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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Verurteilung des ehemaligen Milizenführers Sheka in der Demokratischen Republik Kongo
Zur Verurteilung des ehemaligen Milizenführers Sheka in der Demokratischen Republik Kongo erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, heute (03.12.):
Das Urteil gegen den Warlord „Sheka“ sendet ein wichtiges Signal gegen die Straflosigkeit in einer Region, die bereits seit Jahrzehnten von schwersten Menschenrechtsverletzungen heimgesucht wird.
Es ist ermutigend, dass in den letzten Jahren mehr als 50 Verfahren in Anwendung des Römischen Statuts vor kongolesischen Gerichten zu einem rechtskräftigen Abschluss gebracht wurden. In dem nun abgeschlossenen Fall war auch die Unterstützung der Europäischen Union, die Mission der Vereinten Nationen, MONUSCO, und zahlreicher beteiligter Nichtregierungsorganisationen wichtig: Sie haben technische und materielle Hilfe für die Instanzen geleistet, die mit den Ermittlungen und Aburteilungen befasst waren.
Aber es bleibt noch viel zu tun, um die anhaltende Kultur der Straflosigkeit rund um die Konflikte in den östlichen Gebieten der D.R. Kongo dauerhaft und wirksam zu bekämpfen. Hierzu zählen nicht zuletzt die Modernisierung des Strafvollzugs, um Gefängnisausbrüche von verurteilten Straftätern zu vermeiden, die Zahlung von Wiedergutmachungsleistungen an die Opfer schwerer Menschenrechtsverletzungen, sowie die Stärkung der Opferhilfe und des Opferschutzes.
Hintergrund:
In der vergangenen Woche wurde der ehemalige Warlord „Sheka“ durch ein Gericht in der demokratischen Republik Kongo zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach einem über fast zwei Jahre andauernden Verfahren mit 337 Klägern und tausenden Seiten an Beweismitteln sah es das Gericht als erwiesen an, dass der ehemalige Anführer der Miliz Nduma Défense du Congo in den Jahren 2010, 2012 und 2014 für Massenvergewaltigungen, die Rekrutierung von Kindersoldaten, Plünderung, Mord, Totschlag und Brandstiftung in mehreren Dörfern verantwortlich war.