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Menschenrechtsbeauftragte Kofler zu angekündigter Inhaftierung des bekannten Filmemachers Mohammad Rasoulof in Iran
Anlässlich der Meldungen über die bevorstehende Inhaftierung des bekannten iranischen Filmemachers und Gewinners des Goldenen Bären der Berlinale 2020, Mohammad Rasoulof, erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Bärbel Kofler, heute (04.06.):
Ich bin alarmiert über die Nachricht, dass die Inhaftierung des bekannten iranischen Regisseurs Mohammad Rasoulof unmittelbar bevorstehen könnte. Mohammad Rasoulof ist ein weltweit bekannter und anerkannter Künstler. Er wurde verurteilt, weil er einen Film über Ungerechtigkeit und Korruption gedreht hat. Seine Verurteilung ist ein weiterer Schlag gegen die Presse- und Meinungsfreiheit in Iran.
Iran hat sich mit der Ratifizierung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu achten und zu schützen. Ich appelliere daher an die iranischen Justizbehörden, das Urteil gegen Mohammad Rasoulof aufzuheben und ihm die Möglichkeit zu geben, frei und ungehindert sein künstlerisches Werk fortzusetzen.
Hintergrund:
Mohammad Rasoulof gilt neben Jafar Panahi und Rafi Pitts als einer der bekanntesten Filmemacher Irans. Er hat mehrere renommierte internationale Preise gewonnen. Wegen seiner kritischen Filme war er in der Vergangenheit bereits mehrfach kurzfristig verhaftet, mit Berufsverbot belegt und durch Passentzug an Auslandsreisen gehindert worden.
Für seinen Film „Es gibt kein Böses“ über die Todesstrafe in Iran wurde er am 29.02.2020 mit dem Goldenen Bären der Berlinale ausgezeichnet. Den Preis konnte er allerdings nicht persönlich entgegennehmen, da er Iran seit 2017 nicht mehr verlassen darf.
2019 wurde er wegen seines regimekritischen Films „A Man Of Integrity“ über Ungerechtigkeit und Korruption in Iran zu einem Jahr Haft und zwei Jahren Berufsverbot verurteilt; ihm wurde u. a. Propaganda gegen das System vorgeworfen. Der Haftantritt war bisher noch nicht verfügt worden und ist nunmehr für den 06.06.2020 angeordnet.