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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zur Haftdauer der iranischen Frauenrechtsaktivistin Saba Kord Afshari

20.07.2020 - Pressemitteilung

Zur Verlängerung der Haftdauer der iranischen Frauenrechtsaktivistin Saba Kord Afshari erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (20.07.):

Es erfüllt mich mit großer Sorge, dass die ohnehin absurd lange Haftstrafe der iranischen Frauenrechtsaktivistin Saba Kord Afshari jetzt ohne ein faires rechtsstaatliches Verfahren verlängert wurde. Sie hat sich friedlich für die Rechte der Frauen in Iran und gegen die Kopftuchpflicht eingesetzt. Sie hat sich ohne Kopftuch gezeigt und damit anderen Frauen Mut gemacht. Ich appelliere an die iranische Regierung, sie und alle anderen festgehaltenen Frauenrechtsaktivistinnen freizulassen. Menschen- und bürgerrechtliche Verpflichtungen müssen eingehalten werden!

Hintergrund

Die iranische Frauenrechtlerin Saba Kord Afshari engagiert sich in der Protestbewegung gegen die Kopftuchpflicht in Iran. Sie hatte an der Kampagne „Weißer Mittwoch – meine heimliche Freiheit“ teilgenommen, die junge Frauen ermutigt, ihre Fotos ohne Kopftuch in den Sozialen Medien zu posten. Im August 2018 wurde Saba Kord Afshari zum ersten Mal nach der Teilnahme an einer friedlichen Demonstration verhaftet und wegen „Störung der öffentlichen Ordnung“ zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Im Februar 2019 wurde sie wieder freigelassen.

Anfang Juni 2019 wurde Saba Kord Afshari erneut verhaftet später durch ein Revolutionsgericht in Teheran wegen „Anstiftung zu und Begünstigung von Verdorbenheit und Prostitution“, „illegaler Versammlung“ und „Propaganda gegen das Regime“ zu 24 Jahren Haft verurteilt. Im November 2019 sprach ein Berufungsgericht Frau Kord Afshari von einigen der Vorwürfe frei, wodurch die Gefängnisstrafe auf neun Jahre herabgesetzt wurde.

Medienberichten zufolge soll das Strafmaß von Saba Kord Afshari ohne ein weiteres Gerichtsverfahren wieder auf 24 Jahre heraufgesetzt worden sein, von denen sie nach iranischem Recht 15 Jahre ableisten müsste.

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