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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Urteil gegen den chinesischen Menschenrechtsanwalt Wang Quanzhang
Zum Urteilsspruch gegen den chinesischen Menschenrechtsanwalt Wang Quanzhang sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Dr. Bärbel Kofler, heute (28.01.):
Wang Quanzhang hat nichts anderes getan, als sich im gesetzlichen Rahmen als Anwalt in China für entrechtete Bürger und politisch Verfolgte einzusetzen. Ich bewundere sein selbstloses Engagement für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit. Dass er dafür heute zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, ist vollkommen unverständlich. Es ist außerdem bedenklich, dass Wang Quanzhang während seiner Untersuchungshaft keinen Zugang zu von ihm gewählten Anwälten erhalten und der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden hat.
Ich erneuere meinen Aufruf an die chinesische Seite, im noch laufenden Prozess gegen den schwer kranken Menschenrechtsaktivisten Huang Qi die üblichen Verfahrensrechte konsequent einzuhalten und auch die Öffentlichkeit wieder als Prozessbeobachter zuzulassen.
Die Bundesregierung wird sich weiterhin für Wang Quanzhang und Huang Qi einsetzen.
Hintergrund:
Das zweite mittlere Volksgericht in der nordchinesischen Stadt Tianjin hat den chinesischen Menschenrechtsanwalt Wang Quanzhang heute wegen „Untergrabung der Staatsgewalt“ zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt. Außerdem wurden ihm für weitere fünf Jahre seine politischen Rechte entzogen.