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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Verfahren gegen Eren Keskin

04.09.2020 - Pressemitteilung

Anlässlich der Gerichtsverhandlung im sogenannten Özgür-Gündem-Hauptverfahren am 9. September gegen die renommierte Menschenrechtsanwältin Eren Keskin und ihre drei Mitangeklagten erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (04.09.):

Ich wiederhole meinen Appell an die türkische Justiz, Eren Keskin und ihren Mitangeklagten faire, rechtstaatliche Verfahren zu gewähren – so, wie es den internationalen Verpflichtungen der Türkei entspricht.

Presse- und Meinungsfreiheit sind das Rückgrat einer demokratischen, pluralistischen Gesellschaft. In der Türkei werden leider schon seit Langem Entscheidungen gefällt, die die Zivilgesellschaft einschüchtern und kritische Stimmen zum Verstummen bringen wollen. Umso wichtiger ist es, dass wir das Verfahren gegen Frau Keskin genau beobachten. Der Einsatz von Frau Keskin für ihre Mitmenschen und ihr Mut, Menschenrechtsfragen ungeachtet des persönlichen Risikos immer wieder zu thematisieren, verdienen unsere Anerkennung.

Hintergrund

Die Menschenrechtsanwältin Eren Keskin, Gründungsmitglied und langjährige Vorsitzende des Menschenrechtsvereins in der Türkei (IHD) war von 2013 bis 2016 Chefredakteurin der inzwischen verbotenen Zeitung „Özgür Gündem“. Sie hatte dieses Amt in symbolischer Weise und aus Solidarität mit der in Bedrängnis geratenen linkskurdischen Zeitung übernommen. In Zusammenhang mit dieser Tätigkeit und weiteren politischen Meinungsäußerungen wurden gegen Keskin über 140 Gerichtsverfahren eingeleitet.

Vorwürfe im Özgür-Gündem-Hauptverfahren sind die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung mit einem Strafmaß von bis zu 15 Jahren sowie Terrorpropaganda und Störung der Einheit und territorialen Integrität der Türkei. Weiterhin mitangeklagt sind Zana Bilir Kaya, İnan Kızılkaya und Kemal Sancılı; Filiz Koçali, Aslı Erdoğan, Necmiye Alpay und Bilge Aykut wurden bereits freigesprochen.

Weitere Gerichtsverfahren gegen Eren Keskin sind bereits erstinstanzlich entschieden und stehen zur Entscheidung vor verschiedenen Berufungsgerichten an. Im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein Berufungsgericht drohen ihr Haftstrafen von bis zu 17 Jahren und 2 Monaten.

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