Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Menschenrechtsbeauftragte Kofler anlässlich des Internationalen Tages gegen Menschenhandel
Anlässlich des Internationalen Tages gegen Menschenhandel am 30.07. erklärt die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt Bärbel Kofler:
Am heutigen Internationalen Tag gegen Menschenhandel erinnere ich daran, dass jeden Tag Menschen Opfer von Menschenhändlern werden. Sei es zum Zwecke der sexuellen oder der Arbeitsausbeutung, Menschenhandel ist in allen Ausprägungen eine schwere Menschenrechtsverletzung.
Auch in Deutschland leben Opfer von Menschenhandel, die unter Ausbeutung und Freiheitsentzug leiden. Da Menschenhandel typischerweise über Grenzen hinweg geschieht, können wir diese Form von organisierter Kriminalität nicht allein bekämpfen. Es bedarf starker Kooperation zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielländern von Menschenhandel. Daher setzen wir uns auch auf internationaler Ebene nachdrücklich für eine enge Zusammenarbeit in den Bereichen Prävention, Strafverfolgung und Opferschutz ein.
Der Schutz der Menschenrechte von Opfern von Menschenhandel ist in Zeiten von COVID-19 besonders wichtig. Es sind fast immer Menschen, die sich in Situationen besonderer Verletzlichkeit befinden, die Opfer von Menschenhandel werden. Für die meisten von ihnen hat sich die Lage durch die Pandemie noch weiter verschlechtert: Einkommensquellen versiegen, Infektionsrisiken steigen, Zugang zu Justiz und Gesundheitsversorgung ist erschwert.
Im Menschenrechtsrat hat Deutschland vor wenigen Wochen gemeinsam mit Argentinien, Jordanien und den Philippinen eine Resolution eingebracht, die insbesondere auf bessere Unterstützung und „Empowerment“ von Opfern von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung eingeht und einen Schwerpunkt auf die Situation von Frauen legt. Außerdem verlängert sie das Mandat der UN-Sonderberichterstatterin zum Thema Menschenhandel. Die Resolution hat breite Unterstützung erfahren und bietet eine gute Grundlage für Regierungen und NGOs weltweit bei den Anstrengungen zur Abschaffung von Menschenhandel.
Hintergrund:
Menschenhandel in all seinen Ausprägungen stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar und ist typischerweise ein grenzüberschreitendes Phänomen. Der Herausforderung der Bekämpfung von Menschenhandel stellt sich Deutschland, indem es in einer Vielzahl von internationalen Organisationen und Gremien gemeinsame Lösungen mit anderen Mitgliedstaaten verfolgt, dies insbesondere mit unseren EU-Partnern und auf Ebene des Europarates, des Ostseerates, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und der Vereinten Nationen.
Darüber hinaus fördert das Auswärtige Amt jedes Jahr Projekte in verschiedenen Ländern mit Schwerpunkt Menschenhandelsbekämpfung und ist seit Jahren der größte Beitragszahler zum Trust Fund on Contemporary Forms of Slavery des Hochkommissariats der Vereinten Nationen für Menschenrechte, OHCHR.