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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer

26.06.2020 - Pressemitteilung

Zum Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer am 26.06. erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Dr. Bärbel Kofler:

Am heutigen Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer erheben wir unsere Stimme für alle Opfer von Folter und für ihre Angehörigen.Folter verletzt die Menschenwürde, brutalisiert eine Gesellschaft und ist Ausgangspunkt neuer Konflikte. Darum gilt das völkerrechtliche Folterverbot ausnahmslos immer und überall. Dennoch müssen täglich unzählige Menschen in verschiedenen Regionen unter Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe leiden.

Immer noch müssen wir dazu auffordern, das Folterverbot unter allen Umständen zu achten. Alle Staaten sind verpflichtet, Folter zu verhindern, Folteropfer zu unterstützen und die Täter zur Verantwortung zu ziehen und vor Gericht zu bringen. Zentral dafür ist die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs, internationaler Beweissicherungsmechanismen und nationaler Gerichte, wie etwa derzeit im Verfahren des OLG Koblenz wegen Folter in Syrien.

Ausdrücklich möchte ich allen Menschenrechtsverteidigerinnen und – verteidigern danken, die sich teils unter hohem persönlichem Risiko gegen Folter engagieren. Durch konkrete Projekte zum besseren Schutz von Gefangenen unterstützen wir diese Arbeit.

Hintergrund:

Folter ist völkerrechtlich ohne Einschränkungen verboten. Gemäß der von 170 Staaten ratifizierten Antifolterkonvention der Vereinten Nationen von 1984 gilt als Folter jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht werden. Der Begriff der Folter beschränkt sich nicht nur auf körperliche Gewaltanwendung, vielmehr kann auch die vorsätzliche Zufügung psychischer Gewalt Folter darstellen, wenn ein gewisser Schweregrad erreicht wird, dies kann im Einzelfall z. B. bei Schlafentzug, Gewaltandrohung oder langanhaltende Isolationshaft der Fall sein.

Deutschland hat die Antifolterkonvention und das dazugehörige Zusatzprotokoll ratifiziert und ist einer der wichtigsten Geber für den Fonds der Vereinten Nationen zur Unterstützung von Folteropfern. Außerdem unterstützt Deutschland konkrete Projekte von Nichtregierungsorganisationen zur Folterprävention.

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