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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zum Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer

25.06.2019 - Pressemitteilung

Zum Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer am 26.06. erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler:

Das Verbot von Folter gilt weltweit und absolut. Dennoch werden jeden Tag unzählige Menschen in verschiedensten Regionen der Welt Opfer von Folter und grausamer, unmenschlicher Misshandlung. Sie verletzt die Menschenwürde, brutalisiert eine Gesellschaft und ist Ausgangspunkt neuer Konflikte.

Am heutigen Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer bekräftigen wir unsere entschiedene Ablehnung jeglicher Art von Folter. Als internationale Gemeinschaft müssen wir bei der Bekämpfung von Folter zusammenarbeiten. Dies gilt für die Prävention, den Schutz und die Unterstützung der Opfer ebenso wie für die Aufforderung an Staaten, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen und Foltervorwürfe zu untersuchen, die Täter vor Gericht zu stellen und Rechtsbehelfe für die Opfer zu gewährleisten. All dies kann besser realisiert werden, wenn wir sowohl auf zwischenstaatlicher Ebene, als auch mit der Zivilgesellschaft und insbesondere den Menschenrechtsaktivisten zusammenarbeiten und gemeinsam unsere Stimme gegen Folter erheben.

Hintergrund

Folter ist völkerrechtlich ohne Einschränkungen verboten. Gemäß der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen von 1984 gilt als Folter jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis verursacht wird. Der Ausdruck umfasst nicht Schmerzen oder Leiden, die sich lediglich aus gesetzlich zulässigen Sanktionen ergeben, dazu gehören oder damit verbunden sind. Der Begriff der Folter beschränkt sich nicht nur auf körperliche Gewaltanwendung, vielmehr kann auch die vorsätzliche Zufügung psychischer Gewalt Folter darstellen, wenn ein gewisser Schweregrad erreicht wird, dies kann im Einzelfall z.B. bei Schlafentzug, Gewaltandrohung oder langanhaltende Isolationshaft der Fall sein.

Deutschland hat die Antifolterkonvention und das dazugehörige Zusatzprotokoll ratifiziert und ist einer der wichtigsten Geber für den Fonds der Vereinten Nationen zur Unterstützung von Folteropfern.

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