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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Vollstreckung der Todesstrafe in Thailand

19.06.2018 - Pressemitteilung

Zur Vollstreckung der Todesstrafe gegen den 26-jährigen Theerasak Longji sagte die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, heute (19.06.):

Mit großer Bestürzung habe ich von der Hinrichtung des 26-jährigen Theerasak Longji in Thailand erfahren. Erst kürzlich hatte die thailändische Regierung versichert, dass das seit August 2009 bestehende de-facto-Moratorium für die Todesstrafe aufrechterhalten bleibt. Die Entscheidung der thailändischen Regierung, nach fast neun Jahren das de-facto-Moratorium plötzlich auszusetzen und die Todesstrafe zu vollziehen, ist ein bedauerlicher Rückschritt und ein schreckliches Signal.

Im Hinblick auf die insgesamt 516 zum Tode Verurteilten in Thailand appelliere ich an die Verantwortlichen, von weiteren Exekutionen abzusehen. Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und erniedrigende Strafe. Studien zeigen, dass sie keine abschreckende Wirkung hat. Zudem sind Fehlurteile nie ganz auszuschließen – mit irreparablen Folgen im Fall einer Hinrichtung.

Die Todesstrafe ist mit der Menschenwürde unvereinbar.

Hintergrund:

Unter der gegenwärtigen Militärregierung hat die Zahl der mit der Todesstrafe bedrohten Straftaten zugenommen – gegenwärtig können in Thailand 63 Delikte mit dem Tod bestraft werden. Mit dieser hohen Zahl von Delikten, die zur Todesstrafe führen, und der Wiederaufnahme der Vollstreckung entfernt sich Thailand von der weltweiten Tendenz zur Abschaffung der Todesstrafe: Inzwischen haben mehr als zwei Drittel aller Länder die Todesstrafe abgeschafft.

Diese Dynamik muss genutzt werden, um alle verbleibenden Länder wie Thailand, die noch immer an der Todesstrafe festhalten, umzustimmen. Die Bundesregierung und die Europäische Union setzen sich mit Nachdruck dafür ein, dass die Todesstrafe weltweit abgeschafft wird.

Einsatz gegen Todesstrafe und Folter

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