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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Lage in Sudan

20.08.2019 - Pressemitteilung

Zu Berichten über die bevorstehende Hinrichtung des Sudanesen Abbas Muhammed Nur Musa sagte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (20.08.):

Die Unterzeichnung des Verfassungsdokuments in Khartum am 17. August 2019 ist ein großer Fortschritt für die Menschenrechte in der Region. Ich möchte allen Parteien dazu gratulieren, dass sie wichtige und weitreichende Verpflichtungen für die Menschenrechte in dieses Dokument aufgenommen haben. Es bietet viele Möglichkeiten und Gelegenheiten, Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit zu beheben und sie für die Zukunft zu vermeiden.

Der neuen Führung in Khartum wünsche ich viel Erfolg für den Übergang zu einem demokratischen Sudan. Ein wichtiges erstes Zeichen wäre es, die Hinrichtung von Abbas Muhammed Nur Musa zu verhindern. Abbas wurde wegen einer Straftat zum Tode verurteilt, die er im Alter von 15 Jahren begangen hatte. Dieses Urteil wurde von der internationalen Gemeinschaft bereits kritisiert. Die deutsche Regierung ist unter allen Umständen gegen die Todesstrafe. Der Sudan hat die UN-Konvention über die Rechte des Kindes und den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifiziert, die beide die Hinrichtung von Personen verbieten, die zum Zeitpunkt der Straftat minderjährig waren.

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