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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zu Todesurteilen in Belarus

29.11.2018 - Pressemitteilung

Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, sagte heute (29.11.):

Diese Woche wurde bekannt, dass in Belarus erneut zwei Todesurteile vollstreckt wurden. Im Jahr 2018 wurden damit bereits vier Todesurteile vollstreckt.

Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe unter allen Umständen ab und setzt sich gemeinsam mit ihren europäischen Partnern für ihre weltweite Abschaffung ein. Die Todesstrafe verletzt das Recht auf Leben, ein essentielles Menschenrecht.

Ich appelliere an die belarussische Regierung, als ersten Schritt in Richtung einer Abschaffung der Todesstrafe ein sofortiges Moratorium auf die Vollstreckung dieser Strafe einzuführen.

Hintergrund:

Belarus ist das einzige Land in Europa, in dem die Todesstrafe noch verhängt und vollstreckt wird. Belarus ist daher kein Mitglied des Europarates. Die Todesstrafe wurde 1996 im Rahmen eines Referendums bestätigt. Die jüngsten Hinrichtungen wurden im Mai 2018 vollzogen. Erst im Januar 2018 waren zwei weitere Menschen zum Tode verurteilt worden. Die Bundesregierung setzt sich für die Abschaffung der Todesstrafe ein. Außenminister Gabriel hatte sich im November während seines Besuchs in Minsk gegenüber Staatspräsident Lukaschenko für eine Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt, ebenso Bundespräsident Steinmeier bei seiner Reise nach Minsk im Juni 2018.

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