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Menschenrechtsbeauftragte Kofler anlässlich der Verurteilung des tibetischen Menschenrechtsverteidigers Tashi Wangchuk

01.06.2018 - Pressemitteilung

Anlässlich der Verurteilung des tibetischen Menschenrechtsverteidigers Tashi Wangchuk erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler, heute (01.06.):

Gegen den tibetischen Menschenrechtsverteidiger Tashi Wangchuk ist vor wenigen Tagen in China wegen der Anstiftung zum Separatismus eine fünfjährige Gefängnisstrafe verhängt worden. Ich bin sehr besorgt über die erneute Verurteilung eines Tibeters, der sich mit friedlichen und nach chinesischem Recht zulässigen Mitteln für die Erhaltung der kulturellen Identität Tibets eingesetzt hat.

Ich rufe die Regierung der Volksrepublik China dazu auf, Tashi Wangchuk umgehend freizulassen und die kulturellen sowie die religiösen Rechte der Tibeter zu achten. Dies schließt auch ein, die Institutionen des tibetischen Buddhismus wie die Lehrinstitute Larung Gar und Yachen Gar nicht in ihrer Arbeit zu behindern und die tibetische Sprache und Kultur nicht zu verdrängen.

Hintergrund:

Tashi Wangchuk engagiert sich hauptsächlich für den Erhalt der tibetischen Sprache und die kulturellen Rechte der Tibeter. Er wurde am 27.01.2016 verhaftet, nachdem er erfolglos versucht hatte, eine Klage gegen örtliche Behörden einzureichen, die sich gegen die verfassungsmäßig garantierte Förderung der tibetischen Sprache in den Schulen gesperrt hatten. Ende 2015 hatte Tashi Wangchuk in einem Interview mit der New York Times die chinesische Bildungspolitik in Tibet kritisiert. Am 4. Januar 2018 fand in Yushu der Prozess gegen ihn statt. Die Anklage lautete auf Anstiftung zum Separatismus. Tashi Wangchuk plädierte auf unschuldig. Am 22.05. wurde er zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt.

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