehend freizulassen, und die auch in der chinesischen Verfassung garantierten Bürgerrechte konsequent zu achten.

Hintergrund:

Der Menschenrechtsanwalt Yu Wensheng wurde am 19. Januar 2018 vor seinem Haus in Peking festgenommen. Am 27. Januar wurde wegen des Verdachts der „Anstiftung zur Untergrabung der Staatsgewalt“ Hausarrest angeordnet.

Hintergrund seiner Verhaftung ist offenbar, dass er am 18. Januar 2018 in einem offenen Brief eine Reform der chinesischen Verfassung gefordert hatte. Er gehört zu den Sprechern einer losen Vereinigung chinesischer MR-Anwälte. Er hat außerdem den prominenten Menschenrechtsverteidiger Wang Quanzhang anwaltlich vertreten. Yu Wensheng machte auch durch seine Klage gegen die Regierungen von Peking und Hebei wegen mangelnder Bekämpfung der Luftverschmutzung von sich reden. Er ist auch Gründungsmitglied der seit Anfang 2017 bestehenden Anti-Folter-Union. Wenige Tage vor seiner Festnahme war seine Anwaltslizenz widerrufen worden.

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