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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur medizinischen Versorgung Oleh Senzows
Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25.07. über vorläufige Maßnahmen für den in Russland inhaftierten Regisseur Oleh Senzow erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (27.07.):
Dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland dazu aufgefordert hat, Oleh Senzow unverzüglich die nötige medizinische Versorgung zukommen zu lassen, unterstreicht die allseitige Sorge um seinen Gesundheitszustand, ja um sein Leben. Diese hat sich seit Beginn seines Hungerstreiks im Mai noch einmal intensiviert.
Ich hoffe sehr, dass die russische Regierung der Entscheidung Rechnung trägt und dringend dafür sorgt, dass vollständiger Zugang zu medizinischer Versorgung gewährleistet wird. Zudem hoffe ich auf eine baldige Freilassung von Herrn Senzow und seinem Mitgefangenen Herrn Koltschenko.
Hintergrund:
Oleh Senzow, einer der prominentesten Gegner der illegalen Annexion der Krim, war am 10. Mai 2014 in seinem Haus in Simferopol (Krim) festgenommen worden. Aufgrund des Vorwurfs, „terroristische Angriffe“ auf der Krim organisiert zu haben, wurde Senzow am 25. August 2015 in Russland zu zwanzig Jahren Lagerhaft im strengen Regime verurteilt, der Mitangeklagte Aleksandr Koltschenko zu zehn Jahren. Senzow hat Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben, u.a. wegen Vorwürfen der Folter und Misshandlung. Am 14. Mai 2018 trat Senzow in einen Hungerstreik. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 25. Juli eine Eilentscheidung erlassen, die Russland verpflichtet, Senzow angemessen medizinisch zu versorgen.
Die Bundesregierung hat die Inhaftierung und Verurteilung von Senzow und Koltschenko mehrfach auch in hochrangigen Gesprächen kritisiert und sich für ihre Freilassung eingesetzt.