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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zu Todesurteilen in Belarus
Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler, sagte heute (14.06.) zur Todesstrafe in Belarus:
Erneut wurde bekannt, dass in Belarus mindestens ein Todesurteil vollstreckt wurde.
Die Bundesregierung ist der Überzeugung, dass die Todesstrafe das grundlegende Menschenrecht, das Recht auf Leben, verletzt. Daher lehnt sie die Todesstrafe ab und setzt sich gemeinsam mit ihren europäischen Partnern für deren weltweite Abschaffung ein.
Auch gegenüber der belarussischen Regierung hat die Bundesregierung ihre Haltung wiederholt deutlich gemacht. Ich appelliere an die belarussische Regierung, als ersten Schritt in Richtung der Abschaffung der Todesstrafe die Vollstreckung von Todesurteilen ab sofort auszusetzen.
Hintergrund:
Belarus ist das einzige Land in Europa, in dem die Todesstrafe noch verhängt und vollstreckt wird. Daher ist Belarus auch kein Mitglied des Europarats. Im Rahmen eines Referendums wurde die Todesstrafe im Jahr 1996 bestätigt. Die jüngsten Hinrichtungen waren im November 2018 vollzogen worden. Die nun vollstreckten Todesurteile waren im Januar 2018 verhängt und im Mai 2018 in zweiter Instanz bestätigt worden. Die Bundesregierung hat sich gegenüber der belarussischen Regierung wiederholt für eine Abschaffung der Todesstrafe eingesetzt, so auch Bundespräsident Steinmeier gegenüber Staatspräsident Lukaschenko bei seiner Reise nach Minsk im Juni 2018.